stendek

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  1. stendek

    COVID-19 in Europa

    Soweit ich das verfolgt habe liegts am lieben Geld. Hier gabs mal diesen Artikel dazu: https://www.volksverpetzer.de/bericht/der-goldene-aluhut-verklagt-ballweg/ Kurz darauf gab es das Statement von diesen Querdenkern711, dass sie vorerst auf weitere Demos verzichten. Die waren halt das größte Zugpferd in DE.
  2. Die Seite ist hier ganz informativ - Verschiedene Grafiken und am Ende der Seite noch eine Übersicht, welches Land welche Impfstoffe verwendet https://ourworldindata.org/covid-vaccinations
  3. stendek

    COVID-19 in Europa

    Den Gedanken mal weitergesponnen, wirft dieser aber die Frage auf ob das Virus in dieser Zeit mutiert ist und potentiell schwerere Verläufe verursacht? Im Grund ist es ja nur schlüssig bei Personen mit leichten Verläufen und vielleicht bei ein paar "harten Knochen" die nicht ins Krankenhaus gegangen sind. Bei den Menschen die auf die Intensiv müssen ist das dann nicht mehr ganz so schlüssig. Ich denke da hätte es doch letzten Winter schon einen Kollaps auf den Intensivstationen geben müssen und dann würde es mich auch irgendwie wundern, dass wirklich kein Arzt auf die Idee gekommen wäre da mal genauer nachzusehen. Das ein Hausarzt während der Schnupfenzeit da vielleicht nicht allzu genau nachsieht leuchtet mir ja ein. Aber spät. ein Intensivmediziner sollte das dann schon machen oder?
  4. stendek

    Rechtsexperten @ASB??

    Hast du natürlich völlig recht. Nach kurzer Suche fand ich diesen Entscheid: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUT_SA_20091007_7152466_09_00 Im Hinblick auf den in dieser VwGH-Entscheidung klar ausgedrückten Schutzzweck der Norm ist jede mögliche Verwendung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung während des Lenkens (z.B. SMS schreiben oder lesen, Kalendereinträge durchführen, Durchführung von Spielen, Nutzung einer am Handy angebotenen Diktierfunktion, etc.) vom Verbot des § 102 Abs 3 KFG umfasst. Das "Diktieren eines Briefes" mit dem Handy während des Lenkens ist daher nicht sanktionslos.
  5. stendek

    Rechtsexperten @ASB??

    Die StVO sieht hier auch nichts vor?? Das ist dann eigentlich doch wieder interessant! KFG besagt ja nur das, dass Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten ist!? Demnach könnte man theoretisch sogar Textnachrichten schreiben?
  6. stendek

    Rechtsexperten @ASB??

    Also dabei geh ich sowieso vom Mindestmaß aus. Ich fahre jetzt seit 2003 an Arbeitstagen 80 km (Hin und Retour) und das wäre meine 2. Strafe. (Das 1. war jetzt ein Organmandat, dass ja nirgends aufscheint) Ich werd mal die Anzeige abwarten. Direkt mit dem Sachbearbeiter auf der BH werde ich dann sowieso sprechen und mal von dem zu hören was er den gerne alles ans Info's im Einspruchen haben will. Ich werde euch aber auf alle Fälle am laufenden halten. Ich habe von anderer Seite schon was läuten gehört, dass man soche Fälle (die jetzt nicht eindeutig sind und bei denen Einspruch erhoben wird) gerne mal verjähren lässt.
  7. stendek

    Rechtsexperten @ASB??

    Also ich habe die standardmässige UHV von VW mit dem Bluetoothadapter. Da sieht man das eigentlich auch. Ich habs ihm auch gezeigt und der Beamte der mich angehalten hat, war sich daraufhin auch nicht mehr sicht. Er hat halt dann bei dem Kollegen nachgefragt und der hat halt gesagt, dass er sich sicher ist. Daraufhin sind auch alle Argumentationen von ins Leere gelaufen. Bzw. wurden mit: "...wenns nicht telefonieren war, dann haben Sie halt anderweitig damit herumgespielt!" kommentiert. Ich werde sicher mal Einspruch erheben, wenn die Anzeige ins Haus flattert. Mal sehen ob's was hilft. Aber wenn die Beweislast (wie oben angemerkt) bei mir liegt, seh ich eher schwarz und muss das zähneknirschend hinnehmen.
  8. stendek

    Rechtsexperten @ASB??

    Wie sieht es hier mit der Beweislast aus? Ich kann jetzt von mir aus Fotos der Freisprecheinrichtung machen, ne Bedienungsanleitung der Freisprecheinrichtung beilegen und den Sachverhalt aus meiner Sicht schildern. Aber unterm Strich steht dann halt Aussage gegen Aussage oder?
  9. stendek

    Rechtsexperten @ASB??

    Danke für die Antworten! Hab mir fast sowas gedacht. Wobei Organstrafe in dem Sinn hat er mir jetzt eigentlich garnicht angeboten. Machte mir den Vorwurf - ich habe diesen verneint. Die Möglichkeit Vorort zu zahlen hat er mir jetzt eigentlich gegeben. Vielleicht hätte er es gemacht, wenn ich sofort gesagt hätte: "Ja passt. Ich geb alles zu!" Aber wer macht das schon, wenn man ganz klar weis, dass es nicht so war!
  10. stendek

    Rechtsexperten @ASB??

    Guten Morgen! Ich wurde gestern von der Polizei angehalten und mir wurde vorgeworfen, dass ich während der Fahrt telefoniert haben soll. Was soweit auch stimmt, da ich wirklich telefoniert habe ABER mit einer Freisprecheinrichtung. Es ist so gewesen, dass einer der beiden Polizisten wohl etwas weiter vorne postiert war und der 2. Beamte dann via Funk verständigt wurde. Ich habe habe den netten Herrn darauf hingewiesen, dass ich eine Freisprecheinrichtung habe und die Anrufe sowieso auf diese weitergeleitet werden. Er war sich dann nicht mehr so sicher was sein Kollege gesehen hat und hat nochmals nachgefragt ob mich wirklich gesehen hat. Nachdem der Kollege das bejaht hatte, hat der Beamte auf stur geschalten und hat gemeint, dass die Freisprecheinrichtung egal ist und ich dann halt nur am Handy rumgespielt habe. Was auch völliger Blödsinn ist. Das Handy lag mit einer Tageszeitung und ner Packung Zigaretten am Beifahrersitz. Das reicht anscheinend schon aus für ne Anzeige. Meine Frage ist nun, ob es Sinn hat Einspruch zu erheben bzw. wie ich am besten vorgehen kann. Da mich die Sache ziemlich wurmt, wenn ich nämlich wirklich telefoniert hätte, dann hätte ich bezahlt, mich geärgert und gut wärs gewesen. Aber unter den geschilderten Umständen will ichd as nicht auf mir sitzen lassen.