UPDATE!! 125. ordentl.Generalversammlung des FIRST VIENNA FC 1894


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Mamarazza i.R.

https://www.firstviennafc.at/news/2021-05-06/update-zur-planung-der-ordentlichen-generalversammlung.html

Die aufgrund der Corona-Situation auf unbestimmte Zeit verschobene Generalversammlung wird voraussichtlich im Herbst 2021 abgehalten, dies vorbehaltlich der Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie und der dann geltenden Rechtsvorschriften. Die Mitglieder werden vom Verein zeitgerecht ĂŒber den genauen Termin informiert und zu der Generalversammlung ordnungsgemĂ€ĂŸ eingeladen.

Im letzten FrĂŒhjahr 2020 musste die ordentliche Generalversammlung der Vienna bedingt durch die Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat unverĂ€ndert höchste PrioritĂ€t. Wir sind zwar bemĂŒht, so rasch wie möglich die Generalversammlung einzuberufen, dies kann aber nur erfolgen, wenn die Situation eine gefahrlose und professionelle Abhaltung erlaubt.

Das PrĂ€sidium hatte deshalb nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat in diesem Sinne neuerlich beschlossen, die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und die ordentliche Generalversammlung erst fĂŒr einen spĂ€teren Zeitpunkt im Jahr 2021 einzuberufen. Aus heutiger Sicht wurde ein Termin im Herbst 2021 ins Auge gefasst.

Von der durch die COVID-Gesetzgebung eröffneten Möglichkeit, die Generalversammlung virtuell, ohne physische PrĂ€senz abzuhalten oder sogar nur eine schriftliche Abstimmung anzuordnen, wird weiterhin kein Gebrauch gemacht werden. Ein Austausch und die Diskussion unserer Vereinsthemen sollten – bei allen technischen Weiterentwicklungen – persönlich und vor Ort erfolgen.

Der Beschluss des PrĂ€sidiums ĂŒber die neuerliche Verschiebung der Generalversammlung bis spĂ€testens zum Jahresende 2021 bedeutet, dass sich die Funktionsperiode der am 15.05.2019 bzw. 03.12.2019 gewĂ€hlten Vereinsorgane, darunter des PrĂ€sidiums, bis zu der nĂ€chsten wĂ€hlenden Generalversammlung, aber spĂ€testens bis zum 31.12.2021 automatisch verlĂ€ngert. Eine entsprechende Anzeige wurde zum Vereinsregister eingereicht.

Durch die Gesetzesnovellen wurde auch die Frist fĂŒr die Aufstellung des Rechnungsabschlusses verlĂ€ngert. Die RechnungsprĂŒfer haben nun mehr Zeit, die Finanzgebarung zu prĂŒfen.

Das PrĂ€sidium wird ihre Mitglieder auf diesem Weg zeitgerecht ĂŒber die weitere Planung informieren und die ordentliche Generalversammlung zum gegebenen Zeitpunkt zeitgerecht einberufen.

bearbeitet von Fem Fan

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  • 5 months later...
Mamarazza i.R.

https://www.firstviennafc.at/news/2021-10-28/einladung-zur-ordentlichen-generalversammlung-am-29112021.html

EINLADUNG

zu der am Montag, den 29. November 2021 um 18:30 Uhr stattfindenden ordentlichen Generalversammlung im Classic-VIP Zelt in der Naturarena Hohe Warte Klabundgasse 11, 1190 Wien

TAGESORDNUNG

  • Eröffnung und BegrĂŒĂŸung
  • Feststellung der Anwesenheit und BeschlussfĂ€higkeit
  • Beschlussfassung ĂŒber die Tagesordnung
  • Bericht des PrĂ€sidiums
  • Genehmigung des Rechenschaftsberichtes ĂŒber die TĂ€tigkeit des PrĂ€sidiums
  • Bericht der RechnungsprĂŒfer
  • Genehmigung des Berichts der RechnungsprĂŒfer und des Rechnungsabschlusses
  • Entlastung des PrĂ€sidiums
  • Anpassung der Statuten
  • Wahl der Organe
  • BestĂ€tigung der Wahl des Fanbeirats durch das PrĂ€sidium
  • Beschlussfassung ĂŒber allfĂ€llige AntrĂ€ge zur ordentlichen Generalversammlung
  • Beendigung

 

Sollte um 18:30 Uhr nicht die HĂ€lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, findet die obengenannte ordentliche Generalversammlung nach § 11.9 der Statuten eine halbe Stunde spĂ€ter ohne RĂŒcksicht auf die Zahl der Erschienenen statt.

Einlass zur außerordentlichen Generalversammlung ist ab 18:00 Uhr.

Stimmrecht haben die Mitglieder nach § 19.2 der Statuten nur dann, wenn sie am Tag der außerordentlichen Generalversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben, dem Verein zumindest 6 Monate lang angehören und mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags fĂŒr das laufende Vereinsjahr nicht im RĂŒckstand sind.

Jedes Mitglied kann nach § 11.8 der Statuten nur ein anderes Mitglied zur Vertretung bei der StimmrechtsausĂŒbung in der Generalversammlung schriftlich bevollmĂ€chtigen. In dem Fall ist auch die schriftliche Vollmacht vorzuweisen. Jedes Mitglied darf dabei maximal zwei andere Mitglieder bei der StimmrechtsausĂŒbung vertreten.

Beim Einlass weisen Sie bitte Ihre gĂŒltige Mitgliedskarte und einen Personalausweis zum Nachweis Ihres Stimmrechts vor.

Die vorgeschlagene Fassung der Statuten sowie eine Kurzvorstellung der sich zur Wahl stellenden Kandidaten werden in KĂŒrze im Mitgliederbereich der Homepage https://www.firstviennafc.at/ zu finden sein und in der GeschĂ€ftsstelle des Vereins zu den BĂŒrozeiten von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis freitags zur Einsicht aufliegen.

Wichtiger Hinweis zu den geltenden Corona-Maßnahmen

Vorbehaltlich der Änderung der anwendbaren Corona-Rechtsvorschriften sind wir aus heutiger Sicht verpflichtet, nur Personen mit einem 2,5 G Nachweis die Teilnahme an der Generalversammlung zu erlauben, damit der informelle Austausch nach der offiziellen Beendigung der Generalversammlung stattfinden kann. Daher werden wir beim Einlass das Vorliegen des 2,5-G-Nachweises kontrollieren.

Bitte, bringen Sie daher Ihren gĂŒltigen Impf-, Genesungs-, Antikörper oder PCR-Testnachweis mit. Vor-Ort-Testungen oder Ergebnisse von Antigentestungen sind nicht zulĂ€ssig. Weiters ersuchen wir Sie um Mitnahme einer FFP2-Maske.

Zwecks Contact-Tracings sind wir zudem verpflichtet, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer sowie die genaue Zeit der Ankunft und des Verlassens des Classic-VIP-Zeltes zu dokumentieren. Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe.

Über eine eventuelle Änderung der geltenden Corona-Maßnahmen werden wir auf unserer Homepage rechtzeitig vor der Generalversammlung informieren.

Die Generalversammlung findet vor Ort statt und wird nicht online ĂŒbertragen.

Mit blau-gelben GrĂŒĂŸen!

Das PrÀsidium

bearbeitet von Fem Fan

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  • 3 weeks later...
Jahrhunderttalent
Fem Fan schrieb vor 5 Stunden:

Wird wohl nicht stattfinden, falls der LD kommt

findet nicht statt, da der LD da ist. Danke an alle Impfverweigerer u. Schwurbler. 

Zum GlĂŒck ist aber nicht nur der LD da, sondern auch die Impfpflicht. Leider viel zu lange gewartet...

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  • 5 months later...
Mamarazza i.R.

Es gibt jetzt einen Termin fĂŒr die 125. ordentliche GV:

DIENSTAG, 31. Mai 2022, 18 Uhr

 

TAGESORDNUNG

  • Eröffnung und BegrĂŒĂŸung
  • Feststellung der Anwesenheit und BeschlussfĂ€higkeit
  • Beschlussfassung ĂŒber die Tagesordnung
  • Bericht des PrĂ€sidiums
  • Genehmigung des Rechenschaftsberichtes ĂŒber die TĂ€tigkeit des PrĂ€sidiums
  • Bericht der RechnungsprĂŒfer
  • Genehmigung des Berichts der RechnungsprĂŒfer und des Rechnungsabschlusses
  • Entlastung des PrĂ€sidiums
  • Änderung der Statuten und nachtrĂ€gliche Genehmigung einer aufgetragenen Statutenanpassung vom 20.12.2019
  • Vorstellung der Kandidaten fĂŒr die einzelnen Funktionen im PrĂ€sidium
  • Wahl der Organe
  • BestĂ€tigung der Wahl des Fanbeirats durch das PrĂ€sidium
  • Verleihung von Ehrenmitgliedschaft
  • Beschlussfassung ĂŒber allfĂ€llige AntrĂ€ge zur ordentlichen Generalversammlung
  • Beendigung

Sollte um 18:00 Uhr nicht die HĂ€lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, findet die obengenannte ordentliche Generalversammlung nach § 11.9 der Statuten eine halbe Stunde spĂ€ter ohne RĂŒcksicht auf die Zahl der Erschienenen statt.

Einlass zur Generalversammlung ist ab 17:30 Uhr.

Stimmrecht haben die Mitglieder nach § 19.2 der Statuten nur dann, wenn sie am Tag der Generalversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben, dem Verein zumindest 6 Monate lang angehören und mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags fĂŒr das laufende Vereinsjahr nicht im RĂŒckstand sind.

Jedes Mitglied kann nach § 11.8 der Statuten nur ein anderes Mitglied zur Vertretung bei der StimmrechtsausĂŒbung in der Generalversammlung schriftlich bevollmĂ€chtigen. In dem Fall ist auch die schriftliche Vollmacht vorzuweisen. Jedes Mitglied darf dabei maximal zwei andere Mitglieder bei der StimmrechtsausĂŒbung vertreten.

Beim Einlass weisen Sie bitte Ihre gĂŒltige Mitgliedskarte und einen Personalausweis zum Nachweis Ihres Stimmrechts vor.

Die vorgeschlagene neue Fassung der Statuten wird in KĂŒrze im Mitgliederbereich der Homepage https://www.firstviennafc.at/ zu finden sein und in der GeschĂ€ftsstelle des Vereins zu den BĂŒrozeiten von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis freitags zur Einsicht aufliegen.

Mit blau-gelben GrĂŒĂŸen!

Das PrÀsidium

img-13320-big.jpg

bearbeitet von Fem Fan

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  • 2 weeks later...
LeistungstrÀger
Fem Fan schrieb am 2.5.2022 um 16:11 :
  • Änderung der Statuten und nachtrĂ€gliche Genehmigung einer aufgetragenen Statutenanpassung vom 20.12.2019

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind schon im Mitgliederbereich auf der HP abrufbar. Sehr löblich die Transparenz!

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BanklwÀrmer

Es mag die Transparenz löblich sein, die Inhalte der StatutenĂ€nderungen sind es fĂŒr mich nicht. Sollten sich alle Mitglieder dringend zu GemĂŒte fĂŒhren. Ich kanns nicht nachvollziehen warum der Aufsichtsrat in einen Schlichtungsrat umgewandelt werden soll und die letzten, eh schon begrenzten, Kontrollmöglichkeiten, beschnitten werden.

Dem kann ich als Mitglied nicht zustimmen.

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Mamarazza i.R.
Döblinga schrieb vor 40 Minuten:

Es mag die Transparenz löblich sein, die Inhalte der StatutenĂ€nderungen sind es fĂŒr mich nicht. Sollten sich alle Mitglieder dringend zu GemĂŒte fĂŒhren. Ich kanns nicht nachvollziehen warum der Aufsichtsrat in einen Schlichtungsrat umgewandelt werden soll und die letzten, eh schon begrenzten, Kontrollmöglichkeiten, beschnitten werden.

Dem kann ich als Mitglied nicht zustimmen.

Auf den 1. Blick auch nicht, glaube aber, dass sich möglicherweise nicht leicht Mitglieder finden lassen. Kenn mich da nicht so aus, aber haftet der Aufsichtsrat nicht in bestimmten FĂ€llen ? Im ĂŒbrigen hatte ich in grauer Vorzeit nicht das GefĂŒhl, dass uns der Aufsichtsrat von worst case Szenarien bewahren hĂ€tte können.

 

 

 

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BanklwÀrmer
Fem Fan schrieb vor 7 Minuten:

 Im ĂŒbrigen hatte ich in grauer Vorzeit nicht das GefĂŒhl, dass uns der Aufsichtsrat von worst case Szenarien bewahren hĂ€tte können.

Das stimmt absolut, daher hab ich auch bewusst von begrenzten Kontrollmöglichkeiten gesprochen, aber immerhin gibt es welche.

Mir ist halt absolut unklar aus welcher Motivation heraus diese Änderungen nun derzeit notwendig sein sollen. Das muss mir jemand ganz gut erklĂ€ren sonst bin ich als Mitglied in keister Weise bereit dem zuzustimmen.
 

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Superkicker

Bin ich ganz bei dir. Die Leute werden sich bestimmt was bei der Änderung gedacht haben. Aber was?

Es wĂ€re hilfreich, die gute Gepflogenheit eines Motivationsberichts zur Änderung anzufĂŒgen.

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Superkicker

Was mir erst jetzt bei der dritten Durchsicht :facepalm:, abgesehen vom Inhaltlichen, aufgefallen ist und heutzutage eigentlich nicht mehr möglich sein darf:

Dass wir mit einem Frauenteam in einer durchschnittlichen Liga vertreten sind (halt nur BuLi), ist bei den Gestaltern (ich bin so frei) anscheinend noch nicht im Denken manifestiert.

Von geschlechtergerechter Sprache ist keine Spur und das generische Maskulinum wurde durchgĂ€ngig verwendet. Ist es NachlĂ€ssigkeit, Gedankenlosigkeit beim Copy/Paste, Mangel an SensibiltĂ€t - oder ein leichtes Abbild der (mĂ€nnlichen) herrschenden AttitĂŒden?

Eine Änderung wird sich vor der kpmmenden Generalversammlung wohl nicht mehr ausgehen, aber das PrĂ€sidium ist durch Beschluss zu verpflichten, die vorgeschlagene Neufassung bis zur nĂ€chsten GV in gendergerechter Sprache zum Beschluss vorzulegen.

bearbeitet von Strawanzer

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up the Bohs schrieb vor 11 Stunden:

Hast keine anderen Sorgen...?:kopfwand:

das ist mittlerweile nicht nur in derartigen texten standard und wird bei unterlassung zu recht als respektlosigkeit interpretiert. 

(ja, ich weiß: "aber die arme sprache!" diese ist nicht in stein gemeißelt, nur weil man sich einmal auf eine grammatikalische norm einigte...)

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