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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Khecari schrieb am 30.5.2026 um 06:35 :

Ganz andere Frage: Sind für euch Zubereitungszeiten bzw Vorbereitungszeiten in Rezepten realistisch? Gestern was gemacht, das laut Rezept 20 Minuten Vorbereitungszeit brauch, in der Zeit hätte ich: 1 kg Kartoffeln schälen und schneiden, Zwiebel (2 Stück) und Knoblauch (2 Stück) hacken, Stangensellerie (2 Stück) Karotten (2 Stück) und 500g Champignons in kleine Würfel schneiden sollen. 20 Minuten hab ich gefühlt allein für die Pilze gebraucht, weil es natürlich keine großen Köpfe gab :D Und je nach Gemüse muss ja auch geschält/gewaschen/geputzt werden ...

Auch bei Jamie Oliver brauch ich für 15 Minuten Gerichte mindestens 30, aber der sagt wenigstens, dass er alles mit der Küchenmaschine schneidet :D 

Profiköche ausgenommen, bin ich einfach langsam oder sind die Zeitangaben in Rezepten auch für euch eher optimistisch?

Geht mir auch so. Lediglich die Thermomix-Sachen sind wirklich in der Zeit schaffbar, aber das ist ja auch eine Küchenmaschine. :D 

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legende
Geschrieben (bearbeitet)
Relii schrieb am 28.5.2026 um 08:47 :

auch hier lasse ich die KI für mich sprechen ;)image.thumb.png.1d436d19b2e943b722e8b8476d550d35.png

 

bei mir machen die bearbeitungsgebühren exakt 3 % von der kreditsumme aus. offenbar ist aber die rechtsmeinung, dass eine kreditbearbeitungsgebühr nicht pauschal mit einem prozentwert berechnet werden darf, weil ein kredit in höhe von 50.000 euro nicht wesentlich mehr arbeitsaufwand verursacht als ein kredit in höhe von 500.000 euro.

auskunft der RS:

Zitat

wie soeben besprochen erachte ich die Erfolgsaussichten einen Großteil der Bearbeitungsspesen zurückzuerlangen als durchaus gegeben.

Versprechen kann ich es Ihnen natürlich nicht aber meiner Einschätzung nach könnten Sie wenn Sie auf die Rückgewähr von 75% mithin rund 4500 Euro klagen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Großteil obsiegen.

 

Deckung besteht, nachdem es sich hier um einen Vertrag über eine unbewegliche Sache handelt leider nicht.

Nichtsdestotrotz kann ich Ihnen eine Beratung bei unserer Partnerkanzlei TTP – Rechtsanwaltskanzlei empfehlen, sollte bei denen kein Interessenkonflikt bestehen, können Sie die etwaigen Prozessrisiken näher besprechen und sich sodann entscheiden, ob Sie das Risiko auf eigene Kosten eingehen möchten.

bin jetzt am überlegen: entweder über einen prozessfinanzierer, da müsste man im erfolgsfall 35,5% abdrücken. oder eben auf eigenes risiko/kosten auf 75 % klagen. tjo... mal das wochenender überlegen wie ich da weiter vorgehen werde. 

bearbeitet von Relii

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  • 2 weeks later...
legende

guad, eine RA kanzlei formuliert das dann schon etwas anders - bin gespannt was dabei jetzt rumkommt.

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere Mandantschaft hat bei Ihnen einen Kreditvertrag abgeschlossen, im Zuge dessen von Ihrer Seite Zusatzentgelte an unsere Mandantschaft verrechnet wurden. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat der Oberste Gerichtshof in seinen neusten Entscheidungen klargestellt, dass Kreditbearbeitungsgebühren nicht als Hauptleistungsentgelt, sondern als Zusatzentgelt gelten und daher sachlich gerechtfertigt sein müssen. Zudem müssen die Gebühren dem Transparenzerfordernis genügen. In diesem Sinne sind auch die an unsere Mandantschaft verrechneten Zusatzentgelte gröblich benachteiligend und nichtig iSd § 879 Abs 3 ABGB bzw. intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG.

Demnach schulden Sie unserer Mandantschaft

Bearbeitungsspesen € 6.150,00

Schätzgebühr € 307,50

zuzüglich 4,00 % Zinsen seit Fälligkeit € 760,55

Kosten meines Mandanten für mein Einschreiten (darin enthalten 20 % USt) € 247,80

€ 7.465,85

 

Der OGH bezog sich in seinem Urteil (7Ob169/24i) auf neue Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Verfahren gegen die spanische Caxiabank (C-224/19, C-259/1), in denen der EuGH ausführte, dass Kreditbearbeitungsgebühren nicht als Hauptleistungsentgelt, sondern als Zusatzentgelt gelten und daher sachlich gerechtfertigt sein müssen. Zudem müssen die Gebühren dem Transparenzerfordernis genügen (4Ob181/24g).

Diese genannten Voraussetzungen treffen auf die von Ihnen verrechneten Positionen allesamt zu. Namens unserer Mandantschaft fordern wir Sie daher auf, den Gesamtbetrag in Höhe von € 7.465,85 bis zum 29.6.2026 (einlangend) unter Angabe der Zahlungsreferenz _____  auf unseren Kanzleikonto bei der _____  zu bezahlen.

Als Beilage zu diesem Schreiben übermitteln wir Ihnen eine Kopie der Vollmacht, welche auch eine Entbindung nach dem BWG enthält, weisen aber lediglich der Vollständigkeit halber darauf hin, dass wir keine Auskünfte fordern, sondern einen Rückforderungsanspruch geltend machen.

 

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ASB-Legende
Relii schrieb vor 2 Stunden:

guad, eine RA kanzlei formuliert das dann schon etwas anders - bin gespannt was dabei jetzt rumkommt.

 

Und die Bank zahlt das echt aus? Der logischer Weg wäre doch, die Kohle auf den Kredit zu überweisen um den aushaftenden Saldo zu reduzieren. Die Bearbeitungsgebühren stecken ja auch da drinnen? Sollte der Kredit notleidend werden hätte die Bank ja quasi "doppelten" Verlust??

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legende

ausgezahlt hat sie mal exakt 0 euro bislang. :D aber ja, im fall des falles (entweder jetzt freiwillig oder nach einer gerichtlichen verurteilung) muss das geld natürlich überwiesen werden. ich meine aber gelesen zu haben, dass sich der kläger dann sogar aussuchen kann ob er das überwiesen bekommen oder sich die restschuld verringern soll.

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