laut homepage des steirischen fussballverbands
Sollte der Meister die Zulassung zur Teilnahme am Bewerb der 2. Leistungsstufe nicht erhalten, geht das Relegationsrecht auf den Vizemeister über, wenn dieser eine Bundesliga-Zulassung für die zweithöchste Leistungsstufe erhalten hat.
Erhalten weder der Erst- noch der Zweitplatzierte eine Bundesliga-Zulassung für die zweithöchste Leistungsstufe, so erlischt das Recht zur Teilnahme an der Relegation um den Aufstieg in die zweithöchste Leistungsstufe auch für die weiteren Vereine der Regionalliga Süd – Kärnten - Steiermark.