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Posting-Maschine

bitte, bürger dich aus. Troll wie dich nervt mich schön langsam. Im jeden Fredl muast dich aufführen..

Erklär mir bitte ganz genau wo ich mich jetzt hier in diesem Thread aufführ? Ich hab hier darauf aufmerksam gemacht das gewisse "abschreibposten" beim Steuerausgleich wegfallen. Wo führ ich mich also auf?

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-ohne Kommentar-

ich hab eine frage zu den werbungskosten bei der arbeitnehmerveranlagung.

ich bin software-entwickler und wir haben ein internetportal speziell für mountainbiker entwickelt. dazu gibt es eine app, um die daten einer tour aufzuzeichnen. anschließend hat man die möglichkeit die tour ins internetportal einzuspielen, und zu bearbeiten/kommentieren/etc, damit sie andere wieder nachfahren können.

nun hab ich mir letztes jahr privat ein mountainbike angeschafft. natürlich muss so eine app ja auch in der praxis getestet werden. die app will ja mit gps-daten gefüttert werden und ich muss prüfen wie genau das funktioniert etc..

findet ich auch, dass man das bike zu einem gewissen teil unter den werbungskosten anführen kann? ;)

(wenn ja, zu wie viel % ? Das Bike hat ca. EUR 1100,- gekostet)

bearbeitet von supporter_nord

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Homerist

da das Rad mehr als 400,-- gekostet hat geht absetzen nur im Rahmen der AfA. Da würd ich 4-5 Jahre vorschlagen - auch wenn die deutsche AfA-Tabelle 7 Jahre vorschreibt - Geländeeinsatz ist ja doch härter fürs Rad. Da dann eh nur 220-275 Euro pro Jahr an Werbungskosten bleiben brauchst mMn keinen Privatanteil abziehen da der Betrag ohnehin nicht auffällt (sofern du ned noch andere größere Werbungskosten hast). Falls doch geprüft wird kannst ja behaupten das Rad nur für die Tätigkeit angeschafft zu haben und dich mit dem Finanzamt auf einen kleinen Privatanteil einigen.

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Frage an die Experten: Ich will für 2013 und 2014 meine Erklärung abgeben. Neben der Arbeit (20h) in NÖ, studier ich noch in Wien und hab dementsprechend Ausgaben für Semesterticket, Studiengebühren und die Monatskarte. Kann ich das alles unter Fort- und Weiterbildungskosten anführen? Wie schaut es da mit den Belegen aus? Habe das meiste mit Bankomatkarte gezahlt, reicht das oder muss ich für die Monatskarten von der VOR auch die Belege haben, die beim Zahlen ausgedruckt werden?

Und zur Pendlerpauschale: Da hat sich ja was geändert, wie kann ich da zu einem Ergebnis für die besagten Jahre kommen? Beim Rechner kann ich nur ein Datum innerhalb der nächsten 14 Tage angeben.

Edit: Pendlerpauschale geht 2014 mit dem neuen Rechner. Welche Arbeitszeiten kann ich da angeben bei Gleitzeit. Wenn ich meine durchschnittslichen Arbeitszeiten für 2014 angebe, habe ich keinen Anspruch, wenn ich das Zeitfenster nur 11 Minuten nach hinten verschiebe, hab ich Anspruch.

bearbeitet von Silva

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Homerist

Frage an die Experten: Ich will für 2013 und 2014 meine Erklärung abgeben. Neben der Arbeit (20h) in NÖ, studier ich noch in Wien und hab dementsprechend Ausgaben für Semesterticket, Studiengebühren und die Monatskarte. Kann ich das alles unter Fort- und Weiterbildungskosten anführen? Wie schaut es da mit den Belegen aus? Habe das meiste mit Bankomatkarte gezahlt, reicht das oder muss ich für die Monatskarten von der VOR auch die Belege haben, die beim Zahlen ausgedruckt werden?

Glaubhaftmachung zählt. Dazu reicht eine interpretierbare Zeile auf einem Kontoauszug allemal.

wenn ich das Zeitfenster nur 11 Minuten nach hinten verschiebe, hab ich Anspruch.

dann mach das.

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  • 2 weeks later...
Bester Mann im Team

Am 17.03 meine Erklärung für 2013 und 2014 gemacht

2013 > 47€ , Überwiesen bekommen am 19.03 !!!

2013 > 1867 € , weder Bescheid noch sonst was bis dato bekommen ... -.-

Hilfts wenn ich Nachfrage ob Sie was für 2014 brauchen ? is ja doch schon 3 Wochen her ... solang hats noch nie gedauert bei mir ... wobei ich auch noch nie so an hohen Betrag rausbekommen hab.

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Bester Mann im Team

Hm blöd ... wollt ich eigntlich vermeiden ...

gibt's da a Grenze ? i mein i hab alle nötigen Unterlagen ect, trotzdem , wenn i les dass sowas bis zu 8 Monaten dauern kann ... stellts ma de Nackenhaare auf.

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uhhuh...h..

Wenn alles rechtens ist, brauchst dir keine Sorgen machen! Meinem Vater ist das auch passiert, da hats no länger gedauert. Schlussendlich war alles ok.

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Posting-Maschine

Hm blöd ... wollt ich eigntlich vermeiden ...

gibt's da a Grenze ? i mein i hab alle nötigen Unterlagen ect, trotzdem , wenn i les dass sowas bis zu 8 Monaten dauern kann ... stellts ma de Nackenhaare auf.

Fixe grenze nicht, es wird halt geprüft wenns auffällig ist. Und 2014 ca. 50 Euro und das nächste Jahr fast 1900 Euro ist auffällig.

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uhhuh...h..

Fixe grenze nicht, es wird halt geprüft wenns auffällig ist. Und 2014 ca. 50 Euro und das nächste Jahr fast 1900 Euro ist auffällig.

Wirklich?! Auf das wären wir nicht gekommen.

:facepalm:

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Bester Mann im Team

Danke für die Infos von euch...

Bald ists a Monat her ... bis dato leider noch nix gehört ...

Ich dacht mir zwar dass es sicher ned binnen 1 oder 2 Wochen geht ... dass des owa solange dauert , nervt schon a bissal.

Owa Hauptsache als ich vor 3 jahren a Nachzahlung hatte, warns schnell mitn Zahlschein zuschicken -.-

bearbeitet von viola_sbg_1933

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