wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 sehr geehrte Forumsgemeinde, ich brauche bitte wieder hilfe. wie schaut das aus, ich habe gehört wenn ich selber kündige, bin ich 1 1/2 monate gesperrt und habe keinen anspruch auf arbeitslosengeld (mal egal ob ich es beziehen würde oder nicht). stimmt das? bzw wenn ich mich mit dem arbeitgeber einvernehmlich einige, passiert das nicht? es geht einfach darum, dass meine chefin ein mieses arschloch ist und ich die schnauze gestrichen voll habe und keinen bock habe weiter für dieses schizophrene geistiges nackapatzl weiter zu arbeiten. ich habe desweiteren gehört, dass wenn man denen beim ams (?) glaubhaft machen kann, dass der/die chef/in einfach gestört ist und man unter keinen umständen weiter arbeiten kann, dass dann eventuell die sperre aufgehoben wird. habt ihr schon erfahrungen damit gemacht? PS: habe gerade erfahren, dass siemir die einvernehmliche nicht geben will... entsteht mir ein schaden wenn ich jetzt in krankenstand gehe. sie hätte nämlich niemanden der meinen dienst machen kann, bzw müssten dann 3 leute pro woche 2 zusatzdienste machen. kann mir da rechtlich was passieren, wegen schädigung oder so. sry wenn das blöd klingt, aber ich will mir nicht noch mehr probleme machen als ich eh schon habe... ajo ich bin net zfeu zum hackln, gehe also nicht deswegen in krankenstand sondern würd ihr einfach gerne eins auswischen! danke im vorhinein! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SCR-4-EvEr ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 als laie was rechtssachen betrifft würd ich sagen, gegen einen krankenstand kann sie nichts machen. du musst halt wirklich krank sein bzw. einen arzt haben der es bestätigt, denn sonst fehlst du unentschuldigt und das kann konsequenzen haben. hab mal auf der seite von der ak glaub ich gelesen, dass sie statt dir jemanden einstellen kann und du dessen einsatz bezahlen musst, ob das wirklich stimmt, keine ahnung aber ausprobieren würd ichs nicht. was macht sie wenn du wirklich mal krank bist oder urlaub hast? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jordi ¿Por Qué? Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 sehr geehrte Forumsgemeinde, ich brauche bitte wieder hilfe. wie schaut das aus, ich habe gehört wenn ich selber kündige, bin ich 1 1/2 monate gesperrt und habe keinen anspruch auf arbeitslosengeld (mal egal ob ich es beziehen würde oder nicht). stimmt das? bzw wenn ich mich mit dem arbeitgeber einvernehmlich einige, passiert das nicht? es geht einfach darum, dass meine chefin ein mieses arschloch ist und ich die schnauze gestrichen voll habe und keinen bock habe weiter für dieses schizophrene geistiges nackapatzl weiter zu arbeiten. ich habe desweiteren gehört, dass wenn man denen beim ams (?) glaubhaft machen kann, dass der/die chef/in einfach gestört ist und man unter keinen umständen weiter arbeiten kann, dass dann eventuell die sperre aufgehoben wird. habt ihr schon erfahrungen damit gemacht? PS: habe gerade erfahren, dass siemir die einvernehmliche nicht geben will... entsteht mir ein schaden wenn ich jetzt in krankenstand gehe. sie hätte nämlich niemanden der meinen dienst machen kann, bzw müssten dann 3 leute pro woche 2 zusatzdienste machen. kann mir da rechtlich was passieren, wegen schädigung oder so. sry wenn das blöd klingt, aber ich will mir nicht noch mehr probleme machen als ich eh schon habe... ajo ich bin net zfeu zum hackln, gehe also nicht deswegen in krankenstand sondern würd ihr einfach gerne eins auswischen! danke im vorhinein! Wennst ein ärztliches Attest hats, was ja nicht schwer zu bekommen ist, kann sie sich wohl am Kopf stellen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 Blöde frage: neuen job suchen und dann kündigen!??? Wirst ja sowieso ne kündigungsfrist haben oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SCR-4-EvEr ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 ich glaub ihm gehts darum dass er es momentan einfach nicht mehr aushält. aber da gibts keine alternativen. entweder kündigen (& selbst da musst du die kündigunsfrist beachten) oder in krankenstand gehen. du hast immerhin (nehme ich an) einen vertrag unterschrieben und den musst du wohl leider auch erfüllen. hatte eine ähnliche situation erst vor ein paar monaten.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 (bearbeitet) Wennst ein ärztliches Attest hats, was ja nicht schwer zu bekommen ist, kann sie sich wohl am Kopf stellen. Das stimmt, allerdings, würde es bis zum Arbeitgericht gehen, wohl eher nicht so gut; Ich würde 'Wirtshaus' einen dringenden Termin bei der AK empfehlen und vorerst alles offen legen! Da gibt es ja allerhand an Sachen die den Arbeitsvertrag (gibts des no ) betreffen; Nimm dir Resturlaub, falls nicht vorhanden, reinbeissen und Terime vereinbaren. Unentschuldigtes Fernbleiben = Fristloser Kündigungsgrund und du spielst ihr damit in die Tasche. Desweiteren bekommst du bei einem eigene Austritt (Kündigung durch den Dienstnehmer) vom AMS für 4 Wochen nix, bei einer Fristlosen ist dies wohl eben so Ak> gibt dir sicher bescheid http://www.ams.at/sfa/14666_14685.html#frage8 bearbeitet 8. Juni 2010 von mazunte 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 danke leute naja unentschuldigt würde ich nicht fehlen, bin sowieso schwerst verkühlt und das ohne scheiß. bei kanskenstand oder urlaub ist es bei uns so, dass wenn wer krank is machen die anderen zusatzdienste. wenn wer auf urlaub gehen will, dann nur wenn nichts los ist und sie es mit der sehr gespannten personaldecke auch so schafft. natürlich hätte ich mir vorher schon einen job suchen können, aber es war jetzt dann eigentlich eine spontan entscheidung. sie ist ziemlich cholerisch, schreit uns alle die ganze zeit an wenn sie nicht betrunken ist (was gsd aber sehr oft vorkommt, obwohl es da dann auch schnell changen kann...)sie meint zwar immer, dass meine beste freundin und ich eh die einzigen sind, die gscheid arbeiten, was mich natürlich freut, aber wenn sie dann im umkehrschluss wieder zum schreien anfängt und einfach ungerecht wird, dann reichts mir. wann mir was passieren wenn ich ihr drohe? will hier nicht alles erzählen, aber entweder würde ich eben krankenstand gehen, oder ihr anbieten, dass ich zum arbeitsinspektor gehe, dann hätte sie den arsch offen... bossing wär zb was, oder, dass wir pausen machen müssen, diese aber nicht machen können, da sonst keiner da ist, der auf die rezeption aufpasst, wir trotzdem aber eine halbe stunde länger pro tag arbeiten müssen.etc etc was kanns der chefin eigentlich bringen mir die einvernehmliche nicht zu geben? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SCR-4-EvEr ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 naja drohen würd ich nicht unbedingt. find den tipp eigentlich ganz gut dass du dich bei "profis" schlau machen solltest welche möglichkeiten du hast, eben zB. AK. oder sprich dich mit ein paar kollegas zusammen und schilderts das, dann wird ihr sicher jemand auf die finger klopfen. was ihr das bringt dir die einvernehmliche zu verweigern? das liegt ja auf der hand. wenn sie dir die einvernehmliche geben würde, wärst du sofort weg. sie hätte keinen ersatz parat, müsste den erst suchen, anstellen usw. alles ein großer aufwand für sie. außerdem bist du in ihren augen wahrscheinlich eh "der depp, der sich nicht aufmucken traut.". warum sollte sie den einfach so gehen lassen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 Ich würde unter Umständen, die entsprechen, nochmals ein Gespräch suchen! Deiner Schilderung nach, dürfte deine Chefin ev. auch Probleme haben ... Gib auch ihr eine Chance, wenn du eine gute Arbeitskraft bist & Teamwork für wichtig empfindest, (oft lässt sich ein Knopf leichter öffnen, als man annimmt) such nochmals ein Gespräch. Geht es gar nicht > eh schon wissen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 dann wird ihr sicher jemand auf die finger klopfen. allein schon deswegen: schreit uns alle die ganze zeit an wenn sie nicht betrunken ist (was gsd aber sehr oft vorkommt) fett in der firma. als chef? :huh?deppat?: 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 fett in der firma. als chef? :huh?deppat?: Gastro nehme ich an; 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StepDoWn Captain Awesome Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 Schreibe morgen eine Prüfung darüber. Macht mal nen Unterschied ob du als Arbeiter oder Angestellter beschäftigt bist. Ich geh mal davon aus, dass du Angestellter bist, der Tip mit Gastro hätt auch von mir sein können (habe selbst viele Jahre Gastro gearbeitet...kenne besoffene Chefs.), damit hast du prinzipiell mit dem letzten Tag jedes Kalendermonats das Recht deinen Arbeitsvertrag zu lösen. Sprich: du kannst MORGEN sagen "ich werd mit 30.6. nicht mehr für Sie arbeiten.", ganz formlos. Das mit der Arbeitslosengeld-Sperre stimmt: Für Arbeitslose, die infolge eigenem Verschulden oder freiwillig ohne triftigen Grund ihr Dienstverhältnisbeendet haben, gilt nach § 11 AlVG eine 4-wöchige Sperrfrist des Arbeitslosengeldes. Als "triftiger Grund" wäre in dem Fall vermutlich eine Ohrfeige oder ähnliches, allein dass sie besoffen herumbrüllt ist zwar für dich logischerweise unangenehm, würde aber vor dem Arbeitsgericht schätze ich mal (als LAIE wohlgemerkt!) nicht durchgehen. Wenn du hingegen sagst "Ab morgen komm ich nicht mehr!" kann sie sich an dir schadlos halten, das könnt unangenehm werden - ob das dann auch Einfluss auf AMS usw hat weiß ich leider nicht. Würde also schaun dass du noch den Juni durchdruckst, wenn du einfach an Krankmeldungen kommst halt so viel "fehlen" wie möglich (das muss sie dir logischerweise noch voll ausbezahlen!), aber ansonsten durchbeißen... wiegesagt, ich kenn das nur zu gut... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 echt fetten dank leute! das mit dem krankenstand habe ich wieder verworfen, ich will eigentlich nicht, dass meine kollegen darunter leiden müssen, können ja auch nichts dafür. naja gastro, hotellerie, familienbetrieb, stiftung, eh schon wissen, denen is eh alles wurscht, weils kohle wie heu haben. wenn sie mich einvernehmlich gehen lässt, könnte ich sofort gehen, also jetzt und sofort? dachte dass auch dann 2 wochen frist wären.... ich bin ausserdem nicht angestellter, wie rational denkende menschen vlt vermuten können, sondern als arbeiter angestellt, und ich habe KEINEN dienstvertrag, bin aber überall angemeldet, pensionsversicherung, sv, blablabla hab ich alles nach geprüft. ja ich werd jetzt durchbeissen bis juli, dann urlaub machen und wieder was neues suchen. vielen dank noch mal für eure hilfe!!! ajo, mein front office manager (leiwander typ) meinte, dass ich auch noch anteil fürs 14. gehalt bekomme. bekommen ja nächstes monat sowieso doppeltes und dann noch anteil 14. ausserdem noch ne kleine frage: mein arbeitsjahr beginnt mit 09.12. weil ich da eingestiegen bin, habe ja 25 urlaubstage, 5 verwendet...wie viele müsste sie mir da noch auszahlen, alle 20 sicher nicht, weil ich ja nur 8 monate des jahres da war....? danke!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 Ich geh mal davon aus, dass du Angestellter bist, der Tip mit Gastro hätt auch von mir sein können (habe selbst viele Jahre Gastro gearbeitet...kenne besoffene Chefs.), damit hast du prinzipiell mit dem letzten Tag jedes Kalendermonats das Recht deinen Arbeitsvertrag zu lösen. Sprich: du kannst MORGEN sagen "ich werd mit 30.6. nicht mehr für Sie arbeiten.", ganz formlos. nicht ganz, einen monat frist hast selbst auch, also könnte er morgen nur mit 31.07. kündigen. aber ist ja jetzt eh irrelevant. wenn sie mich einvernehmlich gehen lässt, könnte ich sofort gehen, also jetzt und sofort? dachte dass auch dann 2 wochen frist wären.... ajo, mein front office manager (leiwander typ) meinte, dass ich auch noch anteil fürs 14. gehalt bekomme. bekommen ja nächstes monat sowieso doppeltes und dann noch anteil 14. ausserdem noch ne kleine frage: mein arbeitsjahr beginnt mit 09.12. weil ich da eingestiegen bin, habe ja 25 urlaubstage, 5 verwendet...wie viele müsste sie mir da noch auszahlen, alle 20 sicher nicht, weil ich ja nur 8 monate des jahres da war....? danke!! Einvernehmlich ist der Termin, den ihr euch ausmacht, wurscht wann. heute, morgen, oder irgendwann. sonderzahlungen: wennst jetzt gehst bekommst das halbe urlaubs- und halbe weihnachtsgeld, also gesamt ein doppeltes gehalt. achtung: wennst einfach nicht mehr kommst und damit unberechtigt vorzeitig austrittst, bekommst du davon lt. gastro-kollektivvertrag gar nix. (und für den offenen urlaub auch nicht.) urlaub: wenn du mit 09.12. angefangen hast und zb. ende juni gehst hast du bei 5 tagen verbrauch dann noch anspruch auf ca. 9 Tage, die dir sowohl bei kündigung als auch einvernehmlicher ausgezahlt werden müssten. für die 9 tage kriegst neben dem normalen lohn auch noch ein sechstel anteilige sonderzahlungen drauf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SCR-4-EvEr ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 8. Juni 2010 grundsätzlich sinds glaub ich 2 tage pro monat 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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