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V.I.P.

oder es ist halt ungefähr so lustig, wie wenn du auf einer veranstaltung bist, auf der es ein buffet gibt, und am ende kriegt man dann eine rechnung, für das, was man gegessen hat. weil in österreich muss man davon ausgehen, dass bier und die wurst etwas kosten.

um bei den schlechten vergleichen zu bleiben :RiedWachler:

es ist eher so, dass du mit jemanden in einem restaurant bist, selbst nichts bestellst und dann aber die hälfte vom kollegen zahlen musst...sollte ich einmal probieren. :davinci:

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Bei Anwälten ist es eher unüblich, dass die Beratung gratis ist, oft nicht einmal die erste. Nach dem Motto "Repariert Ihr Installateur Ihre Therme das erste Mal auch gratis?"

und der nächste mit einem äußert gelungenen vergleich.

beim notar ist die erstberatung gratis. bei gericht im rahmen der amtstage ebenfalls. bei justiz-service und ombudsstellen. auch die anwaltskammern haben kostenlose orientierungsgespräche. und und und.

insofern täte ICH einen anwalt eher mit einem notar vergleichen, aber man natürlich auch die vergleiche zum installateur und zum wirtn ziehen, wenn's gerade mal nicht passen soll. friseur wäre sicher auch noch ein heißer tipp, sorry, dass ich ihn gleich vorweggenommen habe.

es ist eher so, dass du mit jemanden in einem restaurant bist, selbst nichts bestellst und dann aber die hälfte vom kollegen zahlen musst...

wenn der kollege einfach ohne zahlen weggeht, wird das der wirt auch definitiv probieren.

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V.I.P.

nachdem es in österreich üblich ist, dass beratungsgespräche kostenlos sind (und da könnte ich dir jetzt problemlos 100 beispiele aufzählen), ist's natürlich hilfreich, wenn man VORHER über anfallende kosten aufgeklärt wird. das dauert nicht lange und erspart scherereien.

Anwaltsgespräche sind nunmal in Österreich nicht kostenlos, das muss man einfach wissen und kann man auch verlangen.

Welche Beratungsgespräche kosten denn nix? Beim Arzt? Kostenlos ists nie, eher, es zahlt jemand anders. Wer soll das beim Anwalt sein?

oder es ist halt ungefähr so lustig, wie wenn du auf einer veranstaltung bist, auf der es ein buffet gibt, und am ende kriegt man dann eine rechnung, für das, was man gegessen hat. weil in österreich muss man davon ausgehen, dass bier und die wurst etwas kosten.

Nun ja, Anwaltsgespräch in Anwaltskanzlei ist halt keine Veranstaltung, sondern eher ein Gasthausbesuch. Und wenn ich dort zum Salatbuffett gehe, dann ists auch nicht gratis.

und der nächste mit einem äußert gelungenen vergleich.

beim notar ist die erstberatung gratis. bei gericht im rahmen der amtstage ebenfalls. bei justiz-service und ombudsstellen. auch die anwaltskammern haben kostenlose orientierungsgespräche. und und und.

Ein Notar ist halt eine quasi staatliche Stelle. Das Gericht, naja, selbst nachdenken, wie blöd der Vergleich jetzt ist.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Anwaltsgespräche sind nunmal in Österreich nicht kostenlos, das muss man einfach wissen und kann man auch verlangen.

Welche Beratungsgespräche kosten denn nix? Beim Arzt? Kostenlos ists nie, eher, es zahlt jemand anders. Wer soll das beim Anwalt sein?

machen wir ein spiel:

du zählst mir 100 beispiele für erstberatungsgespräche auf, die etwas kosten und ich 100, die nichts kosten. nur österreich gilt, nur erstberatungsgespräch.

lässt du dich darauf ein?

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Wahnsinniger Poster

Die erste anwaltliche Kontaktaufnahme ist nur gratis, wenn der Rechtsanwalt dieses Service auch anbietet (eine Liste, wer das tut ist zB auf www.oerak.at) und vor der Beratung darauf hingewiesen wird. Und so eine Kontaktaufnahme dauert maximal 10 Minuten...

Grundsätzlich kostet auch die Erstberatung und ist das Installateurbeispiel absolut zutreffend... Eine Beratung ist eine Leistung und sohin verrechenbar!

Ich finde es immer wieder lustig, wenn Leute sich einbilden, dass sie zB Verträge mit Vertragsvolumen jenseits der 100.000,-- im rahmen einer Gratis-Auskunft abchecken lassen können...

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V.I.P.

machen wir ein spiel:

du zählst mir 100 beispiele für erstberatungsgespräche auf, die etwas kosten und ich 100, die nichts kosten. nur österreich gilt, nur erstberatungsgespräch.

lässt du dich darauf ein?

Beim Anwalt?

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Wahnsinniger Poster

Und so nebenbei: Bei Gericht wird bei den Amtstagen zwar Rechtsauskunft erteilt, deren Qualität ist aber zu hinterfragen (da sie idR nicht von Richtern sondern von Rechtspraktikanten gegeben wird). Und selbst bei Amtstagen ist die Rechtsberatung beschränkt auf "einfache Rechtsauskünfte"....

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V.I.P.

das ist jetzt EIN beispiel. das darfst du gerne verwenden und mit 1:0 in den bewerb gehen.

Fang du mal an, nenn mal hundert, vielleicht kriegst einen Gegenantwort. Wenn ich nicht zu überwältigt bin.

Edit: Mein Satz vorher war so gemeint: Hundert Beispiele beim Anwalt? Weil um das gehts ja. Wenn bei Notaren alle Erstgespräche gratis sind, dann kann ruhig jeder andere Beratungsjob nicht gratis Erstgespräche anbieten, beim Notar wäre halt das branchenüblich und nicht das andere.

bearbeitet von PjotrTG

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V.I.P.

Und so nebenbei: Bei Gericht wird bei den Amtstagen zwar Rechtsauskunft erteilt, deren Qualität ist aber zu hinterfragen (da sie idR nicht von Richtern sondern von Rechtspraktikanten gegeben wird). Und selbst bei Amtstagen ist die Rechtsberatung beschränkt auf "einfache Rechtsauskünfte"....

Und alles andere kostet auch. Aber wie gesagt, staatliche Stelle. Zahlt der Steuerzahler.

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Fang du mal an, nenn mal hundert, vielleicht kriegst einen Gegenantwort. Wenn ich nicht zu überwältigt bin.

verstehe, da zieht also jemand den schwanz ein. naja, wenn's hart auf hart geht, nicht verwunderlich.

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V.I.P.

verstehe, da zieht also jemand den schwanz ein. naja, wenn's hart auf hart geht, nicht verwunderlich.

Lel. Unglaubliches hart auf hart. Du willst ein Spiel spielen, also fang gefälligst an.

Aber siehe Edit oben.

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Junior Vizepräsident

insofern täte ICH einen anwalt eher mit einem notar vergleichen

Ja, toller Vergleich, wenn beim Notar das Erstgespräch (verpflichtend) gratis ist und beim Anwalt nicht.

Wenn beim Erstgespräch nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass es kostenlos sei, dann sieht es schlecht aus.

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legende

naja, aber wenn es so sein sollte wie der fragesteller behauptet: dann würd ich auch nicht unbedingt davon ausgehen, eine leistung verrechnet zu bekommen.

wenn ich zB meine freundin zum anwalt begleite weil sie etwas erbt, geh ich auch nicht davon aus dass ich dann die hälfte zahlen muss (selbst wenn ich fragen stellen sollte). insofern wärs vielleicht auch noch gut zu wissen worums ging. wenn es vlt. um eine erbschaft ging, von der beide betroffen sind würd ichs verstehen, wenn die beratung darin bestand, wie sich die schwester am besten scheiden lassen könnte, eher nicht. (vorausgesetzt sie ist nicht mit ihrem bruder verheiratet :davinci: )

bearbeitet von Relii

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