SBlumens Postinho Geschrieben vor 2 Stunden charley schrieb vor 46 Minuten: Doppelstaatsbürgerschaft ist in Österreich nur durch Regierungsbeschluss möglich. Vom Gesetz her gibt es nur eine Staatsbürgerschaft. Zweiteres ist prinzipiell richtig. Für Ersteres ist Amt der jeweiligen Landesregierung zuständig. https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/Seite.260430#%C3%96sterreicher 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Makew ASB-Halbgott Geschrieben vor 2 Stunden charley schrieb vor einer Stunde: Doppelstaatsbürgerschaft ist in Österreich nur durch Regierungsbeschluss möglich. Vom Gesetz her gibt es nur eine Staatsbürgerschaft. Nein, meine Kinder haben auch zwei Staatsbürgerschaften. Wenn diese von Geburt an bestehen ist das in Österreich völlig legal. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben vor 2 Stunden charley schrieb vor einer Stunde: Doppelstaatsbürgerschaft ist in Österreich nur durch Regierungsbeschluss möglich. Vom Gesetz her gibt es nur eine Staatsbürgerschaft. Oder durch Geburtsrecht. Siehe @Makew. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admiraner75 Im ASB-Olymp Geschrieben vor 1 Stunde Makew schrieb vor 40 Minuten: Nein, meine Kinder haben auch zwei Staatsbürgerschaften. Wenn diese von Geburt an bestehen ist das in Österreich völlig legal. Meine übrigens auch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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