gakfan ...personifizierte Torgefahr... Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2009 Mal eine berufliche Frage. Wir haben soeben erfahren, dass wir in der KW 16 (Ostern) und in den KW's 32 und 33 (Sommer) Betriebsurlaub haben. Da der Großteil unserer Belegschaft bereits über Weihnachten 10 Tage Betriebsurlaub nehmen musste, ist quasi der gesamte Jahresurlaub durch den Arbeitgeber beschlossen. Unserem Unternehmen (Tochterunternehmen eines renommierten Deutschen Großkonzerns) geht es gut, die Wirtschaftskrise macht sich nicht bemerkbar und wir haben letzten Jahr das beste Ergebnis der 30-jährigen Firmengeschichte geschrieben (und dafür auch eine Prämie erhalten!) Wie sieht es hier gesetzlich aus? An die Experten: Wieviele Tage darf mit der Arbeitgeber anordnen, angenommen ich habe keine Überstunden abzubauen und nicht mehr als einen Jahresurlaub vorrätig! Danke im Voraus für die Antworten! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2009 Mindestens die Hälfte der Urlaubstage darfst du dir selber einteilen. Den Rest kannst du geschickt werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dinotti Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2009 Mindestens die Hälfte der Urlaubstage darfst du dir selber einteilen. Den Rest kannst du geschickt werden. "Geschickt" kann man doch generell gar nicht werden, es bedarf doch entweder eines Vorbehalts im Arbeitsvertrag (zB mit dieser Hälfteregelung iVm eines einseitigen Antrittsrechts des AN bzgl der anderen Hälfte) oder einer Einigung, nicht? BetrV hingegen legen ja nur das Verfahren fest und nicht den Antrittspunkt für einzelne AN und scheiden daher ebenso aus (http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=&VonDatum=&BisDatum=19.02.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=betriebsurlaub&ReturnUrl=%2fSuchen.wxe%3fQueryID%3dJustiz&WxeFunctionToken=1a819c62-26c8-4b7a-9011-97530f9136d0). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
butthead Herhrarhrerhar Austria Vienna rocks, buttmunch! Uh! Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2009 Mal eine berufliche Frage. Wir haben soeben erfahren, dass wir in der KW 16 (Ostern) und in den KW's 32 und 33 (Sommer) Betriebsurlaub haben. Da der Großteil unserer Belegschaft bereits über Weihnachten 10 Tage Betriebsurlaub nehmen musste, ist quasi der gesamte Jahresurlaub durch den Arbeitgeber beschlossen. Unserem Unternehmen (Tochterunternehmen eines renommierten Deutschen Großkonzerns) geht es gut, die Wirtschaftskrise macht sich nicht bemerkbar und wir haben letzten Jahr das beste Ergebnis der 30-jährigen Firmengeschichte geschrieben (und dafür auch eine Prämie erhalten!) Wie sieht es hier gesetzlich aus? An die Experten: Wieviele Tage darf mit der Arbeitgeber anordnen, angenommen ich habe keine Überstunden abzubauen und nicht mehr als einen Jahresurlaub vorrätig! Danke im Voraus für die Antworten! Der Arbeitgeber darf dich (euch) ziemlich sicher nicht auf Urlaub schicken ohne euer Einverständnis, für einen Teil des Urlaubs kann im Vorhinein dieses Einverstädnis gegeben werden (etwa im Arbeitsvertrag). Wenn du also nie einer solchen Regelung zugestimmt hast musst du auch nie auf Urlaub gehen. (Ohne Gewähr) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Verena Postaholic Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2009 Natürlich kannst du Widerstand leisten... dann hast halt wahrscheinlich zwar dann keinen Urlaub, aber dafür bist arbeitslos......... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
butthead Herhrarhrerhar Austria Vienna rocks, buttmunch! Uh! Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2009 Natürlich kannst du Widerstand leisten... dann hast halt wahrscheinlich zwar dann keinen Urlaub, aber dafür bist arbeitslos......... Naja, dagegen könnte er sich wohl auch wehren durch den Kündigungsschutz, aber da ist ein aufgezwungener Urlaub wohl das kleinere Übel. Rede halt mit deinen Arbeitskollegen, euch alle kündigen kann der Arbeitgeber wohl schon allein aus Imagegründen nicht wenn dann eine leiwande Sammelklage kommt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gakfan ...personifizierte Torgefahr... Beitrag melden Geschrieben 20. Februar 2009 Unser Betriebsrat hat mit der Geschäftsleitung diese drei Wochen Betriebsurlaub im April und August vereinbart, ohne aber auch nur irgendwen (der nicht Betriebsrat ist) zu fragen, ob das denn i.O. wäre! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steierer Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 20. Februar 2009 Unser Betriebsrat hat mit der Geschäftsleitung diese drei Wochen Betriebsurlaub im April und August vereinbart, ohne aber auch nur irgendwen (der nicht Betriebsrat ist) zu fragen, ob das denn i.O. wäre! vollkommen unerheblich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
The big Lebowski The Rocket Beitrag melden Geschrieben 20. Februar 2009 (bearbeitet) Aus einem (uralten) OGH-Urteil (ist aber natürlich auch wieder etwas schwammig): Unter einem Betriebsurlaub versteht man einen Urlaub für die Gesamtbelegschaft. Der Arbeitgeber kann Urlaube zwar grundsätzlich nicht einseitig anordnen, bei Betriebsurlauben lässt der OGH allerdings gewisse Vereinbarungen zu: Demnach kann über einen gewissen Teil des Urlaubs (2 Wochen) schon am Beginn des Dienstverhältnisses für die Folgejahre eine Vereinbarung getroffen werden, wenn dem Arbeitnehmer ein ausreichend langer Teil des Urlaubs für spezielle Urlaubsvereinbarungen entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen verbleibt (OGH 5.4.1989, RdW 1989, 230). Eventuell bei der AK nachfragen und deinen Fall konkret schildern... bearbeitet 20. Februar 2009 von The big Lebowski 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
devil@rapid catch a star - make a wish Beitrag melden Geschrieben 20. Februar 2009 In Urlaub kann man definitiv nicht 'geschickt' werden - vor allem diese ominöse Halbe/Halbe-Regelung gibt es nicht. Im Arbeitsrecht ist es so definiert, dass der Urlaub zwischen AN und AG zu vereinbaren ist. Wenn ein Betriebsurlaub stattfinden soll, ist das im Arbeitsvertrag festzusetzen. Kommt es nämlich zu keiner Urlaubsvereinbarung (und dazu zählen auch Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und AG) so verbrauchst du als AN während dieser Zeit keinen Urlaub und der AG muss trotzdem Gehalt weiterbezahlen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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