Medien-Thread


Recommended Posts

...personifizierte Torgefahr...
derGrazer schrieb vor 13 Minuten:

Es sollen Anklagen folgen gegen die Merchdiebe und den "Hassprediger" - leider nicht gegen die Mäci-Schläger (zu geringe Möglichkeit, die Identität festzustellen. Feige Arschlöcher). 

Ein Jahr später, noch immer nix passiert? Genau mein Humor!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Banklwärmer
RogueRouge schrieb vor 37 Minuten:

Schon komisch: In der Sache des Raubüberfalls auf den Fanshop letzten Jahres wird als Fall von „Diebstahl“ ermittelt, laut KLZ. Warum das kein Raub ist, verstehe ich nicht. Für mich ist Diebstahl, wenn jemand sich etwas unerlaubt aneignet und versucht dabei unbemerkt zu bleiben, also auch nicht mit Personen interagiert.

In den Fanshop hineinstürmen, vermummt, laut schreiend, die Verkäuferinnen zumindest verängstigt und schockiert/traumatisiert,  tlw. mit Fahnenstangen in der Hand schwingend, ist für mich eindeutig Raub, bzw. ein Raubüberfall. Das muss doch stärker mit Strafe bedroht sein, als in der Tankstelle ein Packerl Maggisuppe mitgehen zu lassen oder so.

Ob du beim Diebstahl unbemerkt bleiben willst oder nicht, ist komplett irrelevant. Es kommt alleine auf das Wegnehmen einer fremden Sache an.

Beim Raub kommt Gewaltanwendung bzw Drohung mit Gewalt dazu. Liegt das nicht vor, bzw ist es nicht beweisbar, bleibt es beim Diebstahl...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Tausenderklub
derGrazer schrieb vor 29 Minuten:

 leider nicht gegen die Mäci-Schläger (zu geringe Möglichkeit, die Identität festzustellen. Feige Arschlöcher). 

die 14-16 Jährigen wieder davon gekommen, älter war die Gruppe nicht

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Surft nur im ASB
34 minutes ago, derGrazer said:

 leider nicht gegen die Mäci-Schläger (zu geringe Möglichkeit, die Identität festzustellen. Feige Arschlöcher). 

Das goldene Ehrenabzeichen der Nord ist ihnen somit sicher. Achso, ich vergaß, weiß ja keiner wer das war.....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ergänzungsspieler

Meine Herren und Damen(?), etwas Contenance bitte. Schließlich ist das doch alles nur passiert, weil der GAK es nicht geschafft hat, ein Derbie ordentlich zu organisieren. Hat man dem Jauk und dem Tebbich damals nicht ordentlich zugehört? Die erklären einem doch immer, wie sich die Welt dreht. Zumindest deren.
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Spitzenspieler
jackboy schrieb vor 59 Minuten:

Ob du beim Diebstahl unbemerkt bleiben willst oder nicht, ist komplett irrelevant. Es kommt alleine auf das Wegnehmen einer fremden Sache an.

Beim Raub kommt Gewaltanwendung bzw Drohung mit Gewalt dazu. Liegt das nicht vor, bzw ist es nicht beweisbar, bleibt es beim Diebstahl...

Viel eindeutiger als auf dem öffentlich zugänglichen Video wirst einen Raub nie zu Gesicht bekommen. Kannst dir sogar aussuchen, welches der beiden Tatmittel du heranziehen möchtest.

Für mich völlig unverständlich wie man da auf einfachen Diebstahl kommt. Da es sich dabei aber eh nur um die polizeiliche Einordnung im Endbericht des Ermittlungsverfahrens handelt, geh ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Delikt in der Anklage noch abändert. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Beruf: ASB-Poster
1 hour ago, MeisterAllerKlassen said:

Viel eindeutiger als auf dem öffentlich zugänglichen Video wirst einen Raub nie zu Gesicht bekommen. Kannst dir sogar aussuchen, welches der beiden Tatmittel du heranziehen möchtest.

Für mich völlig unverständlich wie man da auf einfachen Diebstahl kommt. Da es sich dabei aber eh nur um die polizeiliche Einordnung im Endbericht des Ermittlungsverfahrens handelt, geh ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Delikt in der Anklage noch abändert. 

Das Problem an der ganzen Sache ist ja das es nicht nachweisbar ist wer jetzt wer ist. Manche hatten Stangen manche haben nur zugelangt am Tisch. Das Problem an deiner Ausführung sind nicht die Tatmittel sondern zu die Nachweisbarkeit. Einen Diebstahl kannst nachweisen. Weil dafür musst den Kollegen dort nur identifizieren wie er mit Material läuft. Ist ja eindeutig Diebstahl dann, für den Raub musst du die Drohhandlung explizit zuweisen, sonst wird dir zu 99% das Verfahren eingestellt. Weil die Tathandlung musst du einwandfrei zuordnen können. Können sie in dem Fall scheinbar nicht, also wirds bei Diebstahl bleiben. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bester Mann im Team

Was mir taugt, ist, dass hier alle von der Rechtslage sprechen.....seit mir nicht böse, aber so ein Scheiss darf einfach nicht passieren! Egal welcher Verein / Farbe sonst was. Ich kann mich daran erinnern, als da die Welt noch in Ordnung war und schwarz / rot miteinander gesoffen und sich gegenseitig gefrotzelt haben. Das war nicht mal ein Spiel mit erhöhter Sicherheit. Heim od. Auswärtsmatch, die Farben gleichmäßig verteilt.

Mir steigt echt die Grausbirn auf, wenn man heute von der Polizei angewiesen werden muss, welche Plätze / Straßen / Gassen gemieden werden sollen. Oder besser keine Fankleidung tragen....:kopfwand:  Dass Familien (zurecht), bei gewissen Spielen nicht mehr ins Stadion gehen. Es ist immer nur noch Fußball, ein Hobby, eine Freizeitaktivität!!!....gelebt wird aber zum Teil moderner Rassismus. Passt mir dei (Leiberl)Farbe ned, setzts wos! Im politischen Sinn wäre dass dann ein autokratisches od. diktatorisches System. Das muss endlich wieder aufhören und das gilt für alle FARBEN und VEREINE! 

Mir kommt echt so dermaßen is speim! 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Spitzenspieler
santaa1909 schrieb vor 11 Minuten:

Das Problem an der ganzen Sache ist ja das es nicht nachweisbar ist wer jetzt wer ist. Manche hatten Stangen manche haben nur zugelangt am Tisch. Das Problem an deiner Ausführung sind nicht die Tatmittel sondern zu die Nachweisbarkeit. Einen Diebstahl kannst nachweisen. Weil dafür musst den Kollegen dort nur identifizieren wie er mit Material läuft. Ist ja eindeutig Diebstahl dann, für den Raub musst du die Drohhandlung explizit zuweisen, sonst wird dir zu 99% das Verfahren eingestellt. Weil die Tathandlung musst du einwandfrei zuordnen können. Können sie in dem Fall scheinbar nicht, also wirds bei Diebstahl bleiben. 

Wenn du den Diebstahl zuordnen kannst solltest auch bei der Drohhandlung keine Probleme bekommen. Die kann nicht nur verbal, sondern auch konkludent (durch schlüssiges Verhalten) erfolgen, wobei laut rspr schon ein bloßes Umringen mit Drohgebärde ausreicht. An dem Maßstab wirds bei lauter Vermummten die schreiend auf den Fanshop zulaufen, Schlägen und Tischwürfen wohl nicht scheitern.

Auch die Zurechnung sollte kein Problem sein, weil das Argument des Identifizierten bei der Beweiswürdigung, er hätte nicht zumindest bedingten Vorsatz auf die Drohhandlung gehabt, jeglicher Lebenserfahrung widerspricht. Und selbst wenn diese Zurechnung, aus welchem Grund auch immer, nicht ausreichen würde, könntest ihn zumindest als Beitragstäter anklagen. Dabei muss nicht einmal jeder Täter das gesamte Tatbild verwirklichen. Es reicht, wenn einer die Droh/Gewalthandlung, und ein anderer (besagter Lehrer) die Wegnahmehandlung ausführt. 

Und schon vergrößert sich der Strafrahmen von 6 Monaten auf 1-10 Jahre. Nicht so unbedeutend wie ich finde. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Beruf: ASB-Poster

Ich bin absolut kein Jurist, daher frage mich gerade: wenn 2 maskierte BankRÄUBER eine Bank überfallen, einer hat eine Waffe (Drohung), aber der andere nimmt das Geld (Diebstahl) und man fasst zwar beide, aber das Geld und die Waffe liegen im Kofferraum. Gehen dann beide (fast) frei weil man nicht weiss wer der Räuber und wer der Dieb war? Bzw, wenn der Drohende das Geld nicht nimmt, dann wäre das kein Raub und auch kein Diebstahl, sondern nur „gefährliche Drohung“ oder so? Und da man nicht weiss, welcher das war kommen beide so recht billig davon?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bunter Hund im ASB
RogueRouge schrieb vor 9 Minuten:

Ich bin absolut kein Jurist, daher frage mich gerade: wenn 2 maskierte BankRÄUBER eine Bank überfallen, einer hat eine Waffe (Drohung), aber der andere nimmt das Geld (Diebstahl) und man fasst zwar beide, aber das Geld und die Waffe liegen im Kofferraum. Gehen dann beide (fast) frei weil man nicht weiss wer der Räuber und wer der Dieb war? Bzw, wenn der Drohende das Geld nicht nimmt, dann wäre das kein Raub und auch kein Diebstahl, sondern nur „gefährliche Drohung“ oder so? Und da man nicht weiss, welcher das war kommen beide so recht billig davon?

Ich studiere gerade Jus und verbringe jetzt schon eine halbe Stunde im RIS um das zu lösen weil ich es ein interessantes Beispiel find! :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Beruf: ASB-Poster
18 minutes ago, RogueRouge said:

Ich bin absolut kein Jurist, daher frage mich gerade: wenn 2 maskierte BankRÄUBER eine Bank überfallen, einer hat eine Waffe (Drohung), aber der andere nimmt das Geld (Diebstahl) und man fasst zwar beide, aber das Geld und die Waffe liegen im Kofferraum. Gehen dann beide (fast) frei weil man nicht weiss wer der Räuber und wer der Dieb war? Bzw, wenn der Drohende das Geld nicht nimmt, dann wäre das kein Raub und auch kein Diebstahl, sondern nur „gefährliche Drohung“ oder so? Und da man nicht weiss, welcher das war kommen beide so recht billig davon?

So einfach ists auch wieder nicht. Da kommst du automatisch zu einem Raub. Du bedroht ja aktiv Leute und nimmst ihnen unter diesem Vorwand etwas weg. Strafrecht ist leider echt gemein gefährlich, weil über kleine Tücken sind.

Von uns hat keiner Einsicht in die Ermittlungensakten bei dem Fall im Stadion. Was man auf rein rechtlich betrachtet auf manchen Videos sieht, wie jemand einfach am Tisch dort zugreift z.b. im gleichen Moment wird aber keiner bedroht dort. Das gleiche gilt für das Video aus der Katine. Dort gönnen sich die ein oder anderen im Vorbeilaufen Popcorn, ist auch "nur" Diebstahl weil keiner Aktiv bedroht wird. Die Szenerie ist bedrohlich außerhalb, aber keiner geht auf einem Video aktiv Richtung Kantine mit Drehbewegungen. Selbiges für den Fanshop. Nur weil die sich jetzt Prügeln mit Stangen etc gibt's halt keine aktive Drohung Richtung Fanshop oder Kantine das man des jetzt rausrücken muss. Und da liegt das Problem an der ganzen Sache dann.

3 minutes ago, DerRoteRächer said:

Ich studiere gerade Jus und verbringe jetzt schon eine halbe Stunde im RIS um das zu lösen weil ich es ein interessantes Beispiel find! :D

Ist 142 und 143 StGb für Raub/schwerer Raub.

Subsumption muss her für das Bsp. 

bearbeitet von santaa1909

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bunter Hund im ASB
santaa1909 schrieb vor 2 Minuten:

So einfach ists auch wieder nicht. Da kommst du automatisch zu einem Raub. Du bedroht ja aktiv Leute und nimmst ihnen unter diesem Vorwand etwas weg. Strafrecht ist leider echt gemein gefährlich, weil über kleine Tücken sind.

Von uns hat keiner Einsicht in die Ermittlungensakten bei dem Fall im Stadion. Was man auf rein rechtlich betrachtet auf manchen Videos sieht, wie jemand einfach am Tisch dort zugreift z.b. im gleichen Moment wird aber keiner bedroht dort. Das gleiche gilt für das Video aus der Katine. Dort gönnen sich die ein oder anderen im Vorbeilaufen Popcorn, ist auch "nur" Diebstahl weil keiner Aktiv bedroht wird. Die Szenerie ist bedrohlich außerhalb, aber keiner geht auf einem Video aktiv Richtung Kantine mit Drehbewegungen. Selbiges für den Fanshop. Nur weil die sich jetzt Prügeln mit Stangen etc gibt's halt keine aktive Drohung Richtung Fanshop oder Kantine das man des jetzt rausrücken muss. Und da liegt das Problem an der ganzen Sache dann.

Ist 142 und 143 StGb für Raub/schwerer Raub.

Subsumption muss her für das Bsp. 

Bei schwerem Raub wär ich prinzipiell auch gelandet, nur in dem Beispiel ist halt sehr viele Dinge auf die man wäre das ein echter Fall achten müsste! Beginnend schon bei 13 StGB „Selbstständige Strafbarkeit der Beteiligten“ wenn man die Vorgänge beider Täter wirklich differenziert betrachtet

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Beruf: ASB-Poster
6 minutes ago, DerRoteRächer said:

Bei schwerem Raub wär ich prinzipiell auch gelandet, nur in dem Beispiel ist halt sehr viele Dinge auf die man wäre das ein echter Fall achten müsste! Beginnend schon bei 13 StGB „Selbstständige Strafbarkeit der Beteiligten“ wenn man die Vorgänge beider Täter wirklich differenziert betrachtet

Ja aber dann kommst auch wieder zur Beitrags und Bestimmungstäter nach 12 StGB. Sowas ist dann richtig kompliziert. Aber das ist schon zieeeeeemlich off topic. Aber das wäre eine Prüfungsfrage für die KU Fallösung Strafrecht und Strafprozessrecht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.