wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 14. April 2014 Wie sind diese Minustage entstanden? Wenn du dienstplanbedingt/mangels Arbeit ein paar mal frei hattest oder früher gegangen bist und das irgendwann wieder einarbeiten solltest, dann darf dir nichts abgezogen werden - es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dich gemäß deines Vertrages ausreichend zu beschäftigen und er trägt das Risiko, auf den Minusstunden/-tagen sitzen zu bleiben. (Mal ganz allgemein, etwaige einzelvertagliche Regelungen oder so könnte es ja auch noch geben) Genauso wenig darf dir so etwas mit dem Urlaub gegengerechnet werden. http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitszeit/Lohnabzug_fuer_Minusstunden.html Und Freizeit in den letzten 2 Wochen: Ist ja jetzt nix anderes als sonst, also du solltest genauso viel tägliche/wöchentliche Ruhezeit haben, wie im Arbeitszeit-/Arbeitsruhegesetz drinsteht. http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitszeit/Arbeitsruhe/default.htm hey danke für die antwort! ja minustage sind entstanden weil nicht so viele leute gebraucht wurden und ich dafür dann später einmal die tage mit den feiertagen rein arbeiten sollte, wurde aber weder gefragt noch war ich einverstanden. mein arbeitgeber war jetzt "großzügig" und hat angekündigt mir für die minus 1,9 urlaubstage nur einen tag und für die 2 verbleibenden minustage (weil ostermontag) auch ein tag abzuziehen... da ich nächste woche noch bis mittwoch arbeite, würde mir auch da noch ein freier tag zustehen, d.h. im endeffekt wärs dann genau ein tag um den ich mich streiten müsste, aber herschenken will ich auch nix ^^ danke nochmal 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 14. April 2014 urlaubstage dürfen dir keinesfalls abgerechnet werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 14. April 2014 Ist bereits passiert. Leider noch keine Rückmeldung. Falls dies aber nicht geht, wären die Alternativen bzw. Möglichkeiten interessant gewesen. Verstehe sowieso nicht, wie man bei einem Job wie dem derzeitigen (Verkauf von Kleidung) nicht zu einer einvernehmlichen einwilligen kann als AG, wenn man sowieso davon ausgehen kann dass der AN vielleicht dann 1 Monat krank ist oder seine Arbeit nicht ordentlich macht. Kann für mich nur eine Frage des Egos sein Unberechtigt kannst du austreten (daher du sagst: Wurst was, ich komme ab x.x. nimmer). Du bist ja kein Leibeigener. Es treffen dich halt die entsprechenden finanziellen Konsequenzen, aber das kannst du ja googlen, was bei unberechtigtem Austritt verloren geht und ob sich das auszahlt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 14. April 2014 @sirius: muss man bei einer fristlosen nicht aufpassen, dass da keine regressansprüche kommen? habe zuletzt auf der ak-seite zumindest sowas gelesen, dass dein urlaubsanspruch und der aliqoute anteil fürs 13/14 gehalt verfallen könnte... kann das wer bestätigen? schau auch mal in deinem vertrag nach, mein chef meinte vorhin etwas vonwegen als arbeiter kann man jederzeit kündigen ausser es steht was bestimmtes im vertrag... 4 wochen kündigunsfrist sind ja auch etwas unüblich bei arbeitern... urlaubstage dürfen dir keinesfalls abgerechnet werden. also minusurlaubstage? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 14. April 2014 sagen wir mal so: hattest du bereits anspruch auf diese urlaubstage oder war's ein vorgriff? wenn letzteres, dann keine ahnung, wenn ersteres, dann anspruch, daher (fast) völlig egal, was danach passiert. und wenn du 5 wochen am stück konsumierst und danach kündigst, pech für den arbeitgeber. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RapidWien07 ASB-Legende Geschrieben 14. April 2014 Was kann man bei einer Lenkererhebung so erwarten Strafe von bis € oder kann das alles sein? Geht um mein Firmenauto......... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 14. April 2014 Unberechtigt kannst du austreten (daher du sagst: Wurst was, ich komme ab x.x. nimmer). Du bist ja kein Leibeigener. Es treffen dich halt die entsprechenden finanziellen Konsequenzen, aber das kannst du ja googlen, was bei unberechtigtem Austritt verloren geht und ob sich das auszahlt. Hatte eine ähnliche situation. Nach Erkundigung bei der AK hab ich dann fristlos gekündigt. Bin ums Urlaubsgeld (für 6 Monate, Weihnachten war erst) umgefallen, sonst ist nicht viel passiert. In Anbetracht meiner Beruflichen Verbesserung war es die Action allemal Wert, und würds wieder machen. War auch irgendwie cool 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 14. April 2014 sagen wir mal so: hattest du bereits anspruch auf diese urlaubstage oder war's ein vorgriff? wenn letzteres, dann keine ahnung, wenn ersteres, dann anspruch, daher (fast) völlig egal, was danach passiert. und wenn du 5 wochen am stück konsumierst und danach kündigst, pech für den arbeitgeber. na war schon ein vorgriff, weil ich war im februar 2 wochen, hätte aber erst ab mai die 10 tage anspruch gehabt, obwohl ich halt davon ausgehe, dass der anspruch sich monatlich aufbaut (also 2 tage pro monat) egal ob ich schon seit 2 jahren dort arbeite. ich schreibe das so komisch, weil ich mir einbilde mal gelesen zu haben, dass nach einer bestimmten zeit, der volle urlaubsanspruch mit jahresanfang besteht?! ach gott ich kenn mich einfach viel zu wenig aus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 14. April 2014 Unberechtigt kannst du austreten (daher du sagst: Wurst was, ich komme ab x.x. nimmer). Du bist ja kein Leibeigener. Es treffen dich halt die entsprechenden finanziellen Konsequenzen, aber das kannst du ja googlen, was bei unberechtigtem Austritt verloren geht und ob sich das auszahlt. Die Frag ist halt, ob man zum Beispiel "nur" ums anteilige Urlaubs-, Weihnachtsgeld umfällt oder auch andere Ansprüche von AG gestellt werden können (z.B. Verluste bei den Einnahmen oder so). Und wenn dauernd von AG kommuniziert wird, dass sowieso abgebaut werden müsse, verstehe ich halt die fehlende Bereitschaft zur einvernehmlichen nicht wirklich. @sirius: muss man bei einer fristlosen nicht aufpassen, dass da keine regressansprüche kommen? habe zuletzt auf der ak-seite zumindest sowas gelesen, dass dein urlaubsanspruch und der aliqoute anteil fürs 13/14 gehalt verfallen könnte... kann das wer bestätigen? Habe ich auch so gelesen. Keine Ahnung wie heiß das gegessen wird... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 14. April 2014 entweder mit jahresanfang oder mit einem fixen monatlichen stichtag (der jährlich gleich bleibt), aber eigentlich sollte es schon so sein, dass du dann den ganzen jahresanspruch auf einmal bekommst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sirus 32 Geschrieben 14. April 2014 (bearbeitet) na war schon ein vorgriff, weil ich war im februar 2 wochen, hätte aber erst ab mai die 10 tage anspruch gehabt, obwohl ich halt davon ausgehe, dass der anspruch sich monatlich aufbaut (also 2 tage pro monat) egal ob ich schon seit 2 jahren dort arbeite. ich schreibe das so komisch, weil ich mir einbilde mal gelesen zu haben, dass nach einer bestimmten zeit, der volle urlaubsanspruch mit jahresanfang besteht?! ach gott ich kenn mich einfach viel zu wenig aus der Anteilige Urlaubsanspruch mit 2 Tagen pro Monat ist glaub ich wenn man z.B. im Mai anfängt und die anderen Mitarbeiter ihren ganzen Urlaub z.B. mit 1.1. bekommen haben. Sobald der erste Stichtag für den neuen Urlaub kommt, hat man glaub ich den ganzen Urlaub ab dem jeweiligen Stichtag. Wenn also 1.1. Stichtag für das Jahr 2014 ist, und du erst Mitte des Jahres einsteigst, steht dir nur der halbe Urlaub zu. Das mit den 2 Tagen/Monat ist aber glaub ich auch nur so eine richtlinie. Hab schon gehört das welche noch garnicht solange bei einem neuen AG waren um 1 Woche Sommerurlaub nehmen zu können, diesen aber trotzdem nehmen durften, weil sie vorgegriffen haben bearbeitet 14. April 2014 von Sirus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 14. April 2014 Die Frag ist halt, ob man zum Beispiel "nur" ums anteilige Urlaubs-, Weihnachtsgeld umfällt oder auch andere Ansprüche von AG gestellt werden können (z.B. Verluste bei den Einnahmen oder so). Und wenn dauernd von AG kommuniziert wird, dass sowieso abgebaut werden müsse, verstehe ich halt die fehlende Bereitschaft zur einvernehmlichen nicht wirklich. Ja, prinzipiell wird man damit mWn schadenersatzpflichtig. Ich kenne die Situation ja nicht, aber es dürfte wohl sehr schwer sein, hier einen konkreten Schaden dem Austretenden anzulasten. Hatte eine ähnliche situation. Nach Erkundigung bei der AK hab ich dann fristlos gekündigt. Bin ums Urlaubsgeld (für 6 Monate, Weihnachten war erst) umgefallen, sonst ist nicht viel passiert. In Anbetracht meiner Beruflichen Verbesserung war es die Action allemal Wert, und würds wieder machen. War auch irgendwie cool Eben, man ist ja kein Leibeigener. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 14. April 2014 Die Geschenkkarte wird gespeichert und du kannst damit mehrere Einkäufe tätigen, bis sie leer ist. Der Preis wird ganz normal vom Guthaben abgezogen. danke!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 14. April 2014 entweder mit jahresanfang oder mit einem fixen monatlichen stichtag (der jährlich gleich bleibt), aber eigentlich sollte es schon so sein, dass du dann den ganzen jahresanspruch auf einmal bekommst. das heisst aber nicht, dass sie mir noch die anderen 3 wochen auszahlen müssen oder? ^^ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 14. April 2014 das heisst aber nicht, dass sie mir noch die anderen 3 wochen auszahlen müssen oder? ^^ nein, das heißt's nicht. ausgezahlt wird nur der aliquote anspruch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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