FC Blau Weiß Linz - Austria Lustenau


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Wahnsinniger Poster
Hugo Sanches schrieb vor 6 Stunden:

Nein, ich dachte nicht an Choreo, etc. sondern an vereinbarte Punkte "wie wir (Fans und Verein) grundsätzlich Fehlverhalten sanktionieren" ("schwere Körperverletzung" kann man doch als Fehlverhalten interpretieren?);

Alle bemühen sich im Verein einen professionellen Weg zu gehen nur ein paar Höhlenmenschen glauben noch an das Faustrecht. Das kanns doch nicht sein!

Gibt ja Sanktionen. Es gibt das Strafgesetz, es gibt stadionverbotsrichtlinien usw. 

Und die Bestrafung etc ist immer noch die Aufgabe von Gerichten und nicht private personen(Gruppen). So funktioniert das in einem rechtsstaat. 

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Postinho
da nero schrieb vor einer Stunde:

Gibt ja Sanktionen. Es gibt das Strafgesetz, es gibt stadionverbotsrichtlinien usw. 

Und die Bestrafung etc ist immer noch die Aufgabe von Gerichten und nicht private personen(Gruppen). So funktioniert das in einem rechtsstaat. 

Es geht nicht um Bestrafung, sondern um Konsequenzen in der Gruppe privater Personen. Oder bist du tatsächlich der Ansicht, dass wenn einer seine Mitschüler mobbt, das keine Konsequenzen in der Schule haben sollte? Oder wenn ein Vater im Suff seine KInder drischt, es nicht Sache der Mutter, von Verwandten und Freunden ist, da irgendetwas zu tun?

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Wahnsinniger Poster

ok, Wahlrecht für vorbestrafte abschaffen? Kenn ich von wo ;)

die judikative liegt beim Staat und seinen Organen. Für jede Regel gibt's eine (angemessene) Strafe. Und das sollte Eigendlich auch reichen. 

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Postinho
da nero schrieb Gerade eben:

ok, Wahlrecht für vorbestrafte abschaffen? Kenn ich von wo ;)

die judikative liegt beim Staat und seinen Organen. Für jede Regel gibt's eine (angemessene) Strafe. Und das sollte Eigendlich auch reichen. 

Das sagtest du bereits. Sonst noch Argumente? Is ja irgendwie eine Ironie, dass sich ausgerechnet die ACAB-Fraktion hinter den "Staatsorganen" verkriecht, wenn es um den angemessenen Umgang mit Fan-Gewalt geht.

Wenn wir ein Mitgliederverein sind, können wir nicht mehr sagen "Der Verein soll das tun und das nicht tun". Wir müssen uns dann fragen, was wir tun. Und da ist es natürlich zielführender, entsprechende Regelungen vor Inkrafttreten des neuen Statutes zu setzen als nachträglich, womöglich gar erst bei einem Anlassfall.

P.S.: Dumme Unterstellungen völlig jenseitiger Natur bleiben auch mit Smiley dumm.

bearbeitet von Hochofen

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Wahnsinniger Poster

wann hab ich zB stadionverbote nach einer rechtskräftigen Verurteilung kritisiert? Nicht das ich wüsste...

gegen Gerichte hab ich prinzipiell nichts...obwohl ich selbst schon zu Unrecht verurteilt wurde. 

 gegen stadionverbote trotz Freispruch oder als präventiv Maßnahme hab ich natürlich was. Gegen faule Cops die mittels Falschaussagen Urteile beeinflussen hab ich sehr wohl was. Genauso wie gegen übertriebene einsätz, Schikane, und jede Art von repression. 

Wo ziehst du die Grenze? Nur bei Gewalttäter? Pyrovergehen? Beleidigung? Hast eine Verjährung im Kopf? Wie siehts bei einer Verurteilung abseits des Fußball aus?  Muss jeder ein Führungszeugnis abgeben? Denn ich glaub nicht, das es legal ist, wenn der Verein die Daten , die er von der Bundesliga bekommt, an Mitglieder weiter gibt. Datenschützer würden vermutlich einen Herzinfarkt bekommen. 

 

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Postinho

Wie war das noch mal mit dem Vorbild Rapid?

Zitat

§7(4)Alle Mitglieder haben das Ansehen des SK Rapid stets hoch zu halten und zu fördern. Sie sollen alles unterlassen, was dem Ansehen des SK Rapid abträglich erscheint. Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Fußballsport jeglicher Form von Diskriminierungen auf Grund von Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religion, sexueller Orientierung oder Geschlecht sowie jedem Zuwiderhandeln gegen das Österreichische Verbotsgesetz entgegenzutreten.

§8(3)Das Präsidium hat das Recht, ein Mitglied bei vereinsschädlichem Verhalten nach Abwägen aller Umstände zu verwarnen oder auszuschließen. Mit der Verwarnung können Auflagen verbunden sein, insbesondere dahin, dass dem verwarnten Mitglied das Betreten des Sportplatzes auf Zeit verboten wird.

(4)Ein Ausschluss ist bei grob vereinsschädlichem Verhalten bereits bei der ersten Verfehlung zulässig, ansonsten, wenn das Mitglied trotz Verwarnung innerhalb von drei Jahren nochmals vereinsschädliches Verhalten setzt oder sich gegen mit der Verwarnung verbundene Auflagen widersetzt.

5)Als grob vereinsschädlich gilt jedenfalls – aber nicht nur - jedes schuldhafte Verhalten, das geeignet ist,

• eine Sanktionierung des Vereins durch nationale oder internationale Bewerbsveranstalter auszulösen oder

• dem Verein wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

 

bearbeitet von Hochofen

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Stahlstadtkind
Hochofen schrieb vor 8 Stunden:

Wie war das noch mal mit dem Vorbild Rapid?

und das stützt jetzt deinen vorschlag genau wo?

Du willst jedes Verhalten - egal ob das jetzt im Stadion oder im Alltag - bestrafen.

Wenn was im Stadion vorfällt bzw. es ein Stadionverbot gibt, dann ja. Das kann (und schätze wird man) auch so irgendwie verankern. Da wird halt ein ggf. mögliches Stimmrecht für die Dauer des Stadionverbotes ruhig gestellt.

Wenn aber irgendwo außerhalb eine Straftat erfolgt - was hat das mit dem Verein zu tun?

Was du hier von Rapid anführst zielt ja genau auf Vergehen im Stadion ab - da gehts um kein Verhalten im "normalen" Leben.

Ich würde es ehrlich gesagt schon für etwas bedenklich halten wenn man hier einen Strafkatalog definiert. Denn was nimmst da als Basis her? Wo ziehst die Grenze? Wer bestimmt die Grenze?

 

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Postinho
MetzgerSKV schrieb vor 51 Minuten:

Don't feed the troll...

Anstatt sich mit Kritik auseinanderzusetzen, wird versucht, sie zu delegitimieren. Um den nero zu zitieren: Das kenne ich doch von wo...

Aber das zeigt wieder mal die typische Einstellung. Wenn irgendwer Scheiße baut, gibt es von deinesgleichen keine Distanzierung, wird kein Selbstreinigungsprozess durchgeführt, - nein, da stellt man sich reflexhaft hinter die größten Dillos, offenbar sogar wenn sie Körperverletzungen verschulden. Das ist nicht akzeptabel!

Ich habe die Satzung vcn Rapid zitiert, weil sie klar zeigt, dass  ein (Mitglieder)verein sehr wohl Sanktionen gegen vereinsschädliches Verhalten von Mitgliedern verhängen kann und muss - was ja vom nero völlig in Abrede gestellt wurde.

Zu Fezza: Wenn wie im Anlassfall Vollidioten Steine gegen andere Fans schmeißen und das außerhalb des Stadions passiert, geht das den Verein nichts an und soll keine Konsequenzen haben? Auch wenn bewiesen werden sollte, dass es sich um eigene Fans, bzw. dann in einem Jahr um Mitglieder handelt? Ein geographisch definierter Freibrief, der bereits beim Stadiontor wirksam wird? Ernsthaft?

P.S.: Einen "Strafkatalog" habe in keinster Weise vorgeschlagen, der wurde mir - wie so oft - unterstellt.

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Stahlstadtkind
Hochofen schrieb vor 2 Stunden:

Zu Fezza: Wenn wie im Anlassfall Vollidioten Steine gegen andere Fans schmeißen und das außerhalb des Stadions passiert, geht das den Verein nichts an und soll keine Konsequenzen haben? Auch wenn bewiesen werden sollte, dass es sich um eigene Fans, bzw. dann in einem Jahr um Mitglieder handelt? Ein geographisch definierter Freibrief, der bereits beim Stadiontor wirksam wird? Ernsthaft?

klar gehts den Verein primär mal nix an was einige Voll-Honks außerhalb des Verantwortungsbereichs des Vereins machen.

Wenn ein Anhänger vom Verein A in der Alstadt einen Anhänger vom Verein B an einem Donnerstag Abend eine aufs Maul haut, geht das die betroffenen Vereine primär auch nichts an.

Wenn ein Anhänger vom Verein A sich besoffen hinters Steuer setzt und ein par Leute niedermäht gehts den Verein primär auch nix an.

Wenn ein Anhänger vom Verein A ein aggressiver Dillo ist und abends seine Kinder schlägt gehts den Verein primär auch nix an.

Wenn ein Anhänger vom Verein A Drogen vertickt gehts den Verein primär auch nix an.

Wenn ein Anhänger vom Verein A eine Bank ausraubt gehts dem Verein primär auch nix an.

Es mag ihm nicht gefallen, und es wäre theoretisch auch sein gutes Recht solch Leuten ein Stimmrecht zu entziehen. Die Frage bleibt halt wer das dann bestimmt und wo die Grenzen gezogen werden (wo wir wieder beim Strafkatalog sind). Was ist ein Stimmentzugs-Verbrechen und was gilt als "naja, geht ja eh"...

Rapid hats ja in dem von dir zitierten Text genau geschrieben: Wenn das Verhalten Sanktionen des Vereins zur Folge hat oder wenn dem Verein ein finanzieller Schaden entsteht. Das finde ich auch okay.

Wenn einige Dillos in ihrem "Privatvergnügen" auf Ärger aus sind gibt es wie oben erwähnt den Rechtsstaat.

 

 

bearbeitet von Fezza

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Postinho
Fezza schrieb vor 2 Stunden:

Die Frage bleibt halt wer das dann bestimmt und wo die Grenzen gezogen werden (wo wir wieder beim Strafkatalog sind). Was ist ein Stimmentzugs-Verbrechen und was gilt als "naja, geht ja eh"...

Diese Grenze ist doch sehr einfach zu ziehen! Nämlich dort, wo etwas Vereins/Fußball-Bezogenes gemacht wird und wo nicht. Und als praktikables Kriterium zählt, nicht wo es passiert, sondern wann, nämlich im Umfeld eines Spiels. Um das umzusetzen, braucht auch niemand einen "Strafkatalog".

Im Klartext: Begeht ein Mitglied an einem Spieltag erwiesenermaßen eine strafrechtlich relevante Handlung im Fußballkontext, ist dies vereinsintern genauso so zu sanktionieren, als wenn sie im Stadion stattfinden würde.

Das würde ich als Zusatzpunkt des entsprechenden statutarischen Paragraphen als ausreiohend empfinden, bin allerdings kein Jurist. Um "Naja"-Fälle von vornherein so minimal als möglich zu halten, sollte auch genau definiert werden, was "strafrechtlich relevant" und "Fußballkontext" jeweils bedeuten.

Und ums klarzustellen: Es geht mir vor allem um (zukünftige) Mitglieder, nicht prinzipiell jeden. Denn ein Mitglied ist eben mehr als ein Fan - er ist  Repräsentant des Vereins, der Rechte, aber eben auch Pflichten gegenüber diesem hat. Und wenn er diese Pflichten grob verletzt, darf es keine Rolle spielen, dass dies außerhalb des Stadions geschieht.

Edit: Auch im Rapid-Statut steht nirgendwo, dass sich Ausschlüsse oder Verwarnungen nur auf Vorfälle im Stadion beziehen. Die Formulierung "wirtschaftlicher Schaden" ist mir allerdings zu schwammig, da kann im Prinzip alles hineininterpretiert werden, weil ja alles zumindest als Imageschaden, der sich wirtschaftlich auswirken könnte, gedeutet werden kann,

bearbeitet von Hochofen

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Jahrhunderttalent
Hochofen schrieb vor 9 Stunden:

Diese Grenze ist doch sehr einfach zu ziehen! Nämlich dort, wo etwas Vereins/Fußball-Bezogenes gemacht wird und wo nicht. Und als praktikables Kriterium zählt, nicht wo es passiert, sondern wann, nämlich im Umfeld eines Spiels. Um das umzusetzen, braucht auch niemand einen "Strafkatalog".

Im Klartext: Begeht ein Mitglied an einem Spieltag erwiesenermaßen eine strafrechtlich relevante Handlung im Fußballkontext, ist dies vereinsintern genauso so zu sanktionieren, als wenn sie im Stadion stattfinden würde.

Das würde ich als Zusatzpunkt des entsprechenden statutarischen Paragraphen als ausreiohend empfinden, bin allerdings kein Jurist. Um "Naja"-Fälle von vornherein so minimal als möglich zu halten, sollte auch genau definiert werden, was "strafrechtlich relevant" und "Fußballkontext" jeweils bedeuten.

Und ums klarzustellen: Es geht mir vor allem um (zukünftige) Mitglieder, nicht prinzipiell jeden. Denn ein Mitglied ist eben mehr als ein Fan - er ist  Repräsentant des Vereins, der Rechte, aber eben auch Pflichten gegenüber diesem hat. Und wenn er diese Pflichten grob verletzt, darf es keine Rolle spielen, dass dies außerhalb des Stadions geschieht.

Edit: Auch im Rapid-Statut steht nirgendwo, dass sich Ausschlüsse oder Verwarnungen nur auf Vorfälle im Stadion beziehen. Die Formulierung "wirtschaftlicher Schaden" ist mir allerdings zu schwammig, da kann im Prinzip alles hineininterpretiert werden, weil ja alles zumindest als Imageschaden, der sich wirtschaftlich auswirken könnte, gedeutet werden kann,

Zum Glück bist du bald Mitglied und kannst dann deine Definitionen so legen, wie du sie gerne hättest. Achso, ne... dazu bedarf es ja auch noch anderer Mitglieder.

 

Nicht immer jene, die am lautesten schreien haben am Ende auch Recht. Auch nicht jene, die am längsten durchhalten. Deshalb ist der Mitgliederverein so wichtig. Die Summe der Meinungen, wird das Bild des Vereins prägen  - und das ist auch gut so!

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