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Weltklassecoach

Nochmals: Eine Hausordnung ist kein Strafgesetzbuch, daher mache ich mich auch nicht strafbar, wenn ich sie missachte.

die hausordnung ist binded und kann durchaus strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen. auch die wr. stadthalle hat eine hausordnung, verstößt du gegen sie kommt die security und übergibt dich der polizei

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ASB-Legende

Hausordnung fällt unter Privatrecht und d.h. dass es auch nur privat exekutierbar ist.

Kann ich als Veranstalter die polizei bitten und dafür bezahlen dass sie meine Hausordnung exekutiert ?

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Wichtiger Spieler

Wenn ich es wiederholt mache und sämtliche Gespräche nicht fruchten dann ja. Denn dann kann es kein versehen sondern nur noch Vorsatz sein.

Bitte was soll daran strafbar sein, wenn ich kein Handtuch verwende ??? Es ist ziemlich sicher unhygenisch, aber mit Sicherheit nicht strafbar, auch wenn es 100x passiert. Ihr habts alle Vorstellungen :D

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Gast Stefan Austria Wien

wollen sie auch sicher nicht mehr, aber sie können jetzt einfach nicht mehr raus aus der ganzen scheisse...

sehe ich genauso, sie müssen sich schon fast mit Ust solidarisieren, weil sie sonst auch eine aufs maul bekommen. Deshalb machen sie solche unnötigen Aktionen (wie den Banner), im Hintergrund ziehen aber sicher USt die Fäden

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Weltklassecoach

aha und welche strafrechtlichen konsequenzen wären das?

ist es nicht mein haus ist es hausfriedensbruch.........geldstrafe und platzverweis

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Wichtiger Spieler

bin kein jurist, aber hausfriedensbruch/besitzstörung könnte ich mir schon vorstellen. ob das jetzt unters STRAFgesetzbuch fällt, weiß ich nicht.

Hausfriedensbruch ist strafbar, das setzt aber ein Eindringen mit Gewalt oder Drohung voraus, Besitzstörung ist Privatrecht.

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ASB-Legende

Bitte was soll daran strafbar sein, wenn ich kein Handtuch verwende ??? Es ist ziemlich sicher unhygenisch, aber mit Sicherheit nicht strafbar, auch wenn es 100x passiert. Ihr habts alle Vorstellungen :D

Es verstößt gegen meine Hausordnung. Und meine Hausordnung hat befolgt zu werden. Somit kann ich als inhaber sagen ... nein du nicht mehr. Wenn du dann trotzdem kommst schicke ich dir jemanden der dich hinaus komplimentiert.

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V.I.P.

Mit dem Hausrecht kannst du jedem Beliebigen mit einem Hausverbot den Zutritt verwehren.

Widersetzt man sich gegen das Hausverbot so liegt der Tatbestand eines Hausfriedensbruchs vor und das ist sehr wohl eine Straftat!

http://www.jusline.at/109_Hausfriedensbruch_StGB.html

Hausfriedensbruch ist strafbar, das setzt aber ein Eindringen mit Gewalt oder Drohung voraus, Besitzstörung ist Privatrecht.

Gewalt lässt sich sehr weit definieren.

Ich hoffe man tauscht endlich die Ordner aus.

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Wichtiger Spieler

Es verstößt gegen meine Hausordnung. Und meine Hausordnung hat befolgt zu werden. Somit kann ich als inhaber sagen ... nein du nicht mehr. Wenn du dann trotzdem kommst schicke ich dir jemanden der dich hinaus komplimentiert.

Das kannst natürlich machen, aber trotzdem habe ich mich nicht gerichtlich strafbar gemacht.

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Superkicker

Es verstößt gegen meine Hausordnung. Und meine Hausordnung hat befolgt zu werden. Somit kann ich als inhaber sagen ... nein du nicht mehr. Wenn du dann trotzdem kommst schicke ich dir jemanden der dich hinaus komplimentiert.

genau, d.h. es kann nur der Veranstalter/Eigentümer oder ein Bevollmächtigter tätig werden. Der Verein hat sich darum zu kümmern.

Und für die 8 € in der Stunde verbrennt sich keiner von die Ordner die Finger. Is auch verständlich.

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legende

Es verstößt gegen meine Hausordnung. Und meine Hausordnung hat befolgt zu werden. Somit kann ich als inhaber sagen ... nein du nicht mehr. Wenn du dann trotzdem kommst schicke ich dir jemanden der dich hinaus komplimentiert.

jo eh. das sind dann die kasperln in den neongelben jacken...

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Weltklassecoach

bledsinn. hausfriedensburch verlangt gewaltsames eindringen in eine liegenschaft..

glaub mir, probiers einfach aus..........verstoße gegen die hausordnung und du bist draußen, widerstand dagegen und du kommst zur polizei

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Wichtiger Spieler

Mit dem Hausrecht kannst du jedem Beliebigen mit einem Hausverbot den Zutritt verwehren.

Widersetzt man sich gegen das Hausverbot so liegt der Tatbestand eines Hausfriedensbruchs vor und das ist sehr wohl eine Straftat!

http://www.jusline.a...bruch_StGB.html

Gewalt lässt sich sehr weit definieren.

Ich hoffe man tauscht endlich die Ordner aus.

Gewalt ist schon ein gesetzlich definierter Begriff und Einschleichen fällt definitiv nicht darunter...

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Gast
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