123. ordentl. Generalversammlung des FVFC 1894


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Die aktualisierten Statuten sind im Mitgliederbereich der Vienna Homepage zu finden.

(bisher sehe ich nur die "Reinschrift" ich weiß nicht ob eine Unterscheidung noch reinkommt)

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ASB-Süchtler par excellence
Roche schrieb vor 12 Minuten:

Die aktualisierten Statuten sind im Mitgliederbereich der Vienna Homepage zu finden.

(bisher sehe ich nur die "Reinschrift" ich weiß nicht ob eine Unterscheidung noch reinkommt)

ich hab die neue Version jetzt überflogen - einige Unklarheiten wurden beseitigt

es bleibt für mich trotzdem Erklärungsbedarf bei einigen Punkten

 

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Leistungsträger
Roche schrieb am 25.5.2018 um 10:37 :

Soweit ich verstanden habe geht es um die Interpretation und Anwendung des Begriffes. Kann jemand erklären warum der Begriff "vereinsschädigendes Verhalten" nicht verwendet werden soll?

"Vereinsschädigend" ist meiner Meinung nach viel zu offen. Vereinsschädigend oder "dem Verein einen wirtschaftlichen Schaden zufügen" ist meiner Meinung auch wenn:

- Fans sich selber einen Fanschal stricken und ihn nicht beim Fanshop einzukaufen, bzw selber Merch mit Viennabezug verkauft wie z.B. comeonvienna

- Kritik an Sponsoren oder dem Verein zu stark äußern

- Etwas unabsichtlich beschädigen und der Verein dafür aufkommen muss

Warum wird das wenn es so einen Paragraphen überhaupt geben muss nicht mit zB. strafrechtliche relevantem Verhalten oä. verküpft

 

Zwei gute Anschauungsbeispiele:

- Die Aktion von Fans bei der IG-Immobilien ist als vereinsschädigendes Verhalten vom Präsidium wahrgenommen worden, dass es in Zukunft zu unterlassen gilt (siehe https://www.austriansoccerboard.at/topic/110490-haupttribüne-gesperrt-update-19042018/?do=findComment&comment=8494894)

- Vor zwei Jahren starke Kritik an dem Care Energy-Modell und Vertrag zu üben und dagegen etwas zu unternehmen, wäre in der damaligen Zeit mit Sicherheit als vereinsschädigendes Verhalten ausgelegt worden und hätte wohl einen Ausschluss aus dem Verein bedeutet.

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Anfänger

Das Mail der Supporters und die darin aufgeführten Kritikpunkte lassen einem ja Angst und Bang werden. 

Vor allem der Teil mit dem "vereinsschädigenden Verhalten" ist ziemlich offensichtlich ein Anlassparagraph, der so keinesfalls beschlossen werden darf. 

 

 

Zitat

Liebe Supporters, liebe Mitglieder des FVFC 1894,

wir haben uns die umfangreichen Satzungsänderungen angeschaut, die das
Vereinspräsidium bei der kommenden Generalversammlung am 28.05.2018
beschließen will, und wollen zu einigen Punkten Stellung beziehen.

Wir haben bereits eine umfangreiche Sammlung von Anmerkungen,
Kritikpunkten und Fragen gesammelt, die wir dem Präsidium und der
Geschäftsführung ausgehändigt haben, damit diese schon im Vorfeld der GV
berücksichtigt werden können. Das führt auch grundsätzlich zu der
Ansicht, dass eine derart umfangreiche Satzungsänderung an einem Abend
nicht ausreichend diskutiert werden kann. Hier hätten ein
Informationsabend für Mitglieder im Vorfeld beispielsweise ein Format
sein können, um der nötigen Diskussion einen angemessenen Raum zu geben.
Dass es erst nach einigen Beschwerden von Mitgliedern möglich war, dass
der Satzungsentwurf nicht nur auf der Geschäftsstelle einsehbar ist (was
er zunächst auch gar nicht war), sondern auch im Mitgliederbereich der
Website ersichtlich wurde, ist dabei, im Sinne der Kommunikation mit den
Mitgliedern, äußerst unglücklich.

So nachvollziehbar die Anmerkungen sind, die vor allem eine stilistische
Änderung im Sinne der Klarheit und Übersichtlichkeit betreffen, so
tiefgreifend sind auch die Maßnahmen, die die Umgestaltung des Vereins
betreffen. Mit dem Wirtschaftsbeirat wird ein ganz neues Vereinsgremium
geschaffen. Die neue Satzung sieht auch eine deutliche Ausweitung der
Befugnisse des Präsidium vor. Der Aufsichtsrat wird hingegen vom
Wirtschaftsbeirat aus einigen Bereichen verdrängt. Besonders nach den
leidlichen Erfahrungen aus der Vergangenheit und der viel beschworenen
Transparenz wäre eine Stärkung dieses Gremiums notwendig gewesen. Eine
Zustimmungspflicht etwa für größere Budgetentscheidungen und
Vertragsunterzeichnungen ist für die Zukunft unseres Vereins und der
seriösen Revitalisierung der Vienna dringend geboten.

Wir möchten in der Form auch anmerken, dass eine Vereinssatzung im 21.
Jahrhundert in geschlechtergerechter Sprache verfasst sein sollte.

Der Wirtschaftsbeirat (§ 10)

Das Präsidium wünscht sich ein neues Vereinsgremium, dass das Präsidium
in wirtschaftlichen Fragen berät. Diese Gremium wird vom Präsidium
gewählt und soll den Aufsichtsrat im Wahlkomitee ersetzen. Das ist eine
grundlegende Verletzung demokratischer Prinzipien. Ein neu geschaffenes
Vereinsgremium, dass nicht von der Generalversammlung gewählt wird,
lehnen wir ab. (Das Präsidium hat hier Nachbesserung versprochen.) Wir
brauchen einen starken Aufsichtsrat, nicht einen institutionalisierten
VIP-Club!

Das Wahlkomitee (§ 14)

Dem Wahlkomitee kommt ein zentrale Aufgabe bei der Wahl des Präsidiums.
Ein Vereinsgremium, dass sich selbst nicht der Wahl durch die GV stellen
muss, hat, wie oben erwähnt, hier keinen legitimen Platz. EinE
VertreterIn aller demokratisch legitimierten Gremien, also auch des
Aufsichtsrates und des Fanbeirates, müssen vertreten sein!

Budgetkontrolle (§ 6.24)

Die Überwachung der Einhaltung des vom Präsidium beschlossenen Budgets
muss zentrale Aufgabe des Aufsichtsrates sein. Die/der Club-ManagerIn
und das Präsidium muss hier aktiv mitwirken. Eine Kontrolle des Budgets
durch die/den Club-ManagerIn ist im Sinne von Transparenz und
Unabhängigkeit der Kontrollinstanz nicht ausreichend. Aufgrund der
unrühmlichen Geschichte der Vienna in diesen Belangen, muss hier
besondere Sorgfalt garantiert werden.

Das Vieraugenprinzip (Vormals § 9.11)

Wir plädieren dringend für den Erhalt des Vieraugenprinzips, das die
Handlungsfähigkeit des Präsidiums auf ein gemeinsames Handeln von
mindestens zwei Präsidiumsmitgliedern beschränkt. Besonders in finanz-
und vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist dies ein wichtiger Schutz
gegen missbräuchliches Handeln und ein Schutz für den Verein.
Entscheidungen, die einen gewissen Finanzrahmen oder eine langfristige
Bindung beinhalten, sollten zusätzlich vom Aufsichtsrat gebilligt werden!

Mitgliedschaft im Verein

In der überarbeiteten Satzung bekommt die Aufnahme und der Ausschluss
von Mitgliedern einen großen Stellenwert. Wichtig für uns ist, dass die
Ablehnung von Mitgliedern und der Ausschluss niemals ohne Begründung
erfolgen darf. Hier muss stets ein ordentliches Verfahren über das
Schiedsgericht gewährleistet sein. Eine Ablehnung ohne Begründung ist
ein historisch belastetes Verfahren, das keine Renaissance erfahren
sollte. Wer nicht aufgrund der Satzung abzulehnen ist, muss
Vereinsmitglied werden können. Der Terminus „vereinsschädigendes
Verhalten“, der auch in der Vergangenheit gerne für vermeintliches
Fehlverhalten von Fans herangezogen wurde, sollte gestrichen werden.
Auch erscheint der Passus für den Ausschluss aufgrund von Verbandsstrafe
mehr ein „Pyroparagraph“ als eine notwendige Aktualisierung der Satzung
zu sein. Vor einem Automatismus ist hier auch dringend zu warnen!

Wir als Fandachverband fordern alle Mitglider der Vienna dazu auf, sich
kritisch mit den Satzungsänderungen auseinanderzusetzen und genau zu
prüfen, ob eine Zustimmung wirklich im Sinne unseres Vereines wäre.

Wir sehen uns am Montag,
Euer Vorstand


 

bearbeitet von sommerkleider

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Leistungsträger
up the Bohs schrieb vor 2 Stunden:

Macht euch nicht ins Hemd, vereinsschädigendes Verhalten ist in (so gut wie) jedem Verein ein Ausschlußgrund! Und was ein solches ist, entscheidet in letzter Instanz die GV.

Nicht laut der jetzigen Statutenänderung. Außer dass die GV theoretisch das Präsidium abwählen könnte, aber das würde den Ausschluss eigentlich auch nicht rückgängig machen...

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Teamspieler
inko schrieb am 26.5.2018 um 14:54 :

"Vereinsschädigend" ist meiner Meinung nach viel zu offen. Vereinsschädigend oder "dem Verein einen wirtschaftlichen Schaden zufügen" ist meiner Meinung auch wenn:

- Fans sich selber einen Fanschal stricken und ihn nicht beim Fanshop einzukaufen, bzw selber Merch mit Viennabezug verkauft wie z.B. comeonvienna

Hallo Inko! Ganz ehrlich, wenn ich kein passendes Merch beim Fanshop finde, weil es mir zB. nicht passt, kann ich mir doch  ein shirt selbst gestalten und bei den Spielen tragen? Ich bin ja dann auch sozusagen eine wandelnde Werbung;). Sobald ich die Wohnung verlasse- sieht man mir an, dass ich Vienna Fan bin. Was ist daran vereinsschädigend?

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Tachinierer

ich bin schon gespannt, ob die mitglieder heute der entmachtung des aufsichtsrates zustimmen werden. klug wäre es meiner meinung nach nicht.

Yuzu schrieb vor 2 Stunden:

Hallo Inko! Ganz ehrlich, wenn ich kein passendes Merch beim Fanshop finde, weil es mir zB. nicht passt, kann ich mir doch  ein shirt selbst gestalten und bei den Spielen tragen? Ich bin ja dann auch sozusagen eine wandelnde Werbung;). Sobald ich die Wohnung verlasse- sieht man mir an, dass ich Vienna Fan bin. Was ist daran vereinsschädigend?

dem verein entgeht das geld vom schalverkauf.

 

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Leistungsträger
marini schrieb vor einer Stunde:

dem verein entgeht das geld vom schalverkauf.

Genau das hab ich gemeint, ist auch ein wirtschaftlicher Schaden für den Verein. Auch wenn ich mir in dem Fall nicht vorstellen kann, dass das dann zu einem Ausschluss führt wollte ich nur aufzeigen wie schwammig der Entwurf ist...

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Tachinierer
inko schrieb vor 15 Minuten:

Genau das hab ich gemeint, ist auch ein wirtschaftlicher Schaden für den Verein. Auch wenn ich mir in dem Fall nicht vorstellen kann, dass das dann zu einem Ausschluss führt wollte ich nur aufzeigen wie schwammig der Entwurf ist...

Ohne genaue (und verhältnismäßige) definition von “vereinsschädigend“ darf die änderung niemals angenommen werden...

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