gakfan ...personifizierte Torgefahr... Geschrieben 19. Februar 2009 Mal eine berufliche Frage. Wir haben soeben erfahren, dass wir in der KW 16 (Ostern) und in den KW's 32 und 33 (Sommer) Betriebsurlaub haben. Da der GroĂteil unserer Belegschaft bereits ĂŒber Weihnachten 10 Tage Betriebsurlaub nehmen musste, ist quasi der gesamte Jahresurlaub durch den Arbeitgeber beschlossen. Unserem Unternehmen (Tochterunternehmen eines renommierten Deutschen GroĂkonzerns) geht es gut, die Wirtschaftskrise macht sich nicht bemerkbar und wir haben letzten Jahr das beste Ergebnis der 30-jĂ€hrigen Firmengeschichte geschrieben (und dafĂŒr auch eine PrĂ€mie erhalten!) Wie sieht es hier gesetzlich aus? An die Experten: Wieviele Tage darf mit der Arbeitgeber anordnen, angenommen ich habe keine Ăberstunden abzubauen und nicht mehr als einen Jahresurlaub vorrĂ€tig! Danke im Voraus fĂŒr die Antworten! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum fĂŒr leiwand, gegen oasch. Geschrieben 19. Februar 2009 Mindestens die HĂ€lfte der Urlaubstage darfst du dir selber einteilen. Den Rest kannst du geschickt werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dinotti Top-Schriftsteller Geschrieben 19. Februar 2009 Mindestens die HĂ€lfte der Urlaubstage darfst du dir selber einteilen. Den Rest kannst du geschickt werden. "Geschickt" kann man doch generell gar nicht werden, es bedarf doch entweder eines Vorbehalts im Arbeitsvertrag (zB mit dieser HĂ€lfteregelung iVm eines einseitigen Antrittsrechts des AN bzgl der anderen HĂ€lfte) oder einer Einigung, nicht? BetrV hingegen legen ja nur das Verfahren fest und nicht den Antrittspunkt fĂŒr einzelne AN und scheiden daher ebenso aus (http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=&VonDatum=&BisDatum=19.02.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=betriebsurlaub&ReturnUrl=%2fSuchen.wxe%3fQueryID%3dJustiz&WxeFunctionToken=1a819c62-26c8-4b7a-9011-97530f9136d0). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
butthead Herhrarhrerhar Austria Vienna rocks, buttmunch! Uh! Geschrieben 19. Februar 2009 Mal eine berufliche Frage. Wir haben soeben erfahren, dass wir in der KW 16 (Ostern) und in den KW's 32 und 33 (Sommer) Betriebsurlaub haben. Da der GroĂteil unserer Belegschaft bereits ĂŒber Weihnachten 10 Tage Betriebsurlaub nehmen musste, ist quasi der gesamte Jahresurlaub durch den Arbeitgeber beschlossen. Unserem Unternehmen (Tochterunternehmen eines renommierten Deutschen GroĂkonzerns) geht es gut, die Wirtschaftskrise macht sich nicht bemerkbar und wir haben letzten Jahr das beste Ergebnis der 30-jĂ€hrigen Firmengeschichte geschrieben (und dafĂŒr auch eine PrĂ€mie erhalten!) Wie sieht es hier gesetzlich aus? An die Experten: Wieviele Tage darf mit der Arbeitgeber anordnen, angenommen ich habe keine Ăberstunden abzubauen und nicht mehr als einen Jahresurlaub vorrĂ€tig! Danke im Voraus fĂŒr die Antworten! Der Arbeitgeber darf dich (euch) ziemlich sicher nicht auf Urlaub schicken ohne euer EinverstĂ€ndnis, fĂŒr einen Teil des Urlaubs kann im Vorhinein dieses EinverstĂ€dnis gegeben werden (etwa im Arbeitsvertrag). Wenn du also nie einer solchen Regelung zugestimmt hast musst du auch nie auf Urlaub gehen. (Ohne GewĂ€hr) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Verena Postaholic Geschrieben 19. Februar 2009 NatĂŒrlich kannst du Widerstand leisten... dann hast halt wahrscheinlich zwar dann keinen Urlaub, aber dafĂŒr bist arbeitslos......... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
butthead Herhrarhrerhar Austria Vienna rocks, buttmunch! Uh! Geschrieben 19. Februar 2009 NatĂŒrlich kannst du Widerstand leisten... dann hast halt wahrscheinlich zwar dann keinen Urlaub, aber dafĂŒr bist arbeitslos......... Naja, dagegen könnte er sich wohl auch wehren durch den KĂŒndigungsschutz, aber da ist ein aufgezwungener Urlaub wohl das kleinere Ăbel. Rede halt mit deinen Arbeitskollegen, euch alle kĂŒndigen kann der Arbeitgeber wohl schon allein aus ImagegrĂŒnden nicht wenn dann eine leiwande Sammelklage kommt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gakfan ...personifizierte Torgefahr... Geschrieben 20. Februar 2009 Unser Betriebsrat hat mit der GeschÀftsleitung diese drei Wochen Betriebsurlaub im April und August vereinbart, ohne aber auch nur irgendwen (der nicht Betriebsrat ist) zu fragen, ob das denn i.O. wÀre! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steierer Bunter Hund im ASB Geschrieben 20. Februar 2009 Unser Betriebsrat hat mit der GeschÀftsleitung diese drei Wochen Betriebsurlaub im April und August vereinbart, ohne aber auch nur irgendwen (der nicht Betriebsrat ist) zu fragen, ob das denn i.O. wÀre! vollkommen unerheblich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
The big Lebowski The Rocket Geschrieben 20. Februar 2009 (bearbeitet) Aus einem (uralten) OGH-Urteil (ist aber natĂŒrlich auch wieder etwas schwammig): Unter einem Betriebsurlaub versteht man einen Urlaub fĂŒr die Gesamtbelegschaft. Der Arbeitgeber kann Urlaube zwar grundsĂ€tzlich nicht einseitig anordnen, bei Betriebsurlauben lĂ€sst der OGH allerdings gewisse Vereinbarungen zu: Demnach kann ĂŒber einen gewissen Teil des Urlaubs (2 Wochen) schon am Beginn des DienstverhĂ€ltnisses fĂŒr die Folgejahre eine Vereinbarung getroffen werden, wenn dem Arbeitnehmer ein ausreichend langer Teil des Urlaubs fĂŒr spezielle Urlaubsvereinbarungen entsprechend seinen individuellen BedĂŒrfnissen verbleibt (OGH 5.4.1989, RdW 1989, 230). Eventuell bei der AK nachfragen und deinen Fall konkret schildern... bearbeitet 20. Februar 2009 von The big Lebowski 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
devil@rapid catch a star - make a wish Geschrieben 20. Februar 2009 In Urlaub kann man definitiv nicht 'geschickt' werden - vor allem diese ominöse Halbe/Halbe-Regelung gibt es nicht. Im Arbeitsrecht ist es so definiert, dass der Urlaub zwischen AN und AG zu vereinbaren ist. Wenn ein Betriebsurlaub stattfinden soll, ist das im Arbeitsvertrag festzusetzen. Kommt es nÀmlich zu keiner Urlaubsvereinbarung (und dazu zÀhlen auch Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und AG) so verbrauchst du als AN wÀhrend dieser Zeit keinen Urlaub und der AG muss trotzdem Gehalt weiterbezahlen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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