Stadion auf der Gugl


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Verständnisfrage: dass ich nicht kollektiv alle Auswärtsfans ausschließen kann, ist logisch. Aber wieso soll ich als Veranstalter nicht von meinem Hausrecht Gebrauch machen können und einzelne Personen oder Personengruppen ausschließen können, wenn das argumentierbar ist, weil diese gegen die Hausordnung verstoßen haben. Da sticht ja das Privatrecht und es ist nicht so, dass sich dieses Recht nur auf Teile des Stadions bezieht. 

 

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