Bepperl Postinho Geschrieben Sonntag um 10:00 https://m.noen.at/meinfussball/2-liga/sv-stripfing-ausstehende-gehaltszahlungen-stripfings-spieler-wollten-streiken-494472358 Weiter geht die wilde Reise 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unforgivenll Bunter Hund im ASB Geschrieben Montag um 11:34 Entscheidungen des Strafausschusses und Kontrollausschusses (STRUKA): Der Straf- und Kontrollausschuss des NÖFV hat am 19.10.2025 beschlossen: Die U10-, U11- und U12-Nachwuchsmannschaft des SV Stripfing wird mit Wirkung vom 19.10.2025 nach § § 105 Abs. 3 ÖFB RPO aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Der Verein Stripfing wird für das Nichtantreten der U11-Mannschaft am 17.10.2025 mit EUR 550,- für das Nichtantreten der U10-Mannschaft am 19.10.2025 mit EUR 500,- und für das Nichtantreten der U12-Mannschaft am 19.10.2025 mit EUR 550,- jeweils gem. § 105 Abs. 2 ÖFB RPO bestraft. Ein zwingendes A-Kriterium der Bundesliga ist somit dauerhaft nicht erfüllt, gemäß den Zulassungsbestimmungen muß Stripfing nun die Zulassung entzogen werden. Das ist keine vorübergehende Nichterfüllung von A-Kriterien die man mit Punkteabzug, Geldstrafe usw... sanktionieren könnte, das ist ein seit Saisonbeginn bestehender Dauerzustand. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
robotnick Tribünenzierde Geschrieben Montag um 15:07 unforgivenll schrieb vor 3 Stunden: Entscheidungen des Strafausschusses und Kontrollausschusses (STRUKA): Der Straf- und Kontrollausschuss des NÖFV hat am 19.10.2025 beschlossen: Die U10-, U11- und U12-Nachwuchsmannschaft des SV Stripfing wird mit Wirkung vom 19.10.2025 nach § § 105 Abs. 3 ÖFB RPO aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Der Verein Stripfing wird für das Nichtantreten der U11-Mannschaft am 17.10.2025 mit EUR 550,- für das Nichtantreten der U10-Mannschaft am 19.10.2025 mit EUR 500,- und für das Nichtantreten der U12-Mannschaft am 19.10.2025 mit EUR 550,- jeweils gem. § 105 Abs. 2 ÖFB RPO bestraft. Ein zwingendes A-Kriterium der Bundesliga ist somit dauerhaft nicht erfüllt, gemäß den Zulassungsbestimmungen muß Stripfing nun die Zulassung entzogen werden. Das ist keine vorübergehende Nichterfüllung von A-Kriterien die man mit Punkteabzug, Geldstrafe usw... sanktionieren könnte, das ist ein seit Saisonbeginn bestehender Dauerzustand. bei denen ist wirklich in jeder Ecke eine Baustelle... beste Lösung: zusperren die Bude 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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