Georg Koch klagt Rapid und Austria


Lorbeer

Recommended Posts

seh das ähnlich wie du und silva. bin kein strafrechtler, aber die frage ist mmn nicht, ob jemand mit böller ins stadion gekommen ist, sondern ob rapid und/oder der ordnerdienst die sorgfaltspflichten erfüllt und alles getan hat, um sowas prinzipiell zu verhindern. wenn koch nicht den nachweis erbringen kann, dass dem nicht so war, glaub ich nicht, dass da viel rauskommt.

zivilrechtlich schaut das vermutlich anders aus, aber ob er von dem typen viel kohle sehen wird, würd ich tendenziell ebenfalls bezweifeln.

nach der systematik des österreichischen rechts 'kauft' sich der arbeitgeber eben von solchen haftungen dadurch frei, dass er sozialversicherungsbeiträge leistet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!

bei der austria weiß ich nicht genau, was in den statuten der bundesliga. eine haftung für jegliches verhalten der fans wäre allerdings ein wahnsinn. erstens kann man sich seine fans ja nicht aussuchen und zweitens stellt sich dann auch die frage, ab wann jemand ein fan ist. mmn wäre so eine vereinbarung sogar sittenwidrig...

Soweit ich weiß bezieht sich die Klausel in den Statuten nur auf einer von der Bundesliga verhängte Strafe und nicht auf allgemeine zivilrechtliche Ansprüche.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.