Fernando Troyansky Rubin "Derby Phantom" Okotie Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2005 Mir wurde am Freitag in mein Auto eingebrochen und das am Nachmittag auf befahrener Strasse vor meiner Haustür. Hatte das Auto eine Stunde gaparkt , da ich dann arbeiten fahren musste und hatte so meine Geldbörse im Auto liegen lassen. Gestohlen wurde Führerschein,Zulassungsschein Bankomarktkarte usw. Ich wollte nun wissen ob mir die Versicherung davon was ersetzt (Vollkasko hab ich , weiss nicht ob was damit zu tun hat). Hab mir das nun mal durchgelesen. Versichert sind: - Das Fahrzeug und seine Teile , die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind Sonderausstattungen bis EUR 2.500 gegen Beschädigung , Zerstörung , Verlust durch Naturgewalten Dachlawinen Brand Diebstahl,Raub , unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Person ohne Selbstbeteiligung Bei der Anzeige musste ich die Sachen angeben die mir gestohlen wurden , unter anderem 150 € und eine CD Box mit 10 CD's Hab ich da Chancen das mir das alles ersetzt wird? PS:Ich wollte zuerst mal hier so fragen , beor ich mit der Versicherung Kontakt aufnehme. danke 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
d/2001 Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2005 Mir wurde am Freitag in mein Auto eingebrochen und das am Nachmittag auf befahrener Strasse vor meiner Haustür.Hatte das Auto eine Stunde gaparkt , da ich dann arbeiten fahren musste und hatte so meine Geldbörse im Auto liegen lassen. Gestohlen wurde Führerschein,Zulassungsschein Bankomarktkarte usw. Ich wollte nun wissen ob mir die Versicherung davon was ersetzt (Vollkasko hab ich , weiss nicht ob was damit zu tun hat). Hab mir das nun mal durchgelesen. Versichert sind: - Das Fahrzeug und seine Teile , die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind Sonderausstattungen bis EUR 2.500 gegen Beschädigung , Zerstörung , Verlust durch Naturgewalten Dachlawinen Brand Diebstahl,Raub , unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Person ohne Selbstbeteiligung Bei der Anzeige musste ich die Sachen angeben die mir gestohlen wurden , unter anderem 150 € und eine CD Box mit 10 CD's Hab ich da Chancen das mir das alles ersetzt wird? PS:Ich wollte zuerst mal hier so fragen , beor ich mit der Versicherung Kontakt aufnehme. danke tja, die user hier haben sicher mehr ahnung als die leute die in der versicherung arbeiten, warum also nicht hier fragen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mario1312 KULT Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2005 eigentlich schon wenn das so in deiner Versicherungs- Polizze angeführt ist ,wie hoch ist dein Selbstbehalt <? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fernando Troyansky Rubin "Derby Phantom" Okotie Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2005 eigentlich schon wenn das so in deiner Versicherungs- Polizze angeführt ist ,wie hoch ist dein Selbstbehalt <? Selbstbeteiligung: 5 % d. Versicherungsleistung , mindestens EUR 200 € @ ffm Danke für das sinvolle Posting , wenn du richtig gelesen hättest , hättest du bemerkt das ich mich nur mal so erkundigen wollte. Denn es ist ja üblich bei Versicherungen , das sie sagen "Wir zahlen nix" Tut mir leid wenn ich dich damit belästigt habe 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mario1312 KULT Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2005 denke schon das dir der gesamte schaden minus die 200 selbstbehalt bezahlt werden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
+[Jogi]+ mein neues Zuhause Beitrag melden Geschrieben 3. Juli 2005 Selbstbeteiligung: 5 % d. Versicherungsleistung , mindestens EUR 200 € mindestens? nicht maximal 200€? ähm, kann dir da auch nicht weiterhelfen, hatte gottseidank noch nicht das Vergnügen, dass mein Auto aufgebrochen wurde! Denke aber schon, dass die Versicherung bei deinem Schaden für alles aufkommt (abgesehen vom Selbstbehalt - der auch ärgerlich ist) @ffm Ratschlag - irgendwie bin ich der Meinung er hat noch nicht viel mit Versicherungen zu tun gehabt, ansonten würde er diese Aussage nicht tätigen! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Juli 2005 also mein wissenstand ist das normalerweise schon alles ersetzt wird - man muss nur angeben wenn z.B. eine teure Musikanlage im Auto hat, glaub dann zahlt man bisal mehr versicherung!? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aphox Go home, you're drunk! Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2005 Grundsätzlich wird aus der Vollkaskoversicherung der Schaden ersetzt. (z.B. Schäden am Fahrzeug selber durch gewaltsames Öffnen der Türe). Was die gestohlenen Gegenstände angeht is des vorab nie so sicher...grundsätzlich kommts mal drauf an ob in deinem Vertrag "Gegenstände des persönlichen Bedarfs" überhaupt mitversichert sind. Bargeld is meistens vom Versicherungsschutz ausgenommen.....Die Kosten für die Wiederbeschaffung der Dokumente (FS, ZS etc) sollten aber eigentlich ersetzt werden. Da jedes Unternehmen eigene Bedingungen hat.....die tlw. stark voneinander abweichen kann ich dir die oben getätigte Aussage nicht zu 100% garantieren. Kommt eben auf deinen Vertrag an. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
para Seit 1902 Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2005 passt nicht ganz zum thema aber wer lässt denn ein geldtascherl mit 150 euro, zulassung im auto liegen? und wenns nur 5 min sind :aaarrrggghhh: 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
s-sw Bester Mann im Team Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2005 Ich arbeite bei einer Versicherung. Bei uns is es zumindest so, dass bei einer Vollkasko der Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen durch Einbruchdiebstahl bis € 750,- ersetzt werden. Ausgenommen davon ist Bargeld, Kostbarkeiten und Wertpapiere, Mobiltelefone, Laptops und Digitalkameras. Schau noch mal genau nach, ob du da wirklich einen Selbstbehalt drauf hast, wenn ja, dann sag ich dir ehrlich bist nicht ideal versichert. Bei weiteren Fragen bitte PM an mich! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BertlSF95 REMEMBER 1966 Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2005 Ich arbeite bei einer Versicherung.Bei uns is es zumindest so, dass bei einer Vollkasko der Verlust von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen durch Einbruchdiebstahl bis € 750,- ersetzt werden. Ausgenommen davon ist Bargeld, Kostbarkeiten und Wertpapiere, Mobiltelefone, Laptops und Digitalkameras. Schau noch mal genau nach, ob du da wirklich einen Selbstbehalt drauf hast, wenn ja, dann sag ich dir ehrlich bist nicht ideal versichert. Bei weiteren Fragen bitte PM an mich! Die letzten 3 werden aber von manchen Versicherungen sehr wohl bezahlt! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast schwejk Beitrag melden Geschrieben 7. Juli 2005 wenn du die geldbörse sichtbar im auto liegen gelassen hast bekommst du gar nichts, genauso, wenn das fenster auch nur einen minispalt offen war - grobe fahrlässigkeit. wenn die geldtasche nicht sichtbar im auto gelassen wurde ist es leichte fahrlässigkeit und du hast sicher einen selbstbehalt bzw. bekommst nicht den vollen schaden ersetzt. ansonsten kommt es auf die versicherung an, die polizzen variieren beträchtlich, am besten genau durchlesen, vor allem das kleingedruckte, es gibt immer viel mehr gründe, warum versicherungen nicht zahlen, als gründe, warum sie zahlen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
s-sw Bester Mann im Team Beitrag melden Geschrieben 8. Juli 2005 Genau, sind ja lauter Verbrecher die Versicherungen! Im Nachhinein ist es natürlich schwer zu beweisen, ob die Geldbörse offen da gelegen ist, oder im z.B. Handschuhfach, außerdem wer kann beweisen, ob die Sachen wirklich im Auto waren, die bei der Anzeige angegeben werden. Voraussetzung natürlich, man hat eine Rechnung dafür daheim, dann kann natürlich jeder Schmarren angegeben werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fernando Troyansky Rubin "Derby Phantom" Okotie Beitrag melden Geschrieben 8. Juli 2005 (bearbeitet) Danke. Das mit den Selbstbehalt stimmt mit den 200 € Die musste ich nämlich heute für die Scheibe bezahlen. Muss mich da wohl wirklich umschauen , denn das ist ein schöner Schaß mit dem Selbstbehalt. Jetzt bin ich mal gespannt was da mit dem Rest raus kommt. Aber laut Versicherung " Das Fahrzeug und seine Teile , die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind Sonderausstattungen bis EUR 2.500" sollte da schon was drin sein. bearbeitet 8. Juli 2005 von Fernando Troyansky 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wödmasta Baba und foi net Beitrag melden Geschrieben 8. Juli 2005 Danke.Das mit den Selbstbehalt stimmt mit den 200 € Die musste ich nämlich heute für die Scheibe bezahlen. Muss mich da wohl wirklich umschauen , denn das ist ein schöner Schaß mit dem Selbstbehalt. Jetzt bin ich mal gespannt was da mit dem Rest raus kommt. Aber laut Versicherung " Das Fahrzeug und seine Teile , die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind Sonderausstattungen bis EUR 2.500" sollte da schon was drin sein. aber wenn du deine geldbörse offen liegen lässt bekommst du null nada.. ein bekannter hatte vollkasko, hat aber sein handy und laptop im auto offen liegen gelassen, natürlich aufgebrochen und alles weg.. aber gezahlt hat die versicherungs nichts, grobe fahrlässigkeit... gwg 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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