Tribal ASB-Legende Geschrieben 26. August 2015 @Tribal: Du hast soweit ich weiß im selben Jahr wie ich maturiert. Was machst du mittlerweile hauptberuflich bzw. was studierst du? Ich studiere ab Oktober Umwelt- und Bioressourcenmanagement an der BOKU. Mich hat die Vielfältigkeit des Studiums überzeugt und dass viele Bereiche abgedeckt werden, die mich interessieren. Etwas Gedanken mache ich mir nur darüber, dass man laut Erfahrungsberichten keinen richtigen Schwerpunkt hat, man also nicht au etwas "spezialisiertl ist, wenn man das so sagen kann. Das könnte sich später als problematisch erweisen. Im Sommer habe ich 2 Monate beim Hofer gearbeitet, nichts "besonderes" also 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Joke SkiWM2017 Tippspiel Champion Geschrieben 30. August 2015 wie kommt man dazu bzw. was hast du studiert? spielt bei einem lehrer das alter eine wesentliche rolle? dachte da gibts immer solche wartelisten pro land? FH-Kunststofftechnik.. Ja die gibt es, aber mit einem nomalen Studium kannst nur fachtheoretische Fächer unterrichten.. Studium + 3-4 Jahre Berufserfahrung.. Somit muss doch eine HTL wirklich wollen, ohne Lehramtsprüfung kommt man schwierig auf eine Warteliste 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sundaydriver same shit - different day. Geschrieben 2. September 2015 Bisschen OT, aber vl kann mir wer helfen: hab im Mai vollzeit in einer Firma angefangen, mir wurde gesagt, Urlaubsgeld bekomme ich dann im Oktober nach 6 Monaten. Nun will ich ab Okt auf 30h reduzieren, bekomme ich dann das Urlaubsgeld auf Basis des Oktober Monatsgehalt oder wird das aliquot auf alle 6 Monate berechnet? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 2. September 2015 (bearbeitet) Bisschen OT, aber vl kann mir wer helfen: hab im Mai vollzeit in einer Firma angefangen, mir wurde gesagt, Urlaubsgeld bekomme ich dann im Oktober nach 6 Monaten. Nun will ich ab Okt auf 30h reduzieren, bekomme ich dann das Urlaubsgeld auf Basis des Oktober Monatsgehalt oder wird das aliquot auf alle 6 Monate berechnet? Wird aliquotiert. e: Dass du dein Urlaubsgeld, welches normalerweise Mitte des Jahres(genau 6 Monate nach dem Weihnachtsgeld) ausgezahlt wird, im Oktober bekommst hör ich zum ersten Mal. bearbeitet 2. September 2015 von Splinta 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 2. September 2015 Bisschen OT, aber vl kann mir wer helfen: hab im Mai vollzeit in einer Firma angefangen, mir wurde gesagt, Urlaubsgeld bekomme ich dann im Oktober nach 6 Monaten. Nun will ich ab Okt auf 30h reduzieren, bekomme ich dann das Urlaubsgeld auf Basis des Oktober Monatsgehalt oder wird das aliquot auf alle 6 Monate berechnet? Sonderzahlungsanspruch besteht immer auf Basis Kollektivvertrag, also müsste man dort schauen. Könnte nur der Oktoberbezug sein, könnte ein Jahresschnitt sein oder sonstiges. Im Handels-KV wär's z.B. ein Schnitt der letzten 3 Monate. Wird aliquotiert. e: Dass du dein Urlaubsgeld, welches normalerweise Mitte des Jahres(genau 6 Monate nach dem Weihnachtsgeld) ausgezahlt wird, im Oktober bekommst hör ich zum ersten Mal. Regelfall ist eher Juni/November als mit 6 Monaten Abstand, aber egal. Wie die auf Oktober kommen, ist mir auch schleierhaft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 2. September 2015 Regelfall ist eher Juni/November als mit 6 Monaten Abstand, Worauf basiert diese Erkenntnis? Bei uns(KV) ist es Mai und November. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sundaydriver same shit - different day. Geschrieben 2. September 2015 Ist in der Firma anscheinend so, dass man es 6 Monate nach eintritt bekommt, wenn man unter dem Jahr einsteigt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sundaydriver same shit - different day. Geschrieben 2. September 2015 Mir wurde von der HR Abteilung gesagt, dass es anhand des Monatsgehalts berechnet wird, in meinem Fall Oktober, was für mich natürlich unendlich scheiße wäre. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 2. September 2015 (bearbeitet) Mir wurde von der HR Abteilung gesagt, dass es anhand des Monatsgehalts berechnet wird, in meinem Fall Oktober, was für mich natürlich unendlich scheiße wäre. Dann sorry für meine Fehlinformation, dachte das wird immer aus einem Monatsschnitt errechnet, was für mich logisch wäre. Dass du im Oktober dein Arbeitsausmaß erhöhst und dann wieder verringerst kommt nciht in Frage? So stehts bei uns drin: Dem Arbeitnehmer gebührt für jedes Kalenderhalbjahr eine Sonderzahlung in der Höhe des Gehaltes, der Zulagen, auf die der Arbeit-nehmer für den Monat der Fälligkeit der Sonderzahlung Anspruch hat. Besteht nicht für das ganze Kalenderhalbjahr, für das die Sonderzahlung gebührt, Anspruch auf den vollen Gehalt, so gebührt die Sonderzahlung nur anteilsmäßig. bearbeitet 2. September 2015 von Splinta 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 2. September 2015 Worauf basiert diese Erkenntnis? 10+ Jahre Einblick bei hunderten Betrieben. Aber gibt's natürlich so wie bei dir auch oft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 2. September 2015 10+ Jahre Einblick bei hunderten Betrieben. Aber gibt's natürlich so wie bei dir auch oft. Ok, das lass ich dann Mal gelten Wie gesagt, das wär/ist für mich nur logisch... auch wieder dazugelernt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sundaydriver same shit - different day. Geschrieben 2. September 2015 Dass du im Oktober dein Arbeitsausmaß erhöhst und dann wieder verringerst kommt nciht in Frage So stehts bei uns drin: will wegen uni eben extra ab Oktober reduzieren.wo find ich so einen Text für meine Firma/Branche? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 2. September 2015 will wegen uni eben extra ab Oktober reduzieren. wo find ich so einen Text für meine Firma/Branche? In deinem Arbeitsvertrag/im Kollektivvertrag. Solltest du eigentlich bei deiner Einstellung erhalten haben, falls nciht frag einfach im Personalbüro nach. Womögliclh gibt's den auch bei euch im Intranet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sundaydriver same shit - different day. Geschrieben 2. September 2015 Den während des Jahres ein- oder austretenden Angestellten und Lehrlingen gebührt der ihrer Dienstzeit im Kalenderjahr entsprechende aliquote Teil, bei austretenden Angestellten und Lehrlingen berechnet nach dem letzten Monatsgehalt bzw nach der letzten monatlichen Lehrlingsentschädigung. Sie sind jedoch verpflichtet, den aliquoten Teil der ihnen bereits ausbezahlten Urlaubsbeihilfe auf Verlangen der Dienstgeberin/des Dienstgebers zurückzuzahlen, wenn sie selbst kündigen oder wenn das Dienst- bzw Lehrverhältnis aus ihrem Verschulden gelöst wird. Schaut schlecht aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Geschrieben 2. September 2015 (bearbeitet) Den während des Jahres ein- oder austretenden Angestellten und Lehrlingen gebührt der ihrer Dienstzeit im Kalenderjahr entsprechende aliquote Teil, bei austretenden Angestellten und Lehrlingen berechnet nach dem letzten Monatsgehalt bzw nach der letzten monatlichen Lehrlingsentschädigung. Sie sind jedoch verpflichtet, den aliquoten Teil der ihnen bereits ausbezahlten Urlaubsbeihilfe auf Verlangen der Dienstgeberin/des Dienstgebers zurückzuzahlen, wenn sie selbst kündigen oder wenn das Dienst- bzw Lehrverhältnis aus ihrem Verschulden gelöst wird. Schaut schlecht aus. Wieso? Du bist ein Angestellter, der während des Jahres eintritt und somit wird die Sonderzahlung bei dir aliquotiert und nicht auf Basis eines einzelnen Monats berechnet. Der Rest bezieht sich nur auf Arbeitnehmer die austreten. Zumindest verstehe ich das so. Wennst also von Mai-September Vollzeit bist und dann ab Oktober auf Teilzeit, dann solltest keine so großen Verringerungen beim doppelten Gehalt hinnehmen müssen. Wenn die Personal/Gehaltsabteilung deppat ist, sagst der Splinta ausm ASB hat's dir so bestätigt. bearbeitet 2. September 2015 von Splinta 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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