der "wichtige frage thread"


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V.I.P.

Ist bereits passiert. Leider noch keine Rückmeldung. Falls dies aber nicht geht, wären die Alternativen bzw. Möglichkeiten interessant gewesen. Verstehe sowieso nicht, wie man bei einem Job wie dem derzeitigen (Verkauf von Kleidung) nicht zu einer einvernehmlichen einwilligen kann als AG, wenn man sowieso davon ausgehen kann dass der AN vielleicht dann 1 Monat krank ist oder seine Arbeit nicht ordentlich macht. Kann für mich nur eine Frage des Egos sein

Unberechtigt kannst du austreten (daher du sagst: Wurst was, ich komme ab x.x. nimmer). Du bist ja kein Leibeigener. Es treffen dich halt die entsprechenden finanziellen Konsequenzen, aber das kannst du ja googlen, was bei unberechtigtem Austritt verloren geht und ob sich das auszahlt.

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hihi haha der pumuckl ist da

@sirius: muss man bei einer fristlosen nicht aufpassen, dass da keine regressansprüche kommen? habe zuletzt auf der ak-seite zumindest sowas gelesen, dass dein urlaubsanspruch und der aliqoute anteil fürs 13/14 gehalt verfallen könnte... kann das wer bestätigen?

schau auch mal in deinem vertrag nach, mein chef meinte vorhin etwas vonwegen als arbeiter kann man jederzeit kündigen ausser es steht was bestimmtes im vertrag... 4 wochen kündigunsfrist sind ja auch etwas unüblich bei arbeitern...


urlaubstage dürfen dir keinesfalls abgerechnet werden.

also minusurlaubstage?

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

sagen wir mal so: hattest du bereits anspruch auf diese urlaubstage oder war's ein vorgriff? wenn letzteres, dann keine ahnung, wenn ersteres, dann anspruch, daher (fast) völlig egal, was danach passiert. und wenn du 5 wochen am stück konsumierst und danach kündigst, pech für den arbeitgeber.

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Institut für genoppte Gurken

Unberechtigt kannst du austreten (daher du sagst: Wurst was, ich komme ab x.x. nimmer). Du bist ja kein Leibeigener. Es treffen dich halt die entsprechenden finanziellen Konsequenzen, aber das kannst du ja googlen, was bei unberechtigtem Austritt verloren geht und ob sich das auszahlt.

Hatte eine ähnliche situation. Nach Erkundigung bei der AK hab ich dann fristlos gekündigt. Bin ums Urlaubsgeld (für 6 Monate, Weihnachten war erst) umgefallen, sonst ist nicht viel passiert. In Anbetracht meiner Beruflichen Verbesserung war es die Action allemal Wert, und würds wieder machen. War auch irgendwie cool :D

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hihi haha der pumuckl ist da

sagen wir mal so: hattest du bereits anspruch auf diese urlaubstage oder war's ein vorgriff? wenn letzteres, dann keine ahnung, wenn ersteres, dann anspruch, daher (fast) völlig egal, was danach passiert. und wenn du 5 wochen am stück konsumierst und danach kündigst, pech für den arbeitgeber.

na war schon ein vorgriff, weil ich war im februar 2 wochen, hätte aber erst ab mai die 10 tage anspruch gehabt, obwohl ich halt davon ausgehe, dass der anspruch sich monatlich aufbaut (also 2 tage pro monat) egal ob ich schon seit 2 jahren dort arbeite. ich schreibe das so komisch, weil ich mir einbilde mal gelesen zu haben, dass nach einer bestimmten zeit, der volle urlaubsanspruch mit jahresanfang besteht?!

ach gott ich kenn mich einfach viel zu wenig aus :heul:

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Unberechtigt kannst du austreten (daher du sagst: Wurst was, ich komme ab x.x. nimmer). Du bist ja kein Leibeigener. Es treffen dich halt die entsprechenden finanziellen Konsequenzen, aber das kannst du ja googlen, was bei unberechtigtem Austritt verloren geht und ob sich das auszahlt.

Die Frag ist halt, ob man zum Beispiel "nur" ums anteilige Urlaubs-, Weihnachtsgeld umfällt oder auch andere Ansprüche von AG gestellt werden können (z.B. Verluste bei den Einnahmen oder so). Und wenn dauernd von AG kommuniziert wird, dass sowieso abgebaut werden müsse, verstehe ich halt die fehlende Bereitschaft zur einvernehmlichen nicht wirklich.

@sirius: muss man bei einer fristlosen nicht aufpassen, dass da keine regressansprüche kommen? habe zuletzt auf der ak-seite zumindest sowas gelesen, dass dein urlaubsanspruch und der aliqoute anteil fürs 13/14 gehalt verfallen könnte... kann das wer bestätigen?

Habe ich auch so gelesen. Keine Ahnung wie heiß das gegessen wird...

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entweder mit jahresanfang oder mit einem fixen monatlichen stichtag (der jährlich gleich bleibt), aber eigentlich sollte es schon so sein, dass du dann den ganzen jahresanspruch auf einmal bekommst.

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na war schon ein vorgriff, weil ich war im februar 2 wochen, hätte aber erst ab mai die 10 tage anspruch gehabt, obwohl ich halt davon ausgehe, dass der anspruch sich monatlich aufbaut (also 2 tage pro monat) egal ob ich schon seit 2 jahren dort arbeite. ich schreibe das so komisch, weil ich mir einbilde mal gelesen zu haben, dass nach einer bestimmten zeit, der volle urlaubsanspruch mit jahresanfang besteht?!

ach gott ich kenn mich einfach viel zu wenig aus :heul:

der Anteilige Urlaubsanspruch mit 2 Tagen pro Monat ist glaub ich wenn man z.B. im Mai anfängt und die anderen Mitarbeiter ihren ganzen Urlaub z.B. mit 1.1. bekommen haben. Sobald der erste Stichtag für den neuen Urlaub kommt, hat man glaub ich den ganzen Urlaub ab dem jeweiligen Stichtag. Wenn also 1.1. Stichtag für das Jahr 2014 ist, und du erst Mitte des Jahres einsteigst, steht dir nur der halbe Urlaub zu. Das mit den 2 Tagen/Monat ist aber glaub ich auch nur so eine richtlinie. Hab schon gehört das welche noch garnicht solange bei einem neuen AG waren um 1 Woche Sommerurlaub nehmen zu können, diesen aber trotzdem nehmen durften, weil sie vorgegriffen haben

bearbeitet von Sirus

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V.I.P.

Die Frag ist halt, ob man zum Beispiel "nur" ums anteilige Urlaubs-, Weihnachtsgeld umfällt oder auch andere Ansprüche von AG gestellt werden können (z.B. Verluste bei den Einnahmen oder so). Und wenn dauernd von AG kommuniziert wird, dass sowieso abgebaut werden müsse, verstehe ich halt die fehlende Bereitschaft zur einvernehmlichen nicht wirklich.

Ja, prinzipiell wird man damit mWn schadenersatzpflichtig. Ich kenne die Situation ja nicht, aber es dürfte wohl sehr schwer sein, hier einen konkreten Schaden dem Austretenden anzulasten.

Hatte eine ähnliche situation. Nach Erkundigung bei der AK hab ich dann fristlos gekündigt. Bin ums Urlaubsgeld (für 6 Monate, Weihnachten war erst) umgefallen, sonst ist nicht viel passiert. In Anbetracht meiner Beruflichen Verbesserung war es die Action allemal Wert, und würds wieder machen. War auch irgendwie cool :D

Eben, man ist ja kein Leibeigener.

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uhhuh...h..

Die Geschenkkarte wird gespeichert und du kannst damit mehrere Einkäufe tätigen, bis sie leer ist. Der Preis wird ganz normal vom Guthaben abgezogen.

danke!!

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hihi haha der pumuckl ist da

entweder mit jahresanfang oder mit einem fixen monatlichen stichtag (der jährlich gleich bleibt), aber eigentlich sollte es schon so sein, dass du dann den ganzen jahresanspruch auf einmal bekommst.

das heisst aber nicht, dass sie mir noch die anderen 3 wochen auszahlen müssen oder? ^^

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das heisst aber nicht, dass sie mir noch die anderen 3 wochen auszahlen müssen oder? ^^

nein, das heißt's nicht. ausgezahlt wird nur der aliquote anspruch.

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get the fuck in!

Wenn Urlaubsvorgriff vom Dienstgeber gestattet wurde, hat er beim Austritt Pech, darf nichts rückverrechnet werden. Ausnahme nur bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt und fristloser Entlassung.

@sirus: wenn's notwendig ist, dann wirklich einfach unberechtigt vorzeitig austreten. Urlaubsanspruch geht verloren (aber nur der aus dem laufenden Urlaubsjahr, Rest aus Vorjahren nicht!), bei Urlaubs-/Weihnachtsgeld kommt's drauf an.

Bei den meisten Arbeiter-KVs entfällt der Anspruch, aber bei dir hört sich das nach Angestelltem an...und da besteht trotzdem jedenfalls der aliquote Anspruch bis Austritt, da gab's grad ein aktuelles OGH-Urteil dazu, nachdem das bei Angestellten nicht mal laut Kollektivvertrag entfallen darf.

bearbeitet von Maulinho

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