Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 24. September 2014 @ chili: Also meiner Auffassung nach darf im Schnittbereich einer Kreuzung niemand stehen, weder die eine, noch die andere Richtung. Der darf nur durchfahren werden. Wenn der Laster vor dem Schranken steht und hinter ihm keiner mehr Platz hat ohne diesen Schnittbreich zu überschreiten, müssen alle Richtungen vor dem Kreuzungsbereich stehen bleiben, also deine Richtung aber auch die Querstraße. Sobald der Laster dann den Schranken passiert, wird der Platz vor dem Schranken frei, der dann strenggenommen der Querstraße gehört, weil du die Stopptafel hast und er Vorrang hat. Das kann natürlich für dich dann möglicherweise, wie du ja eh befürchtet hast, äußerst langwierig werden... Möglicherweise ist bei Stauung dann aber trotz Stopptafel auch das Reisverschlusssystem anzuwenden um eben Situationen wie deine zu entlasten. Mit dem Einfahren und Blockieren der Kreuzung kannst du aber ziemlich sicher belangt werden, das ist mWn verboten. Ob das für Teilschuld am Unfall reicht weiß ich nicht genau. Der Laster darf ebensowenig ohne zurückschauen blind zurückschieben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 24. September 2014 Mit dem Einfahren und Blockieren der Kreuzung kannst du aber ziemlich sicher belangt werden, das ist mWn verboten. Ob das für Teilschuld am Unfall reicht weiß ich nicht genau. Der Laster darf ebensowenig ohne zurückschauen blind zurückschieben. einspruch: wenn vorne der schranken zu war und schon ein auto wartete hat er viel gemacht, aber nicht blockiert. zum rückwärtsfahren: § 14. Umkehren und Rückwärtsfahren.(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf mit diesem nur umkehren, wenn dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden. (2) Das Umkehren ist verboten: a) im Bereich der Vorschriftszeichen „Einbiegen nach links verboten“, „Umkehren verboten“ und „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“, b) auf engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, c) bei starkem Verkehr, d) auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet, ausgenommen auf geregelten Kreuzungen, e) auf Einbahnstraßen und auf Richtungsfahrbahnen. (3) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, muß sich der Lenker beim Rückwärtsfahren von einer geeigneten Person einweisen lassen. (4) Ob und inwieweit das Umkehren im Bereich schienengleicher Eisenbahnübergänge verboten ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften. und ja, man könnte jetzt natürlich sagen, der unfall ist im zuge des rückwärtsfahrens und nicht des umkehrens passiert, allerdings war ja das umkehren unterm strich das ziel des anderen fahrers. und da der wagen vor ihm bereits über die kreuzung gefahren ist, hat er ihm ja auch nicht den vorrang genommen, was ja gem. § 19 (4) verlangt wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 24. September 2014 kannst du mir das begründen? Einfahrtsnormen in einen Kreuzungsbereich haben nicht den Schutzzweck, dass jemand rückwärts in seiner Richtungsfahrbahn in die Kreuzung einfahren darf. Außerdem hat der Lenker so ziemlich alle Sorgfaltspflichten verletzt - selbst wenn dort eine Sperrfläche wäre, müsste er sich vergewissern, dass dort nichts ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 24. September 2014 einspruch: wenn vorne der schranken zu war und schon ein auto wartete hat er viel gemacht, aber nicht blockiert. Ok, dann hat er nicht blockiert, aber ich wäre mir nicht sicher ob man im Kreuzungsbereich stehen darf bzw. in die Kreuzung überhaupt einfahren darf, wenn die Ausfahrt nicht möglich ist. (ganz egal jetzt ob man jemanden blockiert oder nicht) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 24. September 2014 @ chili: Also meiner Auffassung nach darf im Schnittbereich einer Kreuzung niemand stehen, weder die eine, noch die andere Richtung. Der darf nur durchfahren werden. Wenn der Laster vor dem Schranken steht und hinter ihm keiner mehr Platz hat ohne diesen Schnittbreich zu überschreiten, müssen alle Richtungen vor dem Kreuzungsbereich stehen bleiben, also deine Richtung aber auch die Querstraße. Sobald der Laster dann den Schranken passiert, wird der Platz vor dem Schranken frei, der dann strenggenommen der Querstraße gehört, weil du die Stopptafel hast und er Vorrang hat. Das kann natürlich für dich dann möglicherweise, wie du ja eh befürchtet hast, äußerst langwierig werden... Möglicherweise ist bei Stauung dann aber trotz Stopptafel auch das Reisverschlusssystem anzuwenden um eben Situationen wie deine zu entlasten. Mit dem Einfahren und Blockieren der Kreuzung kannst du aber ziemlich sicher belangt werden, das ist mWn verboten. Ob das für Teilschuld am Unfall reicht weiß ich nicht genau. Der Laster darf ebensowenig ohne zurückschauen blind zurückschieben. Es liegt sicher keine Vorrangverletzung vor. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Im ASB-Olymp Geschrieben 24. September 2014 Wie hat sich der Fahrer am Unfallort verhalten? Schuldbewusst oder auf Streit aus? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 24. September 2014 Ok, dann hat er nicht blockiert, aber ich wäre mir nicht sicher ob man im Kreuzungsbereich stehen darf bzw. in die Kreuzung überhaupt einfahren darf, wenn die Ausfahrt nicht möglich ist. (ganz egal jetzt ob man jemanden blockiert oder nicht) Das mag sogar sein (will ich jetzt gar nicht klären), ist aber irrelevant. Wie hat sich der Fahrer am Unfallort verhalten? Schuldbewusst oder auf Streit aus? He, wie tun Hirnwixen, hör auf zum praktisch denken. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 24. September 2014 Das mag sogar sein (will ich jetzt gar nicht klären), ist aber irrelevant. He, wie tun Hirnwixen, hör auf zum praktisch denken. Für die Schuldfrage meinst du? Ja, das kann gut sein. Blind zurückschieben darf er auf keinen Fall, könnte ja auch einer aus Chilis Spur kommend gerade links abbiegen wollen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 24. September 2014 Wie hat sich der Fahrer am Unfallort verhalten? Schuldbewusst oder auf Streit aus? Er hat nur gerumgesudert, wollte nichtmal einen Bericht ausfüllen (hab natürlich drauf bestanden) und hat immer auf die Stopptafel verwiesen. War ein Angestellter mit einem Firmenfahrzeug. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 24. September 2014 Für die Schuldfrage meinst du? Ja, das kann gut sein. Blind zurückschieben darf er auf keinen Fall, könnte ja auch einer aus Chilis Spur kommend gerade links abbiegen wollen. Ja. Ein Mitverschulden kann ich mir dabei eigentlich so gut wie nie vorstellen, wenn man bereits längere Zeit (also 1-2 Minuten wie genannt) sein Auto sichtbar (also möglich, zu sehen) hinter einem anderen Auto abstellt. Kann mir da eigentlich kaum eine Norm vorstellen, deren Schutzzweck das umfassen würde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Im ASB-Olymp Geschrieben 24. September 2014 Er hat nur gerumgesudert, wollte nichtmal einen Bericht ausfüllen (hab natürlich drauf bestanden) und hat immer auf die Stopptafel verwiesen. War ein Angestellter mit einem Firmenfahrzeug. Schlecht. Ist aus dem Unfallbericht wenigstens der unfallhergang klar ersichtlich? Das wär, falls das zu Gericht geht, nicht unwichtig. Grundsätzlich würde ich sagen Alleinverschulden unfallgegner, aber bei sowas spielen immer auch beweisfragen eine wichtige Rolle. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 24. September 2014 Das mit der Haltezeit steht nicht drin, aber es steht drin dass ich gehalten habe und er zurückgesetzt hat... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Im ASB-Olymp Geschrieben 24. September 2014 Das mit der Haltezeit steht nicht drin, aber es steht drin dass ich gehalten habe und er zurückgesetzt hat... Ok, das ist mal das wichtigste. Ich würd da mal auf Alleinverschulden des Gegners bestehen. Würde nicht einschätzen dass der Gegner da was einklagt, aber 100% ist man da nie sicher. Kommt auch drauf an wie hoch der Schaden ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 24. September 2014 Dürfte bei meinem Ford Ka nicht allzu teuer werden Jedenfalls mal vielen Dank an alle für die Meinungen und speziell auch an k3nny fürs Paragrafen raussuchen! Wird schon schiefgehen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 24. September 2014 Es liegt sicher keine Vorrangverletzung vor. +1 Ja. Ein Mitverschulden kann ich mir dabei eigentlich so gut wie nie vorstellen, wenn man bereits längere Zeit (also 1-2 Minuten wie genannt) sein Auto sichtbar (also möglich, zu sehen) hinter einem anderen Auto abstellt. Kann mir da eigentlich kaum eine Norm vorstellen, deren Schutzzweck das umfassen würde. +1 Dürfte bei meinem Ford Ka nicht allzu teuer werden Jedenfalls mal vielen Dank an alle für die Meinungen und speziell auch an k3nny fürs Paragrafen raussuchen! Wird schon schiefgehen gern geschen! noch eine idee bezügl beweise: wenn er beim zurückfahren auf dich aufgefahren wäre, während du noch in bewegung warst, müsste das unfallbild ja anders aussehen, als wenn ein bewegendes auf ein stehendes auto auffährt. (man stelle sich jetzt physik in der ahs/htl vor 2 kräfte wirken aufeinander, heben sich teilweise gegenseitig auf usw. usf.) hast du fotos gemacht? vllt kann ein gutachter da etwas feststellen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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