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Admira Fan schrieb vor 2 Stunden:

 braucht man wirklich die zustimmung von 100% der eigentümer? haben sie nicht das gesetz geändert, dass man nur noch die mehrheit jener braucht die sich bei der umfrage beteiligen? oder gilt das nicht für solche änderungen?

ich hatte zum glück einen leiwanden bei der hausverwaltung ;) der hat mir bevor die wohnung verkauft wurden noch das ok für mein splitgerät und die wallbox gegeben ;)

Ja, genau, es wurde geändert, man benötigt sozusagen die Mehrheit derjenigen die was zurückschicken bzw sich beteiligen. Mein Wissensstand war von davor.

Edit: Fragen musst dennoch jeden und das kann manchmal ganz schön schwer sein (wenn der Eigentümer nicht dort wohnt z.B).

Im Gemeindebau ist's generell untersagt, da ist WW knallhart.

 

bearbeitet von wienerfußballfan

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wienerfußballfan schrieb vor 3 Stunden:

Ja, genau, es wurde geändert, man benötigt sozusagen die Mehrheit derjenigen die was zurückschicken bzw sich beteiligen. Mein Wissensstand war von davor.

Edit: Fragen musst dennoch jeden und das kann manchmal ganz schön schwer sein (wenn der Eigentümer nicht dort wohnt z.B).

Im Gemeindebau ist's generell untersagt, da ist WW knallhart.

 

Wieso ist das schwer? Die HV hat alle Kontaktdaten und muss die, für genau solche Fälle, auch rausrücken. Alternativ holst dir einen Grundbuchauszug und schickst an alle dort gelisteten Wohnadressen(!) der jeweiligen Eigentümer. Aber es ist natürlich ein Aufwand, keine Frage, nur die Daten der Besitzer zu bekommen ist relativ leicht.

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reallumpi schrieb vor 4 Minuten:

Alternativ holst dir einen Grundbuchauszug und schickst an alle dort gelisteten Wohnadressen(!)

Würde ich gleich so angehen. Mit Wiener Wohnen gwinnst keinen Krieg soweit ich weiß;

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mazunte schrieb vor 2 Minuten:

Würde ich gleich so angehen. Mit Wiener Wohnen gwinnst keinen Krieg soweit ich weiß;

Wie kommst jetzt auf Wiener Wohnen? Da gehts um eine Eigentumswohnung.

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Eierschaukelverzichter
reallumpi schrieb am 24.7.2024 um 17:00 :

Wieso ist das schwer? Die HV hat alle Kontaktdaten und muss die, für genau solche Fälle, auch rausrücken. Alternativ holst dir einen Grundbuchauszug und schickst an alle dort gelisteten Wohnadressen(!) der jeweiligen Eigentümer. Aber es ist natürlich ein Aufwand, keine Frage, nur die Daten der Besitzer zu bekommen ist relativ leicht.

Die Wohnadress im GB werden halt nicht aktualisiert,  die sind zumeist nicht mehr aktuell

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OidaFoda schrieb vor 5 Stunden:

Die Wohnadress im GB werden halt nicht aktualisiert,  die sind zumeist nicht mehr aktuell

Ist, zumindest lt. meiner letzten Rechtsauskunft, egal weil der Eigentümer für die Aktualisierung zuständig ist. Deswegen ist die Neuerung mit "kein Antwort bedeutet Zustimmung" ja eben so eine Erleichterung.

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Eierschaukelverzichter
reallumpi schrieb vor 4 Minuten:

Ist, zumindest lt. meiner letzten Rechtsauskunft, egal weil der Eigentümer für die Aktualisierung zuständig ist. Deswegen ist die Neuerung mit "kein Antwort bedeutet Zustimmung" ja eben so eine Erleichterung.

Es sollte ohnehin idealerweise die HV im Rahmen der "außerordentlichen Verwaltung " organisieren und bei der nächsten WE Versammlung vorgebracht werden, außer es ist dringlich. 

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OidaFoda schrieb vor 10 Minuten:

Es sollte ohnehin idealerweise die HV im Rahmen der "außerordentlichen Verwaltung " organisieren und bei der nächsten WE Versammlung vorgebracht werden, außer es ist dringlich. 

Wegen Aussenrollos und sonstigen baulichen Veränderungen? Und dann darfst amal ein Jahr warten bis überhaupt die Versammlung ist? Wozu? Kann man sicher machen, aber ich glaub bei den Versammlungen meiner Eigentumswohnungen war sowas noch nie Thema. Vor allem musst du es allen Eigentümern zur Kenntnis bringen, wie das dann ist wenn 50% eh nicht da sind, keine Ahnung

bearbeitet von reallumpi

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Eierschaukelverzichter
reallumpi schrieb vor einer Stunde:

Wegen Aussenrollos und sonstigen baulichen Veränderungen? Und dann darfst amal ein Jahr warten bis überhaupt die Versammlung ist? Wozu? Kann man sicher machen, aber ich glaub bei den Versammlungen meiner Eigentumswohnungen war sowas noch nie Thema. Vor allem musst du es allen Eigentümern zur Kenntnis bringen, wie das dann ist wenn 50% eh nicht da sind, keine Ahnung

Die meisten Wohnungseigentümer wissen kaum etwas von ihren Rechten und Pflichten,  daher wird es idR einfach gemacht,  wo kein Kläger da kein Richter, die Hausverwaltung wird von selbst kaum aktiv, die haben bei oft tausenden Wohnungen eh keinen Nerv und Zeit für solche Sachen 

bearbeitet von OidaFoda

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forza roma
reallumpi schrieb am 25.7.2024 um 22:45 :

Ist, zumindest lt. meiner letzten Rechtsauskunft, egal weil der Eigentümer für die Aktualisierung zuständig ist. Deswegen ist die Neuerung mit "kein Antwort bedeutet Zustimmung" ja eben so eine Erleichterung.

Die Neuerung mit der Zustimmungsfiktion betrifft nicht alle Änderungen an der Fassade sondern nur bestimmte (z.B. Außenjalousien, einbruchssichere Türen und ein paar andere Dinge). Für Klimaanlagen ist nach wie vor die Zustimmung der Miteigentümer notwendig.

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Delarge schrieb vor 30 Minuten:

Die Neuerung mit der Zustimmungsfiktion betrifft nicht alle Änderungen an der Fassade sondern nur bestimmte (z.B. Außenjalousien, einbruchssichere Türen und ein paar andere Dinge). Für Klimaanlagen ist nach wie vor die Zustimmung der Miteigentümer notwendig.

Spannend, dann ist meine Auskunft vom Anwalt falsch? Hast du da eventuell einen Link den ich ihm hinwerfen kann?

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forza roma
reallumpi schrieb vor 14 Stunden:

Spannend, dann ist meine Auskunft vom Anwalt falsch? Hast du da eventuell einen Link den ich ihm hinwerfen kann?

Ist im Gesetzestext recht klar angeführt, was alles drunter fällt:

Zitat

In den Fällen der barrierefreien Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, der Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs, der Anbringung einer Solaranlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekt, der Anbringung von sich in das Erscheinungsbild des Hauses harmonisch einfügenden Vorrichtungen zur Beschattung eines Wohnungseigentumsobjekts sowie des Einbaus von einbruchsicheren Türen gilt die Zustimmung eines Wohnungseigentümers als erteilt, wenn er von der geplanten Änderung durch Übersendung auf die in § 24 Abs. 5 bestimmte Weise verständigt worden ist und der Änderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Verständigung widerspricht. 

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/1174/fnameorig_1011939.html

 

Also bei Klimaanlagen entweder Zustimmung einholen oder diesen Weg gehen, der in einem anderen Thread beschrieben wurde:

BuchiRapid schrieb am 6.7.2024 um 19:01 :

Siehe § 16 Abs 2 WEG hinsichtlich der Zustimmung

Du kannst die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen - ist bissi mühsam aber nicht irre teuer (Kostenschätzung kann ich dir jetzt keine geben - evt Rechtschutz?). Wenn du den Plan hast und die Voraussetzungen argumentieren kannst, funktioniert das idr ganz gut. Einbau der Klimaanlage ist dann aber wohl eher erst nächstes Jahr ;) 

es ist auch richtig, diesen Weg inkl Baubewilligung zu gehen - wenn die Baupolizei das checkt (und das kommt vor), kann’s teuer werden - und eine Rückbauverpflichtung gibt’s auch noch. 

 

 

edit:

https://www.kleinezeitung.at/lebensart/ombudsfrau/6172379/Eigentum-und-Miete_Wann-darf-ich-eine-Klimaanlage-in-die-Wohnung

Hier auch noch ein Artikel dazu

bearbeitet von Delarge

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