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Hugo_Maradona

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Totaalvoetbal schrieb vor 59 Minuten:

Krammer im Kurier.

Sollte ich es richtig verstanden haben, gefällt mir dieser Vorschlag gar nicht. Selbst wenn die Aktiengesellschaft nicht an der Börse notiert ist... Ich hoffe nicht das man Anteile an Unternehmen/Investoren verkauft. Bayern München ist diesen Weg gegangen.

Das wäre ein Modell wo ich Rapid dem Rücken kehren würde. Ich möchte das Rapid aus reinem Selbstzweck Fußball spielt. Bei einer AG ist das höchste Ziel immer die Befriedigung der Aktionäre. Dafür gebe ich mich nicht her.

 

durch die satzungsänderung ist zumindest die kampfmannschaft mal auf alle fälle safe!

belastung und (teil)verkauf selbiger sind danach nur noch mit zustimmung der HV möglich .

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Elwood schrieb vor 53 Minuten:

durch die satzungsänderung ist zumindest die kampfmannschaft mal auf alle fälle safe!

belastung und (teil)verkauf selbiger sind danach nur noch mit zustimmung der HV möglich .

die Satzungsänderung beinhaltet nur die Kampfmannschaft?

Ich habe gedacht, dass die Satzungsänderung die komplette GmbH und falls angedacht auch zukünftige Ausgliederungen beinhaltet.

bearbeitet von chelsea91

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chelsea91 schrieb Gerade eben:

die Satzungsänderung beinhaltet nur die Kampfmannschaft?

wenn ich es richtig im kopf habe, ja. inklusive wappen.

hintergedanke ist wohl, irgendwann strategische partner für z.b. rapid mobile an board zu holen, weil damit möglicherweise sehr viel geld zu machen ist. sowas kannst halt nicht verhandeln wenn erst die zustimmung der HV eingeholt werden muss.

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Elwood schrieb vor 7 Minuten:

wenn ich es richtig im kopf habe, ja. inklusive wappen.

hintergedanke ist wohl, irgendwann strategische partner für z.b. rapid mobile an board zu holen, weil damit möglicherweise sehr viel geld zu machen ist. sowas kannst halt nicht verhandeln wenn erst die zustimmung der HV eingeholt werden muss.

gerade auf der HP gefunden:

http://www.skrapid.at/de/startseite/news/news/aktuelles/2016/11/ohv-2016-aenderungen-in-satzung/

1.    Die Übertragung (und Verpfändung) von Geschäftssanteilen an der SK Rapid GmbH sowie der Verkauf von Markenrechte wird als durch die Hauptversammlung zu genehmigendes Geschäft § 15. geregelt. (§ 15) Korrespondierend dazu wird dem § 11 eine  lit. m hinzugefügt, welche die Beschlussfassung über die genehmigungspflichtigen Geschäfte als weitere Aufgabe der Haupt–ver­sammlung vorsieht. Konkret bedeutet das, dass ohne Zustimmung der HV weder GmbH-Anteile noch Marke (Wappen) veräußert werden kann.

auch wenn GmbH Anteile veräußert werden sollte somit wenn ich es richtig verstanden habe die Zustimmung der HV benötigt werden.

 

in den Satzungen liest sich das allerdings etwas anders:

(10) Der Zustimmung der Hauptversammlung vorbehalten sind folgende Aufgaben:

Die Übertragung oder Verpfändung von Geschäftsanteilen an Kapitalge- sellschaften, welche Rechtsträger von Fußballmannschaften sind, die unter dem Namen SK Rapid und/oder mit dem unter § 1 näher beschrieben Vereinswappen an nationalen und/oder internationalen Bewerben teil- nehmen, außer die Übertragung erfolgt an einen Rechtsträger, der im ausschließlichen direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentum des SK Rapid steht.
ii Die Übertragung oder Verpfändung von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften, welche direkt oder indirekt Gesellschafter von Gesell- schaften sind, die die Qualifikation gem. § 15 (10) i erfüllen, außer die Übertragung erfolgt an einen Rechtsträger, der im ausschließlichen direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentum des SK Rapid steht.

iiiDie Veräußerung oder Verpfändung des unter § 1 näher beschrieben Vereinswappen 

bearbeitet von chelsea91

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Postinho
Totaalvoetbal schrieb vor 2 Stunden:

Krammer im Kurier.

Sollte ich es richtig verstanden haben, gefällt mir dieser Vorschlag gar nicht. Selbst wenn die Aktiengesellschaft nicht an der Börse notiert ist... Ich hoffe nicht das man Anteile an Unternehmen/Investoren verkauft. Bayern München ist diesen Weg gegangen.

Das wäre ein Modell wo ich Rapid dem Rücken kehren würde. Ich möchte das Rapid aus reinem Selbstzweck Fußball spielt. Bei einer AG ist das höchste Ziel immer die Befriedigung der Aktionäre. Dafür gebe ich mich nicht her.

 

Es hängt wohl im wesentlichen davon ab, WER die aktionäre sind!

Mit der Extremvariante, 100% hält der Verein dürftest du ja kein Problem haben!

 

Im Endeffekt ändert sich an dem Eigentümerrechten durch ein AG überhaupt nichts! Auch heute musst du dich Fragen, wer Eigentümer der GmbH ist und durch eine Rechtsformänderung würden sich Eigentümerverhältnisse ja überhaupt nicht ändern!

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Totaalvoetbal schrieb vor 13 Stunden:

Krammer im Kurier.

Sollte ich es richtig verstanden haben, gefällt mir dieser Vorschlag gar nicht. Selbst wenn die Aktiengesellschaft nicht an der Börse notiert ist... Ich hoffe nicht das man Anteile an Unternehmen/Investoren verkauft. Bayern München ist diesen Weg gegangen.

Das wäre ein Modell wo ich Rapid dem Rücken kehren würde. Ich möchte das Rapid aus reinem Selbstzweck Fußball spielt. Bei einer AG ist das höchste Ziel immer die Befriedigung der Aktionäre. Dafür gebe ich mich nicht her.

 

...und du hast diese angst bei einer AG aber bei einer GmbH nicht - warum? :)

chelsea91 schrieb vor 12 Stunden:

die Satzungsänderung beinhaltet nur die Kampfmannschaft?

Ich habe gedacht, dass die Satzungsänderung die komplette GmbH und falls angedacht auch zukünftige Ausgliederungen beinhaltet.

so ist es. ausnahme sind reine wirtschaftlich geprägte GmbHs wie es z.b. bei rapid mobile sein könnte (glaube aber eher, dass wird wie bei HoT ein krammer/ventocom unternehmen, das lizenzpartner von rapid wird und uns damit geld für den nachwuchs erwirtschaftet - eigentlich mit nahezu null risiko für rapid). bei solchen untergeordneten GmbHs macht das sinn, dass man anteile ohne HV beschluss abtreten kann.

bearbeitet von maindrop

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chelsea91 schrieb vor 11 Stunden:

auch wenn GmbH Anteile veräußert werden sollte somit wenn ich es richtig verstanden habe die Zustimmung der HV benötigt werden.

....ja, aber wie elwood auch schreibt und ich auch grad nochmal - das geht auch in den von dir zitierten satzungsänderungen hervor (auch wenn es nicht gerade leicht zu verstehen ist): das betrifft nur anteilsabtretungen die mit einer GmbH zu tun haben wo eine fußballmannschaft mit unserem wappen spielt.

Woody schrieb vor 11 Stunden:

Es hängt wohl im wesentlichen davon ab, WER die aktionäre sind!

Mit der Extremvariante, 100% hält der Verein dürftest du ja kein Problem haben!

 

Im Endeffekt ändert sich an dem Eigentümerrechten durch ein AG überhaupt nichts! Auch heute musst du dich Fragen, wer Eigentümer der GmbH ist und durch eine Rechtsformänderung würden sich Eigentümerverhältnisse ja überhaupt nicht ändern!

so ist es. mMn gibt es hier einfach nur negative assoziationen aufgrund der 90er-jahre geschichte. nüchtern betrachtet bringt uns die AG hinsichtlich offenlegungspflicht und kontrolle durch den aufsichtsrat (denkt mal weiter - was könnten der beirat und ein späterer aufsichtsrat gemeinsam haben ;)) deutlich mehr als sie uns schadet. im worst case ist sie gleich schlecht oder gut wie eine GmbH. zudem ist der vorstand nicht weisungsgebunden, was derzeit mit den GmbH geschäftsführern und präsidium schon so ist. 

bearbeitet von maindrop

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@maindrop danke für die Erklärungen

noch einmal eine kurze Zusammenfassung, ob ich das richtig verstanden habe: um Anteile der derzeitigen SK Rapid GmbH verkaufen zu können benötigt man die HV. Sollten in Zukunft weitere Kapitalgesellschaften ausgegliedert/gegründet werden, welche keine direkte Verbindung zum Fußballverein darstellen benötigt man nicht die HV?

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Postinho
Ivanov1985 schrieb am ‎23‎.‎11‎.‎2016 um 11:52 :

Du siehst das falsch herum,  die Reform ist 18/19 unter anderem WEIL man neu verhandeln darf und somit mehr Geld fuer die einfuehrung lukrieren kann,  potenziell vor allem in der ersten Saison mehr Interesse weckt,  haette man das schon 17/18 gemacht waere dieser Effekt verpufft.  Der TV Vertrag war ein stärker mitgrund warum wir "erst" 18/19 Format wechseln

Ja war eh so gemeint. Vertrag bis 2018, dann neues Format und neuer Vertrag. Mal sehen was dann raus kommt.

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chelsea91 schrieb vor 30 Minuten:

@maindrop danke für die Erklärungen

noch einmal eine kurze Zusammenfassung, ob ich das richtig verstanden habe: um Anteile der derzeitigen SK Rapid GmbH verkaufen zu können benötigt man die HV. Sollten in Zukunft weitere Kapitalgesellschaften ausgegliedert/gegründet werden, welche keine direkte Verbindung zum Fußballverein darstellen benötigt man nicht die HV?

so war der plan und so versteh ich auch den text in der satzung.

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chelsea91 schrieb vor 20 Stunden:

@maindrop danke für die Erklärungen

noch einmal eine kurze Zusammenfassung, ob ich das richtig verstanden habe: um Anteile der derzeitigen SK Rapid GmbH verkaufen zu können benötigt man die HV. Sollten in Zukunft weitere Kapitalgesellschaften ausgegliedert/gegründet werden, welche keine direkte Verbindung zum Fußballverein darstellen benötigt man nicht die HV?

ja, fast ganz richtig: sie dürfen auch keine indirekte verbindung zu einer kapitalgesellschaft haben, die einen fußballverein verwaltet:

bsp:
1) verein -> hält 100% an rapid profi GmbH -> hält 100% an rapid mobile GmbH
2) verein -> hält 100% an rapid mobile GmbH -> hält 100% an rapid profi GmbH

sollen anteile an der rapid mobile GmbH abgegeben werden, dann braucht man im fall 1) keine HV zustimmung, im fall 2) schon, da die rapid mobile GmbH 100% eigentümer der rapid profi GmbH ist, die die kampfmannschaft verwaltet.

sollen anteile an der rapid profi GmbH abgegeben werden, dann braucht man ohnehin in fall 1) und 2) die HV zustimmung.

BTW: meiner ansicht nach nur eine einfache mehrheit bei der HV abstimmung (also mehr als 50%), da das keine satzungsänderung bedeutet.

inhaltlich ist das beispiel natürlich eher sinnbefreit, da die rapid mobile GmbH wohl niemals 100% eigentümer des profibetriebs sein wird - soll also nur den sachverhalt erläutern. ;)

 

bearbeitet von maindrop

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