Lorbeer ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 (bearbeitet) Ich möchte die Woche noch einen Antrag in Wien auf Wohnbeihilfe stellen. Hat damit jemand Erfahrungen? Worauf muss ich achten? Was kann von Nachteil sein? Wo stellt Väterchen Staat die obligatorischen Fallstricke auf? Und was ist der Unterschied zwischen Wohnbeihilfe, Wohnkostenbeihilfe und Mietzinsbeihilfe?? Was mich vor allem interessiert, ist, ob es ein Höchsteinkommen gibt bei der Gewährung der Beihilfe. Ein Mindesteinkommen gibt es. Mir hat aber jemand erzählt, dass man aufpassen muss, nicht zu viel zu verdienen, weil mans sonst ers nicht bekommt. Den Passus konnte ich jetzt online allerdings nicht finden. ?? Man dankt! bearbeitet 3. April 2012 von narya 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
St.Rapid Beruf: ASB-Poster Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 (bearbeitet) Wohnbeihilfe bekommt man als Unterstützung zu seiner Miete, Mietzinsbeihilfe bekommt man, wenn die Miete zB wegen Renovierung plötzlich erhöht wurde, und das Wort Wohnkostenbeihilfe kennn ich nur vom Zivildienst ( ). Auf dem ersten Blick berechnet sich die Wohnbeihilfe recht kompliziert, aber wenn man sich etwas eingelesen hat ist es nicht schwer zu verstehen. Im Netz unter http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/wohnbeihilfe/ gibt es eigentlich alle Informationen, wobei man sich für seinen individuellen Fall vieles zusammen suchen muss. Bei der MA50 bekommt man auch alle Infos in gedruckter Form. Erstmal läuft alles darauf hinaus, dass für seine Wohnung ein "anrechenbaren Wohnungsaufwand" berechnet wird, den man natürlich auch selber ausrechnen kann. Dort spielen viele Faktoren wie Zustand der Wohnung, Quadratmeterzahl, normale Miet- oder Genossenschaftswohnung usw. eine Rolle, so dass ich das hier schlecht schnell mal kurz individuell erläutern kann. Um den "anrechenbaren Wohnungsaufwand" nachzuweisen, gibt es ein Formular "Bestätigung des Wohnungaufwandes", das die Hausverwaltung ausfüllen muss. Bei Genossenschaftswohnungen muss man nur mal bei der Genossenschaft nachfragen und die geben einen einen fertigen Zettel, auf dem sogar schon der ausgerechnete anrechenbaren Wohnungsaufwand steht. Um dieses Formular würde ich mich sofort kümmern, da das sicher etwas dauert bis du das ausgefüllt von der Hausverwaltung wieder hast. Wenn du deinen anrechenbaren Wohnungsaufwand weißt, kannst du in Tabellen nachschauen wie hoch dein "zumutbarer Wohnungsaufwand" ist. Für jede Anzahl von Personen im Haushalt gibt es eine eigene Tabelle in der zu dem Haushaltseinkommen so ein "zumutbarer Wohnungsaufwand" zugeteilt ist. Wenn du alleine wohnst schaust du also in die Tabelle für eine Person und das was neben deinem Einkommen (= Monatseinkommen mal 14 geteilt durch 12) steht, ist dein "zumutbarer Wohnungsaufwand". Jetzt rechnest du einfach deinen "anrechenbaren Wohnungsaufwand" minus dem "zumutbarer Wohnungsaufwand" und das Ergebnis ist das was du an Wohnbeihilfe bekommst. Wenn du so viel verdienst, dass dein "zumutbarer Wohnungsaufwand" größer als dein "anrechenbaren Wohnungsaufwand" ist, bekommst du natürlich gar nichts. Daher gibt es neben dem Mindesteinkommen praktisch auch ein Höchsteinkommen, das aber individuell verschieden ist. Fallstricke gibt es in dem Sinne, dass man sich vielleicht selber bei dem Haushaltseinkommen und dem "anrechenbaren Wohnungsaufwand" verrechnet, da man selber irgendwas nicht beachtet hat und dann einen anderen Betrag bekommt, als man eigentlich dachte. Wenn man nicht gerade so an seinem Haushaltseinkommen rumgedreht (sprich etwas beschissen) hat, so dass man überhaupt etwas bekommt, ist das aber nicht weiter schlimm. Letztlich muss man auch überhaupt gar nicht selber etwas ausrechen und kann einfach nur alle geforderten Formulare und Unterlagen abgeben. Dann erlebt man eine Überraschung, ob man überhaupt etwas und wieviel man bekommt und kann das nicht nachvollziehen . Ansonsten ist vielleicht noch wichtig, dass man die Wohnbeihilfe rückwirkend für den Monat noch bekommt, wenn man den Antrag bis zum 15. einreicht. Dementsprechend ist da bei der MA50 genau am 15. aber auch der Teufel los. Ich würde da vorher hinfahren. bearbeitet 3. April 2012 von St.Rapid 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pompfinewra Grantscherm Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 Ansonsten ist vielleicht noch wichtig, dass man die Wohnbeihilfe rückwirkend für den Monat noch bekommt, wenn man den Antrag bis zum 15. einreicht. Dementsprechend ist da bei der MA50 genau am 15. aber auch der Teufel los. Ich würde da vorher hinfahren. da kommt freude auf, wenn man das liest. bei mir ist immer am monatsende der teufel los, wenn ich mir die abzüge auf meinem gehaltszettel anschau. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenWhiteMarkus Die Hilfe für den ASB-Alltag Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 Ich möchte die Woche noch einen Antrag in Wien auf Wohnbeihilfe stellen. Hat damit jemand Erfahrungen? Worauf muss ich achten? Was kann von Nachteil sein? Wo stellt Väterchen Staat die obligatorischen Fallstricke auf? Und was ist der Unterschied zwischen Wohnbeihilfe, Wohnkostenbeihilfe und Mietzinsbeihilfe?? Was mich vor allem interessiert, ist, ob es ein Höchsteinkommen gibt bei der Gewährung der Beihilfe. Ein Mindesteinkommen gibt es. Mir hat aber jemand erzählt, dass man aufpassen muss, nicht zu viel zu verdienen, weil mans sonst ers nicht bekommt. Den Passus konnte ich jetzt online allerdings nicht finden. ?? Man dankt! hallo narya, wieso brauchst du denn wohnbeihilfe um himmels willen? du kannst grob schätzen, dass du ab einem monatsgehalt von circa 1000 euronen (14x) du keinen anspruch mehr hast. ich hoffe doch dass du über diesem einkommen bist. da kommt freude auf, wenn man das liest. bei mir ist immer am monatsende der teufel los, wenn ich mir die abzüge auf meinem gehaltszettel anschau. ja frag mich einmal dubai is halt, brutto für netto. aber ich denke mir, mit einem tausenden im monat, da hat derjenige sowieso nichts. was mich eher aufregt ist, dass amsler genausoviel bekommen, als leute die arbeiten. aber das ist eine andere geschichte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lorbeer ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 Wohnbeihilfe bekommt man als Unterstützung zu seiner Miete, Mietzinsbeihilfe bekommt man, wenn die Miete zB wegen Renovierung plötzlich erhöht wurde, und das Wort Wohnkostenbeihilfe kennn ich nur vom Zivildienst ( ). Auf dem ersten Blick berechnet sich die Wohnbeihilfe recht kompliziert, aber wenn man sich etwas eingelesen hat ist es nicht schwer zu verstehen. Im Netz unter http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/wohnbeihilfe/ gibt es eigentlich alle Informationen, wobei man sich für seinen individuellen Fall vieles zusammen suchen muss. Bei der MA50 bekommt man auch alle Infos in gedruckter Form. Erstmal läuft alles darauf hinaus, dass für seine Wohnung ein "anrechenbaren Wohnungsaufwand" berechnet wird, den man natürlich auch selber ausrechnen kann. Dort spielen viele Faktoren wie Zustand der Wohnung, Quadratmeterzahl, normale Miet- oder Genossenschaftswohnung usw. eine Rolle, so dass ich das hier schlecht schnell mal kurz individuell erläutern kann. Um den "anrechenbaren Wohnungsaufwand" nachzuweisen, gibt es ein Formular "Bestätigung des Wohnungaufwandes", das die Hausverwaltung ausfüllen muss. Bei Genossenschaftswohnungen muss man nur mal bei der Genossenschaft nachfragen und die geben einen einen fertigen Zettel, auf dem sogar schon der ausgerechnete anrechenbaren Wohnungsaufwand steht. Um dieses Formular würde ich mich sofort kümmern, da das sicher etwas dauert bis du das ausgefüllt von der Hausverwaltung wieder hast. Wenn du deinen anrechenbaren Wohnungsaufwand weißt, kannst du in Tabellen nachschauen wie hoch dein "zumutbarer Wohnungsaufwand" ist. Für jede Anzahl von Personen im Haushalt gibt es eine eigene Tabelle in der zu dem Haushaltseinkommen so ein "zumutbarer Wohnungsaufwand" zugeteilt ist. Wenn du alleine wohnst schaust du also in die Tabelle für eine Person und das was neben deinem Einkommen (= Monatseinkommen mal 14 geteilt durch 12) steht, ist dein "zumutbarer Wohnungsaufwand". Jetzt rechnest du einfach deinen "anrechenbaren Wohnungsaufwand" minus dem "zumutbarer Wohnungsaufwand" und das Ergebnis ist das was du an Wohnbeihilfe bekommst. Wenn du so viel verdienst, dass dein "zumutbarer Wohnungsaufwand" größer als dein "anrechenbaren Wohnungsaufwand" ist, bekommst du natürlich gar nichts. Daher gibt es neben dem Mindesteinkommen praktisch auch ein Höchsteinkommen, das aber individuell verschieden ist. Fallstricke gibt es in dem Sinne, dass man sich vielleicht selber bei dem Haushaltseinkommen und dem "anrechenbaren Wohnungsaufwand" verrechnet, da man selber irgendwas nicht beachtet hat und dann einen anderen Betrag bekommt, als man eigentlich dachte. Wenn man nicht gerade so an seinem Haushaltseinkommen rumgedreht (sprich etwas beschissen) hat, so dass man überhaupt etwas bekommt, ist das aber nicht weiter schlimm. Letztlich muss man auch überhaupt gar nicht selber etwas ausrechen und kann einfach nur alle geforderten Formulare und Unterlagen abgeben. Dann erlebt man eine Überraschung, ob man überhaupt etwas und wieviel man bekommt und kann das nicht nachvollziehen . Ansonsten ist vielleicht noch wichtig, dass man die Wohnbeihilfe rückwirkend für den Monat noch bekommt, wenn man den Antrag bis zum 15. einreicht. Dementsprechend ist da bei der MA50 genau am 15. aber auch der Teufel los. Ich würde da vorher hinfahren. Danke für die Infos! Hast mir schon einmal ordentlich weitergeholfen! Was mich jetzt noch beschäftigt, ich aber dann eh vor Ort erfragen werde, ist, wie das mit dem Studentenstatus ist. Wir verdienen uns zwar beide unseren eigenen Lebensunterhalt, studieren aber beide noch. Würd mich interessieren, ob das einen Unterschied macht. Soweit ich weiß, bekommen ja Studenten auch keine Arbeitslose oder Mindestsicherung, womöglich ist das bei der Wohnbeihilfe ähnlich. hallo narya, wieso brauchst du denn wohnbeihilfe um himmels willen? du kannst grob schätzen, dass du ab einem monatsgehalt von circa 1000 euronen (14x) du keinen anspruch mehr hast. ich hoffe doch dass du über diesem einkommen bist. Als gerade noch nicht fertiger Student, der sich Leben und Studium gänzlich selber zu finanzieren hat, bin ich ziemlich genau auf den 1000€ drauf. Mein Mitbewohner in der 2er-WG verdient als Kellner noch einmal ein gutes Stück weniger. Insofern denke ich schon, dass wir da in Frage kommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenWhiteMarkus Die Hilfe für den ASB-Alltag Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 Danke für die Infos! Hast mir schon einmal ordentlich weitergeholfen! Was mich jetzt noch beschäftigt, ich aber dann eh vor Ort erfragen werde, ist, wie das mit dem Studentenstatus ist. Wir verdienen uns zwar beide unseren eigenen Lebensunterhalt, studieren aber beide noch. Würd mich interessieren, ob das einen Unterschied macht. Soweit ich weiß, bekommen ja Studenten auch keine Arbeitslose oder Mindestsicherung, womöglich ist das bei der Wohnbeihilfe ähnlich. Als gerade noch nicht fertiger Student, der sich Leben und Studium gänzlich selber zu finanzieren hat, bin ich ziemlich genau auf den 1000€ drauf. Mein Mitbewohner in der 2er-WG verdient als Kellner noch einmal ein gutes Stück weniger. Insofern denke ich schon, dass wir da in Frage kommen. aso... na dann is ja nur ein temporärer bezug und ich brauch ma um dich keine sorgen machen. schau mal: http://www.stadt-wien.at/immobilienwien/wohnbeihilfe.html kA wie aktuell das jedoch noch ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 Soweit ich weiß, bekommen ja Studenten auch keine Arbeitslose oder Mindestsicherung, womöglich ist das bei der Wohnbeihilfe ähnlich. Wenn du neben dem Studium hackelst wie alle anderen bzw. eben eingezahlt hast bzw- über Geringfügig angemeldet warst, so wie die Voraussetzungen für alle sind, Arbeistlose is es glaub ich 52 Wochen, dann bekommst du natürlich auch Arbeitslosengeld usw. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ston3 V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 Danke für die Infos! Hast mir schon einmal ordentlich weitergeholfen! Was mich jetzt noch beschäftigt, ich aber dann eh vor Ort erfragen werde, ist, wie das mit dem Studentenstatus ist. Wir verdienen uns zwar beide unseren eigenen Lebensunterhalt, studieren aber beide noch. Würd mich interessieren, ob das einen Unterschied macht. Soweit ich weiß, bekommen ja Studenten auch keine Arbeitslose oder Mindestsicherung, womöglich ist das bei der Wohnbeihilfe ähnlich. Als Student kannst du Wohnbehilfe beziehen, aber nur wenn du eben zwischen den zwei Grenzen bist. Stell dich definitiv auf eine lange Wartezeit ein (3-4 Monate) und nerviges nachfragen, deswegen schick denen am besten alles was du finden kannst und evtl. relevant sein könnte, sonst verzögert sich das Ganze nur weiter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lorbeer ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 aso... na dann is ja nur ein temporärer bezug und ich brauch ma um dich keine sorgen machen. schau mal: http://www.stadt-wien.at/immobilienwien/wohnbeihilfe.html kA wie aktuell das jedoch noch ist. Ah, Danke! Das schaut gut aus. Als Student kannst du Wohnbehilfe beziehen, aber nur wenn du eben zwischen den zwei Grenzen bist. Stell dich definitiv auf eine lange Wartezeit ein (3-4 Monate) und nerviges nachfragen, deswegen schick denen am besten alles was du finden kannst und evtl. relevant sein könnte, sonst verzögert sich das Ganze nur weiter. Ja, das werd ich auch versuchen. Aber ich schau jetzt auf jeden Fall einmal, dass der Antrag noch vor dem 15.4 eingereicht wird. Das ist, denk ich, das wichtigste. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 Als gerade noch nicht fertiger Student Ich hätt dich eher so eingeschätzt, dass du in ein paar Jahren schon in Pension gehst 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lorbeer ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 Ich hätt dich eher so eingeschätzt, dass du in ein paar Jahren schon in Pension gehst Ich glaube, dass du mich da gerade verwechselst. V a l d e r a m a, so heißt der Mann, den du meinst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
St.Rapid Beruf: ASB-Poster Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 (bearbeitet) Wie Ston3 schon gesagt hat, ist es vollkommen egal, ob man Student ist. Das Problem, warum die meisten Studenten keine Wonbeihilfe bekommen, ist dass die meisten einfach zu wenig Geld für das Mindesteinkommen nachweisen können. Wenn man als Nicht-Student unter der Grenze ist, kann man ich an das Sozialamt wenden und bekommt so letztlich auch was für die Miete dazu. Als Student kann man das aber nicht machen. Die meisten Studenten, die ich kenne und Wohnbeihilfe bekommen, bekommen sie entweder weil sie eh schon sehr viel Geld im Vergleich zu anderen Studenten von den Eltern bekommen oder die Eltern bei der eidesstattlichen Erklärung mit wieviel Geld sie ihr Kind unterstützen lügen und einfach mehr angeben. Alle anderen die eh schon weniger Geld haben, bekommen keine Wohnbeihilfe. Dazu zählen auch großteils gerade die, die sich mit einen Nebenjob gerade so über Wasser halten und rein gar nichts von den Eltern und auch kein Stipendium bekommen. Da ist das ganze System ungerecht und funktioniert nicht richtig. (Das musste mal gesagt werden, auch wenn das nichts direkt mit dir zu tun hat.) Ansonsten gibt es natürlich noch die so wie du, die eigentlich schon mehr arbeiten als studieren. Da funtioniert das System natürlich wieder und du wirst hoffentlich etwas bekommen. bearbeitet 3. April 2012 von St.Rapid 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ston3 V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 3. April 2012 Wobei teilweise sogar ein Kontoauszug verlangt wird auf dem die Unterstützung der Eltern angegeben ist. Würd ich aber aufjedenfall machen als Student, selbst wenn man dann die Kohle auszahlt und Bar den Eltern vorbeibringt, diesem Staat muss glaub ich niemand auch nur einen Cent schenken, schon gar nicht die Herren die unnötigerweise Lebenszeit verschwenden mussten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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