BVB verkauft Namensrechte am Stadion


Recommended Posts

Im ASB-Olymp

Commerzbank-Tochter kauft Namensrechte

Der börsennotierte Bundesligist Borussia Dortmund hat die Namensrechte am Westfalenstadion verkauft.

Die Düsseldorfer Assunta, eine indirekte Commerzbank-Tochter, hat dem Bundesligist für die Rechte an der exklusiven und weltweiten Vermarktung des Namens “Westfalenstadion Dortmund“ fünf Millionen Euro bezahlt. Eingeräumt wird der Assunta zudem, den Namen des Stadions zu ändern oder das Nutzungsrecht am Namen an Dritte zu übertragen. Sollte keiner der Partner bis zum 30. Juni 2004 von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, endet der Vertrag am 30. Juni 2008.

Die Assunta gehört der CommerzLeasing und Immobilien AG. Wie deren Vorstandsmitglied Günter Ress gegenüber den Ruhr Nachrichten bestätigte, liege der Verkauf der Namensrechte an der größten Bundesliga-Arena schon fünf Monate zurück. Es stellt sich die Frage, warum der Verein seine Aktionäre noch nicht von den Einnahmen informiert hat. Immerhin entsprechen die fünf Millionen Euro fast zehn Prozent der Gesamtleistung, die die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA in der ersten Hälfte des laufenden Geschäftsjahres erzielt hat.

Vom in dem Vertrag vereinbarten Rücktrittsrecht will die Commerzbanktochter keinen Gebrauch machen. Wollte die Borussia dies tun, bestünde dazu noch bis zum 30. Juni die Möglichkeit. Allerdings müssten dann in diesem Fall die fünf Millionen Euro zurückbezahlt werden. Für den Fall, dass der Bundesligist dazu nicht in der Lage ist, soll eine Abtretung von Erlösansprüchen für BVB-Spieler vorgesehen sein. Dabei werden Andre Bergdölmo, Dede, Guy Demel, Niklas Jensen und Christian Wörns genannt. Damit sind diese Spieler seit dem 9. Januar diesen Jahres zumindest potenziell verpfändet.

BVB-Manager Michael Meier bestätigte zwar einen Erlös von fünf Millionen Euro, allerdings nicht die Einnahmequelle. Meier erklärte ferner, eine Verwertung des Namensrechtes sei “während der Laufzeit nicht beabsichtigt“, die Borussia sei weiterhin “wirtschaftlicher Eigentümer“ des Namensrechts. BVB-Präsident Gerd Niebaum bezeichnete den Deal als “eine Optionsgebühr, von der wir uns jederzeit lösen können“. Es handele sich um ein Geschäft von “vorübergehender Natur“.

Die zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird möglicherweise klären, ob der BVB mit der Geheimhaltung des Verkaufs der Namensrechte gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht eines börsennotierten Unternehmens verstoßen hat.

kicker.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Association football is dead. Long live rugby union football!

Naja, dann gibts dort bald die "Commerzbank-Arena"...

Angesichts der finanziellen Entwicklungen im Fußball wird sowas immer weiter verbreitet sein...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

www.mspeu.at

Wenn es so weiter geht, dann wird man in den diversen Fußballligen auch überall bald die gleichen Dressen finden, wie in Österreich, vollgepflastert mit Werbungen und Sponsoren. Aber auf solche Dinge, sind die Vereine wohl noch nicht draufgekommen, da verkaufen sie lieber ihre Stadien! :nein:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Richtigstellung zum Bericht der "RN" - Kein Verkauf, sondern nur eine Option

Borussia Dortmund stellt zu den Berichten in den "Ruhr Nachrichten" vom heutigen Samstag, 19. Juni 2004, über den "Verkauf des Namensrechts" richtig, dass eine Umbenennung des Westfalenstadions derzeit nicht geplant sei und die Vereinbarung mit der Assunta GmbH keinen endgültigen Verkauf des Namensrechts "Westfalenstadion" darstellt. Lesen Sie nachfolgendend die Presse-Erklärung im Wortlaut:

Borussia Dortmund stellt zu den Berichten in den "Ruhr Nachrichten" vom heutigen Samstag, 19. Juni 2004, über den "Verkauf des Namensrechts" richtig:

1. Derzeit ist keine Umbenennung des Westfalenstadions geplant.

2. Die Vereinbarung mit der Assunta GmbH stellt keinen endgültigen Verkauf des Namensrechts "Westfalenstadion" dar, sie hat lediglich vorläufigen Charakter und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Rücktritts durch Borussia Dortmund.

3. Bei wirtschaftlicher Betrachtung stellt der von der Assunta GmbH gezahlte Betrag von 5 Mio. Euro nicht die Gegenleistung für den Verkauf des Namensrechts bis 2008 dar. Dieses Recht wäre bei einer endgültigen Vergabe erheblich höher zu bewerten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.