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V.I.P.

Und so nebenbei: Bei Gericht wird bei den Amtstagen zwar Rechtsauskunft erteilt, deren Qualität ist aber zu hinterfragen (da sie idR nicht von Richtern sondern von Rechtspraktikanten gegeben wird). Und selbst bei Amtstagen ist die Rechtsberatung beschränkt auf "einfache Rechtsauskünfte"....

Und alles andere kostet auch. Aber wie gesagt, staatliche Stelle. Zahlt der Steuerzahler.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Fang du mal an, nenn mal hundert, vielleicht kriegst einen Gegenantwort. Wenn ich nicht zu überwältigt bin.

verstehe, da zieht also jemand den schwanz ein. naja, wenn's hart auf hart geht, nicht verwunderlich.

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V.I.P.

verstehe, da zieht also jemand den schwanz ein. naja, wenn's hart auf hart geht, nicht verwunderlich.

Lel. Unglaubliches hart auf hart. Du willst ein Spiel spielen, also fang gefälligst an.

Aber siehe Edit oben.

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Junior Vizepräsident

insofern täte ICH einen anwalt eher mit einem notar vergleichen

Ja, toller Vergleich, wenn beim Notar das Erstgespräch (verpflichtend) gratis ist und beim Anwalt nicht.

Wenn beim Erstgespräch nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass es kostenlos sei, dann sieht es schlecht aus.

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legende

naja, aber wenn es so sein sollte wie der fragesteller behauptet: dann würd ich auch nicht unbedingt davon ausgehen, eine leistung verrechnet zu bekommen.

wenn ich zB meine freundin zum anwalt begleite weil sie etwas erbt, geh ich auch nicht davon aus dass ich dann die hälfte zahlen muss (selbst wenn ich fragen stellen sollte). insofern wärs vielleicht auch noch gut zu wissen worums ging. wenn es vlt. um eine erbschaft ging, von der beide betroffen sind würd ichs verstehen, wenn die beratung darin bestand, wie sich die schwester am besten scheiden lassen könnte, eher nicht. (vorausgesetzt sie ist nicht mit ihrem bruder verheiratet :davinci: )

bearbeitet von Relii

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V.I.P.

naja, aber wenn es so sein sollte wie der fragesteller behauptet: dann würd ich auch nicht unbedingt davon ausgehen, eine leistung verrechnet zu bekommen.

wenn ich zB meine freundin zum anwalt begleite weil sie etwas erbt, geh ich auch nicht davon aus dass ich dann die hälfte zahlen muss (selbst wenn ich fragen stellen sollte). insofern wärs vielleicht auch noch gut zu wissen worums ging. wenn es vlt. um eine erbschaft ging, von der beide betroffen sind würd ichs verstehen, wenn die beratung darin bestand, wie sich die schwester am besten scheiden lassen könnte, eher nicht. (vorausgesetzt sie ist nicht mit ihrem bruder verheiratet :davinci: )

Was ja natürlich völlig unabhängig von der vorigen Debatte ist. Dann hat er ja gar keine (Erst-)Beratung erhalten.

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Fang du mal an, nenn mal hundert, vielleicht kriegst einen Gegenantwort. Wenn ich nicht zu überwältigt bin.

Edit: Mein Satz vorher war so gemeint: Hundert Beispiele beim Anwalt? Weil um das gehts ja. Wenn bei Notaren alle Erstgespräche gratis sind, dann kann ruhig jeder andere Beratungsjob nicht gratis Erstgespräche anbieten, beim Notar wäre halt das branchenüblich und nicht das andere.

es ging darum, dass du behauptest hast, dass in österreich erstberatungen im regelfall kostenpflichtig sind.

und das ist einfach falsch, weil jeder von uns genug beispiele kennt, wo er kostenlose erstberatung bekommen hat.

und ich kann dir sogar im rechtsbereich einige anführen, bestes beispiel das völlig kostenfreie erstberatungsgespräch beim notar.

es ist daher jedem berater anzuraten, dass er klar stellt, ab wann die beratung etwas kostet und in welchem rahmen man sich dann bewegt. das ist teil einer seriösen beratung. und dann gibt's auch solche fälle nicht, da kann dann niemand sagen, er hätte es nicht gewusst.

dass man da überhaupt anderer meinung sein kann, ist schon sehr kurios.

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V.I.P.

dass man da überhaupt anderer meinung sein kann, ist schon sehr kurios.

Kurios ist wohl eher diese Aussage, wenn man sich die Vorposts so ansieht.

bearbeitet von PjotrTG

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Kurios ist wohl eher diese Aussage, wenn man sich die Vorposts so ansieht.

also weiterhin der meinung, dass erstberatungsgespräche in österreich grundsätzlich kostenpflichtig sind?

ok, öfter als 3x kann ich's dir nicht sagen, dass es nicht so ist, aber ich wünsche dir, dass du tatsächlich nicht vom pech verfolgst bist und jedes mal zahlen musst, wenn du beratung in anspruch nimmst.

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V.I.P.

also weiterhin der meinung, dass erstberatungsgespräche in österreich grundsätzlich kostenpflichtig sind?

ok, öfter als 3x kann ich's dir nicht sagen, dass es nicht so ist, aber ich wünsche dir, dass du tatsächlich nicht vom pech verfolgst bist und jedes mal zahlen musst, wenn du beratung in anspruch nimmst.

Ich habe im Gegensatz zu dir ja eine Diskussionskultur, du darfst mir ja gerne nichtstaatliche, vergleichbare Beispiele nenne, dann "ziehe ich den Schwanz" gerne ein. Aber, du hast mein Edit vorhin ignoriert, ist das nicht der Punkt.

Beim Anwalt ist das nicht so. Immer schon so gewesen. Haben dir ein paar vorher schon erklärt. Und eigentlich gehts darum nur hier.

Beratung, wenn ich danach etwas kaufen muss, ist etwa schon etwas völlig anderes, siehe etwa im Reisebüro. Dort zahle ich ja nicht die Beratung, sondern ein Produkt, wo dann damit die Serviceleistung abgegolten ist. Branchenüblich ist das.

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also weiterhin der meinung, dass erstberatungsgespräche in österreich grundsätzlich kostenpflichtig sind?


kann man mit JA oder NEIN antworten, wirklich.

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formerly known as FCSalzburg15

also weiterhin der meinung, dass erstberatungsgespräche in österreich grundsätzlich kostenpflichtig sind?

kann man mit JA oder NEIN antworten, wirklich.

Hier geht es nicht um grundsätzlich sondern um Anwaltsberatungsgespräche. Unternehmensbräuche sind immer nur branchenintern.

Wenn man darüber schon aufklären muss, worüber dann denn noch alles? Dass er zahlen muss, wenn er den Tisch mit Verschulden kaputt macht?

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