Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 1. September 2012 Was ist wenn man weder Vertrag noch Dienstzettel hat v.a. hinsichtlich Kündigungsfrist des DNehmers? Dann tritt das Angestelltengesetz in Kraft, sofern ich mich nicht irre. http://www.jusline.at/20._AngG.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 1. September 2012 Dann tritt das Angestelltengesetz in Kraft, sofern ich mich nicht irre. http://www.jusline.at/20._AngG.html Aber auch nur, wennst unter das AngG fällst. Für Arbeiter zB kommt in der Praxis die Kündigungsfristen im KollV weit größere Bedeutung zu, als den gesetzlich normierten Kündigungsfristen. Alternativ gilt für Arbeiter im Gewerbetrieb § 77 GewO 1859 (14 Tage, die beliebig verkürzt werden können. Im Bäcker KollV zB ist eine eintägige Kündigungsfrist vorgesehen.) und für alle anderen Arbeiter und teilzeitbeschäftigte Angestellte §§ 1159 ff ABGB (einseitig zwingend 2 bis 4 Wochen, je nach Beschäftigung). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tommyboy Im ASB-Olymp Geschrieben 4. September 2012 So Dienstzettel habe ich nach Aufforderung per Mail an die zuständige Abteilung immer noch nicht ausgehändigt bekommen. Versicherungsauszug bekomme ich von der Krankenkassa jetzt per Post zugeschickt, bin gespannt. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die erst den Dienstzettel ausstellen wollen, wenn das Probemonat vorbei ist, aber der muss doch ab dem 1. Arbeitstag schon ausgestellt werden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tintifax1972 TintiVax Geschrieben 4. September 2012 So Dienstzettel habe ich nach Aufforderung per Mail an die zuständige Abteilung immer noch nicht ausgehändigt bekommen. Versicherungsauszug bekomme ich von der Krankenkassa jetzt per Post zugeschickt, bin gespannt. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die erst den Dienstzettel ausstellen wollen, wenn das Probemonat vorbei ist, aber der muss doch ab dem 1. Arbeitstag schon ausgestellt werden? Wie unerum schon ausführte- ja. Der Dienstgeber muss dich auch sofort bei der KK melden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tommyboy Im ASB-Olymp Geschrieben 4. September 2012 Aber den Dienstzettel, wo sämtliche Rechte/Pflichten, Urlaubstage, Gehalt etc. drauf steht muss er doch genau so von Beginn an aushändigen oder nicht? Ich hab aktuell nichts in der Hand, wo oben steht welche Arbeitszeiten, Urlaubstage, Gehalt etc. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
XSCHLAMEAL KRISCH RAUS! Geschrieben 4. September 2012 Also ich würd mir 2x überlegen ob ich bei so einer Firma arbeiten möchte... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenWhiteMarkus Die Hilfe für den ASB-Alltag Geschrieben 4. September 2012 So Dienstzettel habe ich nach Aufforderung per Mail an die zuständige Abteilung immer noch nicht ausgehändigt bekommen. Versicherungsauszug bekomme ich von der Krankenkassa jetzt per Post zugeschickt, bin gespannt. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die erst den Dienstzettel ausstellen wollen, wenn das Probemonat vorbei ist, aber der muss doch ab dem 1. Arbeitstag schon ausgestellt werden? hast du dein geld bekommen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tommyboy Im ASB-Olymp Geschrieben 4. September 2012 (bearbeitet) Mein Geld habe ich bekommen für die ersten beiden Wochen, ja! Naja es ist eine schwierige Situatio für mich, da ich bislang kaum praktische Erfahrung in meinem Bereich (IT) sammeln konnte und jetzt diese Chance nach 2 Jahren Arbeitsamt und die "tollen" Kurse endlich bekommen habe. Allerdings wirkt hier alles einfach ziemlich schleißig auf mich. Als würde sich keiner wirklich dafür interessieren. Die Frage, die mich beschäftigt: Was mache ich, wenn der Chef jetzt bei der Zahlung daherkommt und meint ja so und so viel zahlen wir dir, aber nicht. Also das was ausgemacht war. Das habe ich nirgends schriftlich. bearbeitet 4. September 2012 von Tommyboy 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreenWhiteMarkus Die Hilfe für den ASB-Alltag Geschrieben 4. September 2012 Mein Geld habe ich bekommen für die ersten beiden Wochen, ja! Naja es ist eine schwierige Situatio für mich, da ich bislang kaum praktische Erfahrung in meinem Bereich (IT) sammeln konnte und jetzt diese Chance nach 2 Jahren Arbeitsamt und die "tollen" Kurse endlich bekommen habe. Allerdings wirkt hier alles einfach ziemlich schleißig auf mich. Als würde sich keiner wirklich dafür interessieren. Die Frage, die mich beschäftigt: Was mache ich, wenn der Chef jetzt bei der Zahlung daherkommt und meint ja so und so viel zahlen wir dir, aber nicht. Also das was ausgemacht war. Das habe ich nirgends schriftlich. na waren die ersten 2 wochen in der höhe der abmachnung? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tommyboy Im ASB-Olymp Geschrieben 4. September 2012 Naja bis jetzt waren es nur 11 Tage, allerdings scheint es gepasst zu haben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tintifax1972 TintiVax Geschrieben 4. September 2012 Auch ein mündlicher Vertrag gilt. Zudem gibt es ganz sicher auch für deinen Bereich so was wie einen Kollektivvertrag. Lass dir auf gar keinen Fall alles gefallen und vor allem- dokumentiere alles genau: -Wann du aufhörst bzw. anfängst -Pausen -Was du machst -Welche Dienstanweisungen du hast -Wann du was angefordert hast (zB eben dienstzettel) Weil so wie ich das da rauslese, scheinst bei einer echten Hundlingsfirma zu arbeiten. Da kann sich das noch lohnen, wenn akribisch alles aufzeichnest- für einen allfälligen rechtsstreit. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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