Fernando Troyansky Rubin "Derby Phantom" Okotie Beitrag melden Geschrieben 6. Februar 2007 Hab mal eine Frage. Ist es wirklich so , das man einen Steuerausgleich nicht nachreichen kann? Ich hatte z.B 2001 , 02 und 03 schon einen gemacht, hab aber erfahren das man die Kilometer die man für die Firma fährt auch abschreiben kann. Für die letzten 3 Jahre hab ich Geld bekommen , aber für 01 , 02 und 03 nicht , weil ich da schon mal einen gemacht hatte. Ist das richtig so , oder versuchen sie das mal bei jeden ..... is ja wie bei einer Unfallsversicherung , da heisst am Anfang auch fast immer das das kein Unfall war usw. Danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 6. Februar 2007 Bis 7 Jahre im Nachhinein müsste es noch möglich sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Munchy Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 6. Februar 2007 Bis 7 Jahre im Nachhinein müsste es noch möglich sein. Aber auch, dass man ihn für das selbe Jahr zwei Mal einreicht?! Ich kanns mir nicht vorstellen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 6. Februar 2007 Aber auch, dass man ihn für das selbe Jahr zwei Mal einreicht?! Ich kanns mir nicht vorstellen. Jetzt hab' ich es auch ordentlich durchgelesen. Nein, das ist nicht mehr möglich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
-=MGoF=-Grisu Posting-Pate Beitrag melden Geschrieben 6. Februar 2007 ich würde mich um einen steuerberater bemühen, wenn sichs von der kohle her lohnt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtgestalt what's the chapel of mine Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2007 Ist es wirklich so , das man einen Steuerausgleich nicht nachreichen kann? unwissenheit schützt vor rechtskraft nicht. grundsätzlich hast du in deinem fall kein anrecht darauf, dass ein bescheid, der bereits rechtskraft erlangt hat, noch einmal aufgehoben und neu ausgestellt wird. du kannst eine wiederaufnahme des verfahrens von amts wegen beantragen; dann liegts im ermessen bzw. im goodwill der finanzverwaltung, diesem antrag zu entsprechen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Doug Heffernan *BOFH* Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2007 Angeblich solls ne Seite geben, wo man anonym einen Steuerausgleich online machen kann und erst dann, wenn sichs rentiert, diesen offiziell abschicken kann (um eventuellen Nachzahlungen zu entgehen). Stimmt das?? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jusn84 Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2007 Angeblich solls ne Seite geben, wo man anonym einen Steuerausgleich online machen kann und erst dann, wenn sichs rentiert, diesen offiziell abschicken kann (um eventuellen Nachzahlungen zu entgehen). Stimmt das?? ja stimmt im FinanzOnline geht das. Wenn man die ANVA auch über FinanzOnline abgibt ergeht der Bescheid im Normalfall sogar innerhalb von wenigen Tagen. Und bei einer Abgabengutschrift erfolgt auch die Rückzahlung normalerweise relativ schnell. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
axeman rockstar Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2007 (bearbeitet) bei der onlineversion der anva können ebenfalls die daten erstmal erfasst und berechnet werden - bei unzufriedenheit muss der antrag nicht abgeschickt werden. ist natürlich nicht anonym, wie denn auch. bearbeitet 7. Februar 2007 von axeman 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jusn84 Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2007 anonym gehts zwar nicht, der rest stimmt aber. Sicher gehts anonym: gleich auf der Startseite relativ weit unten: Service --> Anonyme Steuerberechnung --> Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
axeman rockstar Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2007 Sicher gehts anonym: gleich auf der Startseite relativ weit unten: Service --> Anonyme Steuerberechnung --> Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung haggod, kannst mit dem zitieren nicht ein bisserl warten? habs eh gleich nach dem absenden bemerkt, dass da was nicht stimmt - hab in der eile lohnonline mit dem finanzportal verwechselt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luca Brasi Oh Jesus! I blew my butt off! Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2007 Wenns keine Pflichtveranlagung ist, dann kann man die AN-Veranlagung ohne Angabe von Gründen wieder zurückziehen (wenn zB eine Nachzahlung droht). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sabine Bundder Hund Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2007 Hab meine letztes Jahr auch nicht abgeschickt, als in der Vorberechnung eine Steuerschuld herausgekommen ist. Sie kommen aber drauf wenn du davor schon mal einen Steuerausgleich gemacht hast nur dauert es länger. Ich hab dann im Herbst eine Aufforderung zum Steuerausgleich bekommen und musste nachzahlen. Mir hat einer meiner Arbeitgeber damals die letzten 3 Tage die ich in einem neuen Monat bei ihm angestellt war nicht mehr versteuert und das musste ich logischerweise nachzahlen...hab damals dann sofort am nächsten Tag beim neuen Arbeitgeber begonnen und dadurch kam das zustande. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jusn84 Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2007 Hab meine letztes Jahr auch nicht abgeschickt, als in der Vorberechnung eine Steuerschuld herausgekommen ist. Sie kommen aber drauf wenn du davor schon mal einen Steuerausgleich gemacht hast nur dauert es länger. Ich hab dann im Herbst eine Aufforderung zum Steuerausgleich bekommen und musste nachzahlen. Mir hat einer meiner Arbeitgeber damals die letzten 3 Tage die ich in einem neuen Monat bei ihm angestellt war nicht mehr versteuert und das musste ich logischerweise nachzahlen...hab damals dann sofort am nächsten Tag beim neuen Arbeitgeber begonnen und dadurch kam das zustande. Normalerweise wirst du nur dazu aufgeforder eine ANVA abzugeben, wenn du 2 oder mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig hast. Das heißt der Fiskus kann dich nicht dazu zwingen, dass du eine ANVA abgibst, auch wenn du in den Vorjahren eine abgegeben hast. Außer eben wenn du mehrere (mindestens 2) Dienstverhältnisse gleichzeitig hast oder auch nur für wenige Tage hattest. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Verena Postaholic Beitrag melden Geschrieben 8. Februar 2007 Normalerweise wirst du nur dazu aufgeforder eine ANVA abzugeben, wenn du 2 oder mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig hast. Das heißt der Fiskus kann dich nicht dazu zwingen, dass du eine ANVA abgibst, auch wenn du in den Vorjahren eine abgegeben hast. Außer eben wenn du mehrere (mindestens 2) Dienstverhältnisse gleichzeitig hast oder auch nur für wenige Tage hattest. Man muss auch eine ANVA machen, wenn man Krankengeld von der Krankenkasse bekommen hat... Und wenn ich schon dabei bin... hab letztes Jahr für 2 Wochen ein solches bekommen.. wieviel muss man da ungefähr nachzahlen? Weiß das wer? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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