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ASB-Messias

Hat jmd von euch bereits Erfahrungen mit Flugausfällen der AUA bzw insbesondere mit verpassten Arbeitstagen aufgrund dessen gemacht?

Gerne auch pn, die Hotline war dabei wenig hilfreich und die Mail-Antwort lässt auf sich warten...

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Wien nur du allein!
Moatl_19 schrieb vor 8 Minuten:

Hat jmd von euch bereits Erfahrungen mit Flugausfällen der AUA bzw insbesondere mit verpassten Arbeitstagen aufgrund dessen gemacht?

Sofern ich mich nicht irre muss die Fluglinie nur die Pauschale gemäß Fluggastrechte-VO zahlen aber keinen Folgeschäden (verfallene Konzerttickets, nutzloser Urlaubstag etc.).

Wenn du auf Grund eines Flugausfalls einen Arbeitstag verpasst ist das aus meiner Sicht aber entschuldigter Dienstverhinderungsgrund (so ähnlich wie Krankenstand). Du muss also keinen Urlaubstag bzw. Zeitausgleich nehmen. Da kann die AK wohl weiterhelfen.

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Im ASB-Olymp
Neocon schrieb vor einer Stunde:

Sofern ich mich nicht irre muss die Fluglinie nur die Pauschale gemäß Fluggastrechte-VO zahlen aber keinen Folgeschäden (verfallene Konzerttickets, nutzloser Urlaubstag etc.).

 

So ist es und die Ausgleichszahlung auch nur, wenn die Flugstreichung im Einflussbereich der Fluglinie lag.

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ASB-Messias
Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Sofern ich mich nicht irre muss die Fluglinie nur die Pauschale gemäß Fluggastrechte-VO zahlen aber keinen Folgeschäden (verfallene Konzerttickets, nutzloser Urlaubstag etc.).

Wenn du auf Grund eines Flugausfalls einen Arbeitstag verpasst ist das aus meiner Sicht aber entschuldigter Dienstverhinderungsgrund (so ähnlich wie Krankenstand). Du muss also keinen Urlaubstag bzw. Zeitausgleich nehmen. Da kann die AK wohl weiterhelfen.

Mr_Rotten schrieb vor 43 Minuten:

So ist es und die Ausgleichszahlung auch nur, wenn die Flugstreichung im Einflussbereich der Fluglinie lag.

Vielen Dank euch, das Problem ist leider Neuland für mich, aber ein Anruf bei der AK kann da nicht schaden... und die Ausgleichszahlung ist erfolgt, geht also nur ums weitere Vorgehen. 

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Im ASB-Olymp
Moatl_19 schrieb vor 54 Minuten:

Vielen Dank euch, das Problem ist leider Neuland für mich, aber ein Anruf bei der AK kann da nicht schaden... und die Ausgleichszahlung ist erfolgt, geht also nur ums weitere Vorgehen. 

Seitens der Fluglinie ist es erledigt, wenn die Ausgleichszahlung gezahlt wurde. Anspruch hättest du noch auf Verpflegung während der Wartezeit, direkt entstandene Transportkosten und Übernachtung, wenn es am Urlaubsort war und du erst einen Tag später z.B. fiegen konntest.

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Wahnsinniger Poster
Mr_Rotten schrieb vor 19 Stunden:

Seitens der Fluglinie ist es erledigt, wenn die Ausgleichszahlung gezahlt wurde. Anspruch hättest du noch auf Verpflegung während der Wartezeit, direkt entstandene Transportkosten und Übernachtung, wenn es am Urlaubsort war und du erst einen Tag später z.B. fiegen konntest.

ME ist das nicht ganz richtig, der Passagier hat mE ein Wahlrecht auf Auszahlung der Entschädigung gem Fluggastrechte-VO bzw auf Geltendmachung von Schadenersatz nach nationalem Recht, was Sinn macht, wenn der Schaden höher ist als die pauschale Entschädigung.

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Wien nur du allein!
schmechi schrieb vor einer Stunde:

ME ist das nicht ganz richtig, der Passagier hat mE ein Wahlrecht auf Auszahlung der Entschädigung gem Fluggastrechte-VO bzw auf Geltendmachung von Schadenersatz nach nationalem Recht, was Sinn macht, wenn der Schaden höher ist als die pauschale Entschädigung.

Da hast du Recht. Aus Artikel 12:

Zitat

Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.

Also theoretisch könnte man auch verpasste Arbeitstage geltend machen. Aber so ein Urlaubstag macht, je nach Gehalt, zwischen 100-150 Euro aus. Also mit Ausgleichszahlung üblicherweise abgedeckt. Wobei in Ö sollte das wie gesagt als Dienstverhinderung gelten, weshalb man als Arbeitnehmer keinen Schaden hat. Denkbar wäre dann nur ein Schadenersatz-Anspruch des Arbeitgebers gegen die Fluglinie aber da wirds dann kompliziert (bzw. mangels Vertrag wohl eher abzulehnen).

Edit: Wobei man hier auch wieder beachten muss, welche Haftungseinschränkungen für Folgeschäden die Fluglinie in ihren Beförderungsbedingungen wirksam vereinbart hat.

bearbeitet von Neocon

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