Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 (bearbeitet) Blackie75 schrieb vor 13 Minuten: Mir gefällt folgende Passage: § 9 Abs 5: Und das in Verbindung mit Einrichtungen des Rotlichtgewerbes. Ab wann liegt eine länger andauernde Interaktion vor? Nein ausser du bist mit dem Rotlicht-Dienstleister in einem gemeinsamen Haushalt sonst ist 2m Abstand vorgeschrieben und dann gilt trotzdem §8 Abs6 Z2 sinngemäß wo bei Sport oder nur kurzzeitige Unterschreitung keine zu tragen ist. Mit Verlaub..... Das is die erste VO wo selbst ich beim Versuch denn eigentlichen Sinn zu erkennen echt aussteigen. (ganz ungeachtet ob ich den juristischen schmarn vorher immer richtig verstanden hab, der tiefere Sinn war erkennbar) Rechtsabteilung: U had one job to do and u definitely failed! bearbeitet 10. Mai 2021 von Der Koch 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 wobei sich das mit der "länger andauernden Interaktion" bald erübrigt, die Verordnung wird nämlich gleichzeitig mit ihrer 1. Novellierung kundgemacht, in welcher genau diese Passage gestrichen wird. Das ist nämlich die um 8 Wochen durch den Bundesrat verzögerte Änderung. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zahi Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 (bearbeitet) Ich bin grad erst bei § 5, aber bin jetzt schon der Meinung dass die einen ordentlichen Pascher haben. Wie willst denn das den normalen Menschen, die sich wirklich damit beschäftigen das alles näherbringen. Da blicken vmtl. 80% der Leute nicht mehr durch... Der Koch schrieb vor 15 Minuten: Nein ausser du bist mit dem Rotlicht-Dienstleister in einem gemeinsamen Haushalt sonst ist 2m Abstand vorgeschrieben und dann gilt trotzdem §8 Abs6 Z2 sinngemäß wo bei Sport oder nur kurzzeitige Unterschreitung keine zu tragen ist. Mit Verlaub..... Das is die erste VO wo selbst ich beim Versuch denn eigentlichen Sinn zu erkennen echt aussteigen. (ganz ungeachtet ob ich den juristischen schmarn vorher immer richtig verstanden hab, der tiefere Sinn war erkennbar) Rechtsabteilung: U had one job to do and u definitely failed! Dem stimme ich zu. Ich bin kein Jurist, hab aber immer viel mit Gesetzestexten und juristischen Regelungen gearbeitet und sie begutachtet (früher im Bildungsbereich, jetzt im Sportbereich), aber das Ding setzt in Sachen Verständlichkeit und Sinnhaftigkeit für den Otto-Normal-Bürger bisher allem die Krone auf, was ich bisher gelesen habe. bearbeitet 10. Mai 2021 von zahi 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 (bearbeitet) Zitat (7) Können Kontaktdaten aus berechtigten Gründen der Anonymität in der Form des Abs.1 nicht erhoben werden, sind geeignete Alternativmaßnahmen zu setzen. Also Jan Marsalek braucht sich nicht unter seinem echten Namen zu registrieren Oder mit ernster Miene und Flüsterton: "ich bin im Zeugenschutzprogramm, darf Ihnen meine Identität aus Sicherheitsgründen daher nicht nennen" bearbeitet 10. Mai 2021 von Blackie75 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zahi Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 zahi schrieb vor 6 Minuten: [...] aber das Ding setzt in Sachen Verständlichkeit und Sinnhaftigkeit für den Otto-Normal-Bürger bisher allem die Krone auf, was ich bisher gelesen habe. Ich erhöhe Verständlichkeit und Sinnhaftigkeit um "Umsetzbarkeit"... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 (bearbeitet) Man gründe eine Religion, dann ist alles erlaubt! zahi schrieb vor 4 Minuten: Ich erhöhe Verständlichkeit und Sinnhaftigkeit um "Umsetzbarkeit"... Bis der Verfassungsgerichtshof dazu kommt, die Verordnung ganz oder teilweise für verfassungswidrig zu erklären, ist schon längst die Nachfolgeregelung der Nachfolgeregelung in Kraft, in der nicht viel anderes stehen wird. Der Verfassungsgerichtshof kommt einfach immer zu spät, für derart kurzlebige (aber laufend adaptierte) Rechtsakte ist das unbefriedigend. bearbeitet 10. Mai 2021 von Blackie75 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 zahi schrieb vor 6 Minuten: Ich bin grad erst bei § 5, aber bin jetzt schon der Meinung dass die einen ordentlichen Pascher haben. Wie willst denn das den normalen Menschen, die sich wirklich damit beschäftigen das alles näherbringen. Da blicken vmtl. 80% der Leute nicht mehr durch... Dem stimme ich zu. Ich bin kein Jurist, hab aber immer viel mit Gesetzestexten und juristischen Regelungen gearbeitet und sie begutachtet (früher im Bildungsbereich, jetzt im Sportbereich), aber das Ding setzt in Sachen Verständlichkeit und Sinnhaftigkeit für den Otto-Normal-Bürger bisher allem die Krone auf, was ich bisher gelesen habe. Vorallem wenn das a "husch Pfusch schnell wir müssen alles zusperren"-VO wäre dann is wurscht wie klar und verständlich im Juristen-Deutsch das ganze ist weil eh so ziemlich jeder versteht das zugesperrt wird und nix geht. Aber a Öffnungsverordnung sollt für jeden Verständlich sein und die Grenzen klar verständlich sein. Ich muss die Woche mal nachfragen ob des jemand anderes verfasst hat als der bisher letztverantwortliche. Des liest sich jedenfalls ned nach dem Kollegen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zahi Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 (bearbeitet) Blackie75 schrieb vor 10 Minuten: Man gründe eine Religion, dann ist alles erlaubt! Bis der Verfassungsgerichtshof dazu kommt, die Verordnung ganz oder teilweise für verfassungswidrig zu erklären, ist schon längst die Nachfolgeregelung der Nachfolgeregelung in Kraft, in der nicht viel anderes stehen wird. Der Verfassungsgerichtshof kommt einfach immer zu spät, für derart kurzlebige (aber laufend adaptierte) Rechtsakte ist das unbefriedigend. Mir geht es da gar nicht um eine etwaige Verfassungswidrigkeit, denn diesbezüglich traue ich mir (soweit wie ich grad bin) keine Beurteilung zu (soll heißen ganz offensichtlicher Bullshit ist nicht drinnen, den ich erkennen würde), aber alleine die Verständlichkeit und Usability ist ein Graus. Achja, wenn sich hinten nix ändert, darfst nach 22 Uhr nur mehr Strom, aber keinen Benzin mehr tanken... *lol* bearbeitet 10. Mai 2021 von zahi 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 zahi schrieb vor 6 Minuten: Mir geht es da gar nicht um eine etwaige Verfassungswidrigkeit, denn diesbezüglich traue ich mir (soweit wie ich grad bin) keine Beurteilung zu (soll heißen ganz offensichtlicher Bullshit ist nicht drinnen, den ich erkennen würde), aber alleine die Verständlichkeit und Usability ist ein Graus. Achja, wenn sich hinten nix ändert, darfst nach 22 Uhr nur mehr Strom, aber keinen Benzin mehr tanken... *lol* will damit auch keine Prognose abgeben, aber die Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigen, dass bei Verordnungen aus dem Gesundheitsministerium einiges Potential für Verfassungswidrigkeiten besteht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 aurinko schrieb vor 2 Stunden: Blöde Frage: Wenn ich auf der Tivoli Laufbahn alleine ein paar Runden laufe, zählt dass dann als "öffentlicher Raum" (ist eigentlich öffentlich zugänglich) oder als Sportbetrieb (im November wurde sie als Sportstätte tituliert, im Januar dann nicht mehr). Keine Ahnung, aber es interessiert keinen. Da trainieren regelmäßig Kickboxer, einer ist mal über 100 Runden gelaufen und sonst sind Hobby Sportler auch immer unterwegs. zahi schrieb vor 39 Minuten: Die Sportgeschichten sind mittlerweile so undurchsichtig, dass kein normaler kleiner Indoor-Verein auch nur irgendwas tun wird/kann. Hast zB. einen kleinen Tischtennis-Breitensportverein mit einer kleinen Halle, kannst dir die Kugel geben. Wir werden die 20m2 Regelung umsetzen und somit 4 Leuten das Training erlauben. Rein theoretisch könnten wir den Trainingstag als Veranstaltung deklarieren und dann hast 10 Leute Platz, ohne Bewilligung. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 (bearbeitet) zahi schrieb vor 25 Minuten: Mir geht es da gar nicht um eine etwaige Verfassungswidrigkeit, denn diesbezüglich traue ich mir (soweit wie ich grad bin) keine Beurteilung zu (soll heißen ganz offensichtlicher Bullshit ist nicht drinnen, den ich erkennen würde), aber alleine die Verständlichkeit und Usability ist ein Graus. Achja, wenn sich hinten nix ändert, darfst nach 22 Uhr nur mehr Strom, aber keinen Benzin mehr tanken... *lol* Besonders genial grad §13 “Zusammenkünfte" wonach nach Abs 2 zw. 5 und 22 Uhr Zusammenkünfte von 4 Personen aus 4 Haushalten mit 6 Minderjährigen gemäß Z3 zulässig sind wenn sie nach Abs 3 (regelt Zusammentreffen bis 50 Personen mit nach Z3 ohne Speiseausgabe und Getränkeausschank) und Abs 4 (regelt 1500 mit nach Z4 Speiseabgabe und Getränkeausschank nach §6) stattfinden. Also 4 Personen dürfen nach §13 abs3 nix bekommen oder vielleicht nach §13 abs 4 doch nach Verweis auf §6 "nicht in unmittelbarer Nähe" (was auch immer diese ist) zur ausgabestelle (abs 4 z 2) und nur im Sitzen es sei denn es sind Imbiss- oder Gastronomiestände dann auch im Stehen (abs4 Z3) und bei solchen sogar ohne dem Nachweis der geringen Epidemiologischen Gefahr (Abs 4 z6) Man erkläre mir das mal ??? bearbeitet 10. Mai 2021 von Der Koch 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zahi Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 Manchmal hab ich den Eindruck, dass das Gesundheitsministerium eine Kopie davon ist: 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 zahi schrieb vor 3 Minuten: Manchmal hab ich den Eindruck, dass das Gesundheitsministerium eine Kopie davon ist: "Ich werde aus ihnen nicht Schlau Herr Präfekt. Mal wollen sie das eine und dann wieder das selbe. " ??? 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zahi Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 (bearbeitet) Der Koch schrieb vor 20 Minuten: Besonders genial grad §13 “Zusammenkünfte" wonach nach Abs 2 zw. 5 und 22 Uhr Zusammenkünfte von 4 Personen aus 4 Haushalten mit 6 Minderjährigen gemäß Z3 zulässig sind wenn sie nach Abs 3 (regelt Zusammentreffen bis 50 Personen mit nach Z3 ohne Speiseausgabe und Getränkeausschank) und Abs 4 (regelt 1500 mit nach Z4 Speiseabgabe und Getränkeausschank nach §6) stattfinden. Also 4 Personen dürfen nach §13 abs3 nix bekommen oder vielleicht nach §13 abs 4 doch nach Verweis auf §6 "nicht in unmittelbarer Nähe" (was auch immer diese ist) zur ausgabestelle (abs 4 z 2) und nur im Sitzen es sei denn es sind Imbiss- oder Gastronomiestände dann auch im Stehen (abs4 Z3) und bei solchen sogar ohne dem Nachweis der geringen Epidemiologischen Gefahr (Abs 4 z6) Man erkläre mir das mal ??? Dafür sind die Vorschriften im Bereich "§ 10 Ort beruflicher Tätigkeit" nach wie vor windelweich für die AG. Ja nix verpflichtendes vorschreiben ist das Motto hier seit Anfang der Pandemie. Und wer sich die dauernd verwendete Kreation "Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr" ausgedacht hat, tät ich auch gern mal wissen... Der Koch schrieb vor 3 Minuten: "Ich werde aus ihnen nicht Schlau Herr Präfekt. Mal wollen sie das eine und dann wieder das selbe. " ??? Ersetze "Präfekt" durch "Bundeskanzler" und es ist perfekt... bearbeitet 10. Mai 2021 von zahi 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 10. Mai 2021 zahi schrieb vor 12 Minuten: Dafür sind die Vorschriften im Bereich "§ 10 Ort beruflicher Tätigkeit" nach wie vor windelweich für die AG. Ja nix verpflichtendes vorschreiben ist das Motto hier seit Anfang der Pandemie. Und wer sich die dauernd verwendete Kreation "Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr" ausgedacht hat, tät ich auch gern mal wissen... Ersetze "Präfekt" durch "Bundeskanzler" und es ist perfekt... Also vor der Novelle 2 ist für mich klar: Regelmäßig testen und weiterhin nur mit vernünftigen Leuten daheim treffen. Die Paragraphenrally is wertlos und für die Geldbörse zu gefährlich für Kunde und Gastronom. PS: Für meine Tätigkeit als Covid-Beauftragter beim Verein seh ich schwarz.... Das versteht ja auch keine Sau mehr.... Dagegen war im Herbst echt alles klar. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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