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i am the god of Hell fire

Hier ein Auszug einer Sportjuristischen Seite aus Deutschland:

Rückkaufklauseln

Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt. Dadurch gewährleistet der verkaufende Verein, den Spieler nicht endgültig zu verlieren, sollte er sich bei seinem neuen Verein weiterentwickeln und das Interesse des Verkäufervereins wieder wecken.

Durch eine Rückkaufklausel verliert der Käuferverein zwar an Planungssicherheit, jedoch ist die für den Spieler zu zahlende Ablösesumme meistens geringer. Hierin liegt der Vorteil für den Käuferverein: er kann sich mit einem Spieler verstärken, den er unter Umständen ohne Rückkaufklausel nicht hätte finanzieren können. Sollte der Spieler seine Fähigkeiten unter Beweis stellen können und die Rückkaufoption gezogen werden, kann oft ein Betrag eingenommen werden, der die gezahlte Ablösesumme übersteigt.

Vielfach wird vereinbart, dass sich die Rückkaufsumme beim Eintreten bestimmter Ereignisse erhöht. Beispiele sind eine Mindestanzahl von absolvierten Pflichtspielen innerhalb einer Saison oder Länderspieleinsätze. Somit sind auch die Spieler potentielle Profiteure einer Rückkaufklausel, da der Käuferverein ein Interesse daran hat, die Rückkaufsumme zu erhöhen – beispielsweise durch einen häufigen Einsatz des Spielers in Pflichtspielen.

Außerdem besitzt der Käuferverein die Möglichkeit, die Rückkaufklausel „aufzukaufen“. Da die Rückkaufklausel eine Individualvereinbarung ist, kann sie von den Vertragsparteien in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden. Das geschieht gewöhnlich durch eine Zahlung an den Verkäuferverein. 

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Wichtiger Spieler
Zitat

Was wäre, wenn sich Undav gegen seine Rückkehr sperren würde?

Wäre da nicht die Rückkaufoption seines Stammklubs Brighton and Hove Albion. Vom Premier-League-Vertreter hatte Stuttgart Undav ausgeliehen inklusive Kaufoption - und diese auch fristgerecht gezogen. Was Brighton mit der Rückkaufoption konterte. Aktuell hofft VfB-Sportvorstand Fabian Wohlgemuth noch, Brighton von einem finalen Transfer Undavs überzeugen zu können. Eine Deadline ist gesetzt.

 

Doch was wäre eigentlich, wenn sich Undav sperren würde, für Brighton aufzulaufen? Gilt nicht die Arbeitnehmerfreizügigkeit? Nun, das mag auf den ersten Blick ein naheliegender Gedanke sein. Rechtlich betrachtet aber hätte der Profi wohl keine Chance, erklärt Prof. Dr. Philipp Fischinger, ganz allgemein auf das Thema Rückkaufklauseln bezogen: "Die Ausgangssituation ist so, dass der Spieler beim Wechsel zu Klub X zugestimmt hat, dass er bei Klub Y wieder einen Arbeitsvertrag hat, wenn der Klub Y ihn anfordert. Juristisch ist diese Anforderung eine sogenannte aufschiebende Bedingung."

https://www.kicker.at/ob-rueckkaufklauseln-zulaessig-sind-ist-ungeklaert-1039868/artikel

 

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Top-Schriftsteller
Lucifer schrieb Gerade eben:

Hier ein Auszug einer Sportjuristischen Seite aus Deutschland:

Rückkaufklauseln

Rückkaufklauseln sind vertragliche Vereinbarungen in Transferabkommen zwischen zwei Vereinen. Sie geben dem Verkäuferverein die Möglichkeit, einen Spieler zu einer festgelegten Rückkaufsumme zu einem späteren Zeitpunkt wieder verpflichten zu können, während dieser noch einen gültigen Vertrag beim Käuferverein besitzt. Dadurch gewährleistet der verkaufende Verein, den Spieler nicht endgültig zu verlieren, sollte er sich bei seinem neuen Verein weiterentwickeln und das Interesse des Verkäufervereins wieder wecken.

Durch eine Rückkaufklausel verliert der Käuferverein zwar an Planungssicherheit, jedoch ist die für den Spieler zu zahlende Ablösesumme meistens geringer. Hierin liegt der Vorteil für den Käuferverein: er kann sich mit einem Spieler verstärken, den er unter Umständen ohne Rückkaufklausel nicht hätte finanzieren können. Sollte der Spieler seine Fähigkeiten unter Beweis stellen können und die Rückkaufoption gezogen werden, kann oft ein Betrag eingenommen werden, der die gezahlte Ablösesumme übersteigt.

Vielfach wird vereinbart, dass sich die Rückkaufsumme beim Eintreten bestimmter Ereignisse erhöht. Beispiele sind eine Mindestanzahl von absolvierten Pflichtspielen innerhalb einer Saison oder Länderspieleinsätze. Somit sind auch die Spieler potentielle Profiteure einer Rückkaufklausel, da der Käuferverein ein Interesse daran hat, die Rückkaufsumme zu erhöhen – beispielsweise durch einen häufigen Einsatz des Spielers in Pflichtspielen.

Außerdem besitzt der Käuferverein die Möglichkeit, die Rückkaufklausel „aufzukaufen“. Da die Rückkaufklausel eine Individualvereinbarung ist, kann sie von den Vertragsparteien in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden. Das geschieht gewöhnlich durch eine Zahlung an den Verkäuferverein. 

Danke. Es ist eine Vereinbarung zwischen den Vereinen. Nicht mehr und nicht weniger wollt ich erklären. Das hat überhaupt nichts damit zu tun ob es mit dem Spieler irgendwelche Vereinbarungen gibt und ist dann Sache des aufnehmenden Vereins. Genau das selbe bei Kaufpptionen nach Leihen.

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Postaholic
sundaydriver schrieb vor 5 Minuten:

jetzt wirds abenteuerlich :lol:

"sie können eine klausel vereinbaren, aber halt nicht richtig ausüben" 

hier glauben scheinbar einige, dass spieler gegen ihren willen irgendwohin transferiert werden können.

Naja weil es da um Transferrechte geht. Und diese Rechte kann man a) ausüben b) verkaufen oder c) verstreichen lassen.

"hier glauben scheinbar einige, dass spieler gegen ihren willen irgendwohin transferiert werden können."

Nein, können sie natürlich nicht. Vereine können jedoch Transferrechte an Spielern halten z.b Kaufoptionen, WVB, RKO.

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Postinho
Lagonikakis11 schrieb vor 3 Minuten:

Danke. Es ist eine Vereinbarung zwischen den Vereinen. Nicht mehr und nicht weniger wollt ich erklären. Das hat überhaupt nichts damit zu tun ob es mit dem Spieler irgendwelche Vereinbarungen gibt und ist dann Sache des aufnehmenden Vereins. Genau das selbe bei Kaufpptionen nach Leihen.

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Top-Schriftsteller
bronaldo schrieb Gerade eben:

Schau mal 1 Post drunter...

Im Fall Undav war doch bekannt dass er zustimmt. In der Regelung davor sieht man aber dass das nicht notwendig ist. Es wird auch Rückkaufklauseln ohne schon im Spielervertrag festgelegte Dinge geben. Ist natürlich für den rückkaufenden Verein nicht so sicher.
Wir werden ja jetzt nicht beginnen einen speziellen Fall mit einer allgemeinen Regelung zu vermischen. Bitte… :facepalm:

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same shit - different day.
mrneub schrieb Gerade eben:

Es müssen alle 3 (käufer , verkäufer, spieler ) dem ganzen zustimmen. Mehr gibts da nicht zu sagen

Na bitte. 

Wäre das auch geklärt, was vollkommen klar war.

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Postinho
Lagonikakis11 schrieb vor 2 Minuten:

Im Fall Undav war doch bekannt dass er zustimmt. In der Regelung davor sieht man aber dass das nicht notwendig ist. Es wird auch Rückkaufklauseln ohne schon im Spielervertrag festgelegte Dinge geben. Ist natürlich für den rückkaufenden Verein nicht so sicher.
Wir werden ja jetzt nicht beginnen einen speziellen Fall mit einer allgemeinen Regelung zu vermischen. Bitte… :facepalm:

Und du denkst das wird nur bei dem einen speziellen Fall so gehandhabt und sonst nicht. Welchen Sinn hat dann eine AK? 

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Elwood schrieb vor 2 Stunden:

egal was der schwoaze behauptet ... rbs kann garnix.

ausser uns wie jeder andere verein Sangare zu einem preis abkaufen den rapid bestimmt. punkt. aus.

Wenn du das sagst, bin ich beruhigt :super:, thema erledigt.

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Postet viiiel zu viel
Batigol_7 schrieb vor 39 Minuten:

Denk ich nicht. Ohne Vertrag mit Sangare gibt's keine Grundlage für eine Ablösesumme. 

Es gibt keine Grundlage für einen Wechsel (weil das liegt beim spieler) aber eine Begrenzung der Ablösesumme die Salzburg für ihn bezahlen müsste.

Und das kann durchaus ein win-win für beide Seiten sein: eben weil eine rückkaufklausel existiert ist es nicht dramatisch wenn die jetzige Ablösesumme geringer ist und eben weil die Ablösesumme geringer ist stellt der Spieler ein niedrigeres Risiko dar. Klar is natürlich,  dass beide Seiten nicht vollständig von Sangare überzeugt sind wenn es so gekommen ist

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ASB-Messias
Lagonikakis11 schrieb vor 14 Minuten:

Danke. Es ist eine Vereinbarung zwischen den Vereinen. Nicht mehr und nicht weniger wollt ich erklären. Das hat überhaupt nichts damit zu tun ob es mit dem Spieler irgendwelche Vereinbarungen gibt und ist dann Sache des aufnehmenden Vereins. Genau das selbe bei Kaufpptionen nach Leihen.

Sorry aber kommt es dir nicht verdächtig vor, dass sich alle einig sind außer du?

Natürlich wird die "Rückkaufklausel" per se zwischen den Vereinen vereinbart. Ob du es jetzt so formulierst, dass es einen automatischen Anschlussvertrag gibt, oder das in einen größeren Vertrag zusammengeführt wird, ist doch unter Laien Haarspalterei.

Wenn man beim zitierten Text bleibt, von dem du dich bestätigt fühlst, wird das Beispiel ja noch klarer: Sangaré hatte Vertrag bei Sbg bis 2025; wenn der bedingt aufrecht bleibt und sie dann nach dieser Saison Hausnummer 3 Mio Ablöse (Rückkaufklausel) zahlen, dann kann Sangaré sagen Danke dass ihr meinem Klub 3 Mio überwiesen habt, ich bin jetzt vertragslos und bleibe bei Rapid. Du wirst doch hoffentlich erkennen, wie idiotisch eine Rückkaufklausel ohne Zusatz/Anschluss/Kombi (nenn es wie du willst) Vertrag wäre. 

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Top-Schriftsteller
bronaldo schrieb vor 7 Minuten:

Und du denkst das wird nur bei dem einen speziellen Fall so gehandhabt und sonst nicht. Welchen Sinn hat dann eine AK? 

Natürlich. Im Falle Undav, inkl. Vertrag, bewegen wir uns in der Diskussion in ganz anderen Sphären. So wie es dargestellt ist in dem Artikel, wird der Vertrag von Stuttgart dabei eins zu eins übernommen. Kannst du dir das bei einem jungen Spieler in der ö Bundesliga auch vorstellen? Das wär ja selbstschädigend von ihm.

Stehplatzschwein schrieb vor 2 Minuten:

Sorry aber kommt es dir nicht verdächtig vor, dass sich alle einig sind außer du?

Natürlich wird die "Rückkaufklausel" per se zwischen den Vereinen vereinbart. Ob du es jetzt so formulierst, dass es einen automatischen Anschlussvertrag gibt, oder das in einen größeren Vertrag zusammengeführt wird, ist doch unter Laien Haarspalterei.

Wenn man beim zitierten Text bleibt, von dem du dich bestätigt fühlst, wird das Beispiel ja noch klarer: Sangaré hatte Vertrag bei Sbg bis 2025; wenn der bedingt aufrecht bleibt und sie dann nach dieser Saison Hausnummer 3 Mio Ablöse (Rückkaufklausel) zahlen, dann kann Sangaré sagen Danke dass ihr meinem Klub 3 Mio überwiesen habt, ich bin jetzt vertragslos und bleibe bei Rapid. Du wirst doch hoffentlich erkennen, wie idiotisch eine Rückkaufklausel ohne Zusatz/Anschluss/Kombi (nenn es wie du willst) Vertrag wäre. 

Du beschreibst es halt falsch. Weil nur eine Klausel ziehen, bedeutet nicht dass ich überweisen muss wenn ich mit dem Spieler nicht einig werde. Sorry, aber da bist du halt am falschen Dampfer.

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Nüchtern betrachtet müsste man es zur Kenntnis nehmen wenn es diese Klausel gibt und man den Spieler sonst nicht bekommen hätte. Oasch, aber so verkommen ist das Geschäft nun mal mittlerweile.

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