bat /dev/NULL Geschrieben 18. Juni 2009 weiß wer von euch wie lang man Probeschein hat, wenn man L17 gemacht hat ? bis 19 ,20 oder gar 21 ? Probeführerschein Die Lenkberechtigung für die Klassen A & B gilt ab der erstmaligen Erteilung zwei Jahre auf Probe. Bei L17 gilt der Probeführerschein bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Wenn der Führerscheinbesitzer während der Probezeit einen schweren Verstoß begeht, muss er sich einer Nachschulung unterziehen und die Probezeit verlängert sich um 1 Jahr. quelle: http://www.fahrschule-wienerneudorf.at/fue...eload_coolmenus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Birdy90 you only hear lies Geschrieben 20. Juni 2009 Probeführerschein Die Lenkberechtigung für die Klassen A & B gilt ab der erstmaligen Erteilung zwei Jahre auf Probe. Bei L17 gilt der Probeführerschein bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Wenn der Führerscheinbesitzer während der Probezeit einen schweren Verstoß begeht, muss er sich einer Nachschulung unterziehen und die Probezeit verlängert sich um 1 Jahr. quelle: http://www.fahrschule-wienerneudorf.at/fue...eload_coolmenus Ist das auch so, wenn man den L17-Schein erst mit 18 erhalten hat? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 20. Juni 2009 Ist das auch so, wenn man den L17-Schein erst mit 18 erhalten hat? Dann hast wohl einfach die normalen 2 Jahre, kürzer als das Minimum wirds wohl ned. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Birdy90 you only hear lies Geschrieben 21. Juni 2009 Naja normalerweise hat man den Führerschein beim L17 ja bekanntlich mit 17 --> vollendung 20. Lebensjahr = 3 Jahre Bei mir wärens dann ja nur 2 Jahre. Bekommt man dann eigentlich einen Brief zugeschickt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Birdy90 you only hear lies Geschrieben 21. Juni 2009 (bearbeitet) Naja normalerweise hat man den Führerschein beim L17 ja bekanntlich mit 17 --> vollendung 20. Lebensjahr = 3 Jahre Bei mir wärens dann ja nur 2 Jahre. Bekommt man dann eigentlich einen Brief zugeschickt? Edit: Sorry für Doppelpost, scheis Proxy Server Problem bearbeitet 21. Juni 2009 von Birdy90 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martinovic ASB-Legende Geschrieben 21. Juni 2009 Naja normalerweise hat man den Führerschein beim L17 ja bekanntlich mit 17 --> vollendung 20. Lebensjahr = 3 Jahre Bei mir wärens dann ja nur 2 Jahre. Bekommt man dann eigentlich einen Brief zugeschickt? Edit: Sorry für Doppelpost, scheis Proxy Server Problem Also ich habe damals keinen Brief zugeschickt bekommen. Du brauchst einfach nur auf den Ausstellungstag des Führerscheines zwei Jahre dazurechnen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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