Sommertransferfenster 2024


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Elwood schrieb vor 35 Minuten:

also nach meinen infos ist das komplett egal, aber es dürfen glaub ich nicht mehr als zwei vereine in einer spielzeit sein.

Ist nicht neu. Das wurde im Frühjahr bereits diskutiert und da hab ich auch lernen dürfen, dass es da dieselben Fristen gibt und der Spieler ansonsten steht bis zum nächsten Fenster...

Im Falle von Druijf wird aber auch das "egal" sein weil er vor Winter eh nicht matchfit sein wird.

Edit: Und schon muss ich meinen Blödsinn selber korrigieren. Vertragslose Spieler dürfen nur nicht nach dem 31. Jänner verpflichtet werden. Im Herbst schon (von 1. Juli bis 31. Jänner). Danach ist auch diese Ausnahme verwehrt.

Hat aber mit eurem Thema eher nur sekundär zu tun. Ein Spieler muss aber wohl am Ende der Transferzeit vertragslos sein damit er von dieser Ausnahmeregelung gebrauch machen kann. Davon würde ich jetzt auch fix ausgehen ehrlich gesagt.

bearbeitet von Schwemmlandla3

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Channel 9 - Mod
Elwood schrieb vor 1 Stunde:

my bad ... nehm alles zurück. :v:

gibts vielleicht ausnahmen für verletzte spieler oder andere sonderregelungen?

Nicht das ich wüsste.

MWn muss ein Spieler am Ende des letzten Transferfensters des aufnehmenden Verbandes bereits vertragslos gewesen sein, sonst könnte man mit Vertragsauflösungen jedes Transferfenster umgehen.

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Sehr bekannt im ASB

Wenn sich Spieler verletzen, kann man beim Verband nach einer Ausnahme anfragen, soweit ich weiß. 

Da ist dann aber klar denke ich, dass man nur ein Backup holen kann und keinen absoluten Leistungsträger

bearbeitet von FerdinandR

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Wahnsinniger Poster
mrneub schrieb vor 3 Stunden:

Wenn seine insta posts aktuell sind ist er seit wochen nicht in wien.

Er hält sich in Zwolle fit und soll dort auch wechseln

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FerdinandR schrieb vor 42 Minuten:

Wenn sich Spieler verletzen, kann man beim Verband nach einer Ausnahme anfragen, soweit ich weiß. 

Da ist dann aber klar denke ich, dass man nur ein Backup holen kann und keinen absoluten Leistungsträger

Wie soll das in der Praxis funktionieren? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

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Posting-Pate
FerdinandR schrieb vor 2 Minuten:

Nachdem auch in dem Artikel betont wird, dass sowas in Spanien in Sonderfällen möglich ist wäre ich überrascht, wäre so eine Regelung weiter verbreitet.

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Sehr bekannt im ASB
1 minute ago, eeelias said:

Nachdem auch in dem Artikel betont wird, dass sowas in Spanien in Sonderfällen möglich ist wäre ich überrascht, wäre so eine Regelung weiter verbreitet.

Vielleicht gibts das eh nicht mehr, hatte das nur irgendwie so im kopf

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Im ASB-Olymp

Beneide euch um die Energie, hier seitenlang über Kaiser´s Bart zu diskutieren.

...hab immer noch ordentlich Nachwehen von dieser Sonntags-Pleite...Euphorie bei mir sowas von dahin.

 

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V.I.P.
Chaostheorie schrieb vor 3 Minuten:

Beneide euch um die Energie, hier seitenlang über Kaiser´s Bart zu diskutieren.

...hab immer noch ordentlich Nachwehen von dieser Sonntags-Pleite...Euphorie bei mir sowas von dahin.

 

hab auch wenig Zeit und Lust für die aktuellen Themen im ASB, Donnerstag ist aber Kirtag in Hütteldorf :D

wie schon mal geschrieben, nach so einer lustlosen BuLi Partie folgte letztes Jahr unmittelbar danach der Sieg gegen Fiorentina

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Im ASB-Olymp
MarkoBB8 schrieb vor 19 Minuten:

hab auch wenig Zeit und Lust für die aktuellen Themen im ASB, Donnerstag ist aber Kirtag in Hütteldorf :D

wie schon mal geschrieben, nach so einer lustlosen BuLi Partie folgte letztes Jahr unmittelbar danach der Sieg gegen Fiorentina

wünsche mir sehnlichst, dass du Recht behältst...

 

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Postinho
Chaostheorie schrieb vor 28 Minuten:

Beneide euch um die Energie, hier seitenlang über Kaiser´s Bart zu diskutieren.

...hab immer noch ordentlich Nachwehen von dieser Sonntags-Pleite...Euphorie bei mir sowas von dahin.

Die Sonntagspleite hab ich verdaut.

Bin nur der starken Meinung, dass man in diesem Thread auch mal nix diskutieren kann, wenn es grad nix zu diskutieren gibt.

Und momentan gibts nun mal wirklich nix relevantes ;)

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Postaholic
Gunner schrieb vor 4 Stunden:

Dafür müsste der Vertrag aber trotzdem noch während der Transferzeit aufgelöst werden, oder?

Naja kommt auch bisschen darauf an, wohin er wechselt. Jeder Verband/Liga hat dazu eigene Bestimmungen, die Übertrittszeiten (Transferfenster) sind ja auch von Land zu Land unterschiedlich.

Bei uns wird das in der Spielbetriebsrichtlinie geregelt. Diesbezüglich relevant ist §23 Übertritte, besonders mit den Absätzen 10,12 und 13:

"(10) Bei Übertritten außerhalb der Übertrittszeiten wird die Spielberechtigung für Bewerbsspiele des aufnehmenden Klubs erst in der folgenden Übertrittszeit erteilt (ausgenommen Übertritte entsprechend Abs. 12 und 13)."

"(12) Vor oder während der Übertrittszeit nachweislich arbeitslose Spieler können ausnahmsweise auch außerhalb der Übertrittszeiten die Spielberechtigung erhalten. Als arbeitslos nach dieser Bestimmung gelten Spieler, die in keinem aufrechten arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnis zu einem Fußballklub stehen. Eine derartige Entscheidung, die den konkreten Einzelfall zu berücksichtigen hat, obliegt dem Senat 2."

"(13)Ein Antrag auf Anmeldungen gemäß Abs. 12 ist nach Ablauf der Winterübertrittszeit gem. Abs. 3 nicht mehr zulässig, eine diesbezügliche Spielberechtigung wird vom Senat 2 keinesfalls erteilt."

 

Quelle:

https://www.oefbl.at/?proxy=redaktion/OEFBL/Bestimmungen/202425/BL1-Spielbetriebsrichtlinien_ab-01072024_final.pdf

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SCR_Simon schrieb vor 6 Minuten:

Naja kommt auch bisschen darauf an, wohin er wechselt. Jeder Verband/Liga hat dazu eigene Bestimmungen, die Übertrittszeiten (Transferfenster) sind ja auch von Land zu Land unterschiedlich.

Bei uns wird das in der Spielbetriebsrichtlinie geregelt. Diesbezüglich relevant ist §23 Übertritte, besonders mit den Absätzen 10,12 und 13:

"(10) Bei Übertritten außerhalb der Übertrittszeiten wird die Spielberechtigung für Bewerbsspiele des aufnehmenden Klubs erst in der folgenden Übertrittszeit erteilt (ausgenommen Übertritte entsprechend Abs. 12 und 13)."

"(12) Vor oder während der Übertrittszeit nachweislich arbeitslose Spieler können ausnahmsweise auch außerhalb der Übertrittszeiten die Spielberechtigung erhalten. Als arbeitslos nach dieser Bestimmung gelten Spieler, die in keinem aufrechten arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnis zu einem Fußballklub stehen. Eine derartige Entscheidung, die den konkreten Einzelfall zu berücksichtigen hat, obliegt dem Senat 2."

"(13)Ein Antrag auf Anmeldungen gemäß Abs. 12 ist nach Ablauf der Winterübertrittszeit gem. Abs. 3 nicht mehr zulässig, eine diesbezügliche Spielberechtigung wird vom Senat 2 keinesfalls erteilt."

 

Quelle:

https://www.oefbl.at/?proxy=redaktion/OEFBL/Bestimmungen/202425/BL1-Spielbetriebsrichtlinien_ab-01072024_final.pdf

Das deckt sich dann eh perfekt mit dem was hier schon (mit Vermutungen) zusammengefasst wurde. Danke für die Fakten dazu!

Hier hast du es jetzt im Detail @Elwood

bearbeitet von Schwemmlandla3

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