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Postinho
charley schrieb vor 46 Minuten:

Doppelstaatsbürgerschaft ist in Österreich nur durch Regierungsbeschluss möglich. Vom Gesetz her gibt es nur eine Staatsbürgerschaft.

Zweiteres ist prinzipiell richtig. Für Ersteres ist Amt der jeweiligen Landesregierung zuständig.

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/Seite.260430#%C3%96sterreicher

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ASB-Halbgott
charley schrieb vor einer Stunde:

Doppelstaatsbürgerschaft ist in Österreich nur durch Regierungsbeschluss möglich. Vom Gesetz her gibt es nur eine Staatsbürgerschaft.

Nein, meine Kinder haben auch zwei Staatsbürgerschaften. Wenn diese von Geburt an bestehen ist das in Österreich völlig legal. 

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Postinho
Makew schrieb vor 3 Stunden:

Nein, meine Kinder haben auch zwei Staatsbürgerschaften. Wenn diese von Geburt an bestehen ist das in Österreich völlig legal. 

Laut meinem Wissensstand müssen sich sich mit der Volljährigkeit für eine entscheiden.

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ASB-Halbgott
charley schrieb Gerade eben:

Hat sich was geändert? Das ist das ständige Problem der Auslandsösterreicher.

Schon lange, genau weiß ich es nicht, aber ich schätze seit ca. 20 Jahren ist das nicht mehr so. 

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Im ASB-Olymp
charley schrieb vor 7 Minuten:

Hat sich was geändert? Das ist das ständige Problem der Auslandsösterreicher.

Also ich könnte mich nicht erinnern dass das jemals anders war, imho war das immer eine Urban Legend. Ich bin auch Auslandsösterreicher und meine Kinder sind immerhin schon 15 & 11.

bearbeitet von Admiraner75

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Baltic Cup Champion
Admiraner75 schrieb vor 47 Minuten:

Also ich könnte mich nicht erinnern dass das jemals anders war, imho war das immer eine Urban Legend. Ich bin auch Auslandsösterreicher und meine Kinder sind immerhin schon 15 & 11.

 

Ich glaube, dass da (wie bei so vielen Themen) 2 unterschiedliche Dinge vermischt werden. 

Wenn du die Staatsbürgerschaft in Österreich erwerben willst, dann musst du jegliche andere zurücklegen - Ausnahmen erfordern einen Regierungsbeschluss (Anna Netrebko als Beispiel, oder diverse Eishockeyprofis die dann in unserem Nationalteam spielten). Erwirbst du als österreichischer Staatsbürger eine andere Staatsbürgerschaft, dann verlierst du automatisch die Österreichische - auch da kann die Regierung aber eine Beibehaltungsbewilligung erteilen (etwa wegen besonderer Verdienste um die Republik - Arnold Schwarzenegger als Beispiel).

Wenn ein Kind aber bei der Geburt automatisch 2 Staatsbürgerschaften erhält, dann behält es diese auch und muss (zumindest in Österreich) nichts weiter dafür tun. Das war meines Wissens nach schon immer so und hat mit dem grundsätzlichen Verbot der erworbenen Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich nichts zu tun, da es Geburtsrecht ist. 
Aus welchem Grund sollte man einem solchen Bürger auch die Staatsbürgerschaft entziehen? Insbesonders bei Leuten die seit Geburt in Österreich leben wäre das ja völlig widersinnig.
(Aber selbst wenn nicht - warum sollten deine Kinder plötzlich als Ausländer hier gelten, wenn du ihnen deine Reichtümer in Österreich vererbst? :davinci:)

Wie das in anderen Ländern gehandhabt wird weiß ich aber nicht. Könnte also sein, dass man seine dortige Staatsbürgerschaft trotz Geburtsrecht verlieren kann. 

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Im ASB-Olymp
halbe südfront schrieb vor 3 Minuten:

Aus welchem Grund sollte man einem solchen Bürger auch die Staatsbürgerschaft entziehen?

Wir reden immer noch über Österreich. Da wurden erst vor ein paar Jahren Menschen aufgrund von Gerüchten staatenlos gemacht.

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Postinho

Hier wird viel miteinander vermischt, was man nicht miteinander vermischen sollte. Für Kinder, die als einen Elternteil einen Österrreicher/-in haben, gelten natürlich andere Regelungen als für einem Erwerb einer Staatsbürgerschaft durch Fremde. Im folgenden Link wird alles zum Thema sehr ordentlich erklärt, um diese völlig threadfremde Diskussion abzuschließen ...

Doppelstaatsbürgerschaft

bearbeitet von SBlumens

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Postinho
poull99 schrieb vor 36 Minuten:

Wieso geht es hier eigentlich um die Nationalität von Ajanovic?

Ich habe ihn in meinem Blog zumindest einmal als Bosnier  bezeichnet. Wenn es falsch ist, werde ich das nicht mehr tun.

bearbeitet von SBlumens

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halbe südfront schrieb vor 8 Stunden:

Erwirbst du als österreichischer Staatsbürger eine andere Staatsbürgerschaft, dann verlierst du automatisch die Österreichische

automatisch würde ich nicht sagen, nur wenn es der staat mitbekommt und oder du es ihm meldest

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