VAR und das Schiedsrichterwesen allgemein


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Sektion Mineralwasser

Die Begründung ist ohnehin regelwidrig, da Regel 11 IFAB bei unsportlichem Verhalten keinen Platzverweis, sondern lediglich eine gelbe Karte (Verwarnung) vorsieht:

Zitat

Verwarnungswürdige Vergehen

Ein Spieler wird bei folgenden Vergehen verwarnt:

  • Verzögerung der Spielfortsetzung

  • Protestieren durch Worte oder Handlungen

  • Betreten, Wiederbetreten oder absichtliches Verlassen des Spielfelds ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters

  • Missachten des vorgeschriebenen Abstands bei einem Schiedsrichterball, Eckstoss, Freistoss oder Einwurf

  • wiederholtes Verstossen gegen die Spielregeln („wiederholt“ ist nicht durch eine bestimmte Zahl oder ein bestimmtes Muster von Verstössen definiert)

  • unsportliches Verhalten

  • Betreten der Review Area

  • übermässiges Anzeigen des TV-Zeichensfür eine Videoüberprüfung
     

  • […]

Verwarnung für unsportliches Verhalten

Ein Spieler ist wegen unsportlichen Verhaltens zu verwarnen, wenn er:

  • den Schiedsrichter zu täuschen versucht, z. B. durch das Simulieren einer Verletzung oder eines Fouls (Schwalbe),

  • bei laufendem Spiel oder ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters seinen Platz mit dem Torhüter tauscht (siehe Regel 3),

  • ein rücksichtsloses Vergehen begeht, das mit einem direkten Freistoss geahndet wird,

  • ein Handspiel begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Strafstoss für ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels,

  • ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners vereitelt und der Schiedsrichter auf Strafstoss für ein Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels entscheidet,

  • ein anderes Vergehen begeht, um einen aussichtsreichen Angriff zu verhindern oder zu unterbinden, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet auf Strafstoss für ein Vergehen, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball begangen wurde,

  • eine offensichtliche Torchance mit einem Vergehen vereitelt, das bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball begangen wurde und der Schiedsrichter auf Strafstoss entscheidet,

  • ein Handspiel begeht, um ein Tor zu erzielen (egal ob erfolgreich oder nicht), oder erfolglos versucht, mit einem Handspiel ein Tor zu verhindern,

  • auf dem Spielfeld unerlaubte Markierungen anbringt,

  • beim Verlassen des Spielfelds den Ball spielt, nachdem er die Erlaubnis erhalten hat, das Spielfeld zu verlassen,

  • sich gegenüber dem Spiel respektlos verhält,

  • absichtlich einen Trick initiiert (auch bei einem Freistoss oder Abstoss), bei dem der Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter gespielt wird, um so die Zuspielbestimmung zu umgehen, egal ob der Torhüter den Ball mit den Händen berührt oder nicht; initiiert der Torhüter den Trick ein, wird er verwarnt,

  • einen Gegner bei laufendem Spiel oder einer Spielfortsetzung absichtlich verbal ablenkt.

Des Feldes zu verweisen ist er nur wegen folgender Vergehen:

Zitat

Feldverweiswürdige Vergehen

Spieler, Einwechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eines der folgenden Vergehen begehen, werden des Feldes verwiesen:

  • Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners durch ein Vergehen wegen absichtlichen Handspiels (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum)

  • Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners durch ein unabsichtliches Handspielvergehen ausserhalb des eigenen Strafraums

  • Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners, dessen Gesamtbewegung auf das Tor des Täters ausgerichtet ist, durch ein Vergehen, das mit einem Freistoss zu ahnden ist (ausgenommen sind die Regelungen im dazugehörigen nächsten Abschnitt)

  • grobes Foulspiel

  • Beissen oder Anspucken einer anderen Person

  • Tätlichkeit

  • anstössige, beleidigende oder schmähende Äusserungen und/oder Handlungen

  • zweite Verwarnung im selben Spiel

  • Betreten des Video Operation Room (VOR)

Ein Spieler, Einwechselspieler oder ausgewechselter Spieler, der des Feldes verwiesen wird, muss die Umgebung des Spielfelds und die technische Zone verlassen.

Quelle: https://www.theifab.com/de/laws/latest/fouls-and-misconduct/#disciplinary-action

Diese Begründung wird mMn nicht vom Regelwerk getragen, wenn dann könnte man Bøving nur wegen einer „Tätlichkeit“ sperren, die es aber offensichtlich ja doch nicht war. 

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Weltklassekicker

Geh hört doch auf zu jammern. Wie es is, so is es. War echt Scheiße, aber da müss ma drüber stehen. Aufstehen, Mund abwischen und am Sonntag 3 Punkte in Linz holen. Dann gegen Salzburg am Freitag drauf haben wir wieder eine Mannschaft, welche den Bullen die Schneid abkaufen kann. Jammern werden am Schluß die Wiener, weil es trotz Schiri nicht zum Titel reichen wird.

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RIP Kentaro Miura
GrazTiefschwarz schrieb vor 2 Minuten:

Die Begründung ist ohnehin regelwidrig, da Regel 11 IFAB bei unsportlichem Verhalten keinen Platzverweis, sondern lediglich eine gelbe Karte (Verwarnung) vorsieht:

Des Feldes zu verweisen ist er nur wegen folgender Vergehen:

Quelle: https://www.theifab.com/de/laws/latest/fouls-and-misconduct/#disciplinary-action

Diese Begründung wird mMn nicht vom Regelwerk getragen, wenn dann könnte man Bøving nur wegen einer „Tätlichkeit“ sperren, die es aber offensichtlich ja doch nicht war. 

Dass man als Begründung für die Rote ein Vergehen hinschreibt, das keine Rote nach sich zieht, ist ja wohl der absolute Gipfel dieser Clownshow. 

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Sektion Mineralwasser
lovehateheRo schrieb vor 3 Minuten:

Dass man als Begründung für die Rote ein Vergehen hinschreibt, das keine Rote nach sich zieht, ist ja wohl der absolute Gipfel dieser Clownshow. 

Es sei denn man verweist ihn mit der Begründung „Tätlichkeit“ des Feldes, sperrt ihn dann nach der ligainternen Rechtspflegeordnung aber wegen „unsportlichen Verhaltens“ für ein Spiel. Hab jetzt keine Ahnung, inwiefern das möglich ist und ist mir jetzt auch zu deppert, nachzuschauen. Das wäre dann rein vom Wording her katastrophal, würde aber ganz gut zu unserer Liga passen.

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Wahnsinniger Poster
2 minutes ago, GrazTiefschwarz said:

Es sei denn man verweist ihn mit der Begründung „Tätlichkeit“ des Feldes, sperrt ihn dann nach der ligainternen Rechtspflegeordnung aber wegen „unsportlichen Verhaltens“ für ein Spiel. Hab jetzt keine Ahnung, inwiefern das möglich ist und ist mir jetzt auch zu deppert, nachzuschauen. Das wäre dann rein vom Wording her katastrophal, würde aber ganz gut zu unserer Liga passen.

Naja ist halt dämlich wenn du in der gleichen Runde Burgstaller wegen einer Tätlichkeit sperrst und Böving unsportliches gibst. Beide wurden wegen einer Tätlichkeit des Platzes verwiesen aber nur einer bekommt deswegen eine Strafe 

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Amateur
santaa1909 schrieb vor 9 Minuten:

Naja ist halt dämlich wenn du in der gleichen Runde Burgstaller wegen einer Tätlichkeit sperrst und Böving unsportliches gibst. Beide wurden wegen einer Tätlichkeit des Platzes verwiesen aber nur einer bekommt deswegen eine Strafe 

Eine Strafe für Tätlichkeit wären auch mindestens zwei Spiele gewesen. Von dem her vielleicht eh gut. 

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Sektion Mineralwasser
Simon1909 schrieb vor 2 Minuten:

Eine Strafe für Tätlichkeit wären auch mindestens zwei Spiele gewesen. Von dem her vielleicht eh gut. 

Macht aber dennoch wenig Sinn, als Urteilsbegründung „unsportliches Verhalten“ anzugeben, wenn unsportliches Verhalten am Feld lediglich mit Gelb bestraft wird.

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Sektion Mineralwasser
Gazza_08 schrieb vor 6 Minuten:

Im offiziellen Spielbericht hat Gishammer „Tätlichkeit“ als Grund eingetragen:

https://www.oefb.at/bewerbe/Spiel/Spielbericht/3804919/?SK-Puntigamer-Sturm-Graz-vs-FK-Austria-Wien
 

image.png

Dann ist die ganze Geschichte wirklich selten dämlich und inkohärent:

Auszug aus der Rechtspflegeordnung betreffend die möglichen Sperren eines des Feldes verwiesenen Spielers:IMG_6697.jpeg

Das heißt, Schiedsrichter Gishamer war der Meinung, es war eine Tätlichkeit, für die man nach der Rechtspflegeordnung eigentlich eine Mindestsperre von zwei Spielen bekommen muss (!!!), der zuständige Strafsenat hat es aber unter „Unsportliches Verhalten“ eingeordnet (wofür man nach den offiziellen Spielregeln gar nicht des Feldes verwiesen werden dürfte!!!). Der Senat weicht damit auch von der Einschätzung des Spielleiters ab.

Indirekt, wenn man so möchte und wenn man mir diese Einschätzung zugesteht, also ein Eingeständnis über die Fehleinschätzung des Spielleiters. Sorry, wenn ich hier wieder auf emotional umschalte, aber bravo an alle Beteiligten. Ein Meisterstück. ;)

bearbeitet von GrazTiefschwarz

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Teamspieler

Und Burgi kriegt die Mindeststrafe von 2 für Tätlichkeit klarerweise aufgesplittet mit 1 unbedingt und 1 bedingt. Scheat sich keiner mehr, den sonst klarerweise folgenden Protest zu behandeln 🙈

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ASB-Gott
kratos_SaNcHeZ schrieb vor 41 Minuten:

Weiß jemand, ob der Verein dagegen vorgehen wird? Da muss man ja Einspruch erheben.

Natürlich nicht, weil einfach alle zu brav sind und niemand mal bissl Sand aufwirbeln will 

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Weltklassekicker
GrazTiefschwarz schrieb vor 12 Minuten:

Dann ist die ganze Geschichte wirklich selten dämlich und inkohärent:

Auszug aus der Rechtspflegeordnung betreffend die möglichen Sperren eines des Feldes verwiesenen Spielers:IMG_6697.jpeg

Das heißt, Schiedsrichter Gishamer war der Meinung, es war eine Tätlichkeit, für die man nach der Rechtspflegeordnung eigentlich eine Mindestsperre von zwei Spielen bekommen muss (!!!), der zuständige Strafsenat hat es aber unter „Unsportliches Verhalten“ eingeordnet (wofür man nach den offiziellen Spielregeln gar nicht des Feldes verwiesen werden dürfte!!!). Der Senat weicht damit auch von der Einschätzung des Spielleiters ab.

Indirekt, wenn man so möchte und wenn man mir diese Einschätzung zugesteht, also ein Eingeständnis über die Fehleinschätzung des Spielleiters. Sorry, wenn ich hier wieder auf emotional umschalte, aber bravo an alle Beteiligten. Ein Meisterstück. ;)

Danke fürs Recherchieren! Da kommt einem tatsächlich gleich wieder die Galle hoch... so peinlich was da abgeht.

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