Geiler Typ, er kann die Schriftgröße ändern.
Und nur weil ein Geschworenengericht bei Wiederbetätigung mit Mehrheit entscheidet muss das nicht für alle strafrechtlichen relevanten, die RAG betreffenden, Sachverhalte gelten. Manche Verfehlungen kann man nicht durch Abstimmungen sanieren.
An sich sollte es Konsens darüber geben, dass man Provokationen nicht mit Gewalt beantwortet. Sieht ja unser Strafrecht auch so, nur so als Tipp am Rande.
Du, ich glaube, das hatten wir hier schon mal. Für solche Aktionen gibt es keine Entschuldigung und für Auseinandersetzungen braucht es keine zwei Seiten. Es reicht, wenn eine Seite gewalttätig wird.
Naja, kranker Wahnsinn passt zum Verhalten der Kurve wie Schneebälle auf Spieler oder gewaltsames Vorgehen gegen einen anderen Fanclub. Geil find es das weniger.