Österreichs Toptalente bald zum Diskontpreis?


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Dem europäischen Fußball droht nach dem Bosman-Urteil ein neuer Super-GAU: Der Fall des schottischen Teamverteidigers Andy Webster hebelt nicht nur das internationale Transfersystem aus, sondern greift jetzt auch auf Österreich über. Die Super-Youngster Christoph Leitgeb, Veli Kavlak, Marc Janko oder Schweiz-Import Johan Vonlanthen könnten fast zum Nulltarif ins Ausland wechseln!

Den Stein ins Rollen brachte ein schottischer Profi namens Andy Webster, der zum Jahrtausendwechsel noch mit Thomas Flögel bei Hearts of Midlothian kickte und ausgerechnet beim 0:2 gegen Österreich in Glasgow im Jahre 2002 sein Länderspieldebüt feierte. Ausgangspunkt der neuen Revolution war im Sommer 2005 der Wunsch des Spielers, von Edinburgh zu den Glasgow Rangers zu wechseln - was Webster (24) von Hearts-Eigner Wladimir Romanow verweigert wurde. Im Mai 2006 - Webster war zuvor seit April nicht mehr eingesetzt worden - berief sich der Profi auf den Artikel 17 der Transferbestimmungen des FIFA-Regulativs und kündigte seinen Vertrag. Webster unterschrieb einen Kontrakt bis 2010 beim englischen Premier-League-Verein und Scharner-Brötchengeber Wigan. Hearts forderte daraufhin eine Ablöse in der Höhe von zwei Millionen Pfund (rund 3 Mio. Euro), weil Websters Vertrag noch bis Sommer 2007 lief.

Link: Artikel 17 - das sagt die FIFA

Link: Wer darf sich verabschieden?

Link: "Ronaldinho zum Spottpreis!"

Zauberwort Schutzzeit

Am 4. September des letzten Jahres schuf dann die FIFA in Sachen Webster (der mittlerweile im Jänner an die Glasgow Rangers verliehen wurde) einen Präzedenzfall, der wie der Fall Bosman die Grundfesten des Profifußballs ins Wanken bringen wird: Laut Artikel 17/Absatz 3 kann jeder Spieler seinen Vertrag außerhalb der Schutzzeit einseitig und ohne triftige Gründe brechen. Die Schutzzeit eines Spielers, der vor seinem 28. Geburtstag einen Kontrakt unterschrieben hat, läuft nach drei Jahren oder Saisonen ab. Hat er den Vertrag nach seinem 28. Geburtstag abgeschlossen, beträgt die Schutzzeit nur zwei Jahre. Als Ablöse oder Entschädigung für den Vertragsbruch setzte die FIFA die Summe fest, die Webster noch bis zum Auslaufen seines Vertrages an Gehältern bekommen hätte sollen - also rund 250.000 Pfund. Das entspricht ziemlich genau zehn Prozent von dem, was Hearts eigentlich an Ablöse für Webster hätte lukrieren wollen. Hearts wandte sich an die "Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten" der FIFA, die jetzt am 4. April eine endgültige Entscheidung treffen wird. Alle Rechtsexperten erwarten, dass die Erstentscheidung des Weltverbands bestätigt wird und daher Vereine, Spieler und Spielerberater vor völlig neuen Herausforderungen stehen.

Langzeitverträge für den Hugo

Im Klartext heißt das, dass jeder Spieler unter 28 nach drei Jahren Vertragslaufzeit unabhängig von der restlichen Vertragsdauer ins Ausland wechseln kann - und sein Klub nur eine Ablöse in der Höhe des dem Spieler noch zustehenden Gehalts kassieren darf. Ist der Spieler über 28, kann er sich schon nach 2 Jahren zum Schnäppchenpreis verabschieden.

Muss Rapid um Kavlak bangen?

Veli Kavlak, den sie in Hütteldorf die Zukunft von Rapid nennen, verlängerte vor kurzem seinen Vertrag bis 2011. Spätestens in drei Jahren kann der Neo-Teamspieler seinen Vertrag binnen 15 Tagen nach Saisonende kündigen und für ein Jahresgehalt (dürfte bei Kavlak rund 300.000 Euro betragen) zu einem x-beliebigen Klub ins Ausland wechseln. Rapid würde durch die Finger schauen, lediglich 300.000 Euro kassieren. Großer Gewinner wäre nicht nur der neue Verein, der ein Toptalent zum Diskonttarif erhält, sondern auch Kavlak selbst, dem in einem solchen Fall ein fettes Handgeld oder "Signing Fee" überwiesen werden würde. Obwohl die Schutzzeit laut FIFA auch bei einer bloßen Vertragsverlängerung wieder von null beginnt, gibt es hinter den Kulissen juristische Bestrebungen, den Start der Schutzzeit mit dem Datum der Unterschrift unter den Erstvertrag zu koppeln, was die brenzlige Situation für die Vereine zusätzlich extrem verschärfen würde.

Rene Aufhauser könnte im Sommer den Bullen den Rücken kehren.Gleiches gilt für Sturms Mittelfeld-Hoffnung Christoph Leitgeb, Salzburgs Topstürmer Marc Janko und Alexander Zickler, für den ohnehin nur eine Schutzzeit von zwei Jahren gilt. Angenommen Janko spielt 2008 eine herausragende Europameisterschaft und katapultiert sich ins Rampenlicht europäischer Topklubs. Der seit 2005 auf der Pay-Roll der Bullen befindliche Angreifer könnte dann unmittelbar nach der EURO für Peanuts ins Ausland wechseln. Teamspieler Rene Aufhauser (über 28) kann bereits in drei Monaten seinen Vertrag in Salzburg kündigen und für ein Jahresgehalt Ablöse in die deutsche Bundesliga übersiedeln, wo es einige Interessenten gibt.

Konsequenzen für Talenteschmieden

Für Vereine aus Fußball-Ländern, die sich durch vorbildliche Nachwuchsarbeit und Verkauf der größten Talente ins Ausland finanzieren (wie Tschechien, Norwegen, Schweiz, Kroatien) bedeutet der Fall Webster ohnehin den ärgsten Rückschlag seit Jahrzehnten. Niemand wird mehr Geld in die Talenteschmieden hineinbuttern, wenn die potenziellen Stars dann zum Minipreis den Absprung ins Ausland suchen.

Der Fall Petric

In der Schweizer Super-League kickt beim FC Basel ein brandgefährlicher Stürmer namens Mladen Petric (26), der mit bisher 17 Saisontoren auch Österreichs Sanel Kuljic überflügelt hat. Petrics Vertrag läuft noch bis Sommer 2008 - aber aufgrund des Artikels 17 kann Petric bereits im Juni 2007 seinen 2004 abgeschlossenen Vertrag kündigen und für schlappe 600.000 Franken ins Ausland wechseln. Der FC Basel wollte mit einem angedachten Transfer des Torjägers rund 7 Millionen Franken verdienen - ganze 600.000 dürften in die Kassa des Traditionsklubs fließen. Womit nicht einmal die 2,5 Mio. Frankien abgedeckt sind, die Basel vor drei Jahren an die Grasshoppers aus Zürich für Petric überwiesen hatte.

Die Planungssicherheit für Österreichs und Europas Klubs wird durch die Causa Webster in jedem Fall schwer erschüttert. In den Bilanzen und Unterlagen für das Lizenzierungsverfahren werden Transferwerte von Profis in Zukunft völlig anders und deutlich niedriger bewertet werden müssen - was einige Vereine der T-Mobile-Liga in noch ärgere Kalamitäten bringen wird.

Werder Bremen zittert

Miro Klose im Sonderangebot: 2,5 Millionen Euro.Großes Aufsehen erregt in Deutschland indes die Situation um Nationalspieler Torsten Frings, der auf der Wunschliste von Juventus Turin steht. WM-Held Frings besitzt bei Werder Bremen einen Vertrag bis 2008, Bremen erhofft sich bei einem Transfer in die Serie A einen warmen Regen in der Höhe von 15 bis 20 Millionen Euro. Denkste. Falls Frings in drei Monaten kündigt, darf er für schlanke drei Mille nach Turin übersiedeln und wird nebenbei wohl an die 5 Mille Handgeld einsacken. Gleiches gilt auch für Wunderstürmer Miroslav Klose, der sich um sagenhafte 2,5 Millionen Euro einen Verein in Europa aussuchen kann!

Henry, Ljungberg und Makelele auf dem Flohmarkt

Ganz schlimm könnte es die englische Premier League treffen. Dort fallen Weltstars wie Thierry Henry, Claude Makelele oder Freddy Ljungberg unter die Bestimmungen des Artikels 17. Superstar Henry darf dem zufolge 2008 um 10 Millionen Euro wechseln - auf der Transferbörse wird der French Wizard mit mindestens 40 Mille gehandelt. Da werden sich die Big Guns wie Real, Barcelona oder Chelsea die Hände reiben und Henry mit Topangeboten zudecken

Was haltet ihr von dieser Entwicklung?

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für leiwand, gegen oasch.
Wackelt FIFA-Transfer-System? - DFL gelassen: Arbeitsrecht beachten Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat mit Gelassenheit auf Berichte über eine Aufweichung des Transfer-Systems des Weltfußballverbands FIFA reagiert und auf das deutsche Arbeitsrecht verwiesen. In Medienberichten war zuvor die Gültigkeit langfristiger Verträge auch in der deutschen Bundesliga in Frage gestellt worden Laut Fachmagazin «Kicker» sind Verträge mit einer Laufzeit von über drei Jahren im Grunde schon seit 2005 nichts mehr wert. «Sport-Bild» hatte berichtet, dass viele Top-Spieler schon vor Ablauf ihrer Verträge ins Ausland wechseln dürften.

Der DFL-Geschäftsführer für den Spielbetrieb, Holger Hieronymus, sagte der «Bild»-Zeitung am Donnerstag: «Wir haben die Rechtsauffassung, dass nationales Arbeitsrecht zu berücksichtigen ist. Da gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.» Ohne Recht auf ordentliche Kündigung könne ein Arbeitsvertrag bis auf fünf Jahre befristet werden. Wenn ein Spieler außerhalb dieser Schutzzeit kündige, müssten die Arbeitsgerichte angerufen werden. Aus Sicht der DFL würde es keine internationale Freigabe geben, solange ein Arbeitsgerichtsverfahren anhängig sei.

Als Präzedenzfall hatte «Sport-Bild» den Wechsel des Schotten Andy Webster von Heart of Midlothian zum englischen Premier League-Club Wigan Athletic im Sommer 2006. Der 24-Jährige berief sich auf Artikel

17 des FIFA-Statuts, wonach ein Spieler nach drei Jahren Vertragslaufzeit gehen kann, egal wie lange sein Vertrag noch gültig ist - allerdings nur ins Ausland. Nach den FIFA-Bestimmungen unterliegt ein Spieler, der bei Abschluss eines Vertrages über vier oder fünf Jahre jünger als 28 Jahre alt war, einer Schutzzeit von drei Jahren - Spieler über 28 einer Schutzzeit von zwei Jahren.

Der «Kicker» schrieb vom «legalisierten Vertragsbruch» und nannte als Beispiel Nationalstürmer Miroslav Klose von Werder Bremen. Wenn Klose, der per 1. Juli 2004 in Bremen einen Vierjahresvertrag abgeschlossen hatte, in diesem Sommer zu einem ausländischen Club wechselt, dürfte die Ablösesumme kaum mehr als drei Millionen Euro betragen. «EU- und FIFA-Recht sind in diesem Punkt anders gelagert als das deutsche Arbeitsrecht. Sinn dieser Regelung ist es, dass sportlich unzufriedenen Spielern ein Wechsel erleichtert wird», sagte Werder-Sportdirektor Klaus Allofs dem «Kicker». Allofs betonte, dass die Regelung bei den laufenden Vertragsgesprächen mit Klose «nicht thematisiert» worden sei.

Die EU hatte schon früher dem Fußball mit dem Verbot langfristiger Arbeitsverträge gedroht. Laut «Kicker» hatte auch die internationale Spielergewerkschaft (FIFPro) Druck gemacht, nachdem der ehemalige EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti schon im März 2001 das von der FIFA beschlossene Transfersystem nur unter der Bedingung genehmigt hatte, dass in den folgenden Jahren Anpassungen vorgenommen werden.

Wie gesagt, die Rechtssprechungen der einzelnen Nationen sind über die Statuten des Vereins FIFA zu stellen.

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Ist denke ich nichts neues. Sturm hatte seinerzeit einen 5- Jahresvertrag mit Roman Wallner, Rapid hat diesen erfolgreich angefochten und den Spieler unter Vertrag nehmen dürfen, ich denke, damals ging es genau darum.

Ich verstehe dennoch die Notwendigkeit solcher Statuten nicht, ein Spieler wird ja wohl vorher mit Rechtsanwalt prüfen, für wie lange er sich eigentlich bei einem Verein mit seiner Unterschrift bindet. Wozu es da eine Obergrenze geben muss, ist mir absolut nicht klar.

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Leistungsträger

Ist denke ich nichts neues. Sturm hatte seinerzeit einen 5- Jahresvertrag mit Roman Wallner, Rapid hat diesen erfolgreich angefochten und den Spieler unter Vertrag nehmen dürfen, ich denke, damals ging es genau darum.

Da muss Sturm jetzt aber schon sehr froh sein, dass dieses Verfahren seinerseits verloren wurde. Wallner ist höchstens ein Talent beim :saufen1::x

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