gakfan 1,715 Report post Posted February 19, 2009 Mal eine berufliche Frage. Wir haben soeben erfahren, dass wir in der KW 16 (Ostern) und in den KW's 32 und 33 (Sommer) Betriebsurlaub haben. Da der Großteil unserer Belegschaft bereits über Weihnachten 10 Tage Betriebsurlaub nehmen musste, ist quasi der gesamte Jahresurlaub durch den Arbeitgeber beschlossen. Unserem Unternehmen (Tochterunternehmen eines renommierten Deutschen Großkonzerns) geht es gut, die Wirtschaftskrise macht sich nicht bemerkbar und wir haben letzten Jahr das beste Ergebnis der 30-jährigen Firmengeschichte geschrieben (und dafür auch eine Prämie erhalten!) Wie sieht es hier gesetzlich aus? An die Experten: Wieviele Tage darf mit der Arbeitgeber anordnen, angenommen ich habe keine Überstunden abzubauen und nicht mehr als einen Jahresurlaub vorrätig! Danke im Voraus für die Antworten! 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
unnerum 674 Report post Posted February 19, 2009 Mindestens die Hälfte der Urlaubstage darfst du dir selber einteilen. Den Rest kannst du geschickt werden. 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
dinotti 0 Report post Posted February 19, 2009 Mindestens die Hälfte der Urlaubstage darfst du dir selber einteilen. Den Rest kannst du geschickt werden. "Geschickt" kann man doch generell gar nicht werden, es bedarf doch entweder eines Vorbehalts im Arbeitsvertrag (zB mit dieser Hälfteregelung iVm eines einseitigen Antrittsrechts des AN bzgl der anderen Hälfte) oder einer Einigung, nicht? BetrV hingegen legen ja nur das Verfahren fest und nicht den Antrittspunkt für einzelne AN und scheiden daher ebenso aus (http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=&VonDatum=&BisDatum=19.02.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=betriebsurlaub&ReturnUrl=%2fSuchen.wxe%3fQueryID%3dJustiz&WxeFunctionToken=1a819c62-26c8-4b7a-9011-97530f9136d0). 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
butthead 0 Report post Posted February 19, 2009 Mal eine berufliche Frage. Wir haben soeben erfahren, dass wir in der KW 16 (Ostern) und in den KW's 32 und 33 (Sommer) Betriebsurlaub haben. Da der Großteil unserer Belegschaft bereits über Weihnachten 10 Tage Betriebsurlaub nehmen musste, ist quasi der gesamte Jahresurlaub durch den Arbeitgeber beschlossen. Unserem Unternehmen (Tochterunternehmen eines renommierten Deutschen Großkonzerns) geht es gut, die Wirtschaftskrise macht sich nicht bemerkbar und wir haben letzten Jahr das beste Ergebnis der 30-jährigen Firmengeschichte geschrieben (und dafür auch eine Prämie erhalten!) Wie sieht es hier gesetzlich aus? An die Experten: Wieviele Tage darf mit der Arbeitgeber anordnen, angenommen ich habe keine Überstunden abzubauen und nicht mehr als einen Jahresurlaub vorrätig! Danke im Voraus für die Antworten! Der Arbeitgeber darf dich (euch) ziemlich sicher nicht auf Urlaub schicken ohne euer Einverständnis, für einen Teil des Urlaubs kann im Vorhinein dieses Einverstädnis gegeben werden (etwa im Arbeitsvertrag). Wenn du also nie einer solchen Regelung zugestimmt hast musst du auch nie auf Urlaub gehen. (Ohne Gewähr) 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
Verena 0 Report post Posted February 19, 2009 Natürlich kannst du Widerstand leisten... dann hast halt wahrscheinlich zwar dann keinen Urlaub, aber dafür bist arbeitslos......... 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
butthead 0 Report post Posted February 19, 2009 Natürlich kannst du Widerstand leisten... dann hast halt wahrscheinlich zwar dann keinen Urlaub, aber dafür bist arbeitslos......... Naja, dagegen könnte er sich wohl auch wehren durch den Kündigungsschutz, aber da ist ein aufgezwungener Urlaub wohl das kleinere Übel. Rede halt mit deinen Arbeitskollegen, euch alle kündigen kann der Arbeitgeber wohl schon allein aus Imagegründen nicht wenn dann eine leiwande Sammelklage kommt. 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
gakfan 1,715 Report post Posted February 20, 2009 Unser Betriebsrat hat mit der Geschäftsleitung diese drei Wochen Betriebsurlaub im April und August vereinbart, ohne aber auch nur irgendwen (der nicht Betriebsrat ist) zu fragen, ob das denn i.O. wäre! 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
Steierer 0 Report post Posted February 20, 2009 Unser Betriebsrat hat mit der Geschäftsleitung diese drei Wochen Betriebsurlaub im April und August vereinbart, ohne aber auch nur irgendwen (der nicht Betriebsrat ist) zu fragen, ob das denn i.O. wäre! vollkommen unerheblich 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
The big Lebowski 71 Report post Posted February 20, 2009 (edited) Aus einem (uralten) OGH-Urteil (ist aber natürlich auch wieder etwas schwammig): Unter einem Betriebsurlaub versteht man einen Urlaub für die Gesamtbelegschaft. Der Arbeitgeber kann Urlaube zwar grundsätzlich nicht einseitig anordnen, bei Betriebsurlauben lässt der OGH allerdings gewisse Vereinbarungen zu: Demnach kann über einen gewissen Teil des Urlaubs (2 Wochen) schon am Beginn des Dienstverhältnisses für die Folgejahre eine Vereinbarung getroffen werden, wenn dem Arbeitnehmer ein ausreichend langer Teil des Urlaubs für spezielle Urlaubsvereinbarungen entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen verbleibt (OGH 5.4.1989, RdW 1989, 230). Eventuell bei der AK nachfragen und deinen Fall konkret schildern... Edited February 20, 2009 by The big Lebowski 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...
[email protected] 0 Report post Posted February 20, 2009 In Urlaub kann man definitiv nicht 'geschickt' werden - vor allem diese ominöse Halbe/Halbe-Regelung gibt es nicht. Im Arbeitsrecht ist es so definiert, dass der Urlaub zwischen AN und AG zu vereinbaren ist. Wenn ein Betriebsurlaub stattfinden soll, ist das im Arbeitsvertrag festzusetzen. Kommt es nämlich zu keiner Urlaubsvereinbarung (und dazu zählen auch Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und AG) so verbrauchst du als AN während dieser Zeit keinen Urlaub und der AG muss trotzdem Gehalt weiterbezahlen. 0 Quote Share this post Link to post Share on other sites More sharing options...