mazunte Ω Geschrieben 30. Juni 2016 hat jemand Erfahrung mit dem Abmelden wenn er/sie Arbeitslosengeld bezieht oder Notstandhilfe? Ich habe im Bekanntenkreis einen Fall mit Notstandhilfe, er zahlt brav GIS, würde jetzt aber gerne abmelden, eben aufgrund der Notstandhilfe. Er wohnt alleine, aber bezieht mehr als diese 900 irgendwas Euro - dann legen sie sich quer oder? Ansuchen stellen auf Befreiung, kann man eh alles nachlesen auf der GIS.at Hure. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 30. Juni 2016 hat jemand Erfahrung mit dem Abmelden wenn er/sie Arbeitslosengeld bezieht oder Notstandhilfe? Ich habe im Bekanntenkreis einen Fall mit Notstandhilfe, er zahlt brav GIS, würde jetzt aber gerne abmelden, eben aufgrund der Notstandhilfe. Er wohnt alleine, aber bezieht mehr als diese 900 irgendwas Euro - dann legen sie sich quer oder? Mit dem gis formular von deren homepage einfach abmelden -> entfernung der geräte 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 30. Juni 2016 Mit dem gis formular von deren homepage einfach abmelden -> entfernung der geräte ned in jedem fall ... to be continued 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 1. Juli 2016 ned in jedem fall ... to be continued 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 1. Juli 2016 Uiui, jetzt fahren's gleich mit der "infoscore austria gmbh -Inkasso" an, die lauser die was die gschissanen noch ned wissen, (oder eigentlich wissen sollten!) dass meine frau eine gis-meldung hat und zwar befreit aber immerhin was ned? bin hier nur mitbewohner. des oarge is ja, es war ned einmal so ein GIS Habschi da; hab denen jetzt eine nette mail geschrieben! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ATZENPAPZT Ergänzungsspieler Geschrieben 3. Juli 2016 Gibt es keine Möglichkeit online zu kündigen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ST3X Im ASB-Tausenderklub Geschrieben 3. Juli 2016 Gibt es keine Möglichkeit online zu kündigen? http://www.online-kuendigen.at/?id_empfaenger=251 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mars92 Wahnsinniger Poster Geschrieben 13. Juli 2016 (bearbeitet) wie schauts aus, wenn die GIS damit droht, das ganze an die bezirksverwaltungsbehörde weiterzugeben? noch immer weiter ignorieren oder mal auskunft geben, dass man nix besitzt oder ähnliches? kommt es ansonsten wirklich zur angedrohten strafe von 2180 euro, wenn man sich nicht meldet?? bearbeitet 13. Juli 2016 von Mars92 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 13. Juli 2016 wie schauts aus, wenn die GIS damit droht, das ganze an die bezirksverwaltungsbehörde weiterzugeben? noch immer weiter ignorieren oder mal auskunft geben, dass man nix besitzt oder ähnliches? kommt es ansonsten wirklich zur angedrohten strafe von 2180 euro, wenn man sich nicht meldet?? War der Brief eingeschrieben? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mars92 Wahnsinniger Poster Geschrieben 13. Juli 2016 War der Brief eingeschrieben? nein. aber es steht halt drin, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, ihnen auskunft zu geben über meine rundfunkgeräte. ansonsten gehen sie zur bezirksverwaltungsbehörde, wo eine strafe bis 2180 euro fällig werden kann ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 13. Juli 2016 nein. aber es steht halt drin, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, ihnen auskunft zu geben über meine rundfunkgeräte. ansonsten gehen sie zur bezirksverwaltungsbehörde, wo eine strafe bis 2180 euro fällig werden kann ... In Briefen, welche man nie bekommen hat, kann alles mögliche drinstehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4v3rick_mts #wirsansoizburg Geschrieben 13. Juli 2016 In Briefen, welche man nie bekommen hat, kann alles mögliche drinstehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 13. Juli 2016 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4v3rick_mts #wirsansoizburg Geschrieben 13. Juli 2016 Der war halt aufglegt...sry . 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OnOff1899 Anfänger Geschrieben 14. Juli 2016 (bearbeitet) nein. aber es steht halt drin, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, ihnen auskunft zu geben über meine rundfunkgeräte. ansonsten gehen sie zur bezirksverwaltungsbehörde, wo eine strafe bis 2180 euro fällig werden kann ... Dies habe ich auch gestern bekommen. Das sehe ich als allgemeine AGB und nicht dies als erstes. Ist halt das klassische Schreiben. Was ich auch sehr kurios finde, du kannst angeben ja ich zahle schon, nein ich habe keine Geräte und ich habs wirklich vergessen!?!?! Was soll das bitte? Wo ist der Punkt Nein, zahle noch nicht, habe erst vor kurzen ein Gerät erworben mit dem ich dies empfangen kann????? Da ich nur Maxdome, Netflix schaue und als Radio Spotify nutze können diese sich den Brief wohin stecken. Wenn Sie es wissen wollen, dann sollen Sie vorbei kommen. Aber ich fühle mich genötigt was zu unterschreiben was ich gar nicht nutze und daher mache ich dies nicht. Das ist ja echt unfassbar. Dann könnte ja Sky auch kommen: AH Sie haben einen TV und eine Satschüssel, daher können Sie auch Sky empfangen daher hängen wir Ihnen gleich mal das große Paket an... Ich finde aber euch bzw. sehr viele hier echt coole Socken!! Eure Gelassenheit und lustigen Antworten ist echt wenn man mal einen schwarzen Abend hat zu empfehlen, denn dann geht es dir gleich viel besser. Nach meinem Verständnis was ich hier gelesen habe ist es jetzt so: Der ORF muss mir quasi nachweisen das ich solche Geräte zu Hause habe und wenn sie das nachweisen können (weil man ihm reingelassen hat) dann können Sie es nur nach dem Datum nehmen richtig? Wie ist das mit dem Brief, lese hier sehr oft von ich habe schon weggeworfen bis volley in den Kübel getreten bekommt man dann nach einer Zeit nochmals den gleichen? bearbeitet 14. Juli 2016 von OnOff1899 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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