chilly24 Anfänger Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 Hallo Leute,eure alten GIS Thread im Forum haben mir leider nicht weitergeholfen, da nicht aktuell, bzw sich keiner genau auskennt....Habe damals dem GIS Kontrollor die Türe zugeschlagen und nicht mit Ihm geredet (vl nicht so klug im Nachhinein).Habe einen eingeschriebenen Brief bekommen von der Gis, wo man die Geräte melden muss, stutzig macht mich folgender Text:Bei Nicht oder nicht wahrheitsgetreuer Beantwortung diesers Auskunftsbegehrens ist die GIS verpflichtet eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde einzuleiten, an dessen Ende eine Verwaltungsstrafe bis zu 2180€ stehen kann.Der Gis Kontrollor selber hat keine Berechtigung in die Wohung zu kommen--> ist mir klarE) die Zutrittsverweigerung gegenüber Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde - aber Vorsicht : da es sich um Behördenorgane handelt, die von Gesetzes wegen zum Betreten von Räumlichkeiten berechtigt sind, wäre jede aktive Hinderung als Widerstand gegen die Staatsgewalt strafbar !Wird Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde der Zutritt verweigert, so können diese sich entweder selbst Zutritt verschaffen (in sogenannter „Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“) oder ein Verwaltungsstrafverfahren zB wegen Nichtmeldung einleiten; ebenso könnte in diesem Fall die GIS einen sogenannten 'Rückstandsausweis' erlassen, das ist ein Bescheid, mit dem rückständige Rundfunkgebühren zur Zahlung vorgeschrieben werden; in den beiden letztgenannten Fällen könnte man sich dann erst recht nur dadurch 'freibeweisen', daß man der Behörde Zutritt gewährt - allerdings wird man dabei die vorherige Zutrittsverweigerung und den Umstand, daß Empfangsgeräte in der Zwischenzeit 'beseitigt' worden sein könnten, gegen sich gelten lassen müssen.Verschafft sich allerdings ein Organ der GIS oder der Bezirksverwaltungsbehörde zu Unrecht Zutritt zu Räumlichkeiten, so kann dagegen innerhalb von sechs Wochen Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt beim Unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden.Quelle: http://www.deranwalt.at/show.asp?id=202 ... senswertesHat hier jemand Erfahrung damit? Wie es aussieht muss man der Bezirksverwaltungsbehörde die Türe öffnen, wies in der Praxis aussieht keine Ahnung....Bitte um Hilfe! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 ist das nicht letztlich die polizei? hätte noch nie gehört, dass die GIS kontrollieren gehen. und selbst die dürften doch nicht ohne durchsuchungsbeschluss in die wohnung, den sicherlich kein richter wegen der GIS ausstellt. tippe auf typische angstmacherei... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 Ich kenn mich nicht aus. Was ist teil des briefes und was nicht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jimjoe Posting-Pate Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 Hab das denke ich im anderen thread bereits mal geschrieben. Du wirst mit diesem Brief praktisch angemeldet (weil der Gisler einen Fernseher im Hintergrund gehört hat oder warum auch immer). Wenn du Einspruch erhebst wird jemand unangekündigt vorbeikommen (ich weiß nicht mehr genau ob von der GIS oder einer anderen Behörde) um zu kontrollieren ob deine Angaben auch stimmen. Wenn du mehrmals nicht anzutreffen bist bzw. diejenige Person nicht hineinlässt bleibt die Meldung aufrecht und du musst bezahlen. So war es zumindest noch vor 2-3 Jahren, wird sich allerdings nicht viel geändert haben seitdem 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chilly24 Anfänger Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 Hier der Brief im Anhang Hab das denke ich im anderen thread bereits mal geschrieben. Du wirst mit diesem Brief praktisch angemeldet (weil der Gisler einen Fernseher im Hintergrund gehört hat oder warum auch immer). Wenn du Einspruch erhebst wird jemand unangekündigt vorbeikommen (ich weiß nicht mehr genau ob von der GIS oder einer anderen Behörde) um zu kontrollieren ob deine Angaben auch stimmen. Wenn du mehrmals nicht anzutreffen bist bzw. diejenige Person nicht hineinlässt bleibt die Meldung aufrecht und du musst bezahlen. So war es zumindest noch vor 2-3 Jahren, wird sich allerdings nicht viel geändert haben seitdem Als das stelle ich mal in Frage, von Anmeldung steht da nix. -->gut wenn die eine Behörde vorbeischicken dann die Bezirksverwaltung, warum sollte der GIS Typ nochmal kommen? Kriegt man hier einen Termin? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Limited Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 (bearbeitet) Internet zählt auch schon? Wtf bearbeitet 17. Juni 2014 von Limited 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 Internet zählt auch schon? Wtf Versteh ich auch nicht, wär ja so als könnte man dort Radiohören oder Fernsehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jimjoe Posting-Pate Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 (bearbeitet) Nagut, das ist wieder was anderes. Versteh dein Problem jetzt auch nicht ganz... Füll den Dreck aus und gut ists. Das mit der Strafe wird dir jeder bei der GIS beauskunften nur, daß sie es bisher noch nie soweit kommen haben lassen. @Internet: Wenn mans drauf ankommen lässt kommt die GIS nicht damit durch weil es nicht wirklich "live" ist und das ganze somit nicht rechtlich gedeckt ist. Die AK mal fragen, die kennen das ganze schon bearbeitet 17. Juni 2014 von jimjoe 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 Internet zählt auch schon? Ähm, nein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 (bearbeitet) Versteh ich auch nicht, wär ja so als könnte man dort Radiohören oder Fernsehen. warum schaffts eigentlich jede 0815 pornoseite ihren content nur gegen bezahlung freizugeben, nur der orf schafft das im jahr 2014 nicht? gibts in ganz österreich keinen typen dem langweilig ist und der zu viel kohle hat um das mal auszujudizieren? edit: okay, in dem brief ist eh keine rede von internet... wär ja noch schöner. bearbeitet 17. Juni 2014 von Relii 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
XSCHLAMEAL KRISCH RAUS! Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 (bearbeitet) Beiträge: 2.... lol sattelt die GIS schon um und will in internetforen angst machen? reinlassen muss man niemanden (ausser bei gefahr in verzug). die polizei auch nur mit durchsuchungsgenehmigung und die stellt niemand wegen der GIS aus bearbeitet 17. Juni 2014 von HUJILU 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chilly24 Anfänger Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 Beiträge: 2.... lol sattelt die GIS schon um und will in internetforen angst machen? reinlassen muss man niemanden (ausser bei gefahr in verzug). die polizei auch nur mit durchsuchungsgenehmigung und die stellt niemand wegen der GIS aus nocheinmal die Bezirksverwaltungsbehörde darf die Wohnung betreten ohne Durchsuchungsbefehl, siehe dazu diesen Text von einem Rechtsanwalt: E) die Zutrittsverweigerung gegenüber Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde - aber Vorsicht : da es sich um Behördenorgane handelt, die von Gesetzes wegen zum Betreten von Räumlichkeiten berechtigt sind, wäre jede aktive Hinderung als Widerstand gegen die Staatsgewalt strafbar ! Wird Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde der Zutritt verweigert, so können diese sich entweder selbst Zutritt verschaffen (in sogenannter „Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“) oder ein Verwaltungsstrafverfahren zB wegen Nichtmeldung einleiten; ebenso könnte in diesem Fall die GIS einen sogenannten 'Rückstandsausweis' erlassen, das ist ein Bescheid, mit dem rückständige Rundfunkgebühren zur Zahlung vorgeschrieben werden; in den beiden letztgenannten Fällen könnte man sich dann erst recht nur dadurch 'freibeweisen', daß man der Behörde Zutritt gewährt - allerdings wird man dabei die vorherige Zutrittsverweigerung und den Umstand, daß Empfangsgeräte in der Zwischenzeit 'beseitigt' worden sein könnten, gegen sich gelten lassen müssen. Verschafft sich allerdings ein Organ der GIS oder der Bezirksverwaltungsbehörde zu Unrecht Zutritt zu Räumlichkeiten, so kann dagegen innerhalb von sechs Wochen Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt beim Unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden. Quelle: http://www.deranwalt... ... senswertes Wie es aber aussieht wird dies in der Praxis nicht umgesetzt, jedoch Garantie gibt es hierbei nicht.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 Thread bitte schließen, gibt ja eh schon einen anderen gis-thread und man muss ja nicht alles mehrmals durchkauen. Danke an die mods! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 nocheinmal die Bezirksverwaltungsbehörde darf die Wohnung betreten ohne Durchsuchungsbefehl, siehe dazu diesen Text von einem Rechtsanwalt: E) die Zutrittsverweigerung gegenüber Kontrollorganen der Bezirksverwaltungsbehörde - aber Vorsicht : da es sich um Behördenorgane handelt, die von Gesetzes wegen zum Betreten von Räumlichkeiten berechtigt sind, wäre jede aktive Hinderung als Widerstand gegen die Staatsgewalt strafbar ! bin kein jurist, halte das aber für blödsinn. niemand darf deine wohnung betreten, außer die polizei mit richterlichem beschluss. bitte korrigieren, wenn ich danebenliege, aber irgendeinem beamten von der bezirksverwaltung muss man wohl kaum zutritt gewähren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chilly24 Anfänger Beitrag melden Geschrieben 17. Juni 2014 (bearbeitet) Thread bitte schließen, gibt ja eh schon einen anderen gis-thread und man muss ja nicht alles mehrmals durchkauen. Danke an die mods! ähm nein dieser Fall wurde nicht diskutiert.... es gibt keinen der mir bezüglich der Bezirksverwaltungsbehörde eine klare Meinung abgeben kann, dies sind rein Vermutungen... bitte korrigieren, wenn ich danebenliege, aber irgendeinem beamten von der bezirksverwaltung muss man wohl kaum zutritt gewähren. ja das is die gute Frage, ich denke aber hier sollte man der Internetseite von dem Anwalt vertrauen.... schaut eigentlich seriös aus das Impressum: Die Daten: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Rainer 1010 Wien | Schwedenplatz 2 = Laurenzerberg 5/8/74 Telefon: 01/533 05 90 Fax: 01/533 05 90-11 email: [email protected] | [email protected] Gründungsjahr 1990 bearbeitet 17. Juni 2014 von chilly24 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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