Sanjis Law

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  1. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/84651-die-konkurrenz-im-fokus/?do=findComment&comment=8740874 von einen Beitrag im Thema in Die Konkurrenz im Fokus   
    Das Einzige, was "auf Jahre hinweg" bestehen wird sind zahlreiche traurige Fussballspiele mit 6000 Hanseln in einem Stadion der Kapazität von 17.000....
  2. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/84651-die-konkurrenz-im-fokus/?do=findComment&comment=8742916 von einen Beitrag im Thema in Die Konkurrenz im Fokus   
    Verstärkt ihr euch mit "mit den massiven neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten" dann endlich im Fan-Bereich? Vielleicht kann man dann ja am Transfermarkt ein paar ablösefreie Rapidler mit Stadionverbot verpflichten. [emoji6]
  3. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/50735-juventus-news-thread/?do=findComment&comment=8743184 von einen Beitrag im Thema in Juventus News Thread   
    Weil er findet dass Higuain zu dick ist und er ihn deswegen nicht mag
  4. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109905-sommertransfers-1718/?do=findComment&comment=8707388 von einen Beitrag im Thema in Sommertransfers 17/18   
    Bin übringens dafür, dass der Kreissl einfach jede Woche so eine PK macht. Auch wenn gar nichts spannendes ist. Könnt ihm stundelang zuhören.
    "Jo Montag... da ist uns da Kaffee ausgegangen, da mussten wir kurzfristig improvisieren. Aber wir haben junge Perlen in unserer AK, wenn der zum Lidl lauft, ist er ja schneller als der Schul Pedda. Hamma gemacht..."
    Einfach so zur Gaude und Content-Generierung. Damit die wachen Rapidler sehen, dass sogar die Kaffeezubereitung bei uns professioneller ablauft als bei ihnen.
  5. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109905-sommertransfers-1718/?do=findComment&comment=8707409 von einen Beitrag im Thema in Sommertransfers 17/18   
    Und genau deshalb find ich die reine Statistik von diesem Nigerianer irgendwo doch beeindruckend.
    Wohlwissend dass es nur die finnische Heisl-Liga ist, aber mit 20 Jahren als erste Station außerhalb Afrikas mitten in der Frühjahrssaison in Kamerun nach Finnland wo gerade die Saison anfängt, dazu eben die Entfernung, die klimatischen Unterschiede, eine allgemeine Anpassungs- und Akklimatisierungsphase die man jedem zugestehen muss.
    Dafür kam er aber bereits 21 mal zum Einsatz und hat immerhin 7 mal getroffen, und man kann davon ausgehe dass das nicht 100% seines Leistungsvermögens sind.
    Ich seh es relativ entspannt. Er wird bei uns sicher - wenn es überhaupt zu den Wechsel kommt - eine Eingewöhnungszeit brauchen und sich an das Niveau der Liga gewöhnen müssen, aber mit 20 hat er sicher noch Entwicklungspotenzial und ich denke in Ö ist es für einen jungen Afrikaner leichter sich wohl zu fühlen als in Finnland. Wenn der in Graz einmal durch den Bereich Gries-Lend spatziert trifft er sicher 10 Verwandte die ihm den Einstieg in der neuen Heimat erleichtern 
  6. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/111685-6-runde-sk-sturm-graz-fc-red-bull-salzburg/?do=findComment&comment=8706333 von einen Beitrag im Thema in 6. Runde: SK Sturm Graz - FC Red Bull Salzburg   
    Nachdem heute Messi präsentiert wird, der sich aus seinem Vertrag bei Barca rausgeklagt hat, gehe ich von einem 6:5 für uns aus 
  7. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/84651-die-konkurrenz-im-fokus/?do=findComment&comment=8706254 von einen Beitrag im Thema in Die Konkurrenz im Fokus   
    Sturm ist auch zu rein und zu gut um Mitglied dieser zwischen dem Fifa/Uefa/Raubtierkapitalismus sowie Wiener Sumpf zerriebenen Bundesliga sein zu sollen!! 11
  8. nero08 gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109927-off-topic-spam/?do=findComment&comment=8700375 von einen Beitrag im Thema in Off-Topic & Spam   
    Es mangelt an konkretem Schaden bereits.
    Uns ist klar, dass seine Stümpereien geschätzte Millionenbeträgt gekostet haben ( und hoffentlich keine mehr kosten werden ), aber für einen Schadenersatzanspruch bedarf es eines konkret bezifferbaren Schaden. Da man keinen Erlös ohne AK für Schmid und Horvath wüsste, kann man auch keine Differenz ausmachen über die man sich schadlos halten würde.
    Der mögliche Schaden ist ein reiner Vermögensschaden da er ohne Beeinträchtigung eines absolut geschützten Rechtsgut ( Leben, Freiheit, Eigentum ) einher gegangen ist. Sprich ein Wertverlust tritt fiktiv ein ohne dass eine spürbare Beschädigung eingetreten ist.
    Dieser ist dann auch nur bei einem Vertragsverhältnis einklagbar.
    Unabhängig welche Art von Arbeitsvertrag vorliegt wird man das zumindest annehmen können.
    Ein weiterer Punkt ist das Verschulden.
    Klingt komisch, aber GG hat seine Fehler nicht verschuldet möglicherweise.
    Dass er vorsätzlich Sturm schädigen wollte, davon ist nicht auszugehen.
    Wenn dann liegt eine Fahrlässigkeit vor. Eine grobe Fahrlässigkeit wird dann angenommen wenn ein Verstoß gegen objektive Sorgfaltspflichten so schwerwiegend sein, dass nach Wissen ein Eintritt des Schadens schon so wahrscheinlich ist, dass es knapp an Vorsatz grenzt. Aus unmöglicher Kenntnis über die Entwicklung der Spieler ist zu schließen, dass der Schaden nicht so wahrscheinlich war, dass es fast schon Vorsatz ist.
    Die leichte Fahrlässigkeit wird auch kritisch über einen möglichen Verstoß von Sorgfaltspflichten zu ermitteln sein. Verstößt es gegen die Sorgfalt wenn man einen Vertrag so aushandelt? Das Einfügen von AKs entspricht der Praxis in der Branche, auch wenn sie nachteilig für den Verein ist. Weder ist es ein Verstoß gegen Gesetzesnorm, noch ein Verstoß gegen Verkehrssitten und auch ein normativ durchschnittlicher Mensch würde, wenn er sich so runterverhandeln lässt, einer AK im niedrigen Bereich zustimmen.
    Der Fall Schmid ist aber anders zu sehen, da hier ein irregulärer Vertrag zustande gekommen ist. Zwar wurde wieder weder Gesetz noch Verkehrssitte verletzt und auch ein normativ durchschnittlicher Mensch könnte so gehandelt haben, aber für GG könnte man
    eine erhöhte Haftung nach §1298 ABGB ( Fachwissen ) annehmen. Denn wenn man schon durch den Besitz des Führerscheines zivilrechtlich Fachwissen verfügt und man daher dann
    eine erhöhte Haftung im Schadensfall hat, dann kann es auch sein, dass man als Tschäneralmanager ein höheres Fachwissen hervorbringen muss.
    Da in einer solchen Funktion Dienstverträge mit Spielern verhandelt werden, kann vorausgesetzt werden, dass man Kenntnis über einschlägige Bestimmungen ( allgemeines Zivilrecht sowie einschlägige Bestimmungen - FIFA Regularien ) besitzen muss.
    Verstößt man gegen den Inhalt dieser Bestimmungen, dann liegt eine objektive Sorgfaltswidrigkeit vor. Somit kann im Fall Schmid eine normale Fahrlässigkeit als gegeben betrachtet werden.
    Allerdings kommt dann das Dienstnehmerhaftungsprivileg zum Tragen.
    GG war Dienstnehmer gegenüber dem SK Sturm. Auch diese Qualifikation ist strittig, da er ja eigentlich in leitender Funktion war und abhängig von der Gesellschaftsform als solcher man einen Dienstvertrag oder auch nicht abschließen kann, aber vereinfachend wird es wohl anzunehmen sein.
    Fügt der Dienstnehmer fahrlässig einen Schaden dem Dienstgeber zu, dann greift das Dienstnehmerhaftungsprivileg aus §2 (1) DHG. Hiernach wird, anhand von den im Gesetz aufgelisteten Kritierien ( Verantwortung durch die Tätigkeit, Entgelt, etc. ), ein richterliches Mäßigungsrecht verankert. Soll heißen, dass eine Schadloshaltung hier bis zur Null minimiert werden kann.
    Für eine entschuldbare Fehlleistung, culpa levissima, haftet der Dienstnehmer überhaupt nicht. Eine solche ist wenn der Schaden durch ein Versehen hervorgerufen wurde, dass wirklich jedem passieren kann ( Kellner fällt ein Teller runter ).
    Fällt ein jeder auf eine irreguläre Zeichnungsberechtigung rein? Wohl nicht. Die meisten werden bei einem Dienstvertrag wissen mit wem sie den Dienstvertrag abschließen und ob er auch fähig ist einen solchen abzuschließen.
    Passiert es jedem, dass er eine irreguläre Vertragsdauer aushandelt? Nein, meines Erachtens nach auch nicht, da ein jeder in der Position über verbotene Vertragsinhalte Bescheid wissen wird.
    Somit fällt ein Entfall des Schadensersatzanspruch durch eine culpa levissima weg.
    Eine Minderung könnte möglich sein, wird aber reine Argumentationssache sein.
     
    Jedenfalls wird ein Schadensersatzanspruch nach allgemeinem Zivilrecht wohl entfallen, da es ganz am Anfang an einem eindeutig bezifferbaren Nachteil im Vermögen von Sturm, also einem Schaden fehlt.
    Disclaimer: Ich habe gerade auch nicht meine Unterlagen bei mir und bin ein wenig restfett noch. Außerdem hab ich nur die mir offensichtlichsten Probleme bei einem Anspruch erörtert. Eventuell bewirken andere Aspekte ( Inhalt des Dienstvertrages GG - SK Sturm ), die ich vergessen habe, einen anderen Ausgang. Also zivilrechtliche Mängel nicht böse nehmen. Das ganze ist auch nur meine Sicht der Dinge und keine einwandfreie rechtliche Beurteilung wie sie ein Anwalt vornehmen kann.
     
    Und für alle die sich meinen Aufsatz, verständlicherweise, nicht durchlesen wollen
    TL;DR - Es mangelt an Schaden bei einem Anspruch gegen GG, das Verschulden ist nicht eindeutig gegeben und das DHG könnte den Anspruch mindern
  9. CaptainAustria gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109927-off-topic-spam/?do=findComment&comment=8700375 von einen Beitrag im Thema in Off-Topic & Spam   
    Es mangelt an konkretem Schaden bereits.
    Uns ist klar, dass seine Stümpereien geschätzte Millionenbeträgt gekostet haben ( und hoffentlich keine mehr kosten werden ), aber für einen Schadenersatzanspruch bedarf es eines konkret bezifferbaren Schaden. Da man keinen Erlös ohne AK für Schmid und Horvath wüsste, kann man auch keine Differenz ausmachen über die man sich schadlos halten würde.
    Der mögliche Schaden ist ein reiner Vermögensschaden da er ohne Beeinträchtigung eines absolut geschützten Rechtsgut ( Leben, Freiheit, Eigentum ) einher gegangen ist. Sprich ein Wertverlust tritt fiktiv ein ohne dass eine spürbare Beschädigung eingetreten ist.
    Dieser ist dann auch nur bei einem Vertragsverhältnis einklagbar.
    Unabhängig welche Art von Arbeitsvertrag vorliegt wird man das zumindest annehmen können.
    Ein weiterer Punkt ist das Verschulden.
    Klingt komisch, aber GG hat seine Fehler nicht verschuldet möglicherweise.
    Dass er vorsätzlich Sturm schädigen wollte, davon ist nicht auszugehen.
    Wenn dann liegt eine Fahrlässigkeit vor. Eine grobe Fahrlässigkeit wird dann angenommen wenn ein Verstoß gegen objektive Sorgfaltspflichten so schwerwiegend sein, dass nach Wissen ein Eintritt des Schadens schon so wahrscheinlich ist, dass es knapp an Vorsatz grenzt. Aus unmöglicher Kenntnis über die Entwicklung der Spieler ist zu schließen, dass der Schaden nicht so wahrscheinlich war, dass es fast schon Vorsatz ist.
    Die leichte Fahrlässigkeit wird auch kritisch über einen möglichen Verstoß von Sorgfaltspflichten zu ermitteln sein. Verstößt es gegen die Sorgfalt wenn man einen Vertrag so aushandelt? Das Einfügen von AKs entspricht der Praxis in der Branche, auch wenn sie nachteilig für den Verein ist. Weder ist es ein Verstoß gegen Gesetzesnorm, noch ein Verstoß gegen Verkehrssitten und auch ein normativ durchschnittlicher Mensch würde, wenn er sich so runterverhandeln lässt, einer AK im niedrigen Bereich zustimmen.
    Der Fall Schmid ist aber anders zu sehen, da hier ein irregulärer Vertrag zustande gekommen ist. Zwar wurde wieder weder Gesetz noch Verkehrssitte verletzt und auch ein normativ durchschnittlicher Mensch könnte so gehandelt haben, aber für GG könnte man
    eine erhöhte Haftung nach §1298 ABGB ( Fachwissen ) annehmen. Denn wenn man schon durch den Besitz des Führerscheines zivilrechtlich Fachwissen verfügt und man daher dann
    eine erhöhte Haftung im Schadensfall hat, dann kann es auch sein, dass man als Tschäneralmanager ein höheres Fachwissen hervorbringen muss.
    Da in einer solchen Funktion Dienstverträge mit Spielern verhandelt werden, kann vorausgesetzt werden, dass man Kenntnis über einschlägige Bestimmungen ( allgemeines Zivilrecht sowie einschlägige Bestimmungen - FIFA Regularien ) besitzen muss.
    Verstößt man gegen den Inhalt dieser Bestimmungen, dann liegt eine objektive Sorgfaltswidrigkeit vor. Somit kann im Fall Schmid eine normale Fahrlässigkeit als gegeben betrachtet werden.
    Allerdings kommt dann das Dienstnehmerhaftungsprivileg zum Tragen.
    GG war Dienstnehmer gegenüber dem SK Sturm. Auch diese Qualifikation ist strittig, da er ja eigentlich in leitender Funktion war und abhängig von der Gesellschaftsform als solcher man einen Dienstvertrag oder auch nicht abschließen kann, aber vereinfachend wird es wohl anzunehmen sein.
    Fügt der Dienstnehmer fahrlässig einen Schaden dem Dienstgeber zu, dann greift das Dienstnehmerhaftungsprivileg aus §2 (1) DHG. Hiernach wird, anhand von den im Gesetz aufgelisteten Kritierien ( Verantwortung durch die Tätigkeit, Entgelt, etc. ), ein richterliches Mäßigungsrecht verankert. Soll heißen, dass eine Schadloshaltung hier bis zur Null minimiert werden kann.
    Für eine entschuldbare Fehlleistung, culpa levissima, haftet der Dienstnehmer überhaupt nicht. Eine solche ist wenn der Schaden durch ein Versehen hervorgerufen wurde, dass wirklich jedem passieren kann ( Kellner fällt ein Teller runter ).
    Fällt ein jeder auf eine irreguläre Zeichnungsberechtigung rein? Wohl nicht. Die meisten werden bei einem Dienstvertrag wissen mit wem sie den Dienstvertrag abschließen und ob er auch fähig ist einen solchen abzuschließen.
    Passiert es jedem, dass er eine irreguläre Vertragsdauer aushandelt? Nein, meines Erachtens nach auch nicht, da ein jeder in der Position über verbotene Vertragsinhalte Bescheid wissen wird.
    Somit fällt ein Entfall des Schadensersatzanspruch durch eine culpa levissima weg.
    Eine Minderung könnte möglich sein, wird aber reine Argumentationssache sein.
     
    Jedenfalls wird ein Schadensersatzanspruch nach allgemeinem Zivilrecht wohl entfallen, da es ganz am Anfang an einem eindeutig bezifferbaren Nachteil im Vermögen von Sturm, also einem Schaden fehlt.
    Disclaimer: Ich habe gerade auch nicht meine Unterlagen bei mir und bin ein wenig restfett noch. Außerdem hab ich nur die mir offensichtlichsten Probleme bei einem Anspruch erörtert. Eventuell bewirken andere Aspekte ( Inhalt des Dienstvertrages GG - SK Sturm ), die ich vergessen habe, einen anderen Ausgang. Also zivilrechtliche Mängel nicht böse nehmen. Das ganze ist auch nur meine Sicht der Dinge und keine einwandfreie rechtliche Beurteilung wie sie ein Anwalt vornehmen kann.
     
    Und für alle die sich meinen Aufsatz, verständlicherweise, nicht durchlesen wollen
    TL;DR - Es mangelt an Schaden bei einem Anspruch gegen GG, das Verschulden ist nicht eindeutig gegeben und das DHG könnte den Anspruch mindern
  10. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/111563-5-runde-sk-rapid-wien-vs-sk-sturm-graz/?do=findComment&comment=8701601 von einen Beitrag im Thema in 5. Runde: SK Rapid Wien vs. SK Sturm Graz   
    Sturm besiegt 12 Rapidler
  11. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/111563-5-runde-sk-rapid-wien-vs-sk-sturm-graz/?do=findComment&comment=8701308 von einen Beitrag im Thema in 5. Runde: SK Rapid Wien vs. SK Sturm Graz   
    Jeggo bitte rein, wir brauchen jetzt Zweikampfstärke.
  12. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/111563-5-runde-sk-rapid-wien-vs-sk-sturm-graz/?do=findComment&comment=8701243 von einen Beitrag im Thema in 5. Runde: SK Rapid Wien vs. SK Sturm Graz   
    i hab grad keine ahnung wie ich die nächsten 30+ minuten ohne herzkasperl überstehen soll...
  13. nosky gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/111563-5-runde-sk-rapid-wien-vs-sk-sturm-graz/?do=findComment&comment=8700922 von einen Beitrag im Thema in 5. Runde: SK Rapid Wien vs. SK Sturm Graz   
    Oida Rapid hat das Spiel einfach nicht verstanden. Kann jemand sagen, dass man Meister im Fußball werden muss und nicht Meister in Hass / Verachtung der österr. Fußballfans oder Meister in Skandalen
  14. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/111563-5-runde-sk-rapid-wien-vs-sk-sturm-graz/?do=findComment&comment=8700614 von einen Beitrag im Thema in 5. Runde: SK Rapid Wien vs. SK Sturm Graz   
    Whothefuckisdenialar 
  15. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/111563-5-runde-sk-rapid-wien-vs-sk-sturm-graz/?do=findComment&comment=8700600 von einen Beitrag im Thema in 5. Runde: SK Rapid Wien vs. SK Sturm Graz   
    Bitte keine provokationen ..... z.b. Tore schiessen oder ähnliches 
  16. nosky gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/111563-5-runde-sk-rapid-wien-vs-sk-sturm-graz/?do=findComment&comment=8700595 von einen Beitrag im Thema in 5. Runde: SK Rapid Wien vs. SK Sturm Graz   
    Platzsturm incoming
  17. Nicose gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109927-off-topic-spam/?do=findComment&comment=8700375 von einen Beitrag im Thema in Off-Topic & Spam   
    Es mangelt an konkretem Schaden bereits.
    Uns ist klar, dass seine Stümpereien geschätzte Millionenbeträgt gekostet haben ( und hoffentlich keine mehr kosten werden ), aber für einen Schadenersatzanspruch bedarf es eines konkret bezifferbaren Schaden. Da man keinen Erlös ohne AK für Schmid und Horvath wüsste, kann man auch keine Differenz ausmachen über die man sich schadlos halten würde.
    Der mögliche Schaden ist ein reiner Vermögensschaden da er ohne Beeinträchtigung eines absolut geschützten Rechtsgut ( Leben, Freiheit, Eigentum ) einher gegangen ist. Sprich ein Wertverlust tritt fiktiv ein ohne dass eine spürbare Beschädigung eingetreten ist.
    Dieser ist dann auch nur bei einem Vertragsverhältnis einklagbar.
    Unabhängig welche Art von Arbeitsvertrag vorliegt wird man das zumindest annehmen können.
    Ein weiterer Punkt ist das Verschulden.
    Klingt komisch, aber GG hat seine Fehler nicht verschuldet möglicherweise.
    Dass er vorsätzlich Sturm schädigen wollte, davon ist nicht auszugehen.
    Wenn dann liegt eine Fahrlässigkeit vor. Eine grobe Fahrlässigkeit wird dann angenommen wenn ein Verstoß gegen objektive Sorgfaltspflichten so schwerwiegend sein, dass nach Wissen ein Eintritt des Schadens schon so wahrscheinlich ist, dass es knapp an Vorsatz grenzt. Aus unmöglicher Kenntnis über die Entwicklung der Spieler ist zu schließen, dass der Schaden nicht so wahrscheinlich war, dass es fast schon Vorsatz ist.
    Die leichte Fahrlässigkeit wird auch kritisch über einen möglichen Verstoß von Sorgfaltspflichten zu ermitteln sein. Verstößt es gegen die Sorgfalt wenn man einen Vertrag so aushandelt? Das Einfügen von AKs entspricht der Praxis in der Branche, auch wenn sie nachteilig für den Verein ist. Weder ist es ein Verstoß gegen Gesetzesnorm, noch ein Verstoß gegen Verkehrssitten und auch ein normativ durchschnittlicher Mensch würde, wenn er sich so runterverhandeln lässt, einer AK im niedrigen Bereich zustimmen.
    Der Fall Schmid ist aber anders zu sehen, da hier ein irregulärer Vertrag zustande gekommen ist. Zwar wurde wieder weder Gesetz noch Verkehrssitte verletzt und auch ein normativ durchschnittlicher Mensch könnte so gehandelt haben, aber für GG könnte man
    eine erhöhte Haftung nach §1298 ABGB ( Fachwissen ) annehmen. Denn wenn man schon durch den Besitz des Führerscheines zivilrechtlich Fachwissen verfügt und man daher dann
    eine erhöhte Haftung im Schadensfall hat, dann kann es auch sein, dass man als Tschäneralmanager ein höheres Fachwissen hervorbringen muss.
    Da in einer solchen Funktion Dienstverträge mit Spielern verhandelt werden, kann vorausgesetzt werden, dass man Kenntnis über einschlägige Bestimmungen ( allgemeines Zivilrecht sowie einschlägige Bestimmungen - FIFA Regularien ) besitzen muss.
    Verstößt man gegen den Inhalt dieser Bestimmungen, dann liegt eine objektive Sorgfaltswidrigkeit vor. Somit kann im Fall Schmid eine normale Fahrlässigkeit als gegeben betrachtet werden.
    Allerdings kommt dann das Dienstnehmerhaftungsprivileg zum Tragen.
    GG war Dienstnehmer gegenüber dem SK Sturm. Auch diese Qualifikation ist strittig, da er ja eigentlich in leitender Funktion war und abhängig von der Gesellschaftsform als solcher man einen Dienstvertrag oder auch nicht abschließen kann, aber vereinfachend wird es wohl anzunehmen sein.
    Fügt der Dienstnehmer fahrlässig einen Schaden dem Dienstgeber zu, dann greift das Dienstnehmerhaftungsprivileg aus §2 (1) DHG. Hiernach wird, anhand von den im Gesetz aufgelisteten Kritierien ( Verantwortung durch die Tätigkeit, Entgelt, etc. ), ein richterliches Mäßigungsrecht verankert. Soll heißen, dass eine Schadloshaltung hier bis zur Null minimiert werden kann.
    Für eine entschuldbare Fehlleistung, culpa levissima, haftet der Dienstnehmer überhaupt nicht. Eine solche ist wenn der Schaden durch ein Versehen hervorgerufen wurde, dass wirklich jedem passieren kann ( Kellner fällt ein Teller runter ).
    Fällt ein jeder auf eine irreguläre Zeichnungsberechtigung rein? Wohl nicht. Die meisten werden bei einem Dienstvertrag wissen mit wem sie den Dienstvertrag abschließen und ob er auch fähig ist einen solchen abzuschließen.
    Passiert es jedem, dass er eine irreguläre Vertragsdauer aushandelt? Nein, meines Erachtens nach auch nicht, da ein jeder in der Position über verbotene Vertragsinhalte Bescheid wissen wird.
    Somit fällt ein Entfall des Schadensersatzanspruch durch eine culpa levissima weg.
    Eine Minderung könnte möglich sein, wird aber reine Argumentationssache sein.
     
    Jedenfalls wird ein Schadensersatzanspruch nach allgemeinem Zivilrecht wohl entfallen, da es ganz am Anfang an einem eindeutig bezifferbaren Nachteil im Vermögen von Sturm, also einem Schaden fehlt.
    Disclaimer: Ich habe gerade auch nicht meine Unterlagen bei mir und bin ein wenig restfett noch. Außerdem hab ich nur die mir offensichtlichsten Probleme bei einem Anspruch erörtert. Eventuell bewirken andere Aspekte ( Inhalt des Dienstvertrages GG - SK Sturm ), die ich vergessen habe, einen anderen Ausgang. Also zivilrechtliche Mängel nicht böse nehmen. Das ganze ist auch nur meine Sicht der Dinge und keine einwandfreie rechtliche Beurteilung wie sie ein Anwalt vornehmen kann.
     
    Und für alle die sich meinen Aufsatz, verständlicherweise, nicht durchlesen wollen
    TL;DR - Es mangelt an Schaden bei einem Anspruch gegen GG, das Verschulden ist nicht eindeutig gegeben und das DHG könnte den Anspruch mindern
  18. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109927-off-topic-spam/?do=findComment&comment=8700364 von einen Beitrag im Thema in Off-Topic & Spam   
    Deine peinliche Hetze gegen einen 17-jährigen kannst langsam einstellen. Zeugt nur von deinem enden wollenden intellektuellen Horizont.
     
  19. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109905-sommertransfers-1718/?do=findComment&comment=8695411 von einen Beitrag im Thema in Sommertransfers 17/18   
    Ich stimme dir großteils zu - ich hätte die Kritik vl präzisieren müssen und Jauk + Vorstand schreiben sollen, Syke drückt sich da zum Glück eh immer präziser aus. Und ja, Jauk ist sicher nicht der schlechtest mögliche Präse, keine Frage. Nur war Schmid ja kein Ausrutscher von Goldbrich, sondern nur eine Wahnsinnstat in einer Kette von Dummheiten, und er hat ja angeblich zu einem früheren Zeitpunkt seine Ablöse vorgeschlagen, wurde aber angeblich abgelehnt... Und natürlich müssen Jauk + Vorstand nicht die Radiergummi-Einkäufe der Geschäftsführer im Detail überprüfen - aber einen komplett überforderten Mann wie Goldbrich so lange im Amt zu belassen ist absolut zu kritisieren...
    Servas, @DaWüde ausm ASB:" Meine Herren, ers seids ollas Häusln außerm Kreissl - du Günter, gemma dann in die Eros-Bar? Da Petzi, da Burgi und da Franzi können jo nachm Rinder-Defilee gern auf an Sekt vurbei kumman und se den ein oda ondern Rodschlag geben lossn. Oder andere Schläge... 
  20. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109905-sommertransfers-1718/?do=findComment&comment=8694987 von einen Beitrag im Thema in Sommertransfers 17/18   
    Es gibt halt Medientermine wo nur bestimmte Medien eingeladen werden - so wie letztes Frühjahr zB nach den 3 Niederlagen wurde keine öffentliche PK gemacht sondern nur je 1 Vertreter von 3 von GK ausgewählten Medien eingeladen. Öffentliche PKs werden via Presseaussendung und Social Media bekannt gegeben und sind für jedermann zugänglich, wie der Name Pressekonferenz oder Media Briefing schon sagt, ist es natürlich ein Termin explizit für Medien oder Presseleute.
    Es ist bei diesen PKs eigentlich üblich bei Fragen Namen und Medium zu nennen. Bei den derzeit anwesenden ist das nicht mehr nötig weil die bei Sturm schon jeder kennt, sprich wer auch immer von Kleine, Krone, Sturmnetz, Laola1, ORF, SKY, Antenne oder was weiß ich erscheint, bei denen weiß jeder wer sie sind und für wen sie schreiben.
    Wenn du jetzt einfach hinkommst, kann es sein dass dich entweder vor Beginn der PK jemand fragt wer du bist und wo du her kommst, spätestens aber wenn du eine Frage stellst wird das kommen.
    Du kannst aber versuchen wenn dich jemand fragt welches Medium, einfach "Austrian Soccer Board" sagen, wäre gespannt wie darauf die Reaktionen ausfallen 
  21. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109905-sommertransfers-1718/?do=findComment&comment=8692565 von einen Beitrag im Thema in Sommertransfers 17/18   
    Die letzten Tage des Schmid Transfers zusammengefasst:
    Ein unbekannter User vermeldet kryptisch eine Transferbombe. Das Sturmasb reagiert so:

    Erste Infos sickern durch (seltsamerweise sickert heuer erstmals unter Kreissl was durch, als dieser im Urlaub war), dass es sich um Schmid handeln könnte.
    Und das Sturmasb:

    Es sickert eine lächerliche AK von 600.000,-- durch. Der Schuldige: Ein alter Bekannter.
    Und das ASB zwischen:

    und

     
  22. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109905-sommertransfers-1718/?do=findComment&comment=8692481 von einen Beitrag im Thema in Sommertransfers 17/18   
    Wozu hat der Herrgott Billa-Sackerl erfunden.
  23. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109905-sommertransfers-1718/?do=findComment&comment=8692428 von einen Beitrag im Thema in Sommertransfers 17/18   
    Stream:
    https://www.sksturm.at/de/sksturmtv/live/
  24. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109905-sommertransfers-1718/?do=findComment&comment=8692421 von einen Beitrag im Thema in Sommertransfers 17/18   
    Also in erster Linie bin ich wüd auf Goldbrich und vor allem Jauk.
  25. Sanjis Law gefällt ein https://www.austriansoccerboard.at/topic/109905-sommertransfers-1718/?do=findComment&comment=8692415 von einen Beitrag im Thema in Sommertransfers 17/18   
    In Summe sind wir alle zoring, weil er zu einer verhältnismäßig sehr niedrigen Ablöse wechselnt. Wäre diese höher schaut die Sache halt auch ganz anders aus....