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Und deswegen verurteilen wir sie für Sachen, die sie nicht getan haben?!

wer wurde verurteilt?

Wenn er wegen Landfriedensbruch angeklagt is und es nicht erwiesen ist, dass er die Tat begangen hat und unschuldig ist, dann ist dieser jemand freizusprechen - Vorstrafen hin oder her.

Landfriedensbruch ist ja nicht der einzige Anklagepunkt was man so mitbekommen hat? weiters wirds ja in dem einen speziellen Fall wohl auch "Bewährungsauflagen" geben!?

bzw. ist es wohl nicht abzustreiten, dass die truppe dort nicht zum singen war!? oder steht das hier zur debatte?

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Und welche Zeile aus dem Artikel veranlasst dich zu dieser Einschätzung?

Ist nur eine persönliche Einschätzung und hat nichts mit dem Artikel zu tun.

wer wurde verurteilt?

Noch niemand.

Es wäre nur im Falle eines Schuldspruches.

Landfriedensbruch ist ja nicht der einzige Anklagepunkt was man so mitbekommen hat? weiters wirds ja in dem einen speziellen Fall wohl auch "Bewährungsauflagen" geben!?

bzw. ist es wohl nicht abzustreiten, dass die truppe dort nicht zum singen war!? oder steht das hier zur debatte?

Fakt ist, dass es bei den Verletzungen der Polizisten allerhöchstens zu zwei leichten Körperverletzung gekommen und ansonsten nicht viel passiert ist.

Dass während der Verhandlung die Taten von der Staatsanwaltschaft sogar mit der Härte eines Mordes (!) verglichen wurden, ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten ...

bearbeitet von Anti__Violett

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immer das rumraunzen - wenn ich beim "scheisse bauen" dabei bin, muss ich mit konsequenzen rechnen! man kann nicht immer auf milde der justiz hoffen!!!

Du sagst es ja eh richtig "wenn ich dabei bin....." in Österreich ist die Rechtslage mMn schon so, dass ich entweder die scheiße selber bauen oder aber dabei helfen muss sie zu bauen, um verurteilt zu werden! Meiner Auffassung nach (die von verschiedenen Seiten bestätigt wurde) haben die bei der "Tat" am Westbahnhof einfach die angeklagt die sie aufgelesen haben.... Also sprich: Die Polizisten waren da, die Rapidler waren da, es wurde "scheiße" gebaut.... Jedoch hat man nicht Unterschieden, ob der Angeklagt a) die Scheiße gebaut hat oder ob der Angeklagte b) die Scheiße gebaut hat, nein sie saßen da, weil sie eben dort waren und von der Polizei festgenommen wurden... Schau, wenn sie dem Angeklagten a) die oder die Tat einwandfrei nachweisen können, also als Bsp: Angeklagter a) Haut den Polizisten und man hat Beweise dafür, dann ist Angeklagter a) wegen Körperverletzung zu Verurteilen! Die Staatsanwaltschaft möchte aber, Angeklagten a) wegen Körperverletzung verurteilen (er hat den Polizisten angegriffen) doch auch Angeklagten b) c) d) e) und f) Verurteilen, weil sie dabei waren, als Angeklagter a) den Polizisten angegriffen hat.... Das setzt man dann unter den Deckmantel "Landfriedensbruch" und schon ist alles okay! Wo soll das hinführen? In Zukunft könnte man dann jeden Demonstranten verhaften, sobald ein wirrkopf einen Stein auf einen Polizisten wirft.... "Landfriedensbruch, war ja ausgemacht, dass man sich zu "krawallen" trifft".....

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Fakt ist, dass es bei den Verletzungen der Polizisten allerhöchstens zu zwei leichten Körperverletzung gekommen und ansonsten nicht viel passiert ist.

Dass während der Verhandlung die Taten von der Staatsanwaltschaft sogar mit der Härte eines Mordes (!) verglichen wurde, ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten ...

klar die Aussage ist lächerlich!

mag schon sein das nicht viel passiert ist - die frage ist halt warum ist nicht viel passiert!?? wenn ich mit gezogener waffe in die bank gehe, dort aber nur "blöd" rumstehe, ist auch net viel passiert -> probleme werd ich wohl trotzdem kriegen!? prinzipiell ists mir ja wurscht was da raus kommt - ob da jetzt wer in häfn geht oder nicht, tangiert mich nicht wirklich - sskm - wegen dem wochen und monatelangen rumgeraunzte wärs wohl besser sie kriegen "milde" strafen ;)

Du sagst es ja eh richtig "wenn ich dabei bin....." in Österreich ist die Rechtslage mMn schon so, dass ich entweder die scheiße selber bauen oder aber dabei helfen muss sie zu bauen, um verurteilt zu werden! Meiner Auffassung nach (die von verschiedenen Seiten bestätigt wurde) haben die bei der "Tat" am Westbahnhof einfach die angeklagt die sie aufgelesen haben.... Also sprich: Die Polizisten waren da, die Rapidler waren da, es wurde "scheiße" gebaut.... Jedoch hat man nicht Unterschieden, ob der Angeklagt a) die Scheiße gebaut hat oder ob der Angeklagte b) die Scheiße gebaut hat, nein sie saßen da, weil sie eben dort waren und von der Polizei festgenommen wurden... Schau, wenn sie dem Angeklagten a) die oder die Tat einwandfrei nachweisen können, also als Bsp: Angeklagter a) Haut den Polizisten und man hat Beweise dafür, dann ist Angeklagter a) wegen Körperverletzung zu Verurteilen! Die Staatsanwaltschaft möchte aber, Angeklagten a) wegen Körperverletzung verurteilen (er hat den Polizisten angegriffen) doch auch Angeklagten b) c) d) e) und f) Verurteilen, weil sie dabei waren, als Angeklagter a) den Polizisten angegriffen hat.... Das setzt man dann unter den Deckmantel "Landfriedensbruch" und schon ist alles okay! Wo soll das hinführen? In Zukunft könnte man dann jeden Demonstranten verhaften, sobald ein wirrkopf einen Stein auf einen Polizisten wirft.... "Landfriedensbruch, war ja ausgemacht, dass man sich zu "krawallen" trifft".....

der punkt mit der demo ist ja eh so wenn das ganze nicht off. angemeldet ist? ansonsten ists eine unerlaubte zusammenrottung und somit landfriedensbruch!?

und wie man wen verurteilen möchte, ist ja alles schön und gut? wichtig ist wie dann jemand verurteilt wird!? und ich schätze den österreichischen rechtsstaat dann doch so ein, dass jeder zu seinem "gerechten" urteil kommt!? und wenn dann ein paar die volle mögliche packung ausfassen, wirds da aufgrund der vorgeschichte wohl nen grund geben, denk ich mal!?

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klar die Aussage ist lächerlich!

mag schon sein das nicht viel passiert ist - die frage ist halt warum ist nicht viel passiert!?? wenn ich mit gezogener waffe in die bank gehe, dort aber nur "blöd" rumstehe, ist auch net viel passiert -> probleme werd ich wohl trotzdem kriegen!? prinzipiell ists mir ja wurscht was da raus kommt - ob da jetzt wer in häfn geht oder nicht, tangiert mich nicht wirklich - sskm - wegen dem wochen und monatelangen rumgeraunzte wärs wohl besser sie kriegen "milde" strafen ;)

Wenn ich es nicht schaffe, einen Angeklagten durch Zeugenaussagen (von verschiedenen Polizisten z.B) Videoaufnahmen oder sonstigen Beweisen einer KLAREN Straftat (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl was weiß ich denn) zu überführen, dann habe ich ihn freizusprechen! Und sei mir nicht böse, wenn sie danach vorgehen würden, dann würden max. 20 Leute angeklagt werden, nicht 100.....

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NCITDOME!!!

Wenn ich es nicht schaffe, einen Angeklagten durch Zeugenaussagen (von verschiedenen Polizisten z.B) Videoaufnahmen oder sonstigen Beweisen einer KLAREN Straftat (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl was weiß ich denn) zu überführen, dann habe ich ihn freizusprechen! Und sei mir nicht böse, wenn sie danach vorgehen würden, dann würden max. 20 Leute angeklagt werden, nicht 100.....

Da ist so nicht ganz richtig, es steht ja noch immer die "Verabredung zu einer Straftat" im Raum. Für diesen Tatbestand ist es mMn unerheblich ob jemand dann tatsächlich an einer Straftat teilgenommen hat. Man möge mich korrigieren falls dem nicht so ist.

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Wenn ich es nicht schaffe, einen Angeklagten durch Zeugenaussagen (von verschiedenen Polizisten z.B) Videoaufnahmen oder sonstigen Beweisen einer KLAREN Straftat (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl was weiß ich denn) zu überführen, dann habe ich ihn freizusprechen! Und sei mir nicht böse, wenn sie danach vorgehen würden, dann würden max. 20 Leute angeklagt werden, nicht 100.....

siehe simon zitat!?

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Da ist so nicht ganz richtig, es steht ja noch immer die "Verabredung zu einer Straftat" im Raum. Für diesen Tatbestand ist es mMn unerheblich ob jemand dann tatsächlich an einer Straftat teilgenommen hat. Man möge mich korrigieren falls dem nicht so ist.

Dann müsstest du aber auch die "Verabredung" beweisen können.... Das heißt du müsstest a) beweisen das er sich mit b, c, d,e,f,g und h abgesprochen hat, um die und die Zeit am Westbahnhof anwesend zu sein..... ebenfalls fast ein Ding der unmöglichkeit, wenn alle behaupten, dass sie von der Mizi-Tant gehört haben, dass am Westbahnof ein cooler Umzug der Rapidfans abgeht, ist es schon aus....

Mit der Verabredung bekommst du vielleich die "großen" Kaliber dran, wenn du ihnen beweisen kannst, dass sie aufgerufen haben zu einer Straftat.... aber auch die 100 Leut kriegst nicht zusammen, da man ihnen nicht nachweisen kann wo und wie sie gehört haben, dass da die Straftat ablaufen soll!

edit2: Ich mein da würde schon ein dummes Posting z.B im ASB reichen, wie z.B: Ich hab ghört heut um x.xxx uhr solls da und da abgehen :eek:

Dann kann jeder Anwalt behaupten, mein Mandant hat aus dem öffentlichen Raum (Internet) davon erfahren und ihn hat die Neugier gepackt, wirklich verabredet hat er sich mit niemanden er war auch nciht an der Planung beteiligt....

bearbeitet von Wienerfußballfan

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Dann müsstest du aber auch die "Verabredung" beweisen können.... Das heißt du müsstest a) beweisen das er sich mit b, c, d,e,f,g und h abgesprochen hat, um die und die Zeit am Westbahnhof anwesend zu sein..... ebenfalls fast ein Ding der unmöglichkeit, wenn alle behaupten, dass sie von der Mizi-Tant gehört haben, dass am Westbahnof ein cooler Umzug der Rapidfans abgeht, ist es schon aus....

anklagen kann ich sie ja trotzdem? hätte ja sein können das jemand umfällt und erzählt das es eine verabredung gab? und im zuge des verfahrens hätte es der STA dann "bewiesen" :ratlos:

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klar die Aussage ist lächerlich!

mag schon sein das nicht viel passiert ist - die frage ist halt warum ist nicht viel passiert!?? wenn ich mit gezogener waffe in die bank gehe, dort aber nur "blöd" rumstehe, ist auch net viel passiert -> probleme werd ich wohl trotzdem kriegen!? prinzipiell ists mir ja wurscht was da raus kommt - ob da jetzt wer in häfn geht oder nicht, tangiert mich nicht wirklich - sskm - wegen dem wochen und monatelangen rumgeraunzte wärs wohl besser sie kriegen "milde" strafen ;)

Schau:

Es sollte in einem gerechten Staat so sein, dass diejenigen, die wirklich Scheiße gebaut haben, dafür belangt werden und die anderen nicht.

Fakt ist, dass 2 Polizisten leicht verletzt wurden (einer hat eine gezerrten Nacken, welcher medizinisch nicht einmal bestätigt werden konnte, wie ich von einem Prozesszuschauer erfahren habe) und der andere hatte denke ich irgendeine Prellung oder was auch immer.

Dass es im Vorhinein organisiert war und man die gezielte Absicht hatte, schwere Körperverletzungen, Mord oder Totschlag auszuüben (so die Anklage wegen Landfriedensbruch), konnte nicht nachgewiesen werden und war auch nicht so.

Es wäre schlichtweg lächerlich, wenn man Leute wegen Landfriedensbruch in den Häfen gehen lässt.

Man würde gezielt Leute einer organisierten Szene ausschalten, die manchen schon lange ein Dorn im Auge sind und man würde im Falle einer Verurteilung lediglich ein Exempel statuieren wollen, dass es in Zukunft eventuell nicht mehr zu solchen Aktionen kommt.

Und das kann es einfach nicht sein!

Ich bin auf den Prozessausgang gespannt und hoffe noch immer auf das Beste, nämlich ein faires Urteil (leider habe ich da aber so meine Zweifel, aber vl werde ich ja eines Besseren belehrt :)).

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anklagen kann ich sie ja trotzdem? hätte ja sein können das jemand umfällt und erzählt das es eine verabredung gab? und im zuge des verfahrens hätte es der STA dann "bewiesen" :ratlos:

Anklagen in der Hoffnung dann Beweise zu finden? Oder wie meinst du das? "Anklagen um in der Verhandlung dann beweise für die Tat zu finden" Jetzt wirds Stasi like....

edit: Der Landfriedensbruch ist mir einfach zu schwammig! Wenn sich jetzt 30 - 40 Leute treffen z.B jetzt beim ASB Userfestl und einer von uns haut einem passanten in die Goschen (einfach nur so, nehmen wir mal an....) gehen wir dann alle samt Dannyo wird eingesperrt wegen "Landfriedensbruchs?"

bearbeitet von Wienerfußballfan

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edit: Der Landfriedensbruch ist mir einfach zu schwammig! Wenn sich jetzt 30 - 40 Leute treffen z.B jetzt beim ASB Userfestl und einer von uns haut einem passanten in die Goschen (einfach nur so, nehmen wir mal an....) gehen wir dann alle samt Dannyo wird eingesperrt wegen "Landfriedensbruchs?"

blöder vergleich - die sind ja wegen was ganz anderem dort!? ;) klar das kann man bei den westbahnhof besuchern auch sagen, nur glauben kanns halt keiner ;)

Ich bin auf den Prozessausgang gespannt und hoffe noch immer auf das Beste, nämlich ein faires Urteil (leider habe ich da aber so meine Zweifel, aber vl werde ich ja eines Besseren belehrt :)).

fair ist halt relativ oder!?

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ASB-Legende

Es wäre schlichtweg lächerlich, wenn man Leute wegen Landfriedensbruch in den Häfen gehen lässt.

Man würde gezielt Leute einer organisierten Szene ausschalten, die manchen schon lange ein Dorn im Auge sind und man würde im Falle einer Verurteilung lediglich ein Exempel statuieren wollen, dass es in Zukunft eventuell nicht mehr zu solchen Aktionen kommt.

Definiere "man". Ich kann mir darunter irgendwie nix vorstellen.

bearbeitet von narya

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blöder vergleich - die sind ja wegen was ganz anderem dort!? ;) klar das kann man bei den westbahnhof besuchern auch sagen, nur glauben kanns halt keiner ;)

fair ist halt relativ oder!?

Und nur weils keiner "glaubt" wird jemand Verurteilt?!? Was ist wenn uns vor Gericht (aus welchen Gründen auch immer) keiner glaubt..... glauben ist einfach relativ aber sicherlich kein Grund jemanden zu Verurteilen :ratlos:

edit: MIt "man" mein der Anti wohl das den Staat Österreich...... bzw. unser Justitzsystem!

und wenn sie die Ultras lahmlegen wollen, Leben könnte ich schon damit, wenn dann sollen sie es aber richtig machen, fair und gerecht, nicht das Recht so biegen wie es ihnen gerade passt!

bearbeitet von Wienerfußballfan

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21.11., 22.11., 28.11.08

relativ einfache gschicht: wer unschuldig ist (oder wem nichts nachgewiesen werden kann) soll straffrei davonkommen, die anderen werden hoffentlich die rechtmäßige strafe ausfassen.

statt freiheit für die jungs bin ich eher für gerechtigkeit für die angeklagten.

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