ebay trottln...


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Weltklassecoach

um die 2-3 monate wird es her gewesen sein. schade das ich keinen screenshot gemacht habe. "sie ersteigern hiermit eine ps3 (nicht in der lieferung erhalten) OVP" oder so ca. hieß es in der beschreibung. auwe.. 8P

einfach zu geil :lol:

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  • 2 weeks later...
no one expects the spanish inquisition!

um die 2-3 monate wird es her gewesen sein. schade das ich keinen screenshot gemacht habe. "sie ersteigern hiermit eine ps3 (nicht in der lieferung erhalten) OVP" oder so ca. hieß es in der beschreibung. auwe.. 8P

Weiß ja nicht obs der gleiche ist... aber ein Schlaumeier, der eine OVP versteigert hat, darf sich demnächst wegen Betrugs verantworten! Mittlerweile findet er seine Aktion sicher nicht mehr so lustig! :betrunken:

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Im ASB-Olymp

Weiß ja nicht obs der gleiche ist... aber ein Schlaumeier, der eine OVP versteigert hat, darf sich demnächst wegen Betrugs verantworten! Mittlerweile findet er seine Aktion sicher nicht mehr so lustig! :betrunken:

wie mehr als mit dem so formulierten text soll man sich denn noch absichern? Gier gehört bestraft. finde ich.

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no one expects the spanish inquisition!

wie mehr als mit dem so formulierten text soll man sich denn noch absichern? Gier gehört bestraft. finde ich.

Was heißt da Absichern? Der hat gedacht, mit der Formulierung kann er "legal" betrügen. Der wollte einfach irgendwen abzocken, der nicht genau genug hinschaut... ansonsten fiele mir kein wirklich plausibler Grund ein, weshalb er davon ausgehen könnte, jemand hätte Interesse an einer leeren Schachtel...

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Was heißt da Absichern? Der hat gedacht, mit der Formulierung kann er "legal" betrügen. Der wollte einfach irgendwen abzocken, der nicht genau genug hinschaut... ansonsten fiele mir kein wirklich plausibler Grund ein, weshalb er davon ausgehen könnte, jemand hätte Interesse an einer leeren Schachtel...

ich würds: "dumm gelaufen, bist verarscht worden", nennen. Andererseits bin auch kein Jurist und auch niemand der daran glaubt, dass "ich" die verantwortung dafür übernehmen muss, dass andere nicht lesen können. Das wär ja eigentlich der Tod jedes Mobilfunkbetreibers....

ich mein, wenn man etwas von jemandem kauft, geht man einen Vertrag mit diesem ein. und wenn man seine verträge nicht liest... :ratlos:

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no one expects the spanish inquisition!

ich würds: "dumm gelaufen, bist verarscht worden", nennen. Andererseits bin auch kein Jurist und auch niemand der daran glaubt, dass "ich" die verantwortung dafür übernehmen muss, dass andere nicht lesen können. Das wär ja eigentlich der Tod jedes Mobilfunkbetreibers....

ich mein, wenn man etwas von jemandem kauft, geht man einen Vertrag mit diesem ein. und wenn man seine verträge nicht liest... :ratlos:

Naja... schon klar, nicht jedes gute Geschäft ist gleich Betrug am anderen. Aber hier provoziert der Verkäufer ganz bewusst einen Irrtum eines anderen - denn aus welchem Grund sollte er sonst die Auktion gestartet haben? - um sich daran zu bereichern, dies indem er suggeriert, der Käufer bekomme eine PS 3 um einen gewissen Preis. Dazu kommt, dass der Käufer die Wahl hat, auf eine von geschätzten 50 ähnlichen Auktionen zu bieten, wobei man auch als an sich vorsichtiger Mensch schon mal den Überblick verlieren kann. Dass ein anderer letztlich so ungeschickt ist, darauf hineinzufallen, ändert ja nichts am Vorsatz des Verkäufers.

Wird aber ein Bissl Offtopic, denk ich!

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Naja... schon klar, nicht jedes gute Geschäft ist gleich Betrug am anderen. Aber hier provoziert der Verkäufer ganz bewusst einen Irrtum eines anderen - denn aus welchem Grund sollte er sonst die Auktion gestartet haben? - um sich daran zu bereichern, dies indem er suggeriert, der Käufer bekomme eine PS 3 um einen gewissen Preis. Dazu kommt, dass der Käufer die Wahl hat, auf eine von geschätzten 50 ähnlichen Auktionen zu bieten, wobei man auch als an sich vorsichtiger Mensch schon mal den Überblick verlieren kann. Dass ein anderer letztlich so ungeschickt ist, darauf hineinzufallen, ändert ja nichts am Vorsatz des Verkäufers.

Wird aber ein Bissl Offtopic, denk ich!

denks auch, aber wir sind ja im offtopic ;-)

Kurz noch: er suggeriert es ja gar nicht, zumal nicht nur drin steht "Es ist die verpackung" sondern auch noch "Die Playstation selbst ist nicht dabei". Vielleicht hab ich da ein verqueres verhältnis zu Eigentum und den damit einhergehenden pflichten, aber wenn ich mit 600 Flocken auf was biete, ohne es gelesen zu haben, dann hab ich halt ein zeital umsonst gerabeitet ( oder bei der erbtant gebettelt, was in dem fall ja wohl wahrscheinlicher ist)

Der Vorsatz des verkäufers, zu betrügen, ist genauso schwer nachzuweisen wie, sagen wir, der im Werk eines Satirikers oder eines verkäufers von Dingen, die es nicht gibt [ weil wir grad bei ebay sind: das jesus bild auf der schranktür zum beispiel] Man könnte sich genauso darauf berufen, es habe sich um einen scherz gehandelt.

Und eben weil der Käufer die Wahl hat, sich das ding A) original zu kaufen oder b) von jemandem bei dem nicht steht "PS3 nicht dabei" hat das nichts merh mit Ungeschicklichkeit des Käufers ausnutzen zu tun. imho.

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Postinho

Was heißt da Absichern? Der hat gedacht, mit der Formulierung kann er "legal" betrügen. Der wollte einfach irgendwen abzocken, der nicht genau genug hinschaut... ansonsten fiele mir kein wirklich plausibler Grund ein, weshalb er davon ausgehen könnte, jemand hätte Interesse an einer leeren Schachtel...

also gerade bei div. sammlern sind OVPs extrem viel wert, ok hier handelt es sich um eine ps3, aber grundsätzlich werden zb. öfters mal lego OVPs verkauft, weil einfach jemand einen vollständigen artikel inkl. ovp aus den 70er haben will.

und ja er will hier einen deppen erwischen, aber es ist nichts falsches daran eine ovp zu verkaufen, weil wie oben beschrieben gibt es sachen wo es genügend käufer für sowas gibt.

bearbeitet von Taffspeed

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no one expects the spanish inquisition!

Nun... dass alte Verpackungen Sammlerwert haben, ist durchaus plausibel. Aber eine Verpackung eines neuwertigen Produktes, ist genau den Wert des Kartons wert... also ca. 0,2 Cent.

Wie gesagt, die Grenze ist nicht immer leicht auszumachen. Aber es ist im Prinzip das gleiche, wie bei den lustigen online Abos, wo man gratissoftware runterladen kann, durch die Registrierung aber ein entgeltliches Abo eingeht. Das steht zwar auch dort... aber kein durchschnittlich vorsichtiger Konsument rechnet damit, beim Bezug von bekanntermaßen unentgeltlicher Software Zahlungen leisten zu müssen. Da muss dann schon in ganz anderer Weise darauf hingewiesen werden.

Wie gesagt: k.A. ob wir über das selbe Angebot reden. Aber im Normalfall schauen die Versteigerungen so aus: Überschrift "playstation 3 original OVP". (also OVP kann man durchaus mal überlesen oder auch als "originalverpackt" interpretieren). Dann folgt zig mal das Wort "original", "kaum gebraucht" etc... und irgendwo im Text steht dann so nebenbei: "ist nicht enthalten".

Dazu kommt das erwähnte Problem, dass mehr oder weniger zeitgleich 100 gleiche oder ähnliche Auktionen laufen. Im Gesamtaufbau darf ein durchschnittlich vorsichtiger Käufer demnach davon ausgehen, dass er auf das Gerät selbst bietet. Da muss niemandem zugemutet werden, im Detail zu prüfen, wenn er vom ersten Eindruck her nichts anderes vermuten kann, als auf das Gerät zu bieten.

Was ganz anderes wäre, wenn bereits in der Überschrift "Verpackung" ausgeschrieben wird und im erstens Satz explizit (und nicht nebenher im Text) darauf hingewiesen wird, was Inhalt des Angebotes ist.

Und was die Beweisanlage angeht... schon die Tatsache, dass er den "Scherz" nicht aufklärt und das Geld einstreift, spricht Bände.

bearbeitet von Inquisitor

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