-> Rettung für den GAK in allerletzter Sekunde <-


gakfan

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Teamspieler

Ich glaubs erst, wenn ich von der Rettung des Vereins in der Vergangenheitsform spreche...

Im offiziellen Forum gab es auch eine interessante Frage:

Das würde mich allerdings auch interessieren... ist hier jemand, der den nötigen rechtlichen Background hat?

Das Insolvenzverfahren ist streng genommen erst abgeschlossen, wenn die Gläubiger die festgelegten 20 % ihrer Forderungen erhalten haben. Wird in der Zwischenzeit wieder Konkurs angemeldet, dann leben die alten Forderungen in voller Höhen wieder auf. Ansonsten könnte der Schuldner die Ausgleichsqote durch einen zweiten Konkursantrag wieder vermindern.

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Leistungsträger

Ja, die 2. Rate fehlt noch, aber das Aufnahmeverfahren für die Schulden bis zum ersten Verfahren ist doch schon abgeschlossen. Im jetzigen Verfahren sind doch nur neue Schulden plus ein Teil der aus dem ersten Verfahren (wo weder Stadt noch Land angemeldete Forderungen hatten) auferstehen. Sonst hätte eine Entschuldung mittels Ausgleich ja gar keinen Sinn.

Also, mMn ist der Zug für Stadt und Land abgefahren.

bearbeitet von redheart

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Gast
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