tifoso vero ASB-Legende Geschrieben 15. Februar Viereee schrieb vor 19 Minuten: Wo wäre da der Unterschied bezüglich der FIFA Regel? Kenne keine FIFA-Regel wo eine Klausel im Vertrag (Option auf weitere Jahre zu ziehen) nicht möglich wäre. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Viereee Postinho Geschrieben 15. Februar tifoso vero schrieb vor 11 Minuten: Kenne keine FIFA-Regel wo eine Klausel im Vertrag (Option auf weitere Jahre zu ziehen) nicht möglich wäre. Das wäre ja aus Vereinssicht nichts anderes als ein 5Jahresvertrag, was die Fifaregel ad absurdum führen würde? 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tifoso vero ASB-Legende Geschrieben 15. Februar Viereee schrieb vor 1 Minute: Das wäre ja aus Vereinssicht nichts anderes als ein 5Jahresvertrag, was die Fifaregel ad absurdum führen würde? Nein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pramm1ff V.I.P. Geschrieben 15. Februar Viereee schrieb vor 19 Minuten: Das wäre ja aus Vereinssicht nichts anderes als ein 5Jahresvertrag, was die Fifaregel ad absurdum führen würde? Da es eine Schutzregelung für den Arbeitnehmer (den Spieler) ist, ist das so zu sehen und daher wohl ausgeschlossen - sofern das FIFA-Regulativ uneingeschränkt anzuwenden ist. Eine Klausel die der Spieler ziehen kann wäre natürlich was anderes, aber um die geht es hier wohl nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tifoso vero ASB-Legende Geschrieben 15. Februar pramm1ff schrieb vor 18 Minuten: Da es eine Schutzregelung für den Arbeitnehmer (den Spieler) ist, ist das so zu sehen und daher wohl ausgeschlossen - sofern das FIFA-Regulativ uneingeschränkt anzuwenden ist. Eine Klausel die der Spieler ziehen kann wäre natürlich was anderes, aber um die geht es hier wohl nicht. Einvernehmlich auch? In einem Jahr ist er 18 Jahre alt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Viereee Postinho Geschrieben 15. Februar tifoso vero schrieb vor 50 Minuten: Nein In welchem realistischen Fall wäre es das nicht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AustriaWien1997 Postet viiiel zu viel Geschrieben 15. Februar Naja realistischer weise sollten wir ihn mit 19 um gutes Geld verkaufen…? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pramm1ff V.I.P. Geschrieben 15. Februar tifoso vero schrieb vor 3 Stunden: Einvernehmlich auch? In einem Jahr ist er 18 Jahre alt. Jeder Vertrag kommt, sofern keine Nötigung oder Erpressung vorliegt, einvernehmlich zustande. Insofern gilt es natürlich auch bzw. nur für einvernehmliche Verträge, andere wären ohnehin ungültig. Möglicherweise hat Italien das nicht in die nationalen Verbandsbestimmungen übernommen. Wie bzw. ob sich das (insbesondere bei einem Wechsel aus Italien heraus) auswirkt und einem Rechtsstreit standhält, keine Ahnung, aber bei uns geht es eben nicht und soweit ich weiß gilt das auch für Deutschland, England, Spanien und viele weitere Ligen - eben weil es eine FIFA-Bestimmung ist. Mit 18 darfst dann für 5 Jahre bzw. 3+2 unterschreiben, aber eben erst dann, natürlich kann dann auch ein laufender Dreijahresvertrag mit Optionen für zwei weitere Jahre ergänzt werden. Hast vielleicht ein (paar) Beispiel(e) für diese zahlreichen italienischen Spieler die minderjährig und entgegen der FIFA-Statuten einen Fünfjahresvertrag (bzw. 3+2) unterschrieben haben? Dann ließe sich das ja leicht belegen/widerlegen... tifoso vero schrieb vor 15 Stunden: In Italien ist das sogar üblich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Viereee Postinho Geschrieben 16. Februar pramm1ff schrieb vor 6 Stunden: Jeder Vertrag kommt, sofern keine Nötigung oder Erpressung vorliegt, einvernehmlich zustande. Insofern gilt es natürlich auch bzw. nur für einvernehmliche Verträge, andere wären ohnehin ungültig. Möglicherweise hat Italien das nicht in die nationalen Verbandsbestimmungen übernommen. Wie bzw. ob sich das (insbesondere bei einem Wechsel aus Italien heraus) auswirkt und einem Rechtsstreit standhält, keine Ahnung, aber bei uns geht es eben nicht und soweit ich weiß gilt das auch für Deutschland, England, Spanien und viele weitere Ligen - eben weil es eine FIFA-Bestimmung ist. Mit 18 darfst dann für 5 Jahre bzw. 3+2 unterschreiben, aber eben erst dann, natürlich kann dann auch ein laufender Dreijahresvertrag mit Optionen für zwei weitere Jahre ergänzt werden. Hast vielleicht ein (paar) Beispiel(e) für diese zahlreichen italienischen Spieler die minderjährig und entgegen der FIFA-Statuten einen Fünfjahresvertrag (bzw. 3+2) unterschrieben haben? Dann ließe sich das ja leicht belegen/widerlegen... Es kann natürlich sein, dass man den Vertrag trotzdem abschließt, quasi symbolisch, da er ja gültig ist, solange er nicht von einer Partei angefochten wird. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tifoso vero ASB-Legende Geschrieben 16. Februar pramm1ff schrieb vor 10 Stunden: Jeder Vertrag kommt, sofern keine Nötigung oder Erpressung vorliegt, einvernehmlich zustande. Insofern gilt es natürlich auch bzw. nur für einvernehmliche Verträge, andere wären ohnehin ungültig. Möglicherweise hat Italien das nicht in die nationalen Verbandsbestimmungen übernommen. Wie bzw. ob sich das (insbesondere bei einem Wechsel aus Italien heraus) auswirkt und einem Rechtsstreit standhält, keine Ahnung, aber bei uns geht es eben nicht und soweit ich weiß gilt das auch für Deutschland, England, Spanien und viele weitere Ligen - eben weil es eine FIFA-Bestimmung ist. Mit 18 darfst dann für 5 Jahre bzw. 3+2 unterschreiben, aber eben erst dann, natürlich kann dann auch ein laufender Dreijahresvertrag mit Optionen für zwei weitere Jahre ergänzt werden. Hast vielleicht ein (paar) Beispiel(e) für diese zahlreichen italienischen Spieler die minderjährig und entgegen der FIFA-Statuten einen Fünfjahresvertrag (bzw. 3+2) unterschrieben haben? Dann ließe sich das ja leicht belegen/widerlegen... Nein, habe ich nicht, weil die betroffenen Spieler bereits 18 Jahre alt waren. Ich denke aber, dass man Sideletters machen kann, wo man ab 18 den Vertrag um weitere drei Jahre verlängern kann oder so ähnlich. Bin kein Jurist, aber Möglichkeiten finden solche doch immer.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brillantinbrutal Held von heute Geschrieben 16. Februar tifoso vero schrieb vor 14 Minuten: Nein, habe ich nicht, weil die betroffenen Spieler bereits 18 Jahre alt waren. Ich denke aber, dass man Sideletters machen kann, wo man ab 18 den Vertrag um weitere drei Jahre verlängern kann oder so ähnlich. Bin kein Jurist, aber Möglichkeiten finden solche doch immer.... Du bist ein echter Knüller. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
The1Riddler Im ASB-Olymp Geschrieben 16. Februar (bearbeitet) tifoso vero schrieb vor 33 Minuten: Nein, habe ich nicht, weil die betroffenen Spieler bereits 18 Jahre alt waren. Ich denke aber, dass man Sideletters machen kann, wo man ab 18 den Vertrag um weitere drei Jahre verlängern kann oder so ähnlich. Bin kein Jurist, aber Möglichkeiten finden solche doch immer.... YOUNG GUNS – DIE FÖRDERUNG JUNGER TALENTE IM FUSSBALL – HÄRTING.sport Zur Laufzeit von Förderverträgen gibt die Satzung der FIFA klare Vorgaben. Demzufolge darf ein Fördervertrag mit einem minderjährigen Spieler nur für eine Laufzeit von maximal 3 Jahren abgeschlossen werden. Im FIFA – Reglement heißt es dazu: „Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt“ (Art. 18.2 Reglement bezüglich des Status und Transfer von Spielern). Nationale Verbände wie der Deutsche Fußball Bund (DFB) und die Deutsche Fußballliga (DFL) haben sich in ihren Satzungen den Bestimmungen der FIFA unterworfen. Der Fördervertrag & die Förderung junger Talente | Sportrechtblog Der DFB hat sich in seiner Satzung den FIFA- Bestimmungen unterworfen. Gleichermaßen hat sich die DFL dazu erklärt, wiederum die Satzung des DFB als verbindlich anzuerkennen. Nach dem FIFA-Reglement soll für Spieler unter 18 Jahren die maximale Laufzeit eines Fördervertrages drei Jahre betragen. Klauseln mit längerer Laufzeit werden ausdrücklich nicht anerkannt. TEIL 1: VORBEMERKUNGEN Verträge sind schriftlich und auf bestimmte Zeit abzuschließen. Ein Vertrag hat mindestens bis zum Ende der laufenden Meisterschaft (höchstens aber fünf Jahre) zu dauern. Grundsätzlich sollen Verträge jeweils per 31. Mai eines jeden Jahres enden. Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist, die während einer laufenden Spielzeit endet, ist nicht zulässig. Sorry @tifoso vero aber die Diskussion ist keine mehr aus meiner Sicht. Es ist klar, dass es maximal 3 Jahre sind. Du kannst Verträge abschließen die länger dotiert sind. Dieser Vertrag hindert halt einen Verein/Spieler nicht kostenfrei zu wechseln nach 3 Jahren (abgesehen von der Ausbildungsentschädigung). bearbeitet 16. Februar von The1Riddler 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tifoso vero ASB-Legende Geschrieben 16. Februar The1Riddler schrieb vor einer Stunde: YOUNG GUNS – DIE FÖRDERUNG JUNGER TALENTE IM FUSSBALL – HÄRTING.sport Zur Laufzeit von Förderverträgen gibt die Satzung der FIFA klare Vorgaben. Demzufolge darf ein Fördervertrag mit einem minderjährigen Spieler nur für eine Laufzeit von maximal 3 Jahren abgeschlossen werden. Im FIFA – Reglement heißt es dazu: „Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt“ (Art. 18.2 Reglement bezüglich des Status und Transfer von Spielern). Nationale Verbände wie der Deutsche Fußball Bund (DFB) und die Deutsche Fußballliga (DFL) haben sich in ihren Satzungen den Bestimmungen der FIFA unterworfen. Der Fördervertrag & die Förderung junger Talente | Sportrechtblog Der DFB hat sich in seiner Satzung den FIFA- Bestimmungen unterworfen. Gleichermaßen hat sich die DFL dazu erklärt, wiederum die Satzung des DFB als verbindlich anzuerkennen. Nach dem FIFA-Reglement soll für Spieler unter 18 Jahren die maximale Laufzeit eines Fördervertrages drei Jahre betragen. Klauseln mit längerer Laufzeit werden ausdrücklich nicht anerkannt. TEIL 1: VORBEMERKUNGEN Verträge sind schriftlich und auf bestimmte Zeit abzuschließen. Ein Vertrag hat mindestens bis zum Ende der laufenden Meisterschaft (höchstens aber fünf Jahre) zu dauern. Grundsätzlich sollen Verträge jeweils per 31. Mai eines jeden Jahres enden. Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrags drei Jahre. Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist, die während einer laufenden Spielzeit endet, ist nicht zulässig. Sorry @tifoso vero aber die Diskussion ist keine mehr aus meiner Sicht. Es ist klar, dass es maximal 3 Jahre sind. Du kannst Verträge abschließen die länger dotiert sind. Dieser Vertrag hindert halt einen Verein/Spieler nicht kostenfrei zu wechseln nach 3 Jahren (abgesehen von der Ausbildungsentschädigung). Habe ich eh bereits beatnwortet. Sideletters oder mündliche Absprachen für eine Verlängerung ab dem 18. Lebensjahr würde ich dennoch nicht ausschließen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
The1Riddler Im ASB-Olymp Geschrieben 16. Februar tifoso vero schrieb vor 31 Minuten: Habe ich eh bereits beatnwortet. Sideletters oder mündliche Absprachen für eine Verlängerung ab dem 18. Lebensjahr würde ich dennoch nicht ausschließen. Vielleicht gibt es sie, aber sie haben keine Rechtsgültigkeit. Wenn einer der beiden Seite nach dem 3ten Jahr seine Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die andere Seite nichts einklagen. Was diese Sideletters oder mündlichen Absprachen dann noch Wert sind, kannst du dir gut selber ausmalen. Wie aber überall in der Wirtschaft, wird es im Glauben das die andere Seite es nicht besser weiß, Verträge abgeschlossen die dann eben nicht halten, wenn es vor Gericht landet, werden diese Aufgehoben. Solange keiner klagt und beide damit einverstanden sind, wird der "Sideletter" erfüllt - die Regel wird eher sein, dass entweder der Verein oder der Spieler kein Interesse mehr hat den Vertrag unter diesen Konditionen zu verlängern und einer den Klageweg beschreiten wird (oder man findet eine finanzielle Einigung). Anders in den 3 Vertragsjahren, da kann alles eingeklagt werden, was der Vertrag hergibt und die Gegenseite nicht bereit ist zu Erfüllen (warum auch immer). 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pramm1ff V.I.P. Geschrieben 16. Februar tifoso vero schrieb vor 2 Stunden: Nein, habe ich nicht, weil die betroffenen Spieler bereits 18 Jahre alt waren. Moment, also es ist in Italien üblich, dass 17-Jährige für 3+2 Jahre bzw. 5 Jahre unterschreiben, aber andererseits sind die Spieler bereits 18 Jahre alt gewesen? Worüber diskutieren wir hier überhaupt? Es ist nicht möglich, Punkt. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.