„Ich verlange die vollständige Abrechnung und Auszahlung meiner Ansprüche. Die Geltendmachung erfolgt ohne Anerkennung etwaiger Gegenforderungen und unter ausdrücklichem Vorbehalt sämtlicher weitergehender vertraglicher, gesetzlicher und deliktischer Ansprüche.“
Die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen sind teilweise noch nicht bestands- beziehungsweise rechtskräftig. Aus ihnen folgt weder automatisch die Unwirksamkeit sämtlicher Verträge noch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bestimmter Personen. Welche Ansprüche bestehen und welche Schritte zweckmäßig sind, kann nur anhand des jeweiligen Vertrags und der persönlichen Umstände beurteilt werden.