wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 24. Juli 2024 (bearbeitet) Admira Fan schrieb vor 2 Stunden: braucht man wirklich die zustimmung von 100% der eigentümer? haben sie nicht das gesetz geändert, dass man nur noch die mehrheit jener braucht die sich bei der umfrage beteiligen? oder gilt das nicht für solche änderungen? ich hatte zum glück einen leiwanden bei der hausverwaltung der hat mir bevor die wohnung verkauft wurden noch das ok für mein splitgerät und die wallbox gegeben Ja, genau, es wurde geändert, man benötigt sozusagen die Mehrheit derjenigen die was zurückschicken bzw sich beteiligen. Mein Wissensstand war von davor. Edit: Fragen musst dennoch jeden und das kann manchmal ganz schön schwer sein (wenn der Eigentümer nicht dort wohnt z.B). Im Gemeindebau ist's generell untersagt, da ist WW knallhart. bearbeitet 24. Juli 2024 von wienerfußballfan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 24. Juli 2024 wienerfußballfan schrieb vor 3 Stunden: Ja, genau, es wurde geändert, man benötigt sozusagen die Mehrheit derjenigen die was zurückschicken bzw sich beteiligen. Mein Wissensstand war von davor. Edit: Fragen musst dennoch jeden und das kann manchmal ganz schön schwer sein (wenn der Eigentümer nicht dort wohnt z.B). Im Gemeindebau ist's generell untersagt, da ist WW knallhart. Wieso ist das schwer? Die HV hat alle Kontaktdaten und muss die, für genau solche Fälle, auch rausrücken. Alternativ holst dir einen Grundbuchauszug und schickst an alle dort gelisteten Wohnadressen(!) der jeweiligen Eigentümer. Aber es ist natürlich ein Aufwand, keine Frage, nur die Daten der Besitzer zu bekommen ist relativ leicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 24. Juli 2024 reallumpi schrieb vor 4 Minuten: Alternativ holst dir einen Grundbuchauszug und schickst an alle dort gelisteten Wohnadressen(!) Würde ich gleich so angehen. Mit Wiener Wohnen gwinnst keinen Krieg soweit ich weiß; 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 24. Juli 2024 mazunte schrieb vor 2 Minuten: Würde ich gleich so angehen. Mit Wiener Wohnen gwinnst keinen Krieg soweit ich weiß; Wie kommst jetzt auf Wiener Wohnen? Da gehts um eine Eigentumswohnung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 25. Juli 2024 reallumpi schrieb am 24.7.2024 um 17:00 : Wieso ist das schwer? Die HV hat alle Kontaktdaten und muss die, für genau solche Fälle, auch rausrücken. Alternativ holst dir einen Grundbuchauszug und schickst an alle dort gelisteten Wohnadressen(!) der jeweiligen Eigentümer. Aber es ist natürlich ein Aufwand, keine Frage, nur die Daten der Besitzer zu bekommen ist relativ leicht. Die Wohnadress im GB werden halt nicht aktualisiert, die sind zumeist nicht mehr aktuell 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 25. Juli 2024 reallumpi schrieb am 24.7.2024 um 17:08 : Wie kommst jetzt auf Wiener Wohnen? Da gehts um eine Eigentumswohnung. War auf den WienerFBfan eingeschossen - sry. der Herr; 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 25. Juli 2024 OidaFoda schrieb vor 5 Stunden: Die Wohnadress im GB werden halt nicht aktualisiert, die sind zumeist nicht mehr aktuell Ist, zumindest lt. meiner letzten Rechtsauskunft, egal weil der Eigentümer für die Aktualisierung zuständig ist. Deswegen ist die Neuerung mit "kein Antwort bedeutet Zustimmung" ja eben so eine Erleichterung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 25. Juli 2024 reallumpi schrieb vor 4 Minuten: Ist, zumindest lt. meiner letzten Rechtsauskunft, egal weil der Eigentümer für die Aktualisierung zuständig ist. Deswegen ist die Neuerung mit "kein Antwort bedeutet Zustimmung" ja eben so eine Erleichterung. Es sollte ohnehin idealerweise die HV im Rahmen der "außerordentlichen Verwaltung " organisieren und bei der nächsten WE Versammlung vorgebracht werden, außer es ist dringlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 25. Juli 2024 (bearbeitet) OidaFoda schrieb vor 10 Minuten: Es sollte ohnehin idealerweise die HV im Rahmen der "außerordentlichen Verwaltung " organisieren und bei der nächsten WE Versammlung vorgebracht werden, außer es ist dringlich. Wegen Aussenrollos und sonstigen baulichen Veränderungen? Und dann darfst amal ein Jahr warten bis überhaupt die Versammlung ist? Wozu? Kann man sicher machen, aber ich glaub bei den Versammlungen meiner Eigentumswohnungen war sowas noch nie Thema. Vor allem musst du es allen Eigentümern zur Kenntnis bringen, wie das dann ist wenn 50% eh nicht da sind, keine Ahnung bearbeitet 25. Juli 2024 von reallumpi 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 25. Juli 2024 (bearbeitet) reallumpi schrieb vor einer Stunde: Wegen Aussenrollos und sonstigen baulichen Veränderungen? Und dann darfst amal ein Jahr warten bis überhaupt die Versammlung ist? Wozu? Kann man sicher machen, aber ich glaub bei den Versammlungen meiner Eigentumswohnungen war sowas noch nie Thema. Vor allem musst du es allen Eigentümern zur Kenntnis bringen, wie das dann ist wenn 50% eh nicht da sind, keine Ahnung Die meisten Wohnungseigentümer wissen kaum etwas von ihren Rechten und Pflichten, daher wird es idR einfach gemacht, wo kein Kläger da kein Richter, die Hausverwaltung wird von selbst kaum aktiv, die haben bei oft tausenden Wohnungen eh keinen Nerv und Zeit für solche Sachen bearbeitet 25. Juli 2024 von OidaFoda 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Delarge forza roma Geschrieben 28. Juli 2024 reallumpi schrieb am 25.7.2024 um 22:45 : Ist, zumindest lt. meiner letzten Rechtsauskunft, egal weil der Eigentümer für die Aktualisierung zuständig ist. Deswegen ist die Neuerung mit "kein Antwort bedeutet Zustimmung" ja eben so eine Erleichterung. Die Neuerung mit der Zustimmungsfiktion betrifft nicht alle Änderungen an der Fassade sondern nur bestimmte (z.B. Außenjalousien, einbruchssichere Türen und ein paar andere Dinge). Für Klimaanlagen ist nach wie vor die Zustimmung der Miteigentümer notwendig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 28. Juli 2024 Delarge schrieb vor 30 Minuten: Die Neuerung mit der Zustimmungsfiktion betrifft nicht alle Änderungen an der Fassade sondern nur bestimmte (z.B. Außenjalousien, einbruchssichere Türen und ein paar andere Dinge). Für Klimaanlagen ist nach wie vor die Zustimmung der Miteigentümer notwendig. Spannend, dann ist meine Auskunft vom Anwalt falsch? Hast du da eventuell einen Link den ich ihm hinwerfen kann? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Delarge forza roma Geschrieben 29. Juli 2024 (bearbeitet) reallumpi schrieb vor 14 Stunden: Spannend, dann ist meine Auskunft vom Anwalt falsch? Hast du da eventuell einen Link den ich ihm hinwerfen kann? Ist im Gesetzestext recht klar angeführt, was alles drunter fällt: Zitat In den Fällen der barrierefreien Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, der Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs, der Anbringung einer Solaranlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekt, der Anbringung von sich in das Erscheinungsbild des Hauses harmonisch einfügenden Vorrichtungen zur Beschattung eines Wohnungseigentumsobjekts sowie des Einbaus von einbruchsicheren Türen gilt die Zustimmung eines Wohnungseigentümers als erteilt, wenn er von der geplanten Änderung durch Übersendung auf die in § 24 Abs. 5 bestimmte Weise verständigt worden ist und der Änderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Verständigung widerspricht. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/1174/fnameorig_1011939.html Also bei Klimaanlagen entweder Zustimmung einholen oder diesen Weg gehen, der in einem anderen Thread beschrieben wurde: BuchiRapid schrieb am 6.7.2024 um 19:01 : Siehe § 16 Abs 2 WEG hinsichtlich der Zustimmung Du kannst die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen - ist bissi mühsam aber nicht irre teuer (Kostenschätzung kann ich dir jetzt keine geben - evt Rechtschutz?). Wenn du den Plan hast und die Voraussetzungen argumentieren kannst, funktioniert das idr ganz gut. Einbau der Klimaanlage ist dann aber wohl eher erst nächstes Jahr es ist auch richtig, diesen Weg inkl Baubewilligung zu gehen - wenn die Baupolizei das checkt (und das kommt vor), kann’s teuer werden - und eine Rückbauverpflichtung gibt’s auch noch. edit: https://www.kleinezeitung.at/lebensart/ombudsfrau/6172379/Eigentum-und-Miete_Wann-darf-ich-eine-Klimaanlage-in-die-Wohnung Hier auch noch ein Artikel dazu bearbeitet 29. Juli 2024 von Delarge 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerGott Postet viiiel zu viel Geschrieben 29. Juli 2024 Endlich haben wir eine Klimaanlage in der Wohnung und ich vermisse die 30 Grad Nachts. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pironi V.I.P. Geschrieben 29. Juli 2024 DerGott schrieb vor 7 Stunden: Endlich haben wir eine Klimaanlage in der Wohnung und ich vermisse die 30 Grad Nachts. Welche hast du dir geholt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.