Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 13. April 2014 wenn ich beim google playstore einen app kaufen möchte und den gutschein einlösen will. zb beim 10 gutschein wirds durchn einkauf dann subtrahiert? und kanns öfters verwenden bis es leer ist? oder ist beim erstmaligen einlösen wertlos? danke! Die Geschenkkarte wird gespeichert und du kannst damit mehrere Einkäufe tätigen, bis sie leer ist. Der Preis wird ganz normal vom Guthaben abgezogen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 13. April 2014 Frage: wenn ich gekündigt habe und mein chef mir drei minustage vom finalen gehalt abziehen will, geht das? Und gibt es eine regelung wie viele freie tage man in den zwei wochen kündigungsfrist haben muss/sollte? Mag nicht zwei wochen durcharbeiten für nix weil das dann meine minustage auffressen würde... Danke im vorhinein Wie sind diese Minustage entstanden? Wenn du dienstplanbedingt/mangels Arbeit ein paar mal frei hattest oder früher gegangen bist und das irgendwann wieder einarbeiten solltest, dann darf dir nichts abgezogen werden - es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dich gemäß deines Vertrages ausreichend zu beschäftigen und er trägt das Risiko, auf den Minusstunden/-tagen sitzen zu bleiben. (Mal ganz allgemein, etwaige einzelvertagliche Regelungen oder so könnte es ja auch noch geben) Genauso wenig darf dir so etwas mit dem Urlaub gegengerechnet werden. http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitszeit/Lohnabzug_fuer_Minusstunden.html Und Freizeit in den letzten 2 Wochen: Ist ja jetzt nix anderes als sonst, also du solltest genauso viel tägliche/wöchentliche Ruhezeit haben, wie im Arbeitszeit-/Arbeitsruhegesetz drinsteht. http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitszeit/Arbeitsruhe/default.htm 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 14. April 2014 (bearbeitet) Frage: Arbeitnehmer AN bekommt von Arbeitgeber AG dauernd die Info das Stellen abgebaut werden müssen und sieht den Job derzeit sowieso als "Notlösung" damit ein Einkommen vorhanden ist. AN ist seit ~5 Monaten beim AG angemeldet. AN wollte für Bewerbungsgespräch (wurde nur als ZA angefragt ohne Angabe von Gründen) ZA nehmen, hat diesen vom AG aber nicht genehmigt bekommen. Somit ging AN in Krankenstand (befindet sich noch immer im Stand) und ging zum Bewerbungsgespräch. Gespräch war Positiv und AN könnte mit 1.5. beim neuen Job beginnen. Auf die Frage nach einvernehmlicher Kündigung beim derzeitigen AG kommt die Info, dass die 1 Monat Kündigungsfrist von AN einzuhalten ist und es keine einvernehmliche geben wird. Diese Kündigung kann jedoch erst mit monatsletzten erfolgen und somit ist man bis 31.5. an den derzeitigen AG gebunden. Welche Möglichkeiten/Konsequenzen hätte man, wenn man am 1.5. beim neuen AG anfangen möchte, da man sich spätestens jetzt sicher sein kann, dass man mit spätestens 31.5. auch von derzeitigen AG gekündigt werden würde? Bitte um rasche Hilfe!! bearbeitet 14. April 2014 von Sirus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 14. April 2014 Frage: Arbeitnehmer AN bekommt von Arbeitgeber AG dauernd die Info das Stellen abgebaut werden müssen und sieht den Job derzeit sowieso als "Notlösung" damit ein Einkommen vorhanden ist. AN ist seit ~5 Monaten beim AG angemeldet. AN wollte für Bewerbungsgespräch (wurde nur als ZA angefragt ohne Angabe von Gründen) ZA nehmen, hat diesen vom AG aber nicht genehmigt bekommen. Somit ging AN in Krankenstand (befindet sich noch immer im Stand) und ging zum Bewerbungsgespräch. Gespräch war Positiv und AN könnte mit 1.5. beim neuen Job beginnen. Auf die Frage nach einvernehmlicher Kündigung beim derzeitigen AG kommt die Info, dass die 1 Monat Kündigungsfrist von AN einzuhalten ist und es keine einvernehmliche geben wird. Diese Kündigung kann jedoch erst mit monatsletzten erfolgen und somit ist man bis 31.5. an den derzeitigen AG gebunden. Welche Möglichkeiten/Konsequenzen hätte man, wenn man am 1.5. beim neuen AG anfangen möchte, da man sich spätestens jetzt sicher sein kann, dass man mit spätestens 31.5. auch von derzeitigen AG gekündigt werden würde? Bitte um rasche Hilfe!! Sieht nicht gut aus: Vorzeitige Auflösung § 25. Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden. § 26. Als ein wichtiger Grund, der den Angestellten zum vorzeitigen Austritte berechtigt, ist insbesondere anzusehen: 1. Wenn der Angestellte zur Fortsetzung seiner Dienstleistung unfähig wird oder diese ohne Schaden für seine Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortsetzen kann; 2. wenn der Dienstgeber das dem Angestellten zukommende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält, ihn bei Naturalabzügen durch Gewährung ungesunder oder unzureichender Kost oder ungesunder Wohnung benachteiligt oder andere wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt; 3. wenn der Dienstgeber den ihm zum Schutze des Lebens, der Gesundheit oder der Sittlichkeit des Angestellten gesetzlich obliegenden Verpflichtungen nachzukommen verweigert; 4. wenn der Dienstgeber sich Tätlichkeiten, Verletzungen der Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Angestellten oder dessen Angehörige zuschulden kommen läßt oder es verweigert, den Angestellten gegen solche Handlungen eines Mitbediensteten oder eines Angehörigen des Dienstgebers zu schützen. § 27. Als ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, ist insbesondere anzusehen: 1. wenn der Angestellte im Dienste untreu ist, sich in seiner Tätigkeit ohne Wissen oder Willen des Dienstgebers von dritten Personen unberechtigte Vorteile zuwenden läßt, insbesondere entgegen der Bestimmung des § 13 eine Provision oder eine sonstige Belohnung annimmt, oder wenn er sich einer Handlung schuldig macht, die ihn des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen läßt; 2. wenn der Angestellte unfähig ist, die versprochenen oder die den Umständen nach angemessenen Dienste (§ 6) zu leisten; 3. wenn einer der im § 1 bezeichneten Angestellten ohne Einwilligung des Dienstgebers ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt oder im Geschäftszweige des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte macht oder wenn ein Angestellter den in § 7, Absatz 4, bezeichneten Verboten zuwiderhandelt; 4. wenn der Angestellte ohne einen rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Dienstleistung unterläßt oder sich beharrlich weigert, seine Dienste zu leisten oder sich den durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigten Anordnungen des Dienstgebers zu fügen, oder wenn er andere Bedienstete zum Ungehorsam gegen den Dienstgeber zu verleiten sucht; 5. wenn der Angestellte durch eine längere Freiheitsstrafe oder durch Abwesenheit während einer den Umständen nach erheblichen Zeit, ausgenommen wegen Krankheit oder Unglücksfalls, an der Verrichtung seiner Dienste gehindert ist; 6. wenn der Angestellte sich Tätlichkeiten, Verletzungen der Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Dienstgeber, dessen Stellvertreter, deren Angehörige oder gegen Mitbedienstete zuschulden kommen läßt. § 28. (1) Wenn der Angestellte ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder wenn ihn ein Verschulden an der vorzeitigen Entlassung trifft, steht dem Dienstgeber der Anspruch auf Ersatz des ihm verursachten Schadens zu. (2) Für die schon bewirkten Leistungen, deren Entgelt noch nicht fällig ist, steht dem Angestellten ein Anspruch auf den entsprechenden Teil des Entgeltes nur insoweit zu, als sie nicht durch die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses für den Dienstgeber ihren Wert ganz oder zum größten Teil eingebüßt haben. § 29. (1) Wenn der Dienstgeber den Angestellten ohne wichtigen Grund vorzeitig entläßt oder wenn ihn ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Angestellten trifft, behält dieser, unbeschadet weitergehenden Schadenersatzes, seine vertragsmäßigen Ansprüche auf das Entgelt für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit oder durch ordnungsmäßige Kündigung durch den Dienstgeber hätte verstreichen müssen, unter Einrechnung dessen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. (2) Soweit der im Absatz 1 genannte Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, kann der Angestellte das ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort, den Rest zur vereinbarten oder gesetzlichen (§ 15) Zeit fordern. Der Anspruch auf die dem Angestellten gebührende Abfertigung (§§ 23 und 23a) bleibt unberührt. § 30. (1) Ist der Angestellte unter der ausdrücklichen Bedingung aufgenommen, daß er den Dienst genau an einem festbestimmten Tage anzutreten hat, so kann der Dienstgeber vom Vertrage zurücktreten, wenn der Angestellte, aus welchem Grund immer, den Dienst an dem bestimmten Tage nicht antritt. (2) Außer diesem Falle kann der Dienstgeber vor Antritt des Dienstes vom Vertrage zurücktreten, wenn der Angestellte, ohne durch ein unabwendbares Hindernis gehindert zu sein, den Dienst an dem vereinbarten Tage nicht antritt oder wenn sich infolge eines unabwendbaren Hindernisses der Dienstantritt um mehr als vierzehn Tage verzögert. Das gleiche gilt, wenn ein Grund vorliegt, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung des Angestellten berechtigt. (3) Der Angestellte kann vor Antritt des Dienstes vom Vertrage zurücktreten, wenn ein Grund vorliegt, der ihn zum vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnisse berechtigt. Das gleiche gilt, wenn sich der Dienstantritt infolge Verschuldens des Dienstgebers oder infolge eines diesen treffenden Zufalles um mehr als vierzehn Tage verzögert. Tritt der Angestellte im letzteren Fall ungeachtet der Verzögerung den Dienst an, so gebührt ihm das Entgelt von dem Tage an, an dem der Dienst hätte angetreten werden sollen. (4) Wird vor Antritt des Dienstes über das Vermögen des Dienstgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann sowohl der Masseverwalter, im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung der Dienstgeber mit Zustimmung des Sanierungsverwalters, als auch der Angestellte vom Vertrag zurücktreten. § 31. (1) Ist der Dienstgeber ohne wichtigen Grund vom Vertrage zurückgetreten oder hat er durch sein schuldbares Verhalten dem Angestellten zum Rücktritte begründeten Anlaß gegeben, so hat er dem Angestellten das Entgelt zu ersetzen, das diesem für den Zeitraum gebührt, der bei ordnungsmäßiger Kündigung durch den Dienstgeber vom Tage des Dienstantrittes bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses hätte verstreichen müssen. Wenn das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen wurde, hat der Dienstgeber dem Angestellten, falls die vereinbarte Dienstdauer drei Monate nicht übersteigt, das für die ganze Dauer entfallende Entgelt, falls die vereinbarte Dienstdauer dagegen drei Monate übersteigt, den für drei Monate entfallenden Teilbetrag des Entgeltes zu ersetzen. Allfällige weitere Schadenersatzansprüche werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. (2) Die gleichen Ansprüche stehen dem Angestellten zu, wenn der Masseverwalter oder der Dienstgeber mit Zustimmung des Sanierungsverwalters vom Vertrag zurückgetreten ist. (3) Ist der Angestellte ohne wichtigen Grund vom Vertrage zurückgetreten oder hat er durch sein schuldbares Verhalten dem Dienstgeber zum Rücktritt begründeten Anlaß gegeben, so kann der Dienstgeber Schadenersatz verlangen. § 32. Trifft beide Teile ein Verschulden an dem Rücktritt oder der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt. Fristlose wäre die beste Lösung. Aber dazu müsste man dem Chef schon in die Goschn haun. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/214/Seite.2140304.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 14. April 2014 Sieht nicht gut aus: Fristlose wäre die beste Lösung. Aber dazu müsste man dem Chef schon in die Goschn haun. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/214/Seite.2140304.html Das hat halt leider auch noch andere Konsequenzen Spricht etwas dagegen in Krankenstand zu bleiben? Bzw. bringt dies vielleicht etwas um doch noch die einvernehmliche zu bekommen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gibson ASB-Legende Geschrieben 14. April 2014 Das hat halt leider auch noch andere Konsequenzen Spricht etwas dagegen in Krankenstand zu bleiben? Bzw. bringt dies vielleicht etwas um doch noch die einvernehmliche zu bekommen? Erste Frage: Nein. Zweite Frage: Wohl kaum, wenn er denn so tickt, wie du sagst. Als einzige Alternativen würden mir jetzt noch ein Anruf bei der AK, oder gesund schreibenlassen und einfach nicht Arbeiten kommen, einfallen. Zweiteres, um vielleicht doch noch eine Fristlose zu bekommen. Wenn hier nicht noch ein Jurist auftaucht, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, werden wohl nicht mehr viele Vorschläge kommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
samot Hear me Roar Geschrieben 14. April 2014 Frage: Arbeitnehmer AN bekommt von Arbeitgeber AG dauernd die Info das Stellen abgebaut werden müssen und sieht den Job derzeit sowieso als "Notlösung" damit ein Einkommen vorhanden ist. AN ist seit ~5 Monaten beim AG angemeldet. AN wollte für Bewerbungsgespräch (wurde nur als ZA angefragt ohne Angabe von Gründen) ZA nehmen, hat diesen vom AG aber nicht genehmigt bekommen. Somit ging AN in Krankenstand (befindet sich noch immer im Stand) und ging zum Bewerbungsgespräch. Gespräch war Positiv und AN könnte mit 1.5. beim neuen Job beginnen. Auf die Frage nach einvernehmlicher Kündigung beim derzeitigen AG kommt die Info, dass die 1 Monat Kündigungsfrist von AN einzuhalten ist und es keine einvernehmliche geben wird. Diese Kündigung kann jedoch erst mit monatsletzten erfolgen und somit ist man bis 31.5. an den derzeitigen AG gebunden. Welche Möglichkeiten/Konsequenzen hätte man, wenn man am 1.5. beim neuen AG anfangen möchte, da man sich spätestens jetzt sicher sein kann, dass man mit spätestens 31.5. auch von derzeitigen AG gekündigt werden würde? Bitte um rasche Hilfe!! Naja wieso fragst du nicht deinen neuen AG ob du est am 1.6 beginnen kannst. Wenn sie dich wirklich wollen, dann wird das auch kein Problem sein... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 14. April 2014 Naja wieso fragst du nicht deinen neuen AG ob du est am 1.6 beginnen kannst. Wenn sie dich wirklich wollen, dann wird das auch kein Problem sein... Ist bereits passiert. Leider noch keine Rückmeldung. Falls dies aber nicht geht, wären die Alternativen bzw. Möglichkeiten interessant gewesen. Verstehe sowieso nicht, wie man bei einem Job wie dem derzeitigen (Verkauf von Kleidung) nicht zu einer einvernehmlichen einwilligen kann als AG, wenn man sowieso davon ausgehen kann dass der AN vielleicht dann 1 Monat krank ist oder seine Arbeit nicht ordentlich macht. Kann für mich nur eine Frage des Egos sein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 14. April 2014 Wie sind diese Minustage entstanden? Wenn du dienstplanbedingt/mangels Arbeit ein paar mal frei hattest oder früher gegangen bist und das irgendwann wieder einarbeiten solltest, dann darf dir nichts abgezogen werden - es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dich gemäß deines Vertrages ausreichend zu beschäftigen und er trägt das Risiko, auf den Minusstunden/-tagen sitzen zu bleiben. (Mal ganz allgemein, etwaige einzelvertagliche Regelungen oder so könnte es ja auch noch geben) Genauso wenig darf dir so etwas mit dem Urlaub gegengerechnet werden. http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitszeit/Lohnabzug_fuer_Minusstunden.html Und Freizeit in den letzten 2 Wochen: Ist ja jetzt nix anderes als sonst, also du solltest genauso viel tägliche/wöchentliche Ruhezeit haben, wie im Arbeitszeit-/Arbeitsruhegesetz drinsteht. http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitszeit/Arbeitsruhe/default.htm hey danke für die antwort! ja minustage sind entstanden weil nicht so viele leute gebraucht wurden und ich dafür dann später einmal die tage mit den feiertagen rein arbeiten sollte, wurde aber weder gefragt noch war ich einverstanden. mein arbeitgeber war jetzt "großzügig" und hat angekündigt mir für die minus 1,9 urlaubstage nur einen tag und für die 2 verbleibenden minustage (weil ostermontag) auch ein tag abzuziehen... da ich nächste woche noch bis mittwoch arbeite, würde mir auch da noch ein freier tag zustehen, d.h. im endeffekt wärs dann genau ein tag um den ich mich streiten müsste, aber herschenken will ich auch nix ^^ danke nochmal 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 14. April 2014 urlaubstage dürfen dir keinesfalls abgerechnet werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 14. April 2014 Ist bereits passiert. Leider noch keine Rückmeldung. Falls dies aber nicht geht, wären die Alternativen bzw. Möglichkeiten interessant gewesen. Verstehe sowieso nicht, wie man bei einem Job wie dem derzeitigen (Verkauf von Kleidung) nicht zu einer einvernehmlichen einwilligen kann als AG, wenn man sowieso davon ausgehen kann dass der AN vielleicht dann 1 Monat krank ist oder seine Arbeit nicht ordentlich macht. Kann für mich nur eine Frage des Egos sein Unberechtigt kannst du austreten (daher du sagst: Wurst was, ich komme ab x.x. nimmer). Du bist ja kein Leibeigener. Es treffen dich halt die entsprechenden finanziellen Konsequenzen, aber das kannst du ja googlen, was bei unberechtigtem Austritt verloren geht und ob sich das auszahlt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 14. April 2014 @sirius: muss man bei einer fristlosen nicht aufpassen, dass da keine regressansprüche kommen? habe zuletzt auf der ak-seite zumindest sowas gelesen, dass dein urlaubsanspruch und der aliqoute anteil fürs 13/14 gehalt verfallen könnte... kann das wer bestätigen? schau auch mal in deinem vertrag nach, mein chef meinte vorhin etwas vonwegen als arbeiter kann man jederzeit kündigen ausser es steht was bestimmtes im vertrag... 4 wochen kündigunsfrist sind ja auch etwas unüblich bei arbeitern... urlaubstage dürfen dir keinesfalls abgerechnet werden. also minusurlaubstage? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 14. April 2014 sagen wir mal so: hattest du bereits anspruch auf diese urlaubstage oder war's ein vorgriff? wenn letzteres, dann keine ahnung, wenn ersteres, dann anspruch, daher (fast) völlig egal, was danach passiert. und wenn du 5 wochen am stück konsumierst und danach kündigst, pech für den arbeitgeber. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RapidWien07 ASB-Legende Geschrieben 14. April 2014 Was kann man bei einer Lenkererhebung so erwarten Strafe von bis € oder kann das alles sein? Geht um mein Firmenauto......... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 14. April 2014 Unberechtigt kannst du austreten (daher du sagst: Wurst was, ich komme ab x.x. nimmer). Du bist ja kein Leibeigener. Es treffen dich halt die entsprechenden finanziellen Konsequenzen, aber das kannst du ja googlen, was bei unberechtigtem Austritt verloren geht und ob sich das auszahlt. Hatte eine ähnliche situation. Nach Erkundigung bei der AK hab ich dann fristlos gekündigt. Bin ums Urlaubsgeld (für 6 Monate, Weihnachten war erst) umgefallen, sonst ist nicht viel passiert. In Anbetracht meiner Beruflichen Verbesserung war es die Action allemal Wert, und würds wieder machen. War auch irgendwie cool 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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