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ASB-Legende
charley schrieb vor 1 Minute:

Doch, laut Rechtslage schon, ausser es wurde vor dem Kauf anders vereinbart, zB durch AGBs.Ablehnen kann man nur grosse Scheine und mehr als 50 Münzen. Aber trotz allem bildet die Bargeldpflicht nur fiktives Recht. 

Das ist eigentlich genau das was ich gesagt habe - wenn es vor dem Kauf klar ersichtlich ist, dass man nur cashless zahlen kann kann, ist das rechtens 

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Postinho
limerskin schrieb vor 44 Minuten:

Das ist eigentlich genau das was ich gesagt habe - wenn es vor dem Kauf klar ersichtlich ist, dass man nur cashless zahlen kann kann, ist das rechtens 

Eben nicht. Es genügt nicht, einfach eine Tafel hinzuhängen. Das ist illegal. Die Gäste müssen bei Eintritt erkennbar ihr Einverständnis geben und es muss in der Umgebung ein ähnliches Lokal mit Bargeld geben, dann ist es legal. Es bleibt aber das Kuriosum, das eine illegale Handlung durch ihre Ausführung quasi "legalisiert" wird.

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charley schrieb vor 2 Minuten:

Eben nicht. Es genügt nicht, einfach eine Tafel hinzuhängen. Das ist illegal. Die Gäste müssen bei Eintritt erkennbar ihr Einverständnis geben und es muss in der Umgebung ein ähnliches Lokal mit Bargeld geben, dann ist es legal. Es bleibt aber das Kuriosum, das eine illegale Handlung durch ihre Ausführung quasi "legalisiert" wird.

es muss für den gast ersichtlich sein bevor er eine dienstleistung bezieht - mehr aber schon nicht - und da reicht ein „card only“ am eingang

bearbeitet von Admira Fan

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ASB-Legende
charley schrieb vor 10 Minuten:

Eben nicht. Es genügt nicht, einfach eine Tafel hinzuhängen. Das ist illegal. Die Gäste müssen bei Eintritt erkennbar ihr Einverständnis geben und es muss in der Umgebung ein ähnliches Lokal mit Bargeld geben, dann ist es legal. Es bleibt aber das Kuriosum, das eine illegale Handlung durch ihre Ausführung quasi "legalisiert" wird.

Das ist falsch - es muss schlicht vor dem Kauf bekannt und ersichtlich sein - da würde es schon reichen es in den agbs zu schreiben - der Kunde muss kein explizites Einverständnis geben - mit zustande kommen des Kaufvertrags aktzeptiert er die agbs. Wenn es nicht bekannt ist und nirgends steht - dann muss man Bargeld aktzeptierne (da das Kuriosum ist eher, dass es bei Cash Inlay nirgends stehen muss)

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Postinho
Admira Fan schrieb vor einer Stunde:

es muss für den gast ersichtlich sein bevor er eine dienstleistung bezieht - mehr aber schon nicht - und da reicht ein „card only“ am eingang

Nein, reicht nicht, aber Juristen sind eben so komisch.

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Postinho
limerskin schrieb vor einer Stunde:

Das ist falsch - es muss schlicht vor dem Kauf bekannt und ersichtlich sein - da würde es schon reichen es in den agbs zu schreiben - der Kunde muss kein explizites Einverständnis geben - mit zustande kommen des Kaufvertrags aktzeptiert er die agbs. Wenn es nicht bekannt ist und nirgends steht - dann muss man Bargeld aktzeptierne (da das Kuriosum ist eher, dass es bei Cash Inlay nirgends stehen muss)

Nein, das ist falsch, aber Juristen sind so komisch. Die Bargeldpflicht stammt aus einer Zeit, wo der Staat die Bürger zur Verwendung seiner Währung zwingen musste, bzw Unternehmer daran zu hindern, Privatgeld zu verwenden. Heute ist es totes Recht.

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Stammspieler
charley schrieb vor 20 Minuten:

Nein, das ist falsch, aber Juristen sind so komisch. Die Bargeldpflicht stammt aus einer Zeit, wo der Staat die Bürger zur Verwendung seiner Währung zwingen musste, bzw Unternehmer daran zu hindern, Privatgeld zu verwenden. Heute ist es totes Recht.

Einfach dem Konsumentenschutz melden dann werden wir es wissen 😂

Ich denke mal dass der Deal vom Geschäftaführer eingefädelt wurde und dieser Jurist ist, dass dies vorab geklärt wurde.

Egal wie aber es braucht am Dienstag große Einnahmen damit endlich die Gehälter bezahlt werden können… Stripfing, Klagenfurt…

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Postinho

Ich denke, dass in Österreich Gerichte klären, was rechtskonform ist und was nicht. 

Unser Verein hat sich entschieden, kein Bargeld mehr anzunehmen. Jedem steht es frei, dagegen zu klagen.

Mir persönlich wäre das zu aufwendig. Ich halte einfach meine Karte hin wie mittlerweile überall, wo das mgl. ist.

Admiraner1905 schrieb vor 18 Minuten:

Egal wie aber es braucht am Dienstag große Einnahmen damit endlich die Gehälter bezahlt werden können… Stripfing, Klagenfurt…

Also bei einem bin ich mir bei den Zahlen, die ich gehört habe und wenn die stimmen sollten, wovon ich aber ausgehe, ziemlich sicher.

Die Nettoeinnahmen aller Heimspiele in dieser Saison decken bei weitem nicht die Ausgaben für Gehälter eines einzigen Monats.

Und mit den Nettoinnahmen von Dienstag wird sich vielleicht das Bruttogehalt eines Spielers ausgehen - wenn überhaupt. 😇

bearbeitet von SBlumens

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Postinho
Admira Fan schrieb vor einer Stunde:

also die litaratur ist da anderer meinung

In der Juristerei nennt man das Rechtsmeinung. Jeder Jurist zitiert Literatur, dazu ist sie da.

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Admiraner1905 schrieb vor 2 Stunden:

Einfach dem Konsumentenschutz melden dann werden wir es wissen 😂

Ich denke mal dass der Deal vom Geschäftaführer eingefädelt wurde und dieser Jurist ist, dass dies vorab geklärt wurde.

Egal wie aber es braucht am Dienstag große Einnahmen damit endlich die Gehälter bezahlt werden können… Stripfing, Klagenfurt…

es ist in vielen stadion gang und gebe, ich würde also nicht von rechtlichen problemen ausgehen

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Jahrhunderttalent
Admira Fan schrieb vor einer Stunde:

es ist in vielen stadion gang und gebe, ich würde also nicht von rechtlichen problemen ausgehen

einfach am buffet würstl bestellen und wenns kommen und zum zahlen ginge und sie kein geld haben wollen, dann eben nicht. sachen zurückschicken und fertig. mach ich zb oft im neuen linzer stadion, auch olympiaworld innsbruck musste das leider so abgewickelt werden

bearbeitet von LordSelv

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