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Rechtsexperten @ASB??Notfall...


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468 replies to this topic

#1 OFFLINE   Sandmännchen

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 18:34

Hey...folgendes ist mir wiederfahren.

Ich lebe mittlerweile seit fast 9 Monaten in einer Beziehung und war kurzzeitig verlobt. Nur leider haben wir nie verhütet, auch wenn wir uns einig waren dass wir beide keine Kinder wollen. Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen. Ich weiss, denkts euch euren Teil.

Jedenfalls, es kommt wie es kommen muss, immer häufiger wird gestritten, und jetzt steht die Beziehung vor dem Ende. Gleichzeitig wird bekannt, dass sie schwanger ist. Natürlich kommt abtreiben jetzt nicht mehr in Frage.

Alles schön und gut, die Streitereien können beiseite geräumt werden, und irgendwie freuen sich dann doch beide auf das Kind. Meine Situation ist die, dass ich zuletzt beim Bundesheer war, aufgrund dessen bin ich jetzt verschuldet, arbeitslos und wohne mit 20 bei Großmutti. Toll, nicht? Passt ein Kind ja richtig schön dazu. Dennoch, einigen wir uns darauf dass wir das schaffen. Sie meint, sie verzichtet auf sämtliche Zahlungen meinerseits. Ich meine, ich werde dem Kind finanziell alles geben was ich kann, möchte aber zu nichts verpflichtet sein. Es wird vereinbart, dass sie schriftlich auf jegliche Unterhaltszahlungen verpflichtet. Alle sind zufrieden, scheint so...

Doch dann der nächste Streit. Und der nächste, immer das gleiche und wieder steht die Beziehung vor dem Ende. Bis dato gibt es noch kein Schriftstück, in dem sie auf Zahlungen verzichtet - mir wurde gesagt das hätte vor Gericht sowieso keine Wirkung??? - egal, jedenfalls habe ich für mich beschlossen dass ich mit dieser Frau nicht mehr zusammensein möchte -habe ihr es allerdings noch nicht gesagt- auch wenn es jetzt eine blöde Situation mit dem Kind ist.

An die Rechtsexperten: Hat sie jetzt meine Eier in der Hand und kann mich ausnehmen wenn das Kind da ist, oder kann ich irgendwie dagegen ankämpfen. Auch wenn sichs schirch anhört, aber wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne, muss ich dann nichts zahlen?

Die Situation ist ohnehin schwer genug, ich habe ein Kind in die Welt gesetzt und kann ihm ws nich beim aufwachsen zusehen, und jetzt soll ich 18 Jahre lang brennen dafür? Kann man da rechtlich gar nichts machen? Eine aussergerichtliche Einigung kann es leider nicht geben, da sie ihre Meinung alle 2 Minuten ändert...

Ich hoffe, es kennt sich wer aus und kann helfen.

Beitrag anzeigenRenne sagte am 27 Nov 2008, 12:46:

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#2 OFFLINE   cesky

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 18:45

Gleich vorweg, ich bin kein Experte, aber ich geb dir dennoch meinen knappen Senf

Zitat

Bis dato gibt es noch kein Schriftstück, in dem sie auf Zahlungen verzichtet - mir wurde gesagt das hätte vor Gericht sowieso keine Wirkung???

Ja, weil das Kind den Anspruch auf Unterhalt hat, nicht die Mutter (das Kind hat gegen beide Elternteile Anspruch auf Unterhalt - nur wird die Mutter, so sie die Obsorge erhält, diesesn großteils dadurch erfüllen).
Unterhalt an die Frau erübrigt sich, weil ihr ja (sei froh) nicht verheiratet wart.

Zitat

Auch wenn sichs schirch anhört, aber wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne, muss ich dann nichts zahlen?

Ich lasse das Gesetz sprechen:

Zitat

(1) Als Vater hat das Gericht den Mann festzustellen, von dem das Kind abstammt. Der Antrag kann vom Kind gegen den Mann oder von diesem gegen das Kind gestellt werden. (2) Auf Antrag des Kindes kann der Mann als Vater festgestellt werden, welcher der Mutter innerhalb von nicht mehr als 300 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Geburt beigewohnt hatoder mit dessen Samen an der Mutter in diesem Zeitraum eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt worden ist, es sei denn, er weist nach, dass das Kind nicht von ihm abstammt. Eine solche Feststellung ist nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Tod des Mannes nicht mehr möglich, es sei denn, das Kind weist nach, dass ihm der Beweis nach Abs. 1 aus Gründen auf Seiten des Mannes nicht gelingt.

Du müsstest dann also, wenn das Kind (vertreten durch die Mutter) deine Vaterschaftsfeststellung beantragt, den Gegenbeweis erbringen - sofern sie nicht polygam gelebt hat wie eine Pornodarstellerin, wird das eher zach.
der iiirgendwas- BlogIch will unter keinen Umständen ein Allerweltsmensch sein. Ich habe ein Recht darauf, aus dem Rahmen zu fallen, wenn ich es kann. Ich wünsche mir Chancen, nicht Sicherheiten. Ich will kein ausgehaltener Bürger sein, gedemütigt und abgestumpft, weil der Staat für mich sorgt. Ich will dem Risiko begegnen, mich nach etwas zu sehnen und es zu verwirklichen, Schiffbruch zu erleiden und Erfolg zu haben. Ich lehne es ab, mir den eigenen Antrieb mit einem Trinkgeld abkaufen zu lassen. Lieber will ich den Schwierigkeiten des Lebens entgegentreten als ein gesichertes Dasein führen, lieber die gespannte Erregung des eigenen Erfolges als die dumpfe Ruhe Utopiens. Ich will weder meine Freiheit gegen Wohltaten hergeben noch meine Menschenwürde gegen milde Gaben. Ich habe gelernt, selbst für mich zu denken und zu handeln, der Welt gerade ins Gesicht zu sehen und zu bekennen, dies ist mein Werk. Das alles ist gemeint, wenn wir sagen: Ich bin ein freier Mensch.Albert Schweitzer

#3 OFFLINE   oberkampf

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 18:48

das ist so ziemlich das härteste was ich im asb gelesen hab. meinungen zu deiner einstellung hast du wahrscheinlich eh schon genug gehört.


Beitrag anzeigenSandmännchen sagte am 11 Oct 2009, 18:34:

Bis dato gibt es noch kein Schriftstück, in dem sie auf Zahlungen verzichtet

ist also alles was du "in der hand" hast die tatsache, dass sie vor einiger zeit mündlich gemeint hat sie würde auf unterhaltszahlungen verzichten? oder ist sie noch immer der meinung verzichten zu wollen und die frage ist nur ob so ein verzicht überhaubt möglich ist.

das versteh ich nicht ganz

Zitat

Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen

Zitat

jetzt steht die Beziehung vor dem Ende. Gleichzeitig wird bekannt, dass sie schwanger ist. Natürlich kommt abtreiben jetzt nicht mehr in Frage.

abtreiben kommt jetzt nichtmehr in frage weil die beziehung vor dem ende steht?
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#4 OFFLINE   Sandmännchen

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 18:50

Naja, der Vater bin ich ja sicher. Bei der war ja ausser mir überhaupt noch nie wer drüber... 8P

Hab ich ja eigentlich gemeint, Unterhaltszahlungen ans Kind und nicht an die Mutter, aber sieht aus als gäbe es da keinen Ausweg.

Was ist eigentlich wenn man jetzt -zumindest offiziell- nichts zahlen kann?

btw. wie viel darf ich verdienen, ohne zahlen zu müssen?

Zitat

abtreiben kommt jetzt nichtmehr in frage weil die beziehung vor dem ende steht?

Nein, habe ich zuwenig detailliert angebracht. Abtreiben kommt für sie ab dem Zeitpunkt nicht mehr in Frage, ab dem es um mehr als nur reden geht. Sprich sie hat immer gemeint sie würde abtreiben lassen. Und als sie dann wirklich mal schwanger war, wusste sie plötzlich nichts mehr davon. Unabhängig davon, dass die Beziehung im Arsch ist...

Dieser Beitrag wurde von Sandmännchen bearbeitet: 11. Oktober 2009 - 18:52

Beitrag anzeigenRenne sagte am 27 Nov 2008, 12:46:

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#5 ONLINE   Admira Fan

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 18:56

Beitrag anzeigenSandmännchen sagte am 11 Oct 2009, 18:34:

Hey...folgendes ist mir wiederfahren.

Ich lebe mittlerweile seit fast 9 Monaten in einer Beziehung und war kurzzeitig verlobt. Nur leider haben wir nie verhütet, auch wenn wir uns einig waren dass wir beide keine Kinder wollen. Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen. Ich weiss, denkts euch euren Teil.

kein Kommentar :kotz: wenn ich schon keine Kinder will dann sollte ich das wohl verhindern bevor sie gezeugt sind!?

Beitrag anzeigenSandmännchen sagte am 11 Oct 2009, 18:34:

Meine Situation ist die, dass ich zuletzt beim Bundesheer war, aufgrund dessen bin ich jetzt verschuldet, arbeitslos und wohne mit 20 bei Großmutti.

was hat verschuldet sein genau mit dem Bundesheer zu tun!? aber gut nicht Thema

Beitrag anzeigenSandmännchen sagte am 11 Oct 2009, 18:34:

Es wird vereinbart, dass sie schriftlich auf jegliche Unterhaltszahlungen verpflichtet. Alle sind zufrieden, scheint so...

ich denke mal das ist relativ wurscht sie kann unterschreiben was sie will - denke das wird wohl in richtung sittenwidrig gehen - weil ja das geld nicht für sie sondern fürs kind ist, aber das wurde ja schön erwehnt!

Beitrag anzeigenSandmännchen sagte am 11 Oct 2009, 18:34:

An die Rechtsexperten: Hat sie jetzt meine Eier in der Hand und kann mich ausnehmen wenn das Kind da ist, oder kann ich irgendwie dagegen ankämpfen. Auch wenn sichs schirch anhört, aber wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne, muss ich dann nichts zahlen?

das ist dann überhaupt der geilste Punkt - zest knattern und dann nicht der Vatern sein wollen!? dir gehören die Eier ausgerissen und sie damit erschlagen!

die einzige arme sau in der geschichte ist wohl das kind!!!!!

PS: so eine Premiere, das erste mal werde ich ausfällig im ASB - aber sowas kotzt mich an - sollte mich wer sperren wollen, bitte!


Beitrag anzeigenSandmännchen sagte am 11 Oct 2009, 18:50:

Hab ich ja eigentlich gemeint, Unterhaltszahlungen ans Kind und nicht an die Mutter, aber sieht aus als gäbe es da keinen Ausweg.

zu Recht!!!!!! wenn ich mein Auto gegen die Wand fahre muss ich auch dafür zahlen!? Bursche das Kind ist dein eigen Blut da ist ja wohl das mindeste das du dafür zahlst - ist ja net so das sie dir ein Kind untergejubelt hätte!??
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#6 OFFLINE   Sandmännchen

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 18:59

Zitat

das ist dann überhaupt der geilste Punkt - zest knattern und dann nicht der Vatern sein wollen!? dir gehören die Eier ausgerissen und sie damit erschlagen!

Alter du checkts ja auch voll ab... Lern lesen...

Wenn ich jetzt ein Kind gezeugt habe... auf das Sorgerecht hätte ich nie und nimmer eine Chance. Ein Kind haben oder ein Kind haben, auch da gibt es Unterschiede. Ein Kind in die Welt setzen und glücklich damit leben, zusehen wie es aufwächst, dabei sein wie es seine ersten Worte sagt, seine ersten Schritte geht. Das ist glaube ich so ziemlich das Schönste Geschenk des Lebens.

Doch auf der anderen Seite, ein Kind haben, ihm nicht beim aufwachsen zusehen, noch dazu wird es früher oder später wahrscheinlich auch noch irgendeinen anderen Typen den eigenen Vater nennen. Aber 18 Jahre -im Schlimmstfall 27- zahlen, das ist eine weniger erotische Vorstellung. Vielleicht sollten manche zumindest versuchen den Text zu lesen und zu verstehen bzw. eventuell auch die Situation zu verstehen bevor man ausfällig wird...

Beitrag anzeigenRenne sagte am 27 Nov 2008, 12:46:

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#7 OFFLINE   ianrush

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 19:01

Beitrag anzeigenSandmännchen sagte am 11 Oct 2009, 19:50:



Was ist eigentlich wenn man jetzt -zumindest offiziell- nichts zahlen kann?

btw. wie viel darf ich verdienen, ohne zahlen zu müssen?


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#8 ONLINE   Admira Fan

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 19:02

Beitrag anzeigenSandmännchen sagte am 11 Oct 2009, 18:59:

Alter du checkts ja auch voll ab... Lern lesen...

Wenn ich jetzt ein Kind gezeugt habe... auf das Sorgerecht hätte ich nie und nimmer eine Chance. Ein Kind haben oder ein Kind haben, auch da gibt es Unterschiede. Ein Kind in die Welt setzen und glücklich damit leben, zusehen wie es aufwächst, dabei sein wie es seine ersten Worte sagt, seine ersten Schritte geht. Das ist glaube ich so ziemlich das Schönste Geschenk des Lebens.

Doch auf der anderen Seite, ein Kind haben, ihm nicht beim aufwachsen zusehen, noch dazu wird es früher oder später wahrscheinlich auch noch irgendeinen anderen Typen den eigenen Vater nennen. Aber 18 Jahre -im Schlimmstfall 27- zahlen, das ist eine weniger erotische Vorstellung. Vielleicht sollten manche zumindest versuchen den Text zu lesen und zu verstehen bzw. eventuell auch die Situation zu verstehen bevor man ausfällig wird...

Burli - ich hab nicht geschrieben das es schön sein soll für dich - du poppst herum ohen zu verhüten, jetzt wunderst dich das du vater wirst und willst keinen Unterhalt zahlen!? verstehst nicht das mir die einstellung wengerl suspekt ist?

Kenn genug Leute die ein Kind haben und mit der Mutter keine Beziehung mehr führen, und trotzdem das Kind beim Aufwachsen sehen - ist nur eine Frage des wollens!!!!!
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#9 OFFLINE   Xardas_2.6

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 19:03

Zitat

Ich lebe mittlerweile seit fast 9 Monaten in einer Beziehung und war kurzzeitig verlobt. Nur leider haben wir nie verhütet, auch wenn wir uns einig waren dass wir beide keine Kinder wollen. Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen. Ich weiss, denkts euch euren Teil.
Eingefügtes Bild

Dieser Beitrag wurde von Flushy26 bearbeitet: 11. Oktober 2009 - 19:04

Beitrag anzeigenDerFremde sagte am 14. Mai 2012 - 18:04:

Spindlegger hat heute gesagt, jeder könne in Österreich ein Mateschitz werden. Stell dir vor, bist Rapidler und wirst aus Versehen ein Mateschitz. :(


#10 ONLINE   Admira Fan

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 19:04

Bürgerservice Linz:

Zitat

Eltern haben gegenüber ihren Kindern bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit anteilig Unterhalt zu leisten.
Bei Nichtbezahlung der Alimente kann das Amt für Soziales, Jugend und Familie als bestellter gesetzlicher Vertreter für Kinder aus geschiedenen Ehen und für ledige Kinder mit ordentlichem Wohnsitz Linz Unterhaltsansprüche geltend machen und durch geeignete rechtliche Schritte den Unterhalt des Kindes sichern.

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, leistet Unterhalt durch seine Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil hat den Unterhalt in Geld zu erbringen.
Lebt ein Kind nicht bei den Eltern, gelten besondere Bestimmungen.

Hilfestellung in Unterhaltsangelegenheiten

Die Abteilung Rechtsangelegenheiten des Amtes für Soziales, Jugend und Familie bietet folgende Hilfestellungen:

•Regelungen des Unterhalts für eheliche und uneheliche Kinder
•Bei ehelichen Kindern, wenn es zu einer Trennung der Eltern kommt und der Kindesunterhalt in aufrechter Ehe geregelt werden muss
•Die Vertretung erstreckt sich auch auf Kinder aus geschiedenen Ehen. Wir stehen dem obsorgeberechtigten Elternteil, gleich ob Vater oder Mutter, bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder zur Seite
Berechnung

Die gängige Rechtsprechung geht von der Prozentsatzmethode aus: Diese stimmt auf das Alter des Kindes und die Leistungsfähigkeit, d.h. auf das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des/r Unterhaltspflichtigen ab und berechnet sich wie folgt (weitere Sorgepflichten werden berücksichtigt):

0-6 Jahre - 16%
6-10 Jahre - 18%
10-15 Jahre - 20%
15-Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit (Ende der Ausbildung) - 22%

Wenn Sie glauben, dass Ihre Unterhaltspflicht zu hoch oder nicht mehr gerechtfertigt ist, dann können Sie beim örtlich zuständigen Pflegschaftsgericht um Herabsetzung oder Befreiung Ihrer Unterhaltspflicht ansuchen.

Sie können zu uns kommen, wenn der Unterhalt festgesetzt oder erhöht, aber auch ein Sonderbedarf zusätzlich zum Unterhalt erwirkt werden soll (z.B. Zahnspange).

Zahlungsschwierigkeiten

Wenn für den Unterhalt ein rechtskräftig und vollstreckbarer Betrag festgelegt ist, kann es trotzdem zu Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Bei der Einbringung der Alimente steht das Team der Rechtsabteilung zur Verfügung.

http://portal.linz.g...hapterid=121425
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#11 OFFLINE   unnerum

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 19:06

Da ihr beide die geistige Reife des noch nicht geborenen Kindes zu besitzen scheint würde ich zu einer Abtreibung raten oder das Kind weggeben.
VdB - Rede der 19. Nationalratssitzung am 21.4.2009HC-Strache: "So ein überheblicher Kerl!"VdB: "Die Beherrschung der Arithmetik, Herr Kollege, ist keine Frage der Überheblichkeit"

#12 OFFLINE   Sandmännchen

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 19:09

Beitrag anzeigenunnerum sagte am 11 Oct 2009, 19:06:

Da ihr beide die geistige Reife des noch nicht geborenen Kindes zu besitzen scheint würde ich zu einer Abtreibung raten oder das Kind weggeben.

*******

genau das hatte ich ja im sinn... man kann sichs halt nicht immer aussuchen...

Beitrag anzeigenRenne sagte am 27 Nov 2008, 12:46:

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#13 OFFLINE   Dylan

  • Postinho

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 19:09

Beitrag anzeigenSandmännchen sagte am 11 Oct 2009, 18:50:


btw. wie viel darf ich verdienen, ohne zahlen zu müssen?


Das ist ja wohl die widerlichste Frage überhaupt. Du setzt ein Kind in die Welt, also steh dazu.

Mir tut in Fällen wie dem euren immer das Kind leid. Das kann nix dafür, dass zwei unreife Egoisten nicht daran denken, dass verhüten auch nicht übel wäre.

Sorry, aber mir kommt bei deinem wehleidigen Gejammer echt nur das ganz große :kotz: :kotz:
Silvio, silver and gold won´t buy back the beat of a heart grown cold

#14 OFFLINE   Xardas_2.6

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 19:11

Beitrag anzeigenunnerum sagte am 11 Oct 2009, 20:06:

Da ihr beide die geistige Reife des noch nicht geborenen Kindes zu besitzen scheint würde ich zu einer Abtreibung raten oder das Kind weggeben.
Bitte nicht das Ungeborene beleidigen. :verbot:

Im übrigen schließe ich mich deiner Meinung an. Abtreibung, Babyklappe, oder zur Adoption freigeben.
Ja nicht das Kind leiden lassen!

Dieser Beitrag wurde von Flushy26 bearbeitet: 11. Oktober 2009 - 19:12

Beitrag anzeigenDerFremde sagte am 14. Mai 2012 - 18:04:

Spindlegger hat heute gesagt, jeder könne in Österreich ein Mateschitz werden. Stell dir vor, bist Rapidler und wirst aus Versehen ein Mateschitz. :(


#15 ONLINE   Admira Fan

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Geschrieben 11. Oktober 2009 - 19:12

Beitrag anzeigenDylan sagte am 11 Oct 2009, 19:09:

Sorry, aber mir kommt bei deinem wehleidigen Gejammer echt nur das ganz große :kotz: :kotz:

:support:
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