GIS Gebühren


XSCHLAMEAL

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Haben die eigentlich von UPC z.B. Daten über Anmeldungen mit denen sie Falschaussagen von wegen "Ich habe keine Rundfunkempfangsgeräte" aufblatteln könnten?

Klingt nicht ganz Rechtens, aber man weiß ja nie....

es wäre vermessen, zu glauben dass div. konzerne der neuzeit, keine daten weiterleiten.

brauchst ja nur so einen g'schissanen dort eine zeit arbeiten lassen;

---

wie sieht es eigentlich mit der klage einer gwissen person, (female) am EU- gerichthof aus?

schwammige gesetze und so? wurde dies vergessen?

die dame, konterte ja, da sie keinen schorf empfangen kann, und nicht bereit wäre dafür zu bezahlen.

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Harry Wijnvoord Fußballgott

es wäre vermessen, zu glauben dass div. konzerne der neuzeit, keine daten weiterleiten.

brauchst ja nur so einen g'schissanen dort eine zeit arbeiten lassen;

Also dass sie es können davon bin ich eigentlich fast ausgegangen. Aber machen die das in der Praxis auch oder ist ihnen das zu heiß?

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Anfänger

Auch wenn sie diese Daten haben von UPC oder A1 und was weiß ich auch immer, muss die GIS nachweisen das du auch einen TV daheim hast. Nur das Kastl alleine kann meiner Meinung nicht rangezogen werden. Was ist wenn ich wie in meinem Fall nur Internet wollte aber Internet und TV günstiger waren weil Angebot??? Na da wäre ich doch dumm es nicht zu nehmen und im Falle ich will jederzeit die Möglichkeit wenn ich mir einen TV kaufe auch ohne neuer Anmeldung sofort TV schauen.. Also das kann sich die GIS mal in die Haare schmieren, denn über das Kastl sehe ich noch nix, brauch einen TV dazu.

Da es bis heute auch keinen Fall gegeben hat, den man im Internet finden kann, der sagt ja er wurde aufgeklatscht weil er von der GIS einen Auszug von seinem Anbieter vorgelegt bekommen hat. Sorry nochmals ohne TV kann ich das Teil anstecken aber nicht wiedergeben... Ist ja wie wenn ich versuche eine DVD im Geschäft zu reklamieren da ich einen DVD Player habe aber nix sehe, weil ich keinen TV habe^^

UPC, A1, Kabelsignal usw. hätten massive Einbußen wenn das so wäre und das Risiko gehen die bestimmt nicht ein.

bearbeitet von OnOff1899

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Also dass sie es können davon bin ich eigentlich fast ausgegangen. Aber machen die das in der Praxis auch oder ist ihnen das zu heiß?

datenfänger, reicht dir das?

oft geht ja bei *** & konsorten, mal gar nix - für den end-user der eigentlich, (wesentlich) mehr bezahlt

als vereinbart.

sollt eh ein jeder schon wissen, oder sich eine Brille/Lupe besorgen, para AGB's.

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Anfänger

datenfänger, reicht dir das?

oft geht ja bei *** & konsorten, mal gar nix - für den end-user der eigentlich, (wesentlich) mehr bezahlt

als vereinbart.

sollt eh ein jeder schon wissen, oder sich eine Brille/Lupe besorgen, para AGB's.

Bei Stammdaten die diese Person tatsächlich bezieht und auch wo Daten an dritte weitergegeben werden können, dürfen nicht iwo in der Mitte zwischen Klauseln stehen, sondern muss ein eigener Bereich in der AGB sein und auch nicht versteckt sondern aufgezählt wo die Daten hingehen!

Selbst dann siehe Post oben, können Sie noch lange nix machen, denn nur Kastl ohne TV ist keine Empfangsmöglichkeit bzw. ein Teil der Empfangsmöglichkeit aber nicht so, dass GIS Gebühr gerechtfertigt wäre, denn diese netten Damen und Herren müssen ja auch einen TV mal vorzeigen. Tjoa und den habe ich gestern vom Cousin geholt und dann??

bearbeitet von OnOff1899

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Bei Stammdaten die diese Person tatsächlich bezieht und auch wo Daten an dritte weitergegeben werden können, dürfen nicht iwo in der Mitte zwischen Klauseln stehen, sondern muss ein eigener Bereich in der AGB sein und auch nicht versteckt sondern aufgezählt wo die Daten hingehen!

okay :D

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Anfänger

Hier sieht man es ganz gut bei A1 TV z.B:

V III . Da ten schu tz 28. Datenschutz 28.1 A1 verwendet nur diese Daten des Kunden: a. Stammdaten: Familien- und Vorname, akademischer Grad, Adresse, Teilnehmernummer und Kontakt-Informationen (z.B. E-Mail-Adresse), Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses mit A1 und die Bonität des Kunden (§ 92 TKG 2003). b. Verkehrsdaten: Daten, die A1 zum Weiterleiten einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Verrechnen verarbeitet (§ 92 TKG 2003). c. Inhalts- und Standort-Daten (§ 92 TKG 2003). d. Sonstige personenbezogene Daten, die der Kunde oder Dritte A1 bei der Vertragsanbahnung oder während des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stellen: z.B. Geburtsdatum, Beruf, Ausweisdaten, Bankverbindung, Zeichnungs- oder Vertretungs-Befugnis. Unter den Begriff der sonstigen personenbezogenen Daten fallen keine sensiblen Daten iSd Datenschutzgesetzes 2000, sofern nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart. 28.2. Die Stamm- und Verkehrs-Daten des Kunden verwendet A1 für das Erbringen ihrer Kommunikationsdienste im Rahmen der §§ 96 ff TKG 2003 und nach Pkt. 28.3. Die Inhalts- und Standort-Daten des Kunden verarbeitet A1 im Rahmen der §§ 101, 102 TKG 2003. Die sonstigen personenbezogenen Daten des Kunden verwendet A1 zur Seite 14 von 19 Vertragsabwicklung und nach Pkt. 28.3 sowie nach Pkt. 28.8. 28.3. Der Kunde stimmt zu, dass a. A1 seine Stamm-, Verkehrs- und sonstige personenbezogene Daten verwendet für bedarfsgerechte Angebote, Service-Leistungen, Dienste mit Zusatznutzen und ihm persönliche Angebote zu Handys, Produkten oder Services von A1 unterbreitet. b. A1 seine Stamm- und Verkehrs-Daten für das Erbringen unserer Dienstleistungen an folgende Konzern-Unternehmen übermitteln kann: Telekom Austria AG, paybox Bank AG, 3G Mobile Telecommunications GmbH, Telekom Austria Group M2M GmbH, mobilkom [liechtenstein] AG, VIPnet d.o.o. (Kroatien), Si.mobil d.d. (Slowenien), Mobiltel EAD (Bulgarien), VIP OPERATOR DOOEL Skopje (Mazedonien), Vip mobil d.o.o. (Serbien) und Vodafone Global Enterprise Limited (England). c. die oben genannten Konzern-Unternehmen diese Daten zum genannten Zweck verwenden. d. A1 seine Stamm- und sonstige personenbezogene Daten der paybox Bank AG übermitteln kann, damit die paybox Bank AG ihm Angebote und Informationen über deren Finanz- und Zahlungsdienstleistungen unterbreiten kann und dass A1 seine Stamm- und sonstige personenbezogene Daten verwendet für bedarfsgerechte Angebote, Service-Leistungen, Dienste mit Zusatznutzen und ihm persönliche Angebote zu Produkten oder Services von paybox Bank AG unterbreitet. e. A1 seine Stammdaten und sein Geburtsdatum für Bonitätsauskünfte, zum Gläubigerschutz und zum Einmelden von Bonitätsdaten an die IS Inkasso Service GmbH & Co KG, die Wirtschaftsauskunftei WISUR GmbH, die Deltavista GmbH und die KSV 1870 Forderungsmanagement GmbH übermittelt. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

Wie gesagt, bin kein Anwalt sondern 08/15 Bürger, aber sorry wenn die GIS mir erklärt sobald ich einen TV zu Hause aber müssen sie mir erklären, warum auf Ihrer Seite nix davon steht, wenn ich einen Reciever zu Hause habe aber kein TV dass dies Gebührenpflichtig wäre? Wäre so, ich habe eine Radioantenne zu Hause aber keinen Radio also muss ich zahlen^^

bearbeitet von OnOff1899

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Institut für genoppte Gurken

Auch wenn sie diese Daten haben von UPC oder A1 und was weiß ich auch immer, muss die GIS nachweisen das du auch einen TV daheim hast. Nur das Kastl alleine kann meiner Meinung nicht rangezogen werden. ....

Das "Kastl" ist aber in dem Sinne das Rundfunkempfangsgerät. Es leitet dann nur die Empfangenen Bilddaten an den TV weiter ;)

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Anfänger

Wenn ich einen TV daheim stehen habe, dann ja dann bin ich bereit auch ein Sginal dank decoder zu empfangen. Nur weil ich das Gerät habe, was das Signal an das Endgerät weitergeben kann, muss ich nichts anmelden. Das wäre ja so, wie wenn ich Gebühren zahlen muss weil ich im Keller eine alte Satschüssel liegen habe weil ich sie nicht mehr verkaufen kann.. Ich kann ein Auto besitzen und muss auch eine Versicherung zahlen solange es auf der Straße fährt. Ich muss aber keine Versicherung zahlen, wenn das Auto nur noch in der Garage steht und abgemeldet ist aber jederzeit startbar... Also nein, GIS macht es sich leicht aber so einfach wie du es schilderst nur weil ich das Kastel habe ist es nicht. Wie gesagt, wenn der Mann/Frau kommt und den TV sieht hört, dann ja zahlen aber wenn er nix vorfindet kann ich mir auch Sky Abo kaufen ohne es hu nutzen, ohne das es jemanden was angeht.

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Wenn ich einen TV daheim stehen habe, dann ja dann bin ich bereit auch ein Sginal dank decoder zu empfangen. Nur weil ich das Gerät habe, was das Signal an das Endgerät weitergeben kann, muss ich nichts anmelden. Das wäre ja so, wie wenn ich Gebühren zahlen muss weil ich im Keller eine alte Satschüssel liegen habe weil ich sie nicht mehr verkaufen kann.. Ich kann ein Auto besitzen und muss auch eine Versicherung zahlen solange es auf der Straße fährt. Ich muss aber keine Versicherung zahlen, wenn das Auto nur noch in der Garage steht und abgemeldet ist aber jederzeit startbar... Also nein, GIS macht es sich leicht aber so einfach wie du es schilderst nur weil ich das Kastel habe ist es nicht. Wie gesagt, wenn der Mann/Frau kommt und den TV sieht hört, dann ja zahlen aber wenn er nix vorfindet kann ich mir auch Sky Abo kaufen ohne es hu nutzen, ohne das es jemanden was angeht.

nachdem du mit deinen av-geräten selten in der gegend herumgurkst, reicht der besitz von entsprechend funktionstüchtigen geräten aus und der vergleich mit einem auto in der garage wird nur für lächeln sorgen.

aber keine angst, das gilt nur für deinen haushalt, wenn der nachbar solche geräte hat und dir jederzeit eines leihen könnte, musst du dennoch keine GIS zahlen.

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