rigobert.song . Beitrag melden Geschrieben 20. August 2011 seh das ähnlich wie du und silva. bin kein strafrechtler, aber die frage ist mmn nicht, ob jemand mit böller ins stadion gekommen ist, sondern ob rapid und/oder der ordnerdienst die sorgfaltspflichten erfüllt und alles getan hat, um sowas prinzipiell zu verhindern. wenn koch nicht den nachweis erbringen kann, dass dem nicht so war, glaub ich nicht, dass da viel rauskommt. zivilrechtlich schaut das vermutlich anders aus, aber ob er von dem typen viel kohle sehen wird, würd ich tendenziell ebenfalls bezweifeln. nach der systematik des österreichischen rechts 'kauft' sich der arbeitgeber eben von solchen haftungen dadurch frei, dass er sozialversicherungsbeiträge leistet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Beitrag melden Geschrieben 20. August 2011 bei der austria weiß ich nicht genau, was in den statuten der bundesliga. eine haftung für jegliches verhalten der fans wäre allerdings ein wahnsinn. erstens kann man sich seine fans ja nicht aussuchen und zweitens stellt sich dann auch die frage, ab wann jemand ein fan ist. mmn wäre so eine vereinbarung sogar sittenwidrig... Soweit ich weiß bezieht sich die Klausel in den Statuten nur auf einer von der Bundesliga verhängte Strafe und nicht auf allgemeine zivilrechtliche Ansprüche. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.